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Thema | OrgL und weitere... Rechte und Pflichten | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 840002 | |||
Datum | 04.06.2018 23:23 | 983 x gelesen | |||
Hallo Simon, Geschrieben von Simon S. Zumindest für Baden-Württemberg gilt, dass die Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes im Falle von Massenanfall von Verletzten genutzt werden sollen (Siehe ManV-Erlass IM BaWü). beim MANV gibt es ja auch keine Diskussion; da kommt der OrgL auch immer mit dem LNA (in BaWü untersteht der Orgl auch ausdrücklich dem LNA). Bei einem gewöhnlichen Wohnungsbrand mit Verletzten oder MiG kommt häufig der OrgL alleine. Oder auch eine San-Bereitschaft von einem DRK-Ortsverein (vermutlich auch immer nur vom DRK). Für beides gibt es erst einmal keine Rechtsgrundlage. Einen EL-RD wie in Bayern kennt das RDG BaWü nicht. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 839988 | |||
Datum | 04.06.2018 16:57 | 1192 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.genauso wie die vielerorts gelebte Praxis der Alarmierung von Bereitschaften oder gar Einsatzeinheiten der HiOrgs bei Einsätzen des öffentlichen Rettungsdienstes ohne ausdrückliche Anforderung der Gemeinde/des Kreises. Zumindest für Baden-Württemberg gilt, dass die Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes im Falle von Massenanfall von Verletzten genutzt werden sollen (Siehe ManV-Erlass IM BaWü). Wieso soll hier noch der Kreis/die Gemeinde was anfordern? ManV ist in Baden-Württemberg ein Einsatz nach dem Rettungsdienstgesetz und im/dem Rettungsdienst ist die Leitstelle weisungsbefugt (im Gegensatz zur Feuerwehr, dort ist die Leitstelle nur im Rahmen der jeweiligen Vereinbarungen mit den Kommunen handlungsfähig). Gruß Simon | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839987 | |||
Datum | 04.06.2018 13:45 | 1473 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.die vielerorts gelebte Praxis der Alarmierung von Bereitschaften oder gar Einsatzeinheiten der HiOrgs bei Einsätzen des öffentlichen Rettungsdienstes ohne ausdrückliche Anforderung der Gemeinde/des Kreises. Ruft bei denen der "FW-Rettungsassistent" beim "Ortsleiter-DRK" an die dann eine Telefonkette nutzen oder wie soll ich mir das vorstellen? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839985 | |||
Datum | 04.06.2018 11:02 | 1717 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas A.Nicht direkt gebildet aber es kann und kommt vor, dass der OrgL zügig dort ist, da er aufgrund der Alarmierung direkt mit dabei ist und zudem noch die Räumliche Nähe durch den Wohnort gegeben ist. Da ist doch schon fraglich, ob das überhaupt ein OrgL im Sinne des Gesetzes ist. Grundsätzlich gibt es keinen OrgL alleine; der OrgL wirkt immer zusammen mit dem LNA. Ohne LNA hat der OrgL also sowieso keine Kompetenzen. Die häufig anzutreffende Alarmierungsschwelle eines "OrgL" ohne LNA dürfte in vielen Fällen ohne Rechtsgrundlage erfolgen, genauso wie die vielerorts gelebte Praxis der Alarmierung von Bereitschaften oder gar Einsatzeinheiten der HiOrgs bei Einsätzen des öffentlichen Rettungsdienstes ohne ausdrückliche Anforderung der Gemeinde/des Kreises. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 839982 | |||
Datum | 04.06.2018 10:10 | 1819 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Ein ersteintreffender GF, bei einem Einsatz in dem schon der Abschnitt Gesundheit gebildet und ein OrgL als solcher eingesetzt wird, da fehlt mir noch etwas Fantasie. Nicht direkt gebildet aber es kann und kommt vor, dass der OrgL zügig dort ist, da er aufgrund der Alarmierung direkt mit dabei ist und zudem noch die Räumliche Nähe durch den Wohnort gegeben ist. Dann treffen sich schon mal direkt, der erst eintreffende GF und der OrgL. Ob und wie er die Funktion im ersten Augenblick ausführt sei mal dahingestellt. Aber meine Eingangsfrage wer welchem Gesetz entspringt und demzufolge was zu sagen hat ist ja beantwortet worden. Ich habe ihn bei erster Durchsicht nicht im LBKG gefunden. Danke dafür. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839981 | |||
Datum | 04.06.2018 09:46 | 1820 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ein ersteintreffender GF, bei einem Einsatz in dem schon der Abschnitt Gesundheit gebildet und ein OrgL als solcher eingesetzt wird, da fehlt mir noch etwas Fantasie. Das ist bei BFs der Vorteil wenn die im Rettungsdienst ist und ein Großteil der WAFs und WALs OrgL sind ;-) In Trier war es jedoch so das diese Aufgabe nach seinem Eintreffen dem Hiorg-Vertreter übergeben wurde. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839980 | |||
Datum | 04.06.2018 09:39 | 1968 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas A.Ich bin mir nicht sicher, ob er zur Feuerwehr gehört oder doch zum Rettungsdienst.Zum KatS ;-) Der OrgL kommt aus dem LBKG, nicht dem RettDG, und bildet zusammen mit dem LNA eine Einsatzabschnittsleitung (§ 25 LBKG; vgl. auch RAEP Gesundheit). Geschrieben von Thomas A. Ist der Einsatzleiter Feuerwehr ... diesem Weisungsbefugt?Grundsätzlich schon, aber man sollte im Hinterkopf haben, warum man diese gesonderten Funktionen an der Spitze des Abschnittes Gesundheit vorplant und einsetzt: Der Einsatzleiter wird in den Kernkompetenzen von OrgL/LNA nicht deren Fachwissen haben, deshalb ist er gut beraten, die Weisungsbefugnis möglichst nicht über die Parkplatzeinweisung hinaus anzuwenden. Ein ersteintreffender GF, bei einem Einsatz in dem schon der Abschnitt Gesundheit gebildet und ein OrgL als solcher eingesetzt wird, da fehlt mir noch etwas Fantasie. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 839979 | |||
Datum | 04.06.2018 08:07 | 3054 x gelesen | |||
Guten Morgen, ich habe eine reine Interessensfrage. Wem ist der OrgL Rettungsdienst in Rheinland Pfalz unterstellt bzw. von wem muss er sich etwas sagen lassen. Ich bin mir nicht sicher, ob er zur Feuerwehr gehört oder doch zum Rettungsdienst. Ist der Einsatzleiter Feuerwehr (oder der Ersteintreffende Gruppenführer) diesem Weisungsbefugt? Beste Grüße Thomas | |||||
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