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Thema | Feuerwehrzeichen 'Anleiterbare Stelle' | 4 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 885300 | |||
Datum | 10.10.2023 17:53 | 596 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. kenne es nur von größeren Gewerbe- bzw. Bürobauten. Oder auch an historischen Gebäuden; beispielsweise am 1. und 5. Fenster des 1. OG am Kavaliershaus der Eremitage (Waghäusel) etwas klein zu sehen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 885287 | |||
Datum | 09.10.2023 07:41 | 1223 x gelesen | |||
Hallo dies ist ein interessantes Thema welches wir auch auf dem Lehrgang "Vorbeugenden Brandschutz" betrachtet haben. Hier eine schöne Brandschutzinformation (Anforderungen an den 2. Rettungsweg aus Dachgeschossen) "Im Außenbereich sollte sobald eine größere Anzahl von Personen auf das Rettungsfenster angewiesen sind im Einzelfall eine zusätzliche Kennzeichnung angebracht werden. Diese dient den Einsatzkräften bei der Erkundung frühzeitig eine Anleiterstelle ausfindig zu machen. Die Kennzeichnung ist nach DIN 14034-6 zu wählen." MKG Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 885286 | |||
Datum | 08.10.2023 22:06 | 1256 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Bisher ist mir das Zeichen im ländlichen, dörflich bebauten Raum hier bei Wohnbebauung noch nicht aufgefallen, kenne es nur von größeren Gewerbe- bzw. Bürobauten. Gab es da irgendwelche Änderungen, was die Anbringung dieser Zeichen betrifft, oder könnte es da einfach jemand nur zu gut gemeint haben? Ich hätte 3 Möglichkeiten, die mir adhoc einfallen würden: - Vielleicht eine Aufstockung/Ausgebautes Dachgeschoss, wo man die Stelle nicht adhoc sehen kann durch die Dachneigung? - Die restlichen Fenster im OG erfüllen nicht die Anforderung an den Fluchtweg (das bekannte "Fluchtfenster"). - Da hat es jemand vom Arbeitsschutz aus zu gut gemeint? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 885276 | |||
Datum | 07.10.2023 12:59 | 2028 x gelesen | |||
Ich habe heute in einer Kommune in NRW das Hinweisschild "Anleiterbare Stelle" an einer Hauswand (zweigeschossig) entdeckt, die ich von der Straße her zunächst mal einem Ein- oder max. Zweiparteienhaus zuschreiben würde, recht frisch renoviert oder umgebaut, und wo ich anhand der sichtbaren Fenster(größe) im 1. OG und der Anbringung der Schilder her auch nicht auf den ersten Blick erkennen konnte, welche Stelle man damit überhaupt meint zu kennzeichnen. Bevor ich ein Bild machen konnte, wurde leider die Ampel grün. Bisher ist mir das Zeichen im ländlichen, dörflich bebauten Raum hier bei Wohnbebauung noch nicht aufgefallen, kenne es nur von größeren Gewerbe- bzw. Bürobauten. Gab es da irgendwelche Änderungen, was die Anbringung dieser Zeichen betrifft, oder könnte es da einfach jemand nur zu gut gemeint haben? "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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