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Thema | Grossbrand im Europapark | 49 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 839965 | |||
Datum | 02.06.2018 22:33 | 2072 x gelesen | |||
Überlandhilfe wird doch wenn ich das gelbe Büchle mit dem FwG BaWü richtig lese grundsätzlich erstmal durch Bürgermeister A bei Bürgermeister B angefordert. Die Kommunen dürfen dazu auch Vereinbarungen treffen sich gleich in die AAO zu nehmen. Die Kommunen des Landkreises X haben darüberhinaus (weil das anders sehr unpraktisch ist) in der Regel ihre vom Landkreis betriebene Leiststelle ermächtigt, unvorhergesehene Überlandhilfeeinsätze auszulösen (Bürgermeister schlafen nachts auch mal lieber statt beim Nachbarbürgermeister anzurufen). Frage: Haben die betroffenen Kommunen das auch mit den Kommunen und damit der Leitstelle des Nachbarlandkreises vereinbart? Also der Art "gebt uns vier LF10, uns egal woher"? Wenn Leitstelle von Landkreis X bei der Leitstelle von Landkreis Y zusätzliche Einheiten im Rahmen der Überlandhilfe anfordert, ist Leitstelle von Landkreis Y bereits berechtigt, den Einsatz dieser Einheiten auszulösen? Oder müsste sie erstmal den Kommandanten/Bgm. erreichen? dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 839951 | |||
Datum | 02.06.2018 18:30 | 2034 x gelesen | |||
Geschrieben von Nico A.Nachdem die Landkreisgrenzen hier schon mehrfach als rechtliche Hürde erwähnt wurden, möchte ich doch einmal nachfragen, worin diese (rechtlichen) Hürden bestehen. Landesgrenzen könnte ich mir noch vorstellen, da ja in jedem Bundesland ein etwas anders geartetes Brand-und Katastrophenschutzgesetz gilt - wobei auch hier ja vieles gleich, nur anders formuliert und an anderer Stelle zu finden ist. Mir sind keine rechtlichen Hürden bekannt, die Landkreisgrenzen bei Alarmierungen bedeuten könnten. Dürfte sich eher um "Mein Feuer - dein Feuer" handeln und den armen Juristen schiebt man mal wieder den schwarzen Peter zu...^^ | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839947 | |||
Datum | 02.06.2018 13:17 | 1963 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. ich denke das eine Werkfeuerwehr dann trotzdem so schnell bzw. etwas schneller am Einsatzort sein kann als eine kommunale Feuerwehr bei der die Einsatzkräfte auch erst von Ihrer Arbeit weg müssen. Außerdem verfügen Werkfeuerwehren oftmals über detailierte Ortskenntnisse, Betriebsabläufe und über besonderer Gefahrenschwerpunkte. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839945 | |||
Datum | 02.06.2018 11:57 | 2064 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Alex B. Es macht kein sinn die Werkfeuerwehr, Nebenberuflich in den Fahrgeschäften einzusetzen und bei einem Alarm, das Fahrgeschäft/Attraktion erstmal zum Ausgangspunkt/Anfang/Beginn zu fahren und die Fahrgäste ich denke das eine Werkfeuerwehr dann trotzdem so schnell bzw. etwas schneller am Einsatzort sein kann als eine kommunale Feuerwehr bei der die Einsatzkräfte auch erst von Ihrer Arbeit weg müssen. Dann kommt da auch noch die Anfahrt dazu. Ausserdem dürften nicht alle Bediener eines Fahrgeschäfts bei der Werkfeuerwehr sein. Auch da gilt die Regel wie bei der FF das die Menge der potentiellen Einsatzkräfte das Ausrücken der Fahrzeuge sicherstellt. Es werden also mehr alarmiert als für ersten Abmarsch gebraucht wird. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839939 | |||
Datum | 02.06.2018 01:48 | 2249 x gelesen | |||
Die nebenberufliche WF rekrutiert sich(nah Berichten in der Fachpresse) wohl Haupsächlich aus dem festen Personal wie z.b. Betriebshandwerker und Verwaltungsleute die eher hinter den Kulissen tätig sind. So ein Park hat ja viele Saisionskräfte die diesbezüglich weniger eingebunden werden. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839936 | |||
Datum | 02.06.2018 00:49 | 2308 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex B.Es macht kein sinn die Werkfeuerwehr, Nebenberuflich in den Fahrgeschäften einzusetzen und bei einem Alarm, das Fahrgeschäft/Attraktion erstmal zum Ausgangspunkt/Anfang/Beginn zu fahren Das sollte man sich natürlich vorher überlegen. Und als Aufsichtsbehörde bei der Anerkennung bzw. bei der Forderung nach einer WF. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Alex8 B.8, Vaihingen / | 839935 | |||
Datum | 01.06.2018 23:54 | 2279 x gelesen | |||
Die Frage ist halt auch, wie sind die Werkfeuerwehrleute eingesetzt? Nebenberuflich? Hauptberuflich, und vor allem, wenn Hauptberuflich in welcher Stärke? Es macht kein sinn die Werkfeuerwehr, Nebenberuflich in den Fahrgeschäften einzusetzen und bei einem Alarm, das Fahrgeschäft/Attraktion erstmal zum Ausgangspunkt/Anfang/Beginn zu fahren und die Fahrgäste aussteigen zu lassen, (klar muss man!) aber bis dann die Kameraden auf der Wache sind und sich Ausgerüstet haben, ist man nicht mehr in der Enstehungsphase des Brandes. | |||||
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Autor | Alex8 B.8, Vaihingen / | 839934 | |||
Datum | 01.06.2018 23:41 | 2086 x gelesen | |||
Du weißt dich Michael, ein Führer ohne Reserven, ist ein Beobachter großer Ereignisse! ;) | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839927 | |||
Datum | 01.06.2018 16:06 | 2611 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Beim THW werden Einheiten angefordert, keine Standort. Richtig. Geschrieben von Florian B. Neulich gabs einen Fall wo das am weitesten weg dislozierte BRG aus taktischen Gründen eingesetzt wurde. Da weint auch keiner. Natürlich gibt es auch beim THW Diskussionen, wenn eine näher gelegene und fachlich geeignete Komponente zum Einsatz kommt. Das ist doch bei allen EA-Einheiten so. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 839925 | |||
Datum | 01.06.2018 15:09 | 2558 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Ach? Das THW wird einfach so und überall tätig? Spätestens im EU-Gemeinschaftsverfahren kann auch nicht jeder mal nach Belieben anfordern. Sagen wir es so: Beim THW werden Einheiten angefordert, keine Standort. (i.d.R) Neulich gabs einen Fall wo das am weitesten weg dislozierte BRG aus taktischen Gründen eingesetzt wurde. Da weint auch keiner. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839924 | |||
Datum | 01.06.2018 13:21 | 2642 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernadette S.Gott bin ich froh,n dass ich im THW bin. Da gibts GottbseinDank keine Grenzen. Ach? Das THW wird einfach so und überall tätig? Spätestens im EU-Gemeinschaftsverfahren kann auch nicht jeder mal nach Belieben anfordern. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 839923 | |||
Datum | 01.06.2018 13:13 | 2686 x gelesen | |||
goroh Gott bin ich froh,n dass ich im THW bin. Da gibts GottbseinDank keine Grenzen. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839922 | |||
Datum | 01.06.2018 10:57 | 3222 x gelesen | |||
Geschrieben von Nico A.Nachdem die Landkreisgrenzen hier schon mehrfach als rechtliche Hürde erwähnt wurden, möchte ich doch einmal nachfragen, worin diese (rechtlichen) Hürden bestehen. Landesgrenzen könnte In Baden-Württemberg gibt es keine gesetzliche Vorgabe, dass zuerst Feuerwehren des eigenen Landkreises nachalarmiert werden müssen. Der Landkreis wirkt allerdings mit bei der Planung von Überlandhilfe, so dass daraus ggf. eine Anweisung/Vorgabe für die ILS entsteht. FwG BW (4) Die Landkreise sollen die Gemeinden unterstützen bei der [...] Planung der Zusammenarbeit der Feuerwehren im Einsatz und bei der Festlegung von Einsatzgebieten und Alarm- und Ausrückeordnungen, Im jeweiligen Einzelfall wird Überlandhilfe vom Bürgermeister, ersatzweise vom Einsatzleiter (hier: Werkfeuerwehr?!) angefordert. Die Anforderung kann auch von der ILS selbst, dem KBM, dem Bezirksbrandmeister oder dem Landesbranddirektor kommen. FwG BW Die Gemeindefeuerwehren haben sich gegenseitig auf Anforderung Hilfe zu leisten, sofern die Sicherheit in der eigenen Gemeinde dadurch nicht wesentlich gefährdet wird. Der Bürgermeister der Hilfe bedürftigen Gemeinde oder bei Gefahr im Verzug der Technische Einsatzleiter fordert diese bei der um Hilfe zu ersuchenden Gemeinde an. Die Anforderung können auch der zuständige feuerwehrtechnische Beamte (§ 23) und bei Gefahr im Verzug die Leitstelle veranlassen. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Pasc8al 8S., Hamburg / Hamburg | 839833 | |||
Datum | 30.05.2018 12:36 | 2713 x gelesen | |||
Hallo, aus Schleswig-Holstein kenne ich das auch so, dass eine feste AAO bis FEU7 (Feuer, 7 Löschzuge) hinterlegt ist. Zum Teil sind die Feuerwehren Kreis übergreifend eingebunden, auch bei kleineren Einsatzlagen. MfG Pascal | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839830 | |||
Datum | 30.05.2018 11:50 | 2637 x gelesen | |||
Ja. Der Bericht ließt sich so das man sich der Verantwortung bewusst ist und auch bereit zu investieren. Nicht zuletzt die Aussage des Bürgermeisters find ich einen klasse Spruch. Zwischenruf des Bürgermeisters an dieser Stelle: "Mit Feuerwehrfahrzeugen ists wie mit Kindersitzen: Sie sind selten günstig, aber lebenswichtig." Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Nico8 A8., Löwenberger Land / Brandenburg | 839829 | |||
Datum | 30.05.2018 10:37 | 2863 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Und ja, aus rechtlichen Gründen sind ggf. Landkreisgrenzen zu berücksichtigen Nachdem die Landkreisgrenzen hier schon mehrfach als rechtliche Hürde erwähnt wurden, möchte ich doch einmal nachfragen, worin diese (rechtlichen) Hürden bestehen. Landesgrenzen könnte ich mir noch vorstellen, da ja in jedem Bundesland ein etwas anders geartetes Brand-und Katastrophenschutzgesetz gilt - wobei auch hier ja vieles gleich, nur anders formuliert und an anderer Stelle zu finden ist. Aber welches "andere" Recht wenden bei euch einzelne Landkreise an? Bei uns in Brandenburg kenne ich so etwas nicht. Wir haben aber auch Leitstellen, die mehrere Landkreise abdecken etc ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 839828 | |||
Datum | 30.05.2018 10:15 | 2836 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Der Europapark hat eine eigene Werkfeuerwehr, wieso haben die denn keine DLK? Wenn für den Park eine DLK erforderlich ist, müsste doch die WF eine eigene Leiter haben. Klingt für mich eher so als ob die DLK für den Ort und das drumrum benötigt wird, also kommunale Aufgabe: Da hatten sie noch einen Teleskopmast der nicht alt war. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839825 | |||
Datum | 30.05.2018 09:47 | 2822 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Und die FF Rust hat ihre DLK wohl eben wegen dem park beschafft Der Europapark hat eine eigene Werkfeuerwehr, wieso haben die denn keine DLK? Wenn für den Park eine DLK erforderlich ist, müsste doch die WF eine eigene Leiter haben. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839824 | |||
Datum | 30.05.2018 09:34 | 2785 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Sonderheiten für Spezialaufgaben (Höhenrettung), die ja ggf. sogar durch Übungen besondere Objektkenntnisse haben. Da gab es mal einen Bericht das man in der Höhenrettung mit der Bergwacht Schwarzwald zusammenarbeite und auch übe. Und die FF Rust hat ihre DLK wohl eben wegen dem park beschafft, hält man doch sonst "nur" 2 LF8/6 vor. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839822 | |||
Datum | 30.05.2018 09:14 | 2674 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Als FM(SB) aus einer kreisfreien Stadt (in der sowas ziemlich einfach mit Zuständigkeiten, Befugnissen und Verantwortungen geklärt werden kann) frage ich mich schon seit gestern, wer in einem Landkreis eigentlich für was zuständig ist? Ab einer bestimmten Größenordnung ist das in einer kreisfreien Stadt auch nicht mehr so einfach. In Dortmund ist die Schwelle sicher anders als in Baden-Baden (600.000 Einwohner bzw. 60.000 Einwohner). Geschrieben von Henning K. Für die Reserven an der E-Stelle ist der Einsatzleiter verantwortlich, klar. Ja. Geschrieben von Henning K. Für Reserven innerhalb der betroffenen Gemeinde vermutlich auch (jedenfalls dann, wenn er "Der Einsatzleiter" der betreffenden Gemeinde ist, ansonsten halt dieser) Der Leiter der Feuerwehr bzw. der Bürgermeister (in BaWü: "organisatorische Oberleitung"). Geschrieben von Henning K. Für Reserven im restlichen Kreisgebiet ist aber doch die einzelne Gemeinde eher nicht zuständig, und eine echt übergeordnete Stelle gibt es doch i.d.R. auch nicht? Oder kann der KBM da Anweisungen treffen bzw. ist der dafür zuständig? Für den Grundschutz in einer Gemeinde ist erst einmal jeweils der örtliche Feuerwehrchef zuständig. Wenn jeder seine Gemeinde abdeckt, ist das Kreisgebiet ja auch abgedeckt. In BaWü kann der KBM die Einsatzleitung übernehmen oder einzelne Weisungen erteilen, darunter könnte man auch Regelungen verstehen, wer ggf. zuhause bleibt oder in eine Nachbargemeinde fährt. Trotzdem bleibt die Einsatzleitung (zumindest in BaWü) jeweils in der betroffenen Gemeinde, d.h. es sollten auch noch geeignete Führungskräfte zurückbleiben. Ein fremder Zugführer/Einsatzleiter hat erst einmal wenig eigene (rechtliche) Kompetenzen in der anderen Gemeinde (Verwaltungshelfer? Beliehen ist er ja nicht.). Geschrieben von Henning K. Im benachbarten Landkreis ist es ja nicht weniger kompliziert... s.o., jeder muss sich erst einmal um seine eigene Gemeinde kümmern. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839821 | |||
Datum | 30.05.2018 09:03 | 2969 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ich habe Zweifel, ob eine Lage in dieser Größenordnung vom Kräfteansatz her komplett mit einer vorgeplanten AAO abgedeckt werden kann. Der Europapark als Sonderobjekt ist eine Variante, aber das sind zunächst auch mal 95ha mit zig Fahrgeschäften, Hallen, oder Hotels, die als Einzelobjekt für sich genommen schon Besonderheiten aufweisen dürften. Da wird eine Einsatzleitung irgendwann nicht mehr einfach die Stufe erhöhen (können), und der ELR spuckt vorgeplant weitere Einheiten aus, Sehe ich auch so, aber die nächsten Alarmstufen bei einer Anforderung der Werkfeuerwehr bzw. der FF Rust sollten schon vorgeplant sein. Dazu dann Sonderheiten für Spezialaufgaben (Höhenrettung), die ja ggf. sogar durch Übungen besondere Objektkenntnisse haben. Für eine Großschadenslage wird es keine vollständige Bereichsfolge der nachalarmierten Einheiten geben, völlig klar. Neben einer Einsatzreserve braucht man ja auch noch Einheiten für die Ablösung, da gibt es zu viele Unwägbarkeiten, die man nicht im voraus berücksichtigen kann. Geschrieben von Sebastian K. Zur These der Reservenbildung: Ich halte es durchaus für sinnvoll, nah zur Schadenslage benachbarte Wehren als Reserve vorzusehen. Denn ausgehend davon, dass die Schadenslage eher im Mittelpunkt eines weiten feuerwehrfreien Gebietes liegen wird, macht es auch Sinn die Reserve ziemlich mittig vorzuhalten, und nicht am Rand. Landkreisgrenzen hin oder her. Grundsätzlich ok, aber durch das Auslassen der unmittelbar benachbarten Wehren verlängert sich erst einmal die Hilfsfrist für das schon eingetretene Ereignis. Konkrete Gefahrenabwehr geht aber vor abstrakter Gefahrenabwehr. Größere Feuerwehren mit mehren Abteilungen wie Herbolzheim können (müssen) dann 1-2 LF zurücklassen; alternativ muss eine andere Einheit irgendwo im "feuerwehrfreien Bereich" in Bereitstellung gehen. Im ländlichen Raum sicher ungewöhnlicher als in der Großstadt, in der ggf. BF-Wachen von der FF besetzt werden. Im hiesigen Fall muss ja auch irgendwie eine fremde DLK organisiert werden... Und ja, aus rechtlichen Gründen sind ggf. Landkreisgrenzen zu berücksichtigen. Hier ist im Zweifelsfall die Aufsichtsbehörde gefragt. Nachdem selbst das Innenministerium vor Ort war, wird ja der zuständige Bezirksbrandmeister nicht zuhause geblieben sein... und die beiden betroffenen KBMs können ja auch miteinander reden. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839812 | |||
Datum | 29.05.2018 19:34 | 3178 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.jeder Einsatzleiter sowohl für den eigentlichen aktuell aufenden Einsatz als auch für Paralleleinsätze bei Zeiten machen, entsprechende Hinweise geben FwDVen als auch sonstige Literatur zur FW-Führung. Als FM(SB) aus einer kreisfreien Stadt (in der sowas ziemlich einfach mit Zuständigkeiten, Befugnissen und Verantwortungen geklärt werden kann) frage ich mich schon seit gestern, wer in einem Landkreis eigentlich für was zuständig ist? Für die Reserven an der E-Stelle ist der Einsatzleiter verantwortlich, klar. Für Reserven innerhalb der betroffenen Gemeinde vermutlich auch (jedenfalls dann, wenn er "Der Einsatzleiter" der betreffenden Gemeinde ist, ansonsten halt dieser) Für Reserven im restlichen Kreisgebiet ist aber doch die einzelne Gemeinde eher nicht zuständig, und eine echt übergeordnete Stelle gibt es doch i.d.R. auch nicht? Oder kann der KBM da Anweisungen treffen bzw. ist der dafür zuständig? Im benachbarten Landkreis ist es ja nicht weniger kompliziert... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839808 | |||
Datum | 29.05.2018 15:40 | 3392 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. die Reservenbildung zeitnah Zeitnahe Überlegungen über Reservenbildung sollte sich bei solchen Großeinsätzen jeder Einsatzleiter sowohl für den eigentlichen aktuell aufenden Einsatz als auch für Paralleleinsätze bei Zeiten machen, entsprechende Hinweise geben FwDVen als auch sonstige Literatur zur FW-Führung. Hier ist eine genaue Absprache z.B. zwischen Einsatzleiter/KBM etc. und der Leitstelle notwendig, vorbildlicherweise sollte eine Leitstelle über einen Lagedienst verfügen der diese Aufgabe übernimmt. Reserven für Paralleleinsätze können, wie auch hier schon geschehen, Fahrzeugbezogen aus mehreren Feuerwehren -auch kreisübergreifend !- zusammengezogen und an einem oder mehreren FW-Häusern stationiert werden. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 839804 | |||
Datum | 29.05.2018 12:15 | 3702 x gelesen | |||
Hallo Zusammen ich denke nicht das eine Leitstelle alarmiert was Sie denkt .... in der Regel bekommt Sie eine Nachforderung der Einsatzleitung oder alarmiert nach Wachfolge. ( in Abhängigkeit von Meldebild und Stichwort ) Für Objekte dieser Grösse gibt es bestimmt Objektbezogene AAO' s allerdings, das ist auch bei uns so, berücksichtigen die ELR's in der Regel nur die Wachen / Feuerwehren innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches, also hier vermutlich innerhalb des Landkreises. Sollen Einsatzmittel von ausserhalb des Landlreises alarmiert werden, so muss dies in aller Regel durch eine Kommunikation zwischen den zuständigen Leitstellen passieren. Wobei dies auch kein Problem ist den die Leitstellen reden ja miteinander. Bei uns am Hochrhein arbeiten Feuerwehren teilweise sogar Grenzüberschreitend mit der Schweiz zusammen das kann unser ELR zwar automatisiert nicht abbilden aber auf Anforderung über die Leitstellen in der Schweiz sind auch solche Alarmierungen ohne grossen Zeitverlust möcglich. BTW Die Leitstelle in Emmendingen ist bereits seit mehreren Jahrzenten eine Integrierte Leitstelle allerdingse betrübte Zustimmung für das Problem des Stützpunktdenkens wenn sich da in den letzten knapp 15 Jahren seit ich nicht mehr im Lkr Emmendingen wohne nichts geändert hat wäre es sehr schade. Wobei dieses Denken in den Kopfen der Feuerwehrleute steckt und sicher nicht in der ILS. MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839801 | |||
Datum | 29.05.2018 11:15 | 3681 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Natürlich ist es sinnvoll, für solche Sonderobjekte wie den Europapark eine besondere AAO aufzustellen. Das wird es vermutlich auch gegeben haben, offenbar waren dabei aber Kräfte aus dem eigenen Kreis vorgeplant.Ich habe Zweifel, ob eine Lage in dieser Größenordnung vom Kräfteansatz her komplett mit einer vorgeplanten AAO abgedeckt werden kann. Der Europapark als Sonderobjekt ist eine Variante, aber das sind zunächst auch mal 95ha mit zig Fahrgeschäften, Hallen, oder Hotels, die als Einzelobjekt für sich genommen schon Besonderheiten aufweisen dürften. Da wird eine Einsatzleitung irgendwann nicht mehr einfach die Stufe erhöhen (können), und der ELR spuckt vorgeplant weitere Einheiten aus, sondern man wird gezielt nach Fahrzeugen/Qualifikationen/Gerätschaften nachfordern. Zur These der Reservenbildung: Ich halte es durchaus für sinnvoll, nah zur Schadenslage benachbarte Wehren als Reserve vorzusehen. Denn ausgehend davon, dass die Schadenslage eher im Mittelpunkt eines weiten feuerwehrfreien Gebietes liegen wird, macht es auch Sinn die Reserve ziemlich mittig vorzuhalten, und nicht am Rand. Landkreisgrenzen hin oder her. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839795 | |||
Datum | 29.05.2018 08:49 | 3870 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Problem ist doch wieder einmal, dass wir in Baden-Württemberg eine landkreisübergreidende AAO nicht hinkriegen. Rust ist Ortenaukreis (OG) und Rheinhausen Landkreis Emmendingen (EM). Die Leitstelle Emmendingen hätte Rheinhausen als nächstgelegene Wehr alarmieren müssen. Zuständig ist jeweils die örtliche Gemeindefeuerwehr. Die Gemeindefeuerwehr bzw. der Bürgermeister (!), ersatzweise die Integrierte Leitstelle kann Überlandhilfe aus anderen Gemeinden anfordern. Es gibt in Baden-Württemberg keinen Zwang oder rechtlich begründeten Vorrang von Gemeinden des eigenen Kreises. Da primär der Bürgermeister zuständig ist und die ILS nur ersatzweise anfordern kann, geht der Vorwurf aus rechtlicher Sicht erst einmal in die falsche Richtung. Natürlich ist es sinnvoll, für solche Sonderobjekte wie den Europapark eine besondere AAO aufzustellen. Das wird es vermutlich auch gegeben haben, offenbar waren dabei aber Kräfte aus dem eigenen Kreis vorgeplant. Bei dieser Vorplanung dürfte auch der KBM beteiligt gewesen sein, aber eben nicht die ILS. Geschrieben von Jürgen M. Unabdingbar ist für Baden-Württemberg eine kteisübergreiende AAO durch das IM, auch zwischen RMK und S, LB und S. Der Nächstgelegene, der materiell und personell in der Lage ist, MUSS alarmiert werden. Unabhängig von Gemeinde- und Kreisgrenzen. Wie gesagt, das ist die Hausaufgabe für den jeweiligen Kommandanten, ggf. unterstützt vom KBM. Die ILS ist da rechtlich erst einmal außen vor, sie hat im Regelfall auch keine Detailinformationen über die kreisfremden Feuerwehren und die dortige Einsatzlage. Der Rettungsdienst macht das in Baden-Württemberg besser/anders, dort sind die Leitstellen über ein externes System (Rescue Track) i.d.R. vernetzt und können die Verfügbarkeit von benachbarten Fahrzeugen direkt einsehen. Wir sind dem Bürger schnelle und effektive Hilfe schuldig, unabhängig von Markungsgrenzen. Das sieht das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg offenbar entspannter. ;-) Die von einigen Leuten vermutete Reservenbildung wäre in Baden-Württemberg keine originäre Aufgabe der Leitstellen, das müsste ggf. vom KBM angeregt/vorgeplant werden. Da hier zwei Kreise betroffen sind, schließe ich eine absichtliche "Einsatzreserve" durch die ILS oder den KBM des Nachbarkreises eher aus. Die FF Rheinhausen wurde wohl nicht alarmiert, weil sie zum anderen Landkreis gehört und nicht Teil einer objektbezogenen AAO war. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Tilm8an 8M., Freiburg / Baden-Württemberg | 839794 | |||
Datum | 28.05.2018 21:55 | 4494 x gelesen | |||
Sagen wir es so: Der Beitrag der BZ hat bisschen Verbesserungspotential ;-) Gruß aus Freiburg "Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde Vistentkarte: about.me/TilmanMarkowetz | |||||
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Autor | Tilm8an 8M., Freiburg / Baden-Württemberg | 839793 | |||
Datum | 28.05.2018 21:54 | 4448 x gelesen | |||
Uff. Dieser Beitrag von der BZ ist auch nicht gerade gut recherchiert. Der AB Wasserförderung hat nicht den Funkrufnamen Freiburg 120, den hat der Löschwasserversorgungszug. Wenn der Zug alarmiert ist, ist der AB Wasserförderung nicht dabei, der wird extra alarmiert. Und das HFS hat auch mehr als 1200m Schlauch.... "Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde Vistentkarte: about.me/TilmanMarkowetz | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839792 | |||
Datum | 28.05.2018 21:53 | 4303 x gelesen | |||
Hat Freiburg wirklich Schläuche mit DN 175?! Die Feuerwehr Stuttgart schreibt, die Systeme der Landesbeschaffung hätten "normale" F-Schläuche mit DN 150. (bei DN175 braucht man ja keine Schlauchbrücken, sondern Schlauchtreppen ;-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839791 | |||
Datum | 28.05.2018 21:31 | 4469 x gelesen | |||
hallo,Zum Großbrand im Europa-Park rückte auch die Freiburger Feuerwehr aus. Ihre Pumpe mit 200-PS-Motor hat den dicksten Feuerwehrschlauch, den es gibt und eine gigantische Förderleistung. Die Freiburger Feuerwehr war im Europa-Park dabei mit ihrer Superpumpe MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, St. Johann / Baden-Württemberg | 839790 | |||
Datum | 28.05.2018 20:32 | 4485 x gelesen | |||
Hallo Forum, wenn man sich dieses Video anschaut grenzt es echt an ein Wunder dass es keine Schwerverletzten/Tote/Massenpanik gegeben hat. Die Aussichtsplattform braucht knapp 2 Minuten bis sie sich einmal gedreht hat. Der sichtbare Brandfortschritt ist hier offensichtlich enorm... Florian | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839785 | |||
Datum | 28.05.2018 19:54 | 4489 x gelesen | |||
beginning of fire - Europa Park MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 839783 | |||
Datum | 28.05.2018 18:55 | 4282 x gelesen | |||
Hallo, macht in BW das Land oder der Kreis die kommunale AAO? In RLP mache ich als Wehrleiter die AAO und grad bei mir hier habe ich an der Spitze von RLP Bereiche, die ich mit Einheiten aus 2 NRW-Kreisen bestücke plus die eigene Verbandsgemeinde und teilweise die Nachbar-VG im gleichen Kreis. Ist da halt ne recht abgelegene Ortsgemeinde mit 72 Einzelgehöften in einem sehr großen Waldgebiet, da brauche ich die Nachbarn. War aber noch niemals ein Problem!! Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839781 | |||
Datum | 28.05.2018 18:03 | 4362 x gelesen | |||
hallo, dazu hab ich eine Mail erhalten die ich nach Rücksprache hier mal zitiere: Hallo Jürgen, Gerade das hier könnte was erklären: Rust ist Ortenaukreis (OG) und Rheinhausen Landkreis Emmendingen (EM). MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839780 | |||
Datum | 28.05.2018 16:24 | 4379 x gelesen | |||
Richtig. Aber nicht zu vergessen: So ein Einsatz ist "Krieg". Da kann sowas mal untergehen. Spekulation: Der EL hat angeordnet: FF XYZ bleibt als Reserve für das übrige Tagesgeschäft. Und dann ist das evt. falsch verstanden bzw. umgesetzt worden und dann in der schieren Größe des Einsatzes untergegangen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 839769 | |||
Datum | 28.05.2018 12:47 | 4734 x gelesen | |||
Ist auch eine Frage wie ich das der Reserve nahe bringe. Wenn von der Einsatzleitung nix kommt, denkt der ein oder andere Reservist: die wollen uns nicht oder die haben uns vergessen. In Zeiten moderner Kommunikationsmittel wäre eine Info an die Reservefeuerwehr mit dem Inhalt: FFW XY stellt Einsatzbereitschaft für den gesamten Landkreis/Region her, da dieser komplett nackig ist! sicher machbar Ist nicht die erste Maßname der Einsatzleitung vor Ort es sollte aber doch machbar sein, dass zeitnah eine Info rausgeht. Beugt dem Unmut vor und die Wichtigkeit den gesamten Landkreis zu schützen macht wohl auch etwas stolzer als zu glauben man wird vergessen. Das gepaart mit einer evtl. Einsatzbereitschaft 1:8 (HLF, DLK, RW) sollte jedem klar machen warum man zwar die Rauchsäule sieht, man aber nicht hinfahren darf. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839768 | |||
Datum | 28.05.2018 12:13 | 4727 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael L.Wenn ich dann aber so große Teile der Umgebung "Platt mache", dann halte ich die Reserve aber im Gerätehaus in Bereitschaft.Das wäre auch meine favorisierte Lösung. Denn dann hat man auch eine echte planbare Reserve, wenn man weiß, was konkret an Personal am Reservestandort jetzt zur Verfügung steht. Generell wird man es mit dieser Reservenbildung aber nie allen "Reservisten" recht machen können. Es ist halt doch sehr viel Subjektivität der Einsatzleitung dabei, für welche Einsatzgröße und -art stelle ich mir wieviel Mannschaft/Gerät auf Seite, an welchem Ort und für welches Gebiet. Mein persönlicher Eindruck ist, dass das Thema in den letzten Jahren bei den Führungsausbildungen verstärkt in den Fokus gerückt ist, keine Ahnung ob es da konkrete Einsatzbeispiele gab in denen das (mutmaßlich) schief ging oder ob man es einfach ein netten abzuhakenden Punkt in Prüfungen entdeckt hat, ob eine Führungskraft überhaupt daran gedacht hat. Wir hatten kürzlich eine ElGem-Fortbildung, da war ich schon erstaunt, mit welchem Umfang und welcher Priorität manche, v.a. vor kürzerer Zeit ausgebildeten Leute, die Reservenbildung berücksichtigt haben. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839764 | |||
Datum | 28.05.2018 11:45 | 4662 x gelesen | |||
hallo, noch ne Anmerkung dazu: ich finde es verständlich wenn die Angehörigen einer Nachbarfeuerwehr bei so einem Grossbrand leicht verschnupft sind wenn sie nicht mitalarmiert wurden. Zum Thema Reserve: Das kann man ja auch zeitlich gestaffelt machen Bei längerer Einsatzdauer dann einfach ein andere Feuerwehr herauslösen und wenn die dann an ihrem Standort wieder einsatzbereit sind diese dann als Reserveeinheit einplanen und die vorherige Reserveeinheit zu weitere Löscharbeiten heranziehen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 839763 | |||
Datum | 28.05.2018 11:44 | 4741 x gelesen | |||
Wenn ich dann aber so große Teile der Umgebung "Platt mache", dann halte ich die Reserve aber im Gerätehaus in Bereitschaft. So wird die Ausrückezeit verkürzt und vor allem den Leuten der Grund deutlich gemacht warum man denn nicht zum Primäreinsatz fährt. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839762 | |||
Datum | 28.05.2018 11:40 | 4934 x gelesen | |||
hallo, das Thema bewegt die Feuerwehr Rheinhausen: Großbrand im Europa-Park - Nichtalarmierung der Feuerwehr Rheinhausen führt zu Unverständnis Quelle: http://www.ffw-rheinhausen.de/_testing/index.php?option=com_content&view=article&id=544 MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839761 | |||
Datum | 28.05.2018 11:04 | 5044 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker C. Allerdings sollte ein Wehrführer(SB) doch die AAO für seinen Berit kennen. eine AAO regelt im Grunde nur die Alarmierung in der ersten Phase. Bei solchen Grossbränden wird dann bei der Nachalarmierung je nach Lage von der Einsatzleitung bzw. Leitstelle entschieden. Der Kommandant einer unserer Nachbarwehr kennt zwar die Grundzüge unserer AAO wird aber bei einem Grossbrand in unsere Stadt sicherlich nicht wissen wer als nächstes Nachalarmiert wird bzw. welche Gedankengänge der Einsatzleiter hat. Wobei es sinnvoll ist solche Gedankengänge über die Reservenbildung zeitnah an die entsprechenden Einheiten zu kommunizieren. Ein Freund von mir wohnt in einer Stadt wo bei einem Grossbrand eine Abteilung zunächst nicht alarmiert wurde. Das alle anderen Abteilungen dieser grösseren Stadt im Einsatz waren hat sich da natürlich sehr schnell herumgesprochen. Da gab es in der "Reserve"-Abteilung recht schnell Unmut. Als dann das mit der Reservenbildung dann kommuniziert wurde überwog das Verständnis für diese Entscheidung. Als Führungskraft einer Nachbarfeuerwehr hätte ich aber erst mal - nach der heissen Phase - bei der anderen Feuerwehr höflich nachgefragt und die Sache so geklärt und keine "Theorie" der Presse zum Besten gegeben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839760 | |||
Datum | 28.05.2018 10:51 | 5054 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.eine sinnvolle Antwort:Geschrieben von Jürgen M. Man kann nicht alle Wehren zusammenziehen. Man braucht eine Reserve. Nachvollziehbar. Man sollte ja auch einen Grundschutz erhalten. Allerdings sollte ein Wehrführer(SB) doch die AAO für seinen Berit kennen. Grade für so ein Spezial-Objekt, bei dem es doch mit Sicherheit Übungen + Kontakte zur dortigen Werkfeuerwehr gibt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 839758 | |||
Datum | 28.05.2018 09:12 | 5382 x gelesen | |||
Also bei uns im Kreis gab es 2015 auch einen Großbrand. Alle größeren Feuerwehren wurden alarmiert, nur unsere nicht. Es war eigentlich so ziemlich alles unterwegs. Es gab dann auch die Frage warum: die hat der Kreisbrandmeister uns dann aber auch erklärt. Er hat unsere Wehr als Reserve für einen eventuellen Paralleleinsatz zurück gehalten, weil er wusste, dass wir das machen können. Speziell auch, weil wir eine DLK, RW, etc. haben. Und auch bei anderen größeren Einsätzen sind schon speziell einzelne Fahrzeuge (nicht der 1. Abmarsch) nachalarmiert worden um die Einsatzfähigkeit zu erhalten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839754 | |||
Datum | 28.05.2018 08:52 | 5603 x gelesen | |||
hallo, folgende Frage steht dort im Raum: Warum durfte die Feuerwehr aus Rheinhausen nicht im Europa-Park löschen? eine sinnvolle Antwort: ... Weiß hat eine Theorie, warum die Einsatzleitung Rheinhausen nicht alarmierte: "Man kann nicht alle Wehren zusammenziehen. Man braucht eine Reserve." Und: Die Feuerwehr Rheinhausen sei nicht im Besitz einer Drehleiter. "In Rust", sagt er, "hat man Drehleitern gebraucht ohne Ende." Quelle: http://www.badische-zeitung.de/rheinhausen/warum-durfte-die-feuerwehr-aus-rheinhausen-nicht-im-europa-park-loeschen--153017503.html MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 839731 | |||
Datum | 27.05.2018 11:53 | 6108 x gelesen | |||
Der vorläufig letzte Bericht (Zusammenfassung) der Pol Offenburg:[...]Die Brandursache ist noch unklar. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Im Einsatz befanden sich etwa 500 Einsatzkräfte, davon 250 Feuerwehrkräfte, 150 des Rettungsdienstes, 50 des THW und etwa 50 Einsatzkräfte der Polizei.[...] [...] Durch die reibungslose Zusammenarbeit der verschiedenen Rettungskräfte und der Parkmitarbeiter, sowie des tadellosen Verhaltens der Parkbesucher gelang eine schnelle Räumung des Parks und der an diesem Tag bis zu 25.000 Besucher. Pol Offenburg via presseportal.de Ergänzend hierzu berichten verschiedene Quellen von drei leicht verletzten FA, z. T. durch Rauchvergiftung. Ich wünsche den Verletzten baldige und vollständige Genesung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 839721 | |||
Datum | 26.05.2018 22:31 | 6802 x gelesen | |||
Aus Freiburg ist das HSF mit einem Wasserförderungszug ausgerückt. Kräfte der FF mit einem BFler. Zusätzlich ist der AB MANV mit ausgerückt mit einer EE und zwei weiteren Modulen der Zweiten EE Freiburg Also Kräfte von Feuerwehr Freiburg , DRK , MHD und JUH. Außerdem ist das THW aus dem Geschäftsführer Bereich Freiburg im Einsatz Welche OV alles weiß ich nicht genau. Gruß Basti | |||||
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Autor | Joer8g S8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg | 839720 | |||
Datum | 26.05.2018 21:41 | 6834 x gelesen | |||
Hallo zusammen, aus KA und FR die HFS ... /Joerg | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839718 | |||
Datum | 26.05.2018 21:02 | 7081 x gelesen | |||
Guten Tag Auf spiegel.de zu lesen: -> " Großbrand im Europapark Rust " Im Europapark Rust brennt eine Lagerhalle. Die Feuerwehr musste einen Teil der Anlage evakuieren. Den Rettungskräften zufolge ist die Lage noch nicht unter Kontrolle. Das kann noch eine lange Nacht für die Einsatzkräfte geben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 839716 | |||
Datum | 26.05.2018 20:02 | 14265 x gelesen | |||
Hallo zusammen, der Brand geht gerade durch die Medien. Die Besucher sind den Berichten zufolge evakuiert über verletzte ist noch nichts bekannt. Wünsche allen im Einsatz befindlichen Kräften viel Erfolg und allen eine gesunde Heimkehr. Bericht auf www.swr.de Europapark Facebook Gruß Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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