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Thema | Wandlung eines Liefervertrages für ein Feuerwehrfahrzeug | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 859960 | |||
Datum | 07.07.2020 12:11 | 1191 x gelesen | |||
Lasst es... Ihr habt beim Werklieferungsvertrag die gleichen Rechte wie beim Kaufvertrag. Wenn die Nacherfüllung (Reparaturversuche) das zweite Mal fehlgeschlagen ist, dann könnte ihr zurücktreten, und das solltet ihr auch tun. Ein Wandlung ist je nachdem was herumgeschrieben wird, ein ganz neuer Vertrag oder eine Modifikation vom alten Vertrag. Wird ein neuer Vertrag abgeschlossen, hätte man vorher neu ausschreiben müssen. Wird ein Vertrag in derart abgeändert, dass nachher eine ganze andere Sache beschafft wird als ursprünglich, dann muss ebenfalls neu ausgeschrieben werden. Der sauberste Weg ist: Rücktritt vom ursprünglichen Vertrag. Neu ausschreiben. Neu beschaffen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 859114 | |||
Datum | 29.05.2020 12:55 | 2060 x gelesen | |||
Schon der Begriff der Wandlung ist... naja. Wenn ein Ersatzfahrzeug genutzt wurde, muss die Nutzung ggf. natürlich auf den Nutzungsausfall angerechnet werden. Frage: Wieso betrifft das die Feuerwehr? Das ist zunächst ein rein juristischer Vorgang. Auswirkung auf die Praxis erstmal keine. Das eigentlich beschafft Fahrzeug steht nicht zur Verfügung. s muss eine neue Ausschreibung her. Alles andere (insbesondere finanzielle Aspekte) wäre doch Sache der Stadt? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 859109 | |||
Datum | 29.05.2020 08:56 | 2315 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd L.Natürlich beteiligen wir den juristischen Dienst der Stadt. Das ist selbstverständlich. Mir geht es aber um praktische Fragen, die kaum von Juristen beantwortet werden können. die folgenden Fragen scheinen nur praktisch, die sind juristisch ggf. im Detail der Formulierungen der "Praktiker" wichtig.. Geschrieben von Bernd L. Z.B. Die Firma hat ein Reservefahrzeug gestellt. Das Reservefahrzeug hat aber nicht alle Anforderungen erfüllt. Im Einvermehmen? Nach Aufforderung und Widerstand? Von Anfang an gegen Rechnung? Welche Mängel wurden festgestellt und wie kommuniziert? Geschrieben von Bernd L. Die Firma will aber dieses Fahrzeug anrechnen und damit den Nutzungsausfall klein rechnen zu unserem Nachteil. Allein diese Frage hat gravierende Folgen. Am Ende der Kalkulation geht es um mindestens 20.000 Euro mehr oder weniger. Weiterhin möchte ich die Kulanzbereitschaft der Firma bewerten können. Auch dazu würde ich gerne eine von einer Wandlung betroffene Feuerwehr sprechen. Je nach Ansprechpartner bei der Firma laufen die Gespräche mal weniger oder mal mehr konstruktiv. ach so.... - ich dachte es geht um 400.000 Euro oder mehr... Ohne Spaß: Das ist offensichtlich schon lang kein Spaß mehr - und freihändiges Verhandeln macht das nicht besser.. Aktenlage prüfen, Vorgang spätestens jetzt so aufbereiten, dass ein fachkundiger Anwalt was damit anfangen kann. Mündliche Absprachen mit Zeugen nachträglich mit Zeugenaussagen dokumentieren und unterschreiben lassen. Nutzungsausfall und Mehraufwand (z.B. längere Haltung alten Fahrzeugs mit ? Reparaturkosten) beschreiben. Uvm. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 859106 | |||
Datum | 29.05.2020 08:17 | 2073 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd L.Z.B. Die Firma hat ein Reservefahrzeug gestellt. Das Reservefahrzeug hat aber nicht alle Anforderungen erfüllt. Die Firma will aber dieses Fahrzeug anrechnen und damit den Nutzungsausfall klein rechnen zu unserem Nachteil. Allein diese Frage hat gravierende Folgen. Am Ende der Kalkulation geht es um mindestens 20.000 Euro mehr oder weniger. Genau dazu braucht es einen spezialisierten Anwalt. Da hilft nur Feuerwehr wahrscheinlich nicht weiter. Geschrieben von Bernd L. Weiterhin möchte ich die Kulanzbereitschaft der Firma bewerten können. Auch dazu würde ich gerne eine von einer Wandlung betroffene Feuerwehr sprechen. Je nach Ansprechpartner bei der Firma laufen die Gespräche mal weniger oder mal mehr konstruktiv. Das ist nachvollziehbar und sollte man versuchen. Vielleicht melden sich ja Kameraden per PN. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 859099 | |||
Datum | 28.05.2020 22:08 | 2281 x gelesen | |||
Oder so. Aber selbst daran gehen(ohne Jurist zu sein): Nein Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 859097 | |||
Datum | 28.05.2020 21:53 | 2344 x gelesen | |||
Hallo, ihr braucht einen guten Anwalt und keine Tipps aus einem Forum..... Verdammt.... Das war ein Tipp.... Jetzt wirds verzwickt.... ;-) Viel Glück und Geduld bei diesem unerträglichem Thema.... Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 859090 | |||
Datum | 28.05.2020 14:33 | 2986 x gelesen | |||
Ich möchte noch folgendes ergänzen: Natürlich beteiligen wir den juristischen Dienst der Stadt. Das ist selbstverständlich. Mir geht es aber um praktische Fragen, die kaum von Juristen beantwortet werden können. Z.B. Die Firma hat ein Reservefahrzeug gestellt. Das Reservefahrzeug hat aber nicht alle Anforderungen erfüllt. Die Firma will aber dieses Fahrzeug anrechnen und damit den Nutzungsausfall klein rechnen zu unserem Nachteil. Allein diese Frage hat gravierende Folgen. Am Ende der Kalkulation geht es um mindestens 20.000 Euro mehr oder weniger. Weiterhin möchte ich die Kulanzbereitschaft der Firma bewerten können. Auch dazu würde ich gerne eine von einer Wandlung betroffene Feuerwehr sprechen. Je nach Ansprechpartner bei der Firma laufen die Gespräche mal weniger oder mal mehr konstruktiv. Schöne Grüße Bernd Lenz | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 859075 | |||
Datum | 28.05.2020 09:09 | 3310 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Wäre es nicht sinnvoll so etwas als Feuerwehr dem Rechtsamt der Stadt zu überlassen? Dieses unterstützend, oder - falls kein Rechtsamt vorhanden - mit spezialisiertem Anwalt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 859065 | |||
Datum | 28.05.2020 07:51 | 3240 x gelesen | |||
Wäre es nicht sinnvoll so etwas als Feuerwehr dem Rechtsamt der Stadt zu überlassen? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 859053 | |||
Datum | 27.05.2020 20:12 | 3672 x gelesen | |||
Hallo, warum tut Ihr Euch das an? Das ganze ist ja ein rechtliches Thema, da sollten (bzw. vertraglich müssten) sich eigentlich die drum kümmern, die den Auftrag unterschrieben haben, also die Gemeinde/Stadt. Die sollte eigentlich über die entsprechende rechtliche Kompetenz verfügen, bzw. sich diese von der entsprechenden Stelle (Landratsamt o.ä.) holen können. Tomy | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 859049 | |||
Datum | 27.05.2020 17:56 | 6075 x gelesen | |||
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein Feuerwehrfahrzeug im Bestand, das schon kurz nach der ersten Inbetriebnahme gravierende Mängel hatte. Der Fahrzeughersteller hat mehrere Reparaturversuche unternommen. Alle Reparaturen waren erfolglos. Das Fahrzeug ist nicht mehr nutzbar. Wir verhandeln jetzt über eine Wandlung. Wir sollen ein neues Fahrzeug bekommen. Eine Wandlung ist für uns ein ganz neues Rechtsgebiet. Daher suchen wir fachkundigen Rat von Feuerwehren, die ebenfalls eine Wandlung durchgemacht haben. Es gibt ja eine Menge zu beachten. Welche konkreten Rechte haben wir? Antworten gerne auch persönlich an die E-Mail-Adresse. Vielen Dank vorab und schöne Grüße Bernd Lenz Feuerwehr Emden | |||||
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