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Thema | ERHT mit DLK | 3 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 878066 | |||
Datum | 03.08.2022 06:55 | 1504 x gelesen | |||
Guten Morgen Einige Infos zum Gesamtkomplex " Einfaches Retten und Sichern - Winterschulung 2020/2021 "; u.a.: -> Übungsvorschlag - Verwendung Auf- und Abseilgerätes über Drehleiter -> Übungsvorschlag - Sichern über Drehleiter Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 878064 | |||
Datum | 03.08.2022 06:20 | 1504 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Gibt es Regelwerke oder (außerhalb von BW?) weitere Definitionen von ERHT die so eine Erweiterung beschreiben Es gibt noch die Empfehlung der AGBF. Zitat:"Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (ERHT) Grundtätigkeit nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV 1). Sie kennzeichnet das Auf- und Ablassen einer Rettungslast ohne Retterbegleitung unter der Verwendung des Gerätesatzes Auf- und Abseilgerät (DIN EN 14800-16) und dem Gerätesatz Absturzsicherung (DIN EN 14800-17)." Geschrieben von Henning K. Offen bleiben dabei ja noch die Punkte Notwendigkeit bzw. Fehlen der Kranführer-Ausbildung Zitat:"Ferner stellte Jörg heraus, dass sofern eine Drehleiter im Lasthebeeinsatz genutzt werden soll, die Bedienmannschaft eine entsprechende Zusatzausbildung nach dem DGUV-Grundsatz 309-003 haben muss" https://www.drehleiter.info/mit-drehleitern-lasten-heben-aber-sicher Sobald also eine (Rettungs)last verfahren wird, braucht man eine Zusatzausbildung. Geschrieben von Henning K. Begleitung des Patienten. Auch das schließt sich nach der Definiton der AGBF eindeutig aus. Keine Begeleitung des Patienten, sobald man den Patienten begleitet wird aus der ERHT eine SRHT. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878063 | |||
Datum | 02.08.2022 23:50 | 2419 x gelesen | |||
Da mir der Themenkomplex der einfachen Rettung aus Höhen und Tiefen bisher nicht näher bewusst war (wir haben eine Höhenrettungsgruppe, die alle Tätigkeiten übernimmt die über die 'normale' Absturzsicherung hinausgehen) habe ich versucht mich etwas in die Thematik einzulesen. So beschreibt die LFS-BW (pdf) die ERHT als eine Tätigkeit, die zwischen der Absturzsicherung und der SRHT (Höhenrettung) angesiedelt ist. Das dabei zu verwendende Gerät soll sich auf den genormten Gerätesatz "Auf- und Abseilgerät" in Verbindung mit dem Gerätesatz "Absturzsicherung" beschränken. Weiterhin ist eine Begleitete Rettung nicht vorgesehen. Beim Einsatz der Drehleiter als Festpunkt soll das Verfahren mit der Drehleiter "vermieden werden". Beschrieben wird in der Unterlage auch die Rettung eines Patienten mittels Schleifkorbtrage aus einem Obergeschoss, bei dem die DLK lediglich als Festpunkt(e) verwendet wird und die eigentliche Rettung über das Auf- und Abseilsystem erfolgt (die redundante Sicherung über den Gerätesatz Absturzsicherung, wenn ich es richtig verstanden habe). Es dürfte wohl die Meinung mehrheitsfähig sein, dass der DLK-Maschinist hier keine Kranführer-Ausbildung benötigt. Auf der anderen Seite bietet die Firma Magirus ein vorkonfektioniertes Verbindungsmittel Tragenrettung (pdf) an, das in der Beschreibung ebenfalls für die Verwendung im Rahmen der ERHT beschrieben wird. Auch hier wird eine "durchgehend doppelte Sicherung" beschrieben, jedoch ist das System offensichtlich dafür gebaut in der gewünschten Länge fest an der Leiterspitze angeschlagen zu werden und dann die Trage über die Leiterbewegungen zu verfahren. Ebenfalls wird eine begleitete Rettung als Einsatzmöglichkeit genannt. Offensichtlich entspricht die Definition der ERHT der Firma Magirus hier nicht der Definition der LFS-BW. Gibt es Regelwerke oder (außerhalb von BW?) weitere Definitionen von ERHT die so eine Erweiterung beschreiben oder muss hier jeder Anwender seine eigene Gefährdungsbeurteilung durchführen (lassen)? Offen bleiben dabei ja noch die Punkte Notwendigkeit bzw. Fehlen der Kranführer-Ausbildung und Begleitung des Patienten. Kann man auch die über eine Gefährdungsbeurteilung regeln? | |||||
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