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ThemaHauptamtliche Gerätewarte - war: Feuerwehr Villingen-Schwenningen: Missstände bei Hilfsfrist vertuscht?31 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW845259
Datum30.12.2018 00:121710 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.oder was bedeutet eine " Berufsausbildung zur Feuerwehrfachkraft ":

Oder die Ausbildung zum "Werkfeuerwehrmann" - da läuft gerade ein Antrag zur Umbenennung in "Feuerwehrmann/-frau". Das wäre dann eine brauchbare Alternative zur klassischen BF-Ausbildung im mD.

Gruß, Stefan

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AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern845240
Datum29.12.2018 09:442009 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. "oder was bedeutet eine Berufsausbildung zur Feuerwehrfachkraft ":

Hallo Bernhard,

hier ändert sich nicht der Output (es kommt ein fertiger Berufsfeuerwehrmann/-frau raus) sondern der Input (jemand kommt ohne Berufsausbildung rein).

Der "Kommunalbediensteter mit Feuerwehraufgaben" liegt ja in der von Dir zitierten Quelle zwischen ehrenamtlicher und Berufsfeuerwehrausbildung.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845239
Datum29.12.2018 09:131966 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.

Einführung eines neuen Berufsbildes "Kommunalbediensteter mit Feuerwehraufgaben"

oder was bedeutet eine " Berufsausbildung zur Feuerwehrfachkraft ":

-> SWR " Kaiserslautern - Berufsfeuerwehr sucht Nachwuchs "

[...] Insgesamt sei es aber schwierig, geeignete Fachkräfte auch für andere freie Stellen zu finden. Es gebe deutschlandweit so wenige ausgebildete Feuerwehrleute, dass diese sich Jobs aussuchen könnten. Möglicherweise verbessere sich die Situation, wenn das Land wie geplant im kommenden Jahr die Berufsausbildung zur Feuerwehrfachkraft einführe. Wer zur Berufsfeuerwehr will, muss bislang zunächst eine Handwerksausbildung vorweisen, in der freiwilligen Feuerwehr tätig sein und sich in Lehrgängen fortbilden. [...]


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW845036
Datum18.12.2018 16:292265 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.in Bayern zahlen die Feuerwehrschulen aber die Feuerwehrzulage

In NRW doch mittlerweile auch? Zumindest gilt doch die Pensionsgrenze von 60 Jahren auch im Landesdienst, wenn man 7 Jahre irgendwie in der FW Einsatzdienst gemacht hat, also auch in der FF.

Gruß, Stefan

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern845003
Datum17.12.2018 19:232322 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.könnte schlicht daran liegen, dass auch Mitarbeiter der FwS in Bayern immer wieder mit Schulgeräten auch im Einsatz eingesetzt werden

kann ich mir schwer vorstellen, dass das (ausschließlich) daran liegt, da:


1. die Alarme der Fw-Schulen (nach Auskunft von Lehrkräften) sich, wenn überhaupt noch, im unteren einstelligen Bereich bewegen,
2. nur ein paar wenige Lehrkräfte der Fw-Schule ausrücken, trotzdem bekommen die Fw-Zulage alle Neuen,
3. es scheinbar die Fw-Zulage erst seit kurzem gibt (liest sich zumindest so im letzten Absatz vor "Ausbildung")


Viele Grüße

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern844991
Datum17.12.2018 10:032625 x gelesen
Moin,


Geschrieben von Christoph R.in Bayern zahlen die Feuerwehrschulen aber die Feuerwehrzulage

Die fahren aber auch ab und zu zu Einsätzen mit Schulgerät raus.


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW844988
Datum17.12.2018 09:012751 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.in Bayern zahlen die Feuerwehrschulen aber die Feuerwehrzulage


könnte schlicht daran liegen, dass auch Mitarbeiter der FwS in Bayern immer wieder mit Schulgeräten auch im Einsatz eingesetzt werden (entweder bei sehr großen Lagen, oder/und mit speziellen Kenntnissen/Geräten)...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen844977
Datum16.12.2018 21:292482 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.in Bayern zahlen die Feuerwehrschulen aber die Feuerwehrzulage


Mag sein dass das Land das so entschieden hat um Personal zu bekommen. Die Zulage kann freiwillig gezahlt werden, muss aber nicht. Die rechtliche Grundlage für die Gewährung einer Feuerwehrzulage für reine Gerätewarte fehlt allerdings trotzdem im Bayern.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern844976
Datum16.12.2018 21:242467 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Daniel H.
Für reine Tagdienstbeamte ohne Pflicht zum Besetzen von Einsatzfahrzeugen,


in Bayern zahlen die Feuerwehrschulen aber die Feuerwehrzulage

Ausschreibung aus der
Brandwacht (pdf)

Viele Grüße

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen844975
Datum16.12.2018 20:352464 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.In Bayern gibts die Fw-Zulage auch für ILS-Diponenten und Beamte der Feuerwehrschulen ohne "richtigen" Einsatzdienst (auf der Straße)

Für die Leitstellendisponenten ist das auch so geregelt, der Einsatzdienst bezieht sich in diesem Fall nicht nur auf das Geschehen draussen auf der Straße. Auch die Disponenten sind direkt in den Einsatz eingebunden, in dem sie den Notruf annehmen, die Anrufer zu Maßnahmen anleiten, die Einsatzkräfte beim Einsatz unterstützen und damit auch von 0 auf 100% belastet werden. Hier ist der Einsatzdienst ebenfalls Teil der Funktion.

Für reine Tagdienstbeamte ohne Pflicht zum Besetzen von Einsatzfahrzeugen, auch im Nachschub, ist keine Feuerwehrzulage vorgesehen. Auch kann und wird erkrankten nicht einsatztauglichen feuerwehrtechnischen Beamten/Angestellten nach einer gewissen Zeit die Feuerwehrzulage bis zur Wiederaufnahme des Einsatzdienstes gestrichen.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern844973
Datum16.12.2018 19:552576 x gelesen
Servus

Geschrieben von Daniel H.feuerwehrtechnische Angestellte im Einsatzdienst gezahlt. Das heißt, der Einsatzdienst muss Teil des Arbeitsvertrages oder der vom Beamten ausgeübten Funktion sein, und mindestens 50% der Tätigkeit darstellen.

dabei ist "Einsatzdienst" etwas weiter auszulegen.
In Bayern gibts die Fw-Zulage auch für ILS-Diponenten und Beamte der Feuerwehrschulen ohne "richtigen" Einsatzdienst (auf der Straße)

Viele Grüße

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen844970
Datum16.12.2018 13:332669 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ich kann die Argumentationskette nicht schlüssig nachvollziehen? Nur weil die BF Magdeburg ihre offensichtlich nicht verbeamteten Feuerwehrleute mies bezahlt, sollen alle Gerätewarte in Deutschland auch mies bezahlt werden?


Es ist eigentlich schon durch Daniel H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen erklärt wurden.
Nur noch einen Satz dazu. Man kann nicht jeden Menschen eine riesen Gehalt geben. Wäre zwar schön, aber das Geld muss auch da sein.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg844966
Datum16.12.2018 11:102783 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Ich kann dein Ansinnen dort komplett nachvollziehen, wo eine Gruppe ;-) von X Gerätewarten (als solche bezeichnet und eingestellt) als Ersatz herhalten muss, weil man den Schritt zur echten HA-Wache nicht gehen will.

Das ist gerade bei Städten so ab 30..000 EW aufwärts zu beobachten, so acht bis 15 HA-FW-Angehörige, in der Hoffnung, dass werktagsüber zwei Drittel der HA-Mannschaft anwesend ist und ein (H)LF halbwegs besetzen kann. Weiterhin soll diese Mannschaft die EA von Kleineinsätzen entlasten. Und hierfür werden in vielen Gemeinden seit einiger Zeit vermehrt Leute mit BF-Ausbildung eingestellt.

Aber dort, wo 1-2 Gerätewarte, teilweise mit Stellenanteilen <1, tatsächlich nur zur Entlastung der ehrenamtlichen Gerätewartung vorgehalten werden, und tlw. noch längst nicht jeden Tag auch einen Einsatz haben, ist das einfach nur Träumerei, sowohl die BF-Ausbildung wie auch die Einstufung.

Nachvollziehtbar, wobei gerade bei der Einstufung von HA-GW es von Gemeinde zu Gemeinde eklatante Unterschiede gibt, man wundert sich manchmal für was für einen Hungerlohn mancherorts die Leute das machen !


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen844952
Datum15.12.2018 00:113355 x gelesen
Geschrieben von Daniel H. Die absolut notwendige Ausbildung für einen Gerätewart beträgt 270 Stunden nach FwDV 2. Diese besteht aus der Truppausbildung, bestehend aus TM1 und TM2 (mit 70h und 80h), sowie dem TF (35h), dem Maschinistenlehrgang (35h) und abschliessend dem Gerätewartlehrgang (ebenfalls 35h). Das macht in Summe 255h Ausbildung.

Oh, Fehler übersehen! Es sind keine 270h nach FwDV 2, sondern die später genannten 255.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen844951
Datum14.12.2018 23:513372 x gelesen
Hierzu auch noch interessant: Wissenswertes für Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden Württemberg

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen844950
Datum14.12.2018 23:46   3698 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Peter F.Gerätewarte werden in den meisten Bundesländern, ich selbst kann hier für Bayern und Baden-Württemberg sprechen, in der Regel schlecht eingestuft. Mal davon abgesehen, dass sie meist nicht verbeamtet werden, sind sie auch im Angestelltenverhältnis bei den meisten Kommunen und Landkreisen (da gibt es die nämlich teilweise auch) deutlich schlechter eingestuft und erhalten keine Feuerwehrzulage, wie ihre BF-Kollegen.

Gerätewarte müssen auch nicht verbeamtet werden, da sie nur städtische Angestellte ohne Einsatzdienst sind. Ein Gerätewart gilt nach TvÖD nicht als feuerwehrtechnischer Angestellter. Die Feuerwehrzulage wird auch nur für Beamte und feuerwehrtechnische Angestellte im Einsatzdienst gezahlt. Das heißt, der Einsatzdienst muss Teil des Arbeitsvertrages oder der vom Beamten ausgeübten Funktion sein, und mindestens 50% der Tätigkeit darstellen.

Geschrieben von Peter F.Die Kommunen und Landkreise die Ihre Gerätewarte in Entgeltgruppe EG 4 bis 6 ohne Feuerwehrzulage einstufen (der normale Berufsfeuerwehrmann ist in A7 bzw. A8), argumentieren damit, dass die Gerätewarte ja eigentlich gar keine Feuerwehrleute sein müssen, sie sollen sich ja nur um die Geräte und das Haus kümmern, alles andere machen sie ehrenamtlich. In den Stellenausschreibungen steht deshalb auch meist "Dienst in der Feuerwehr wünschenswert" oder ähnliches.

Eine "Mitgliedschaft bei der betreffenden Feuerwehr" ist zwar wünschenswert, ein Austritt nach der Einstellung darf aber nicht zur Entlassung führen, da der Einsatzdienst und die Mitgliedschaft nicht Teil des Arbeitsvertrages sind.

Geschrieben von Peter F.Und damit werden diese Leute dann klein gehalten, die - und das sage ich an dieser Stelle jetzt ganz bewusst und aus vollster Überzeugung - einen mindestens vergleichbaren Job eines Berufsfeuerwehrmanns machen.

Sicher? Die absolut notwendige Ausbildung für einen Gerätewart beträgt 270 Stunden nach FwDV 2. Diese besteht aus der Truppausbildung, bestehend aus TM1 und TM2 (mit 70h und 80h), sowie dem TF (35h), dem Maschinistenlehrgang (35h) und abschliessend dem Gerätewartlehrgang (ebenfalls 35h). Das macht in Summe 255h Ausbildung. Ohne notwendigen Schulabschluss, ohne notwendige Berufsausbildung, sozusagen ein Anlernberuf. Auch die Tätigkeit ist mit der eines Berufsfeuerwehrbeamten oder feuerwehrtechnischem Angestellten im Einsatzdienst nicht zu vergleichen. Denn diese besteht nicht nur aus dem Einsatzdienst, sondern auch aus der Tätigkeit in einem Sachgebiet, meistens zusätzlich im Rettungsdienst und einer, bis mehreren Sonderfunktionen. Dazu ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig und die Ausbildungszeit für die Verwendung im feuerwehrtechnischen Dienst beträgt ein Vielfaches der notwendigen Zeit für den Gerätewart.

Geschrieben von Peter F.Sie haben sich in der Regel im Laufe der Zeit Wissen und Erfahrung angesammelt, wirken oft in der Ausbildung mit, rücken zu Einsätzen aus, stehen Tag und Nacht zur Verfügung, wenn z.B. der GW-A raus muss, nachts noch Flaschen gefüllt werden müssen oder Schläuche hergerichtet, damit die Kammeraden wieder einsatzbereit sind. Ich könnte die Liste endlos fortsetzen.

Das Mitwirken in der Ausbildung und im Einsatzdienst gehört aber nicht zum Beruf "Gerätewart", geschweige denn der Stellenbeschreibung. Alles was da geleistet wird, beruht auf der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr und kann nicht vom Arbeitgeber erzwungen werden. Es ist sozusagen Teil der eigenen Motivation des einzelnen Gerätewarts. Und nicht jeder GW bringt sich so in die FF ein, er muss es auch nicht.

Geschrieben von Peter F.Ich weiß es gibt ehrenamtliche die sagen jetzt "das ist ja auch okay so, wir machen das ja auch ehrenamtlich." Mag sein, aber Ihr habt noch einen Beruf, den Ihr Montag bis Freitag ausübt und in diesem Beruf wollt ihr doch auch angemessen bezahlt werden, oder? Der Gerätewart in EG 4-6 wird praktisch mit einem Arbeiter der Gemeinde gleichgestellt, der kaum Verantwortung übernehmen muss. Er muss aber so und so viele Sachkundenachweise besitzen, um EURE Sicherheit zu gewährleisten und die schlechte Tagesalarmsicherheit auszugleichen.

Eine derartige Verantwortung haben auch andere Mitarbeiter in anderen Funktionen innerhalb der Gemeinde. Viele Prüfungen, Wartungen und Reparaturen können schon gar nicht mehr durch die Gerätewarte durchgeführt werden, weil sie es aufgrund diverser Rechtsvorschriften zur notwendigen Ausbildung eben einfach auch nicht mehr dürfen. Z.B. elektrische Geräteprüfung ohne Ausbildung zur Elektrofachkraft. Die Verantwortung für Prüfungen hat auch der rein ehrenamtliche Gerätewart der Feuerwehr einer kleinen Wehr.

Klar, EG 4-6 ist nicht die Welt. Sie entspricht aber genau der Qualifikationseckpunkte im öffentlichen Dienst. E1-4 für ungelernte Kräfte ohne Ausbildung (entspricht dem einfachen Dienst im Berufsbeamtentum), E5-8 für eine abgeschlossene mindestens 2 oder 3 jährige Ausbildung (entspricht dem mittleren Dienst; hier befindet sich auch der überwiegende Teil der Berufsfeuerwehrangehörigen und feuerwehrtechnischen Angestellten). Entgeltgruppen. Natürlich ist eine ausreichende Bezahlung notwendig, keine Frage, eine Tätigkeit muss auch attraktiv sein.

Aber die Tagesalarmsicherheit auszugleichen, das ist nicht die vertragliche Aufgabe des Gerätewarts und kann daher nicht in die Bemessung der Bezüge eingerechnet werden. Sie basiert, wie gesagt, auf der (nicht notwendigen!) Mitgliedschaft des Mitarbeiters in der betreffenden FF.

Geschrieben von Peter F.Aus meiner Sicht muss man einem Gerätewart heute die selbe Ausbildung ermöglichen wie einem Berufsfeuerwehrmann. Voraussetzung ist eine Berufsausbildung, Ausbildung zum Brandmeister und zum Rettungssanitäter. Dann eine vergleichbare Einstufung zumindest im Angestelltenverhältnis (EG7 bis EG9) und eine Feuerwehrzulage.


Man muss dem Gerätewart nicht die gleiche Ausbildung ermöglichen wie einem Berufsfeuerwehrmann. Dazu sind die Aufgaben und die Tätigkeiten einfach zu unterschiedlich. Man sollte aber darüber nachdenken, ob der Beruf "Gerätewart" wirklich nur mindestens 255h Ausbildung benötigt, oder ob man ihn nicht besser qualifiziert und den Arbeitsplatz dadurch in eine etwas höhere Eingruppierung bewerten kann.
Der Gerätewart mit B-Ausbildung ist für die meisten Kommunen und für die Tätigkeiten die er ausführt einfach zu teuer. Und er wird mit Sicherheit nicht lange nur Gerätewart bleiben, wenn er eine Ausbildung erhält, mit der er sich bei einer Werkfeuerwehr, hauptamtlichen Wache oder einer Berufsfeuerwehr bewerben kann.


Hauptamtliche Gerätewarte sind ein notwendiges Mittel um das ehrenamtliche Personal zu entlasten und damit die Bereitschaft der Interessenten zur Tätigkeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen, sowie die Prüfung und Wartung der Geräte und Ausrüstungsgegenstände frist- und fachgerecht zu übernehmen oder diese den dazu Ermächtigten zuzuführen. Dazu sollten sie auf jeden Fall angemessen bezahlt werden. Man sollte den Vergleich Gerätewart und "Berufsfeuerwehrangehöriger" aber nicht zu sehr bemühen, diese ist nicht wirklich realistisch.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg844948
Datum14.12.2018 23:293025 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thomas W.Ich kann nicht erkennen was an der Einstufung EG4-6 für einen Gerätewart so schlimm ist. Bei der BF Magdeburg z. B. werden externe Feuerwehrleute, die von Werkfeuerwehren kommen und eine Ausbildung zum RettAss, B3 und die Fahrerlaubnis CE haben, als Feuerwehrmann angestellt in EG6. Da kann doch ein Gerätewart der weitaus geringer qualifiziert ist, nicht EG6 bis 9 fordern.
Ich kann die Argumentationskette nicht schlüssig nachvollziehen? Nur weil die BF Magdeburg ihre offensichtlich nicht verbeamteten Feuerwehrleute mies bezahlt, sollen alle Gerätewarte in Deutschland auch mies bezahlt werden?

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen844945
Datum14.12.2018 17:153508 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Peter FreiDie Kommunen und Landkreise die Ihre Gerätewarte in Entgeltgruppe EG 4 bis 6 ohne Feuerwehrzulage einstufen (der normale Berufsfeuerwehrmann ist in A7 bzw. A8)


Ich kann nicht erkennen was an der Einstufung EG4-6 für einen Gerätewart so schlimm ist. Bei der BF Magdeburg z. B. werden externe Feuerwehrleute, die von Werkfeuerwehren kommen und eine Ausbildung zum RettAss, B3 und die Fahrerlaubnis CE haben, als Feuerwehrmann angestellt in EG6. Da kann doch ein Gerätewart der weitaus geringer qualifiziert ist, nicht EG6 bis 9 fordern.

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AutorThom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz844943
Datum14.12.2018 16:173166 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die meisten Gerätewartstellen dürften inzwischen da liegen, weil letztlich die Entgeltordnung zum TVöD genau das sagt. Und die hat nunmal in dem Bereich etwas mehr zu bedeuten, als Käse und "plämm plämm"

Es wurde bei uns mal angesprochen. Zeiten, Arbeiten und Aufwand ermittelt.
Im Raum Stand dann maximal EG5. Das ist Käse in meinen Augen

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AutorThom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz844942
Datum14.12.2018 16:153224 x gelesen
Geschrieben von Stefan H.Ich sehe das auch eher in EG 6-8. Also schon anders als einen Bauhofmitarbeiter.

Hi,

dann habe ich das falsch interpretiert. Sorry.
Also EG 6 muss es schon sein eher EG7. Ist halt kompliziert auf Kommunalebene. Da ist die freie Wirtschaft besser.

Ich muss mich kurz halten. Muss weg.

Grüße

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP844938
Datum14.12.2018 15:303336 x gelesen
Geschrieben von Stefan H.Ich sehe das auch eher in EG 6-8. Die meisten Gerätewartstellen dürften inzwischen da liegen, weil letztlich die Entgeltordnung zum TVöD genau das sagt. Und die hat nunmal in dem Bereich etwas mehr zu bedeuten, als Käse und "plämm plämm"
Will man das aus der Feuerwehrwelt heraus verbessern, kann man das ja durchaus mal in Angriff nehmen. Für Taucherarztgehilfinnen und Gebirgshüttenwarte hat man es in der ewigen Verhandlung um diese Entgeltordnung schon geschafft, gezielte Tätigkeitsmerkmale auszuhandeln, dann sollte das für das Ehrenamtssystem rettende Feuerwehrgerätewarte doch auch möglich sein. Oder man nimmt weiter hin, dass man sich für "Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst" schon so manches gesondert hat einfallen lassen, und trotzdem unterscheidet man dann explizit nochmal zwischen denen und den Gerätewarten, was mutmaßlich auch daran liegen könnte, dass man da auf beiden Verhandlungsseiten schonmal drüber nachgedacht hat.
Diese Entgeltordnung ist im Übrigen sogar bezogen auf Peters Anfangsbeitrag total modern: Da wird sogar zwischen Führung der taktischen
Einheit ab Staffelstärke und ab Gruppenstärke differenziert ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW844935
Datum14.12.2018 14:253301 x gelesen
Geschrieben von Thomas A.Ich gehe dem Einsatzdienst dann nicht mehr in meiner Freizeit nach sondern ebenfalls auch in meinem Hauptberuf. Und wenn es nur 1 Einsatz pro Woche ist.

Was ist denn die hauptsächliche Tätigkeit? Da geht es doch eben um die Gerätewartung und -pflege, also ist das auch bei einer Stellenbewertung maßgeblich. Da wird es schwierig, mehr als A7 zu erreichen und auch das nur, wenn es zwingend ein FW-Beamter sein muss. Der sich dann aber nicht wirklich weiter entwickeln kann und nicht zwingend eine brauchbare Vorqualifikation mitbringt. Da finde ich den Mechatroniker oder Elektroniker in EG 6-8 einfach ehrlicher.

Geschrieben von Thomas A.Auch sind die Eingruppierungen in EG 4 oder 5 absoluter Käse.

Ich sehe das auch eher in EG 6-8. Also schon anders als einen Bauhofmitarbeiter.

Die Laufbahnausbildung mD qualifiziert übrigens nicht zum Gerätewart oder eine Elektrofachkraft.

Gruß, Stefan

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AutorThom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz844933
Datum14.12.2018 13:463477 x gelesen
Geschrieben von Stefan H.Für den HA-Gerätewart in einer nahezu ausschließlich ehrenamtlich geprägten Feuerwehr reicht auch die FF-Qualifikation für den Einsatzdienst. M.E. auch tarifrechtlich - mit einer BF-Eingruppierung schafft man vermutlich mehr Probleme, auch im Bereich der Akzeptanz beim Ehrenamt.

Das sehe ich völlig anders. Ich gehe dem Einsatzdienst dann nicht mehr in meiner Freizeit nach sondern ebenfalls auch in meinem Hauptberuf. Und wenn es nur 1 Einsatz pro Woche ist. Ganz egal. Auch sind die Eingruppierungen in EG 4 oder 5 absoluter Käse. Wer das annimmt ist entweder finanziell anders abgesichert, hat sonst keine Alternativen, total plämm plämm,.....
Ich kann doch einen HA Gerätewart, nicht mit einem MA Bauhof gleichstellen. Da gibt es welche die schneiden nur Hecken in EG 5.
Wenn der Gerätewart ausschließlich Schläuche waschen soll vielleicht aber mehr auch nicht. Es gibt so viele Sonderqualifikationen, die man als Gerätewart haben muss (auch als rein ehrenamtlicher) da ist die Bezahlung in keinem Fall gerechtfertigt. Und dann verlangt mein Dienstherr auch noch, dass ich während der Arbeitszeit und natürlich auch danach an Einsätzen teilnehme.

Nene lass mal. Da gibt es meines erachten einen deutlichen Sprung vom ehrenamtlichen Gerätewart zum HA.
Der ehrenamtliche darf in seiner Arbeitszeit nämlich einem deutlich besser bezahltem Job nachgehen und macht den Rest so wie er will nebenbei mit einer Aufwandsentschädigung(Schmerzensgeld) Aber das ist ein anderes Thema.....

Grüße

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg844932
Datum14.12.2018 13:373557 x gelesen
Guten Tag

In Brandenburg wurde über die Einführung eines neuen Berufsbildes "Kommunalbediensteter mit Feuerwehraufgaben" im Rahmen dieses Themenkomplexes diskutiert:

[...] Einführung eines neuen Berufsbildes "Kommunalbediensteter mit Feuerwehraufgaben", diese sollen über eine feuerwehrtechnische Qualifikation verfügen, die oberhalb der Befähigung einer ehrenamtlichen und unterhalb der einer hauptamtlichen Einsatzkraft anzusiedeln ist. [...]

Nur was kann man darunter verstehen, oberhalb der bisherigen üblichen FF-Ausbildung gem. FwDV 2 ( GF, ZF, VF ) unterhalb der BF-Ausbildung ( mD, gD, hD. - hier ggf. entsprechende Qualifikationsebene ) ?
Oder will man zur Thematik was in die neue FwDV-2 aufnehmen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW844931
Datum14.12.2018 13:263576 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.gerade in Gemeinden mit so ~ 20.000 EW zunehmend zu beobachten. Dieser Personengruppe würde eine BF-Ausbildung schon zustehen bzw. dafür Leute mit BF-Ausbildung einstellen.

Warum sollte man das machen? Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt ja gerade nicht im feuerwehrtechnischen Dienst. Mangels beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten ist das auch eher eine Sackgasse und entsprechend hoch wäre die Fluktuation (oder Frustration).

Eine Differenzierung HA-Kraft mit Gerätewartaufgaben, HA-Kraft mit primären Einsatzaufgaben, HA-Kraft mit Einsatz- und administrativen Aufgaben würde die reale Welt besser abbilden als die reine Unterscheidung von FF- und BF-Ausbildung (mit entsprechender Vor-Qualifikation).

Für den HA-Gerätewart in einer nahezu ausschließlich ehrenamtlich geprägten Feuerwehr reicht auch die FF-Qualifikation für den Einsatzdienst. M.E. auch tarifrechtlich - mit einer BF-Eingruppierung schafft man vermutlich mehr Probleme, auch im Bereich der Akzeptanz beim Ehrenamt.

VS liegt von der Größe aber zweifelsfrei am oberen Bereich der Grenze zu einer "richtigen" hauptamtlichen Wache mit BF-Qualifikation. Weil neben der Gerätewartung auch BF-Aufgaben im Bereich VB, Einsatzplanung, Technik usw. in einem so großem Rahmen anfallen, dass sie nur hauptamtlich zufriedenstellend bearbeitet werden können. Dann gibt es auch ein attraktives Aufgabenfeld für entsprechend qualifizierte Mitarbeiter (inkl. gD).

Gruß, Stefan

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg844926
Datum14.12.2018 11:483697 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas A.

Sag das nicht zu laut. Das kostet alles.......

Wenn ich gute ( und gut ausgebildete ) Leute will, muß ich mir das was kosten lassen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz844925
Datum14.12.2018 11:423826 x gelesen
Sag das nicht zu laut. Das kostet alles.......

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg844922
Datum14.12.2018 11:093959 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Ich kann dein Ansinnen dort komplett nachvollziehen, wo eine Gruppe ;-) von X Gerätewarten (als solche bezeichnet und eingestellt) als Ersatz herhalten muss, weil man den Schritt zur echten HA-Wache nicht gehen will.


Das war auch meine Intension, gerade in Gemeinden mit so ~ 20.000 EW zunehmend zu beobachten. Dieser Personengruppe würde eine BF-Ausbildung schon zustehen bzw. dafür Leute mit BF-Ausbildung einstellen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorFabi8an 8B., Sprotta / 844918
Datum14.12.2018 09:36   4412 x gelesen
Klärt mich bitte mal auf.
85.000 Einwohner in der Gemeinde, viele Einsätze und folglich viele Kleineinsätze, viele Wartungsaufgaben, wenige LKW Fahrer und Maschinisten in der Tageseinsatzbereitschaft (bundesweites Problem), die Ehrenamtlichen haben Konkurrenz-Angst, Ausrückeverbot für den "Gerätewart-Erstangreifer" - richtig verstanden?

Die wollen also jede ABC klein, TH klein, B1 selbst fahren und verbieten vorhandenen EKs diese zu fahren?
Klar, es ist nervig zu vielenn Einsätzen gerufen zu werden und beim Eintreffen im Gerätehaus ist dann Abbruch angesagt, da die Kräfte und Mittel der Gerätewarte ausreichen, aber dafür sollte man verschiedene DME-Schleifen einrichten.

Bei B2 mit Menschenleben in Gefahr ist das doch sträflich, dass vorhandene Ressourcen festgehalten werden.
Aber es ist wie in Bitburg und vielen anderen Fällen: Menschliches Ego und fehlende lösungsorientierte Kommunikation reißen viel ein.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP844913
Datum14.12.2018 08:184588 x gelesen
Geschrieben von Peter F.In den Stellenausschreibungen steht deshalb auch meist "Dienst in der Feuerwehr wünschenswert" oder ähnliches. Das steht aktuell in einschlägigen Stellenbörsen so auch in div. Ausschreibungen für Gärtner, Pförtner, Erzieher, Friedhofswärter, Straßenbauer, Verwaltungsfachangestellte, alles mit dem Ziel die Tagesalarmsicherheit zu gewährleisten. Wie beeinflusst das deren Entgelt, wie sollen die ausgebildet sein?

Ich kann dein Ansinnen dort komplett nachvollziehen, wo eine Gruppe ;-) von X Gerätewarten (als solche bezeichnet und eingestellt) als Ersatz herhalten muss, weil man den Schritt zur echten HA-Wache nicht gehen will.
Aber dort, wo 1-2 Gerätewarte, teilweise mit Stellenanteilen <1, tatsächlich nur zur Entlastung der ehrenamtlichen Gerätewartung vorgehalten werden, und tlw. noch längst nicht jeden Tag auch einen Einsatz haben, ist das einfach nur Träumerei, sowohl die BF-Ausbildung wie auch die Einstufung. Und diese Größenordnung gibt es auch schon sehr häufig, und nimmt immer weiter zu.

Dazu kommt dann auch, dass solche Stellen gerne so zugeschnitten wurden/werden, dass am Ende einer der örtlich vorhandenen vormals ehrenamtlichen Gerätewarte ins Hauptamt wechselt. Das klappt beim HA Wehrleiter, wie schon öfter dargestellt, i.d.R. nicht, und wird es beim Gerätewart auch nicht. Denn wenn BF-Bezahlung und Ausbildung gewünscht werden, landet man auch bei BF-Anforderungen...

Geschrieben von Peter F. Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass ich den Hut ziehe vor den Kammeraden Gerätewarten in VS, denn sie haben den Mut etwas gegen die fehlende Wertschätzung der Kommunen und Landkreise (und leider auch mancher Ehrenamtlicher) zu unternehmen, obwohl sie in ihrem Feuerwehr-Herzen sicher viel lieber ausrücken würden.Wurden die verlinkten Artikel gelesen?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorPete8r F8., Murnau / Bayern844909
Datum 13.12.2018 22:34   9565 x gelesen
Hallo zusammen,

unabhängig von den Ereignissen in VS, die ich nicht im Detail kenne und mich dazu auch gar nicht äußern möchte, schwingt da nach meinem Kenntnisstand noch ein ganz anderes Thema mit, das ich in diesem Zusammenhang gerne mal erläutern möchte.

Gerätewarte werden in den meisten Bundesländern, ich selbst kann hier für Bayern und Baden-Württemberg sprechen, in der Regel schlecht eingestuft. Mal davon abgesehen, dass sie meist nicht verbeamtet werden, sind sie auch im Angestelltenverhältnis bei den meisten Kommunen und Landkreisen (da gibt es die nämlich teilweise auch) deutlich schlechter eingestuft und erhalten keine Feuerwehrzulage, wie ihre BF-Kollegen. Hinzu kommt dann leider oft noch, dass sie von ihren ehrenamtlichen Kammeraden angefeindet werden, weil sie ihnen die Einsätze wegnehmen. Und spätestens da hat der Spaß dann ein Loch ...

Die Kommunen und Landkreise die Ihre Gerätewarte in Entgeltgruppe EG 4 bis 6 ohne Feuerwehrzulage einstufen (der normale Berufsfeuerwehrmann ist in A7 bzw. A8), argumentieren damit, dass die Gerätewarte ja eigentlich gar keine Feuerwehrleute sein müssen, sie sollen sich ja nur um die Geräte und das Haus kümmern, alles andere machen sie ehrenamtlich. In den Stellenausschreibungen steht deshalb auch meist "Dienst in der Feuerwehr wünschenswert" oder ähnliches. Und damit werden diese Leute dann klein gehalten, die - und das sage ich an dieser Stelle jetzt ganz bewusst und aus vollster Überzeugung - einen mindestens vergleichbaren Job eines Berufsfeuerwehrmanns machen. Sie haben sich in der Regel im Laufe der Zeit Wissen und Erfahrung angesammelt, wirken oft in der Ausbildung mit, rücken zu Einsätzen aus, stehen Tag und Nacht zur Verfügung, wenn z.B. der GW-A raus muss, nachts noch Flaschen gefüllt werden müssen oder Schläuche hergerichtet, damit die Kammeraden wieder einsatzbereit sind. Ich könnte die Liste endlos fortsetzen.

Ich weiß es gibt ehrenamtliche die sagen jetzt "das ist ja auch okay so, wir machen das ja auch ehrenamtlich." Mag sein, aber Ihr habt noch einen Beruf, den Ihr Montag bis Freitag ausübt und in diesem Beruf wollt ihr doch auch angemessen bezahlt werden, oder? Der Gerätewart in EG 4-6 wird praktisch mit einem Arbeiter der Gemeinde gleichgestellt, der kaum Verantwortung übernehmen muss. Er muss aber so und so viele Sachkundenachweise besitzen, um EURE Sicherheit zu gewährleisten und die schlechte Tagesalarmsicherheit auszugleichen.

Ich bin absolut überzeugt davon, dass wir am ehrenamtlichen Feuerwehrwesen in Deutschland festhalten sollten. Viele Länder der Welt beneiden uns darum. Aber wir müssen auch akzeptieren, dass wir in einer Zeit leben, in der es ohne das Hauptamt einfach nicht mehr geht. Ich bin überzeugt davon, dass diese hauptamtlichen Kräfte der Schlüssel zur Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren sind. Das ist es, was die Kommunen und Landkreise endlich begreifen müssen und was auch viele Ehrenamtliche endlich begreifen müssen. Die Feuerwehren müssen sich in vielen Dingen deutlich verändern und umdenken. Leider ist unser Feuerwehrwesen aber in vielen Dingen so konservativ, dass wir in der Regel nicht agieren, sondern nur reagieren. Ein gutes Beispiel ist für mich persönlich die Standard-Einheit der Feuerwehr: Die Gruppe im Löscheinsatz. Aus meiner Sicht vollkommen veraltet und vor 1900(!) entstanden. Melder und Schlauchtrupp, wer braucht denn so was heute noch? In Deutschland haben wir mit Abstand die weltweit beste Fahrzeugtechnologie, aber während alle um uns herum mit 4 bis 6 Mann ausrücken, denken wir immer noch in "der Gruppe im Löscheinsatz" ...

Aber zurück zum Thema. Wenn wir in Zukunft noch motivierte und engagierte Gerätewarte wollen, dann müssen wir ihnen eine zeitgemäße berufliche Perspektive und eine gewisse Achtung entgegen bringen, damit sie unser ehrenamtliches System am laufen halten und dazu beitragen es weiterzuentwickeln. Wenn es möglich ist, dass man bei einer Freiwilligen Feuerwehr Berufsfeuermann werden kann, dann können wir die guten Leute aus den eigenen ehrenamtlichen Reihen gewinnen und wir müssen uns nicht mehr darüber streiten was nun besser ist, Haupt- oder Ehrenamt. Jeder trägt seinen Teil zum Gesamten bei. Und wie jeder der etwas beruflich macht, möchte auch der Hauptamtliche Feuerwehrmann angemessen bezahlt und für seine Arbeit am Nächsten anerkannt werden.

Aus meiner Sicht muss man einem Gerätewart heute die selbe Ausbildung ermöglichen wie einem Berufsfeuerwehrmann. Voraussetzung ist eine Berufsausbildung, Ausbildung zum Brandmeister und zum Rettungssanitäter. Dann eine vergleichbare Einstufung zumindest im Angestelltenverhältnis (EG7 bis EG9) und eine Feuerwehrzulage.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass ich den Hut ziehe vor den Kammeraden Gerätewarten in VS, denn sie haben den Mut etwas gegen die fehlende Wertschätzung der Kommunen und Landkreise (und leider auch mancher Ehrenamtlicher) zu unternehmen, obwohl sie in ihrem Feuerwehr-Herzen sicher viel lieber ausrücken würden.

In diesen Sinne wünsche ich allen die das lesen mal darüber nachzudenken.

Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr

Peter Frei
KBM a.D.

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