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ThemaPKW aus Straßengraben bergen35 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW866672
Datum09.02.2021 15:492693 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Also Junge, Nimm' Dir einen Klappspaten, helfe Dir schwitzend und fluchend selber und irgendwann kommt schon ein geländegängiger Forstschlepper und zieht Dich raus.

Aus Erfahrung, das wäre Maßnahme 1. Der Forstschlepper ist sowieso im Revier unterwegs.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern866667
Datum09.02.2021 14:402793 x gelesen
Spezialfall des festsitzenden Geländewagen des Försters. Ich bin da geradezu brutal:
Menschenleben in Gefahr => Nein
Bedeutende Sachwerte in Gefahr => Nein
Tiere in Gefahr => Nein

Unkomfortable Situation für den autofahrenden Förster? =>ja - aber ist das jetzt unser großes Problem? => Nein

Also Junge, Nimm' Dir einen Klappspaten, helfe Dir schwitzend und fluchend selber und irgendwann kommt schon ein geländegängiger Forstschlepper und zieht Dich raus.

Die Feuerwehr ist kein kostenloser ADAC mit Blaulichtberechtigung

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorChri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen866616
Datum09.02.2021 00:49   3217 x gelesen
Moin,

der Beitrag bringt es eigentlich auf den Punkt....ich hatte es im Ansatz in dem "Baum-Thread" ja auch schon in Richtung mehr Pragmatismus / weniger Problematisierung versucht zu formulieren.

@ Sabrina M.: Verstehe bitte die Beiträge nicht falsch....Deine Fragen zeigen Dein Interesse an Feuerwehr an sich und zeigen, dass Du Dich mit der (offensichtlichen) Führungsrolle intensiv beschäftigst.
Deine Fragen regen auch erfahrene Führungskräfte zum Nachdenken an, das zeigen die Beitragsreihen durch die unterschiedlichen Ansätze und Richtungen sehr gut.

Als Führungskraft muss man wissen was man tut, völlig außer Frage. Das wir nur das tun, was wir dürfen ist auch klar.

Aber: Es gibt nicht nur einen Weg, es gibt viele Wege, die zum Erfolg führen. Einen davon zu wählen und umzusetzen ist Aufgabe der Führungskraft.

Geschrieben von Sebastian K.
Vorschriften kennen ist dazu Grundvoraussetzung, darauf aufbauen kann man ein bisschen mit seiner Persönlichkeit, ein bisschen mit der Funktion, ein bisschen mit dem grundsätzlichen Standing gegenüber der restlichen Truppe, und vieles ist dann einfach auch Bauchgefühl, verbunden mit der Fähigkeit zu differenzieren, bis wohin man Lösungen für die gegebenen Probleme suchen muss, und ab wann man in die Suche neuer Probleme abgeschlittert ist.

Geschrieben von Sebastian K.
Deshalb wäre es nach meiner Ansicht gut, wenn du bei deinen Einsatzbeispielen hier mal etwas weniger auf strengste Rechtstheorie und ausufernde Folgeproblemsuche setzt, sondern etwas mehr aufs Bauchgefühl, und dir dieses füttern lässt.

Das sind eigentlich die Dinge auf die es ankommt. Der Rest ergibt sich dann von ganz alleine....

Sicher sein in der Theorie (als grundlegende Voraussetzung für die Praxis) und sicher werden durch die Praxis...dabei nicht immer hinter allem ein Problem (oder eine Fallgrube sehen) sondern einfach auch mal entscheiden und machen (lassen). Die Truppe wird das schon richtig umsetzen....

Wenn die Truppe einen Oberbedenkenträger vor sich hat, der jede Eventualität und jede Konsequenz haarklein und auf alle erdenklichen Weisen versucht im Vorfeld in seine Entscheidung einzubeziehen, dann ist die Truppe schon mit dem Einsatz fertig, während der GF noch vor sich hin überlegt....

Bleib weiterhin kritisch, mach Dir Gedanken, aber steh Dir dabei mit dem Kopf nicht selbst im Weg...das wird schon.

Gruß
Christian

Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern866597
Datum08.02.2021 17:313272 x gelesen
Danke Sebastian für deine Ausführung.
Du gibst das wieder, was mich schon ganz lange herumtreibt.
Wir leben nicht mehr in der Lage sondern in den Vorschriften.
Ich bin schon seit Ewigkeiten Gruppenführer.
Wenn du mich aber jetzt nach einzelnen Vorschriften fragen würdest, wäre ich ganz gepflegt am Arsch.
Allerdings kann ich, so denke ich komplexe Lagen abarbeiten und verstehe physikalische Abläufe
und die entsprechenden Auswirkungen. Das Feuerwehrhandwerk eben.
Leider haben immer mehr Menschen Probleme damit Anweisungen zu geben.
Dies begründet sich darin, daß mMn. die Menschen komplett problemorientiert und durch die auswendig gelernten Vorschriften allesamt verunsichert sind und Angst vor evtl. Konsequenzen haben. Dies wird ihnen ja überall Gebetsmühlenartig vorgebetet, daß ein Abweichen von selbigen schwerwiegende Konsequenzen haben wird.
Auch ist der gesellschaftliche Ansatz in Form der andauernden Kritik, an allem und jeden, kein zu unterschätzender Faktor.
Ein entsprechender Drill zu absolutem Vorschriftengehorsam tut sein übriges dazu.
Ich hoffe, das sich die Kameradin hier den dringend benötigten Pragmatismus zulegt, um Nachts überhaupt noch schlafen zu können.
Eines habe ich in fast 30 Jahren FF gelernt:
In der Theorie sind alle Katzen grau, der Teufel ist ein Eichkätzchen, es kommt anders als man denkt, verdammt was ist denn jetzt schon wieder, warum klappt das jetzt nicht, hat noch einer eine andere Idee uswusw.

Das wichtigste ist mMn. Hirn einschalten, daß alle gesund nach Hause kommen und dem Kunden geholfen ist.

Gruß vom See ;-)

In Treue fest!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866574
Datum 08.02.2021 10:30   5085 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Mal eine neue Frage von mirMal eine von mir, die genauso gut beantwortet wie ignoriert werden kann: Welche Funktion und welchen Ausbildungsstand hast du bislang, welchen strebst du noch an, und grob umrissen an welcher Standortgröße?

Deine Fragen zeigen öfters ein großes Interesse, was technische/taktische Dinge angeht, sind dabei aber auch ziemlich theoretisch, wie an der digitalen Planspielplatte mit angeschlossenem Ankreuzfragebogen. Mich erinnert das irgendwie an eine Kameradin hier, die bei allen Lehrgängen regelmäßig Beste in der Theorieprüfung war, praktisch auch das Standardballett abspulen konnte, bis zum GF aufstieg, und eines Tages nach einer Objektübung mal die vorschriftswidrige Verlegerichtung von Stromleitungen angesprochen hat, weil sie einen bestimmten Satz der DV 1 halt leider doch nicht auswendig drauf hatte. Die Mannschaft drumherum kannte diese Vorschrift größtenteils noch weniger, stieg allerdings natürlich sofort in wilde Diskussionen ein. Und als dann jemand mal den Ketzer gab, und eine Leitungstrommel nach zurückgezogener DIN und einen nagelneuen Leitungsroller nebeneinander hinstellte, war sie völlig aus dem Konzept gebracht. Die Theorie, die Vorschriftsbibel, plötzlich war das alles Käse? Der Satz, der ihr aus der DV 1 fehlte, war "Je nach Art des Leitungsrollers kann auch eine umgekehrte Verlegungsrichtung erforderlich sein", einfache Übersetzung: Es kommt drauf an.
Es gibt Situationen, da ist eine Richtung richtig, und mit der anderen behindert man sich vielleicht sogar, und es gibt solche, da ist es wieder genau andersrum. Manchmal ist es dazu sogar egal, welche Bauform man als Leitungsroller hat, auch wenn die DV-Formulierung es genau davon abhängig macht. Und es gibt genügend Fälle, da ist es völlig schnurzepiepegal mit welcher Leitung man in welche Richtung loszieht, auch wenn eine FwDV 1 damit locker zwei Seiten füllt. Wichtiger ist dann vielleicht das Wissen oder auch nur ein gutes Bauchgefühl, ob das Kabel lang genug sein wird, und der Strom für die geplanten Verbraucher reicht.

Die Kenntnis der aktuellen Vorschriftenlage ist natürlich schon sehr wichtig. Noch wichtiger ist es, diejenigen, die auf dem Prinzip "Es kommt drauf an" aufbauen, auch richtig anzuwenden. Alleine mit Ankreuzfragen, richtig oder falsch, wird das in der Praxis regelmäßig nichts. Und die letzten paar Prozent zur perfekten Führungskraft erreicht man übrigens erst dann, wenn man klare Anweisungen auch in Schnurzepiepegal-Situationen so verkaufen kann, dass die Kundschaft sich völlig professionell umsorgt fühlt und ein Großteil der Mannschaft anstands- und diskussionslos folgt ;-)
Vorschriften kennen ist dazu Grundvoraussetzung, darauf aufbauen kann man ein bisschen mit seiner Persönlichkeit, ein bisschen mit der Funktion, ein bisschen mit dem grundsätzlichen Standing gegenüber der restlichen Truppe, und vieles ist dann einfach auch Bauchgefühl, verbunden mit der Fähigkeit zu differenzieren, bis wohin man Lösungen für die gegebenen Probleme suchen muss, und ab wann man in die Suche neuer Probleme abgeschlittert ist. Für letzteres hilft v.a. Einsatz-/Übungserfahrung, die man nicht überall schnell und umfangreich sammeln kann, und zum anderen auch Fachliteratur. Es gibt genügend Bücher, die eben nicht nur die reine Vorschriftenlage abhandeln, sondern v.a. auch den Hinterkopf mit Möglichkeiten (!) füllen, Einsatzbeispielen usw.. Muss man nicht alles kaufen, kann man z.T. auch beim BBK fernausleihen.
Mein Eindruck kann mich täuschen, aber anhand deiner bisherigen Fragen kriegst du sicher einen Stromerzeuger zum laufen, weißt wo man warum nen Flutlichtstrahler gut positioniert, die Teile werden auch konsequent sicherheitsgeprüft und zugelassen sein, aber wenn dann plötzlich zweierlei Kabeltrommeln auf dem Fahrzeug sind, bleibt es womöglich trotzdem duster.
Deshalb wäre es nach meiner Ansicht gut, wenn du bei deinen Einsatzbeispielen hier mal etwas weniger auf strengste Rechtstheorie und ausufernde Folgeproblemsuche setzt, sondern etwas mehr aufs Bauchgefühl, und dir dieses füttern lässt. Dann kann man später mal mit ruhigem Gewissen die Atemschutznotwendigkeit beim Kaminbrand ohne schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung nach validierbarer Messreihe beurteilen, den nächstgelegenen Traktor zum PKW-Bergen aus der Schneewehe empfehlen und sogar dann, wenn dieser dabei den üblichen Ölfleck auf der Straße hinterlässt, von einer Vollsperrung der umliegenden Straßen absehen ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP866562
Datum07.02.2021 23:13   3422 x gelesen
Ich weiß ja nicht was du mit den Antworten anfangen willst, aber bedenke: Das sind alles keine allgemeingültigen Antworten bzw. Lösungen. Es ist immer alles im Kontext der vorgefundenen Lage zu sehen und entsprechend zu entscheiden. Und diese Entscheidung dann auch ggf. mit Fakten untermauern können.
Als Entscheidungsträger bist du letztendlich alleine auf weiter Flur.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorFlor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen866553
Datum07.02.2021 20:323141 x gelesen
ja. bei Bedarf noch ne Info über die Leitstelle an den Straßenbaulastträger, dass hier ne Schneeräumung mal nötig wäre, aber kriegsentscheidend ist das wohl nicht.

Gruß,
Florian

--
Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Kommune.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866551
Datum07.02.2021 19:143231 x gelesen
Richtig?

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866542
Datum07.02.2021 14:033390 x gelesen
Vielen Dank! Also Fahrzeug, nach Möglichkeit aus der Schneewehe befreien, Absicherung rückbauen und Einsatzstelle verlassen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz866540
Datum07.02.2021 13:493289 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sabrina M.Zudem würde ich, wenn die Straße ziemlich verweht ist, die Straße auch komplett absichern/ absperren und entsprechend über die Leitstelle die Strassenmeisterei bzw. den Winterdienst hinzuholen und meine Sicherung erst zurückbauen, wenn der Winterdienst aktiv war. Und wenn die Strassenmeisterei oder Polizei vor Ort ist, die Einsatzstelle entsprechend übergeben. Wenn diese nicht vor Ort ist, dann würde ich , wie gesagt, die Sicherung erst rückbauen, wenn geräumt ist.

Haben wir auch letztes Jahr so gemacht. Baum nach starkem Schneefall auf PKW gestürtzt, der Fahrer hatte unsägliches Glück, dass ihn der Baum nur im Kofferraum getroffen hatte, der Kombi war ein Stufenheck hinterher. Es bestand die Gefahr weiteren Astbruches dort. Wir haben nach Rücksprache mit der Polizei die Strecke beidseitig gesperrt bis die Straßenmeisterei mit Absperrmaterial da war, hat aber gut 2 Stunden gedauert. Wenns aber nur um ne Schneewehe geht, würde ich das nicht machen, das muss jeder Autofahrer selbst merken, ob er da durchkommt oder nicht.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg866538
Datum07.02.2021 13:443226 x gelesen
Hallo Sabrina,

meine Meinung: Wir können nicht alle Idioten retten.
Geschrieben von Sabrina M.Oder würdet ihr trotz noch vorhandener Schneewehen, wo weitere Fahrzeuge stecken bleiben könnten, die Einsatzstelle entsichern und verlassen und nur zur Leitstelle die Info geben, dass hier eine Schneeräumung ggf erforderlich sei, weil dieses nicht in unseren Aufgabenbereich fällt und wir nicht auf den Winterdienst warten müssen?Jeder Fahrer ist dafür verantwortlich so zu fahren das er rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten kann. Wir können ihn warnen, dies erfolgt seit mehreren Tagen durch die Medien, aber auch mehr nicht. Wir sind nicht das Kindermädchen für ganz Deutschland.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866535
Datum07.02.2021 12:373309 x gelesen
Oder würdet ihr trotz noch vorhandener Schneewehen, wo weitere Fahrzeuge stecken bleiben könnten, die Einsatzstelle entsichern und verlassen und nur zur Leitstelle die Info geben, dass hier eine Schneeräumung ggf erforderlich sei, weil dieses nicht in unseren Aufgabenbereich fällt und wir nicht auf den Winterdienst warten müssen?

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern866527
Datum07.02.2021 09:443567 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Also wenn dann unbedingt per Greifzug und nicht per Fahrzeug (Schäkel und Schlupf) oder Traktor aus der Schneewehe rausziehen (angenommen das Fahrzeug ist sichtlich unbeschädigt)?

Ja. An modernen Fahrzeugen bleibt zum beschädigungsfreien Anschlagen oft nur die Abschleppöse. Diese ist aber nicht geeignet größere Kräfte aufzunehmen. Mit dem Greifzug hat man viel mehr feingefühl.

(Deswegen bei PKW droht abzustürzen immer auf die Achse gehen, auch wenn ein ABS-Sensor stirbt!)

Bei Schnee und Matsch nutzt es auch viel vorher eine Rampe an die Reifen zu buddeln. Wenn man die Räder mit aller Gewalt gegen ein Hindernis zieht macht man entweder die Öse oder den Rahmen kaputt.

Viele Grüße
Adrian

Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866526
Datum07.02.2021 09:423393 x gelesen
Ich meine Absperrmassnahmen (Sicherung der Einsatzstelle), wenn wir dorthin alarmiert werden weil mehrere Fahrzeuge in einer Schneewehe feststecken. Zwar wäre das ja nicht unsere Aufgabe, aber wenn wir wieder abrücken, die Schneewehen weiterhin vorhanden sind und sich möglicherweise gleich wieder festfahren, dann haben wir ja nix gewonnen. Deswegen würde ich aus dem Gefühl heraus die Strassenmeisterei oder den Winterdienst zur Einsatzstelle holen, damit ich mich auch um die Gefahr, auch wenn es nicht meine Zuständigkeit als Feuerwehr ist, gekümmert habe.

Sehe ich das falsch?

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AutorFlor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen866525
Datum07.02.2021 09:383462 x gelesen
Das ist immer eine Abwägung zwischen, Sicherheit (für die eingesetzten Kräfte), Erfolgsaussichten, Schnelligkeit, Umweltverträglichkeit, Aufwand und Nebenerscheinungen (wie zum Beispiel miteinhergehende Beschädigungen).
Mit einer pauschalen Aussage tue ich mir da schwer ;)

Gruß,
Florian

--
Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Kommune.

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AutorFlor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen866524
Datum07.02.2021 09:343425 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Diese Absperrmassnahmen würde ich nur aufheben, wenn der Winterdienst da war und die Straße geräumt wurde und die Polizei bzw Strassenmeisterei nicht vor Ort ist und wenn sie vor Ort ist in Absprache. Wäre denke ich so richtig oder?!

Also grundsätzlich sehe ich die Feuerwehr nicht in der Verantwortung Straßen zu sperren, weil diese zugeschneit sind. (Ist dort kein VU, kommt die FW ja auch nicht, um die Straße zu sperren, bis der Winterdienst da war).
Besteht durch den Verkehrsunfall eine andere Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer (zum Beispiel größere Mengen Öl auf der Straße), kann das durchaus - je nach Lage und persönlicher Auffassung - eine Gefahr sein, für deren Gefahrenabwehr die Feuerwehr zuständig ist. (Siehe die Diskussonen zu Ölspurbeseitigung durch die Feuerwehr).
Dass man bei einer zugeschneiten Straße auf Zuruf die Straßensperrung noch etwas länger aufrecht erhält, bis sie geräumt ist, da spricht meiner Meinung nach nichts dagegen.
Zuständig für die Reinigung und Schneeräumung der Straße ist der jeweilige Straßenbaulastträger. Dieser gibt die Straße dann auch wieder frei, wenn er mit seinen Maßnahmen durch ist.

Gruß,
Florian

--
Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Kommune.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866523
Datum07.02.2021 09:223591 x gelesen
Also wenn dann unbedingt per Greifzug und nicht per Fahrzeug (Schäkel und Schlupf) oder Traktor aus der Schneewehe rausziehen (angenommen das Fahrzeug ist sichtlich unbeschädigt)?

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern866522
Datum07.02.2021 09:183658 x gelesen
Kommt drauf an. Normaler Straßengraben -> klar Abschlepper.

Gefahrensituation (Betriebsstoffe laufen aus, Wasser läuft nicht ab) -> Gefahr beseitigen

Ich denke bis daher sind wir uns alle Einig.

In Spezialsituationen, z.B.

- Geländewagen vom Förster im verschneiten Wald in einer unsichtbaren Rinne festgefahren (klassischer Straßen-LKW erreicht EO nicht)
- aufgrund allgemeinen Schneechaos die nächsten 4h kein Schlepper zu erwarten, Fahrzeug sichtlich unbeschädigt nur fest

Würde ich da eventuell schnell den Greifzug auspacken.

Viele Grüße
Adrian

Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866521
Datum07.02.2021 09:163476 x gelesen
Danke! Ich würde bei solchen Unwetterlagen, wo es durchaus passieren kann, dass ein Fahrzeug ins Schleudern kommt und meine Mannschaft gefährdet, komplett absperren.

Diese Absperrmassnahmen würde ich nur aufheben, wenn der Winterdienst da war und die Straße geräumt wurde und die Polizei bzw Strassenmeisterei nicht vor Ort ist und wenn sie vor Ort ist in Absprache. Wäre denke ich so richtig oder?!

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AutorFlor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen866520
Datum07.02.2021 09:123483 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.wenn die Polizei es gerne möchte, da Abschlepper alle unterwegs sind

Wenn die Polizei das gerne hätte, dann soll sie diesen Wunsch doch bitte in Form eines Amtshilfegesuchs an die FW richten ;) Dann wäre das eine Amtshilfe für die Polizei, die ist genauer im §5 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt.
Dort steht auch, wann man als ersuchte Behörde, in diesem Falle die Feuerwehr, die Amtshilfe ablehnen darf.

Geschrieben von §5 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

3) Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn

1. eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;
2. sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;
3. sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde.


Die Bergung eines PKW dürfte keine der Bedingungen erfüllen, somit leistet die FW die Amtshilfe und birgt den PKW.



Geschrieben von Sabrina M.Würdet ihr, wenn die Polizei noch nicht vor Ort ist, nur eine Fahrspur entsprechend absichern und der Verkehr muss sich selber an den Einsatzstelle vorbei lenken oder aus Sicherheitsgründen komplett absperren?


Ich sichere und sperre die Einsatzstelle soweit ab, dass meine Mannschaft dort gefahrlos arbeiten kann. Wie und ob der Verkehr dann dort vorbei kommt ist für mich erstmal sekundär relevant.

Gruß,
Florian

--
Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Kommune.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866519
Datum07.02.2021 09:033508 x gelesen
Danke! Wäre ich genau bei dir ! Würde eine solche Aktion auch nur selber machen wie bei einem
Unwetter wie aktuell. Bei normalen Verhältnissen würde ich an den Abschleppdienst verweisen.

Zudem würde ich, wenn die Straße ziemlich verweht ist, die Straße auch komplett absichern/ absperren und entsprechend über die Leitstelle die Strassenmeisterei bzw. den Winterdienst hinzuholen und meine Sicherung erst zurückbauen, wenn der Winterdienst aktiv war. Und wenn die Strassenmeisterei oder Polizei vor Ort ist, die Einsatzstelle entsprechend übergeben. Wenn diese nicht vor Ort ist, dann würde ich , wie gesagt, die Sicherung erst rückbauen, wenn geräumt ist.

Was sagt ihr zu dem Vorgehen?

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz866517
Datum07.02.2021 08:543542 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael L.Ich wohne auf dem Dorf. Da ruft man den Landwirt mit dem Traktor an, da muss ich nicht versuchen das mit dem 4,6t TSF-W zu machen. Sofern ich damit überhaupt an die E-Stelle komme.
Das mag nicht die Leitungslösung sein, ist aber pragmatisch. Und natürlich mache ich drauf aufmerksam das etwaige Schäden nicht ersetzt werden können. Ob das dann bei einem Rechtsstreit Bestand hat steht auf einem anderen Blatt.


Früher (als laut manchem ja alles besser war) war man noch selbst für Unsinn verantwortlich. Das heißt auch, dass man überhaupt nicht auf den Gedanken gekommen wäre, jemanden für einen Schaden verantwortlich zu machen, der bei der Bergung eines Fahrzeuges entsteht, die nur dadurch zustandekam, dass man selbst Mist gebaut hat und dann selbst die billigste Lösung gesucht hat, da wieder rauszukommen. Aber heute kämen ja echt viele noch auf die Idee, den Bauern oder die Feuerwehr dafür zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihr Fahrzeug durch die Bergung einen Kratzer mehr bekäme. Schon alleine daher würde ich auf professionelle Dienstleister verweisen. Aber auch hier gilt immer noch der gesunde Menschenverstand, also die Gesamtlage. Bei Flächenunwettern kann man sowas schonmal machen, bevor der Abschleppdienst dann aufgrund Auslastung mehrere Stunden braucht.

Gruß,
Michael

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866513
Datum06.02.2021 22:133637 x gelesen
Ok Danke!

Ich denke in solchen Extremfällen sind solche Lösungen mit einem Traktor etc. auch legitim.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866512
Datum06.02.2021 22:123612 x gelesen
Ok Danke!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP866511
Datum06.02.2021 22:083690 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M. dann mit dem Einsatzfahrzeug und Schlupfen rausziehen?
Ich wohne auf dem Dorf. Da ruft man den Landwirt mit dem Traktor an, da muss ich nicht versuchen das mit dem 4,6t TSF-W zu machen. Sofern ich damit überhaupt an die E-Stelle komme.
Das mag nicht die Leitungslösung sein, ist aber pragmatisch. Und natürlich mache ich drauf aufmerksam das etwaige Schäden nicht ersetzt werden können. Ob das dann bei einem Rechtsstreit Bestand hat steht auf einem anderen Blatt.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866510
Datum06.02.2021 21:533721 x gelesen
Ok also wenn es mit Schaufel und schieben geht, dann ja.

Was wenn das Fahrzeug auf der Straße steht und nur in oder auf einer Schneewehe steckengeblieben ist ? Schnee entfernen und schieben und wenn das nicht hilft, dann mit dem Einsatzfahrzeug und Schlupfen rausziehen? Oder das wegen möglicherweise entstehenden Schäden an dem feststeckenden Fahrzeug nicht?

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP866509
Datum06.02.2021 21:423783 x gelesen
Feststellen ob eine Gefahr vorliegt oder sich eine solche ergeben kann. Kann ich das Hindernis einfach, also mit Man*innenpower, beseitigen dann mal kurz angepackt.
Ansonsten sichern und an Abschleppdienst verweisen.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866508
Datum06.02.2021 21:003818 x gelesen
Was meint ihr ?

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866507
Datum06.02.2021 19:394036 x gelesen
Und würdet ihr auch auf einen Abschleppdienst verweisen, wenn ein Fahrzeug in einer Schneewehe stecken geblieben ist? Oder würdet ihr das Problem mit Manpower oder Greifzug oder dem Fahrzeug per Schäkel lösen?

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866506
Datum06.02.2021 19:194225 x gelesen
Danke! Bin ich eurer Meinung.

Frage: Auch in Unwetterlagen wie extremen Schneefall oder Schneeverwehungen würdet ihr da keine Ausnahmen machen wenn die Polizei es gerne möchte, da Abschlepper alle unterwegs sind, oder ?! Dann müsste eben der Fahrzeugführer eben sich etwas gedulden.

Würdet ihr, wenn die Polizei noch nicht vor Ort ist, nur eine Fahrspur entsprechend absichern und der Verkehr muss sich selber an den Einsatzstelle vorbei lenken oder aus Sicherheitsgründen komplett absperren?

Eigentlich würde ja eine Spur reichen und der Verkehr müsste sich selber an der Unfallstelle leiten oder?!

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AutorPaul8 B.8, Hungen / Hessen866505
Datum06.02.2021 19:134396 x gelesen
N'Abend,

Geschrieben von Michael B.Ist das wirklich eine Aufgabe für die FW? in meinen Augen nein. Zustimmung,
wenn es nicht den Motorblock zerhauen hat oder der PKW im Graben als Damm fungiert.

Geschrieben von Michael B.Ich würde den Fahrzeugführer an den Abschleppdienst verweisen.genau,
denn
a) noch keine Polizei vor Ort : die möchten ggfs. die Unfallstelle sehen / beurteilen und es könnte ja sein, dass hier noch weitere pol. Maßnahmen erforderlich sind
b) ok, PKW steht wieder auf der Straße und dann ? Ist die Kiste wirklich noch fahrtauglich bzw. war es vorher fahrtauglich ? (ein Abschlepper sollte das bewerten können, wir halten uns da dezent zurück) ist der Fahrzeugführer fahrtauglich ? - hat ja einen Grund, warum das Fahrzeug im Graben gelandet ist.
c) Einsatz Greifzug /Seilwinde , da wirst Du die Straße komplett sperren müssen , um alle Sicherheitsabstände einzuhalten,
warum sollte man hier Dienstleistungen machen, für die es einen normalen Markt gibt - zumal bei den meisten Versicherungen / Automobilclubs eine Fahrzeugbergung mit im Paket ist, ansonsten freie Wahl des Fahrzeugführers oder nach Liste der Polizei, fertig.

Viele Grüße Paul

alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866501
Datum06.02.2021 18:254594 x gelesen
Als Aufgabe der FW sehe ich es nicht. Aber aufgrund des angekündigten Unwetters kann es ja durchaus zu so einer Alarmierung kommen. Also in dem Fall nur die Einsatzstelle absichern und an dem Abschleppdienst verweisen.

Und falls der Fahrzeugführer und/oder die Polizei trotzdem möchte, dass aufgrund einer Flächenlage (wie z.B. dem angekündigten Unwetter mit Schneewehen etc.) das Fahrzeug von uns geborgen werden soll, dann darauf hinweisen, dass es kostenpflichtig ist und für Schäden keine Haftung übernommen wird, richtig?

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg866500
Datum06.02.2021 18:194796 x gelesen
Hallo Sabrina,

Geschrieben von Sabrina M. Mal eine neue Frage von mir: Wenn man von der Leitstelle zu einer PKW Bergung alarmiert wird und vor Ort sich die Lage dann so darstellt, dass ein PKW in den Graben gerutscht ist, ist es dann, nach Rücksprache mit dem Fahrzeugführer, das Fahrzeug per Greifzug zu bergen und wer übernimmt dadurch entstandene Schäden? Ist das wirklich eine Aufgabe für die FW? in meinen Augen nein.

Geschrieben von Sabrina M.Oder ist der Fahrzeugführer darauf hinzuweisen, dass mögliche Schäden nicht durch den Träger der Feuerwehr abgedeckt sind?Erstens das und zweitens darauf hinweisen das dieser Einsatz kostenpflichtig ist.

Geschrieben von Sabrina M.Eine Absprache mit dem Fahrzeugführer ist ausreichend in dem Fall, wenn die Polizei noch nicht vor Ort ist, oder?! Ansonsten Absprache mit Polizei und Fahrzeugführer?! Ich würde den Fahrzeugführer an den Abschleppdienst verweisen.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866499
Datum06.02.2021 18:116375 x gelesen
Mal eine neue Frage von mir: Wenn man von der Leitstelle zu einer PKW Bergung alarmiert wird und vor Ort sich die Lage dann so darstellt, dass ein PKW in den Graben gerutscht ist, ist es dann, nach Rücksprache mit dem Fahrzeugführer, das Fahrzeug per Greifzug zu bergen und wer übernimmt dadurch entstandene Schäden?

Oder sollte man hier auf jedenfall nichts unternehmen und ein Abschleppdienst hinzuziehen?

Oder ist der Fahrzeugführer darauf hinzuweisen, dass mögliche Schäden nicht durch den Träger der Feuerwehr abgedeckt sind?

Eine Absprache mit dem Fahrzeugführer ist ausreichend in dem Fall, wenn die Polizei noch nicht vor Ort ist, oder?! Ansonsten Absprache mit Polizei und Fahrzeugführer?!

Danke!

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