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Thema | Schadensersatz nach einer Asbestfreisetzung während eines Brandes | 17 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 880343 | |||
Datum | 24.11.2022 16:07 | 730 x gelesen | |||
Für Niedersachsen soll es mit der nächsten Brandschutzgesetztesreform eine ähnliche Regelung geben. Abwarten. Schöne Grüße Bernd Lenz | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 880342 | |||
Datum | 24.11.2022 16:03 | 704 x gelesen | |||
Quelle: ich habe mit den drei Feuerwehren persönlich telefoniert. Die anderen Grundstückseigentümer haben Anspruch nach dem BGB. Da sind sich die Juristen einig. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 880334 | |||
Datum | 24.11.2022 10:11 | 787 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Der Nächste kommt dann auf die Idee die Kosten der Reinigung der PSA beim Brand in Rechnung zu stellen"Der Nächste" = Rheinland-Pfalz (seit 2016), zumindest bei Gewerbebetrieben kann man hier Kostenersatz für "verbrauchte oder beschädigte PSA" abrechnen, sofern die Schäden auf einer über normale Gebäudenutzungen hinausgehenden Gefährdung beruhen. Die vorliegende Fragestellung mit Asbest im Baumaterial würde darunter aber m.E. nicht zu packen sein. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 880331 | |||
Datum | 24.11.2022 07:56 | 837 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd L.kurz und knapp: die Feuerwehren Duisburg, Landau und Konstanz haben vor Gericht gewonnen......... Quelle? Ich finde hier nur Urteile die einen Ausgleichsanspruch für die anderen Grundstückseigentümer zusprechen. Aber keine Urteile das der Feuerwehr/Stadt die Kosten erstattet werden müssen für die Dekontamination der Ausrüstung. | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 880330 | |||
Datum | 24.11.2022 06:08 | 841 x gelesen | |||
kurz und knapp: die Feuerwehren Duisburg, Landau und Konstanz haben vor Gericht gewonnen......... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 880329 | |||
Datum | 23.11.2022 21:33 | 907 x gelesen | |||
Die Betriebsgefahr ist auch nur eine Gefährdungshaftung.. Eine Gefährdungshaftung scheidet auch aus, denn für eine Gefährdungshaftung muss dies zwingend in einem Gesetz aufgeführt sein. Und auch bei der Gefährdungshaftung hast du das Problem das diese bei einem Unfall durch höhere Gewalt raus ist. Und ein Brand zB durch einen technischen Defekt schon diese Gefährdungshaftung nicht mehr existiert. Desweiteren trifft die Gefährdungshaftung nur beim Handeln bestimmter Tätigkeiten zu, die zwar gefährlich sind, aber allgemein akzeptiert werden. Wie zB die Prdoukthaftung beim Hersteller. Fliegen, Auto fahren etc. Ein Hausbesitzer der seit 50 Jahren ein Asbestdach hat, handelt aber nicht und eine Haftung aus keinerlei Tätigkeit gibts nicht. Kurz und knapp ... Die Kommune bleibt definitiv auf den Kosten "sitzen". Und sowas wirds sich auch gott sei dank nie ändern. | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 880328 | |||
Datum | 23.11.2022 19:38 | 987 x gelesen | |||
Moin aus Emden! Die meisten (oder alle?) Landesbrandschutzgesetze bestimmen Kostenersatzansprüche im Rahmen von Gefährdungshaftungen, Betriebsgefahren o.ä. Warum soll der gemeine Steuerzahler den Feuerwehreinsatz bezahlen, wenn es dafür eine Versicherung gibt? Das ist doch gar nicht einzusehen. Zahlreiche Verwaltungsgerichtsurteile enthalten genau solche Feststellungen. Asbestfreisetzungen sind durch Gefährdungshaftungsversicherungen abzudecken. Wer eine Versicherung hat kann sich glücklich schätzen. Wer keine Versicherung hat haftet eben mit seinem Privatvermögen. Man muss dann nur seinen Anspruch privatrechtlich durchsetzen. Ob das immer klappt sei dahingestellt. Ob das jede Feuerwehr möchte, muss der jeweilige HVB vorgeben. Glückauf Bernd Lenz | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 880292 | |||
Datum | 22.11.2022 13:33 | 1027 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd L.Fü die Dekontamination der PSA, Geräte usw. habe ich eine hohe vierstellige Summe bezahlt. Bisher glaubte ich, die Gebäudeversicherung des Eigentümers würde diese Kosten übernehmen. Leider hat mir der Versicherer jetzt eine Absage erteilt. Warum soll die Gebäudeversicherung dafür aufkommen? Das sind in meinen Augen ganz klar Kosten die die Gemeinde zu tragen hat. Genau dafür zahlt man ja wohl Steuern. Denn sonst wären ja gar keine Einsätze kostenfrei. Der Nächste kommt dann auf die Idee die Kosten der Reinigung der PSA beim Brand in Rechnung zu stellen oder das Prüfen der Atemschutzgeräte. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 880276 | |||
Datum | 21.11.2022 12:14 | 1356 x gelesen | |||
Nachdem was ich aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz gelesen habe, finde ich dort auf Anhieb nichts. In BaWÜ fängt das Gesetz ähnlich an und erwähnt unter den Kosten nur irgendwelche Sondereinsatzmittel, weiter unten erwähnt es dann aber noch Kostenersatz "für sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen". Einen ähnliches Passus hab ich in Niedersachsen noch nicht gefunden. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 880111 | |||
Datum | 11.11.2022 23:58 | 1678 x gelesen | |||
Hallo, in 2016 hatte die Kollegen der Feuerwehr Landau in der Pfalz bei bzw. nach diesem Einsatz auch das Problem der Asbestkontamination. Auch in diesem Fall ging es um die verbauten Materialen in der Halle. Müsste also ganz ähnlich gewesen sein wie bei Euch. Ich meine die Kollegen mussten damals auch ein wenig kämpfen wegen dem Kostenersatz. Wie es ausging weiß ich aber nicht mehr, auch nicht ob es über das rheinland-pfälzischen LKBG geregelt wurde oder über eine bundesweit anwendbare Rechtsgrundlage. Evtl. können die Dir ein paar Tipps geben. Fragen kostet ja nichts. Gruß Michael | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 880108 | |||
Datum | 11.11.2022 15:29 | 1762 x gelesen | |||
Moin, eine solche Abrechnung wäre in Niedersachsen kein Problem, rechtlich abgedeckt durch § 29 NBrandSchG. Schöne Grüße Bernd Lenz | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 880106 | |||
Datum | 11.11.2022 15:05 | 1740 x gelesen | |||
Hallo! Ich kann nur mit einem Beispiel aus Rh.- Pfalz dienen. Da wurde nach einem kleinen Unfall mit Chemikalien dem Hersteller bzw. Lieferer die Reinigung der CSA in Rechnung gestellt. Die Rechnung musste bezahlt werden. Leider habe ich keine Informationen in wie weit das von Gesetzen usw. geregelt ist. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 880103 | |||
Datum | 11.11.2022 14:09 | 1740 x gelesen | |||
Das NBrandSchG passt hier nicht. Der Gewerbebetrieb hatte keinen Umgang mit Gefahrstoffen. Die Asbestfasern sind freigeworden, nachdem asbesthaltige Eternitplatten als Teil der Dacheindeckung geplatzt sind. | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 880102 | |||
Datum | 11.11.2022 13:58 | 1892 x gelesen | |||
Vielen Dank für den Tip. Der Hinweis auf das Umwelthaftungsgesetz war echt gut, führt aber leider nicht zum gewünschten Ergebnis. Von anderer Stelle habe ich einen Hinweis auf das sog. Umweltschadensgesetz bekommen. Ich glaube, das ist die von mir gesuchte Rechtsquelle. Schöne Grüße Bernd Lenz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 880088 | |||
Datum | 11.11.2022 10:01 | 2042 x gelesen | |||
Hallo Bernd, ich habe mir mal das Niedersächsische Brandschutzgesetz zur Hand genommen. NBrandSchG §28 Gebühren und Auslagen bei Einsätzen und sonstigen Leistungen Asbest ist ein als krebserregend eingestuft und somit ein gesundheitsgefährdender Gefahrstoff. Es ist nun aber die Frage, ob die Freisetzung von Asbestfasern aus Baumaterial des Brandobjektes durch das Gesetz ebenfalls abgedeckt ist. Oder arbeitet das vom Brand betroffene Unternehmen mit diesen Asbestfasern ? Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 880085 | |||
Datum | 11.11.2022 09:00 | 2252 x gelesen | |||
Hier kann man einen Anhaltspunkt finden: Einsatzrecht Allerdings bezogen auf NRW. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 880082 | |||
Datum | 11.11.2022 07:49 | 3256 x gelesen | |||
Moin zusammen! Folgende Frage möchte ich an die juristisch gebildeten Kolleg*innen hier im Forum richten: Wir hatten in Emden, Niedersachsen, einen Brand in einem Gewerbebetrieb. Dabei sind nachweislich Asbestfasern freigesetzt worden. Entsprechende Laborbefunde liegen vor. Fü die Dekontamination der PSA, Geräte usw. habe ich eine hohe vierstellige Summe bezahlt. Bisher glaubte ich, die Gebäudeversicherung des Eigentümers würde diese Kosten übernehmen. Leider hat mir der Versicherer jetzt eine Absage erteilt. Daher möchte ich auf diesem Wege fragen, ob die Feuerwehr einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz (hier: Kosten der Dekontamination) gegen den Eigentümer hat. Falls noch Fragen zum Brandverlauf usw. bestehen bitte melden. Ansonsten freue ich mich auf konstruktive Antworten. Besten Dank im voraus. Glückauf Bernd Lenz | |||||
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