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ThemaBesol­dung der Berufs­feu­er­wehr zu nah an der Grund­si­che­rung12 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern888281
Datum10.07.2024 11:21875 x gelesen
Guten Morgen,

ich wollte hier eigentlich nichts mehr schreiben, weil das Thema immer mit Emotionen belegt ist
und eine sachliche Diskussion nahzu unmöglich ist..... ;-)
MAn müsste sich die Mühe machen und wirklcih alles in eine Topf schmeißen und vernünftig miteinander vergleichen,
damit ein Schuh drauß wird.
Fängt bei den "Schichtzeiten" an über Steuerklassen und hört irgendwann bei den Renten/Pensionen auf.
Allerdings macht das eigentlich keiner und somit wird das ganze Thema immer eine "Stammtischdiskussion" bleiben....
Leider.
Da sich jeder slebst als unterbezahltes Opfer sieht und die Kirschen in NAchbars Garten immer süßer sind als die eigenen..... :-)


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 888280
Datum10.07.2024 10:42   822 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Dirk S.Selbst "gut" besoldete Stellen sind unattraktiv und können bei der Momentan wirtschaftlichen Lage nicht besetzt werden.

Solche Stellen gibt es wirklich?
Evtl. ist die Bezeichnung "gut besoldet" falsch gewählt. Geeignete Bewerber bekommen in der freien Wirtschaft in der Regel mehr.

Ich nehme mich mal als Beispiel.

Hauptschulabschluss, handwerklicher Beruf, später auf einen Industrieberuf umgeschult. Steuerklasse 1.
Mein derzeitiges Grundgehalt entspricht (ohne Zulagen) der Besoldungsgruppe A10/9 (Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz 2024)
Also gehobener Dienst.
Dafür hätte meine Vorausbildung nicht so ganz gereicht um in den Kreis der Bewerber aufgenommen zu werden. Ich hätte viel länger die Schulbank (mit besseren Noten) drücken müssen. ;-)

Wenn ich dann mit allen meinen Zulagen am Monatsende nach Hause gehe, und mein "Netto" sehe, muss ich bei einem Vergleich mit einem Beamten in A10/9 nur schmunzeln. Er hat in Steuerklasse 1 merklich weniger.
Ok, dafür arbeite ich Schicht. Aber meine Altersvorsorge ist besser (Betriebsrente, Zukunftstage etc.), zum Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es noch eine persönliche Erfolgsbeteiligung.
Außerdem freue ich mich über eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden.

Also warum Beamter werden wenn ich mit weniger Aufwand besser verdienen kann?
Das sollten sich so manche hinter die Ohren schreiben. Der Neid auf Beamte kommt daher, das die wenigsten sich informieren.
Daher erst informieren und dann kritisieren.

Im übrigen bin ich der Meinung das in bestimmten Beamtenlaufbahnen zu wenig verdient wird.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern888274
Datum07.07.2024 20:19962 x gelesen
Hallo,
du hast noch vergessen, dass man sich keine Gedanken über seinen Dienstort machen muss. Umzugsplanung übernimmt der Dienstherr - teilweise sehr kurzfristig.
Auch muss man sich über ein 13. /14. Monatsgehalt machen.
Ach ja; die Krankenversicherung. Ich kenne einen Beamten, der ist in die Gesetzliche gewechselt.

Selbst "gut" besoldete Stellen sind unattraktiv und können bei der Momentan wirtschaftlichen Lage nicht besetzt werden.
Die Neiddebatte ist eigentlich völlig überflüssig. Da muss man nicht mal beide Seiten kennen.

Gruß
Dirk

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AutorStef8fen8 S.8, Großauheim / Hessen888261
Datum06.07.2024 11:18   1138 x gelesen
Gääähn...
Ich kann dieses Geleier über die nichtstuenden, auf ihren fetten Alimentationen die maximalmögliche Pension abwartenden Beamten nicht mehr hören.
Wenn das alles so ist, und jeder es weiß, warum ist der öffentliche Dienst dann nicht überschwemmt mit nichtstuenden Beamten und hat eine Warteliste auf einen verbeamtungswürdigen Job von mehreren Jahren?
Der Weg steht doch jedem im Rahmen seiner freien Berufswahl offen...

Oder sind 34,7 Stunden/Woche Arbeitszeit attraktiver als 40 oder gar 48 Stunden?
Oder ist (weitestgehend) freie Urlaubsplanung, freie Wochenenden und freie Feiertage attraktiver, als Urlaubsplanung für ein Jahr im Voraus, welche dann vom Dienstherren wegen dienstlicher Belange "zurechtgerückt" wird?
Oder, dass: "die niedrigste noch verfassungsgemäße Alimentation und damit der absolute Nullpunkt der Besoldung." vom Dienstherrn nicht anerkannt/gezahlt wird; sondern dies sogar auf dem Klageweg erstritten werden muss (siehe Sebastians Ausführungen)?
Oder, dass man sich lieber nicht mit dem pubertierenden Nachwuchs anderer Menschen amüsiert?
Oder man eben lieber der freundliche Kunde auf dem (hier Wunschamt einsetzen)amt ist?

Und, dass in diesem Land ein "beachtlicher" Billiglohnsektor geschaffen wurde, in welchem Menschen für weniger als 1800 im Monat arbeiten gehen, ist nicht die Schuld von Beamten (politische Beamte vielleicht mal außen vor); und ich bin es Leid, dass ständig diese armen Schweine als Vergleich heran gezogen werden, wie fett die Alimentation/Pension von diesem Beamtenvolk ist.
Genügend andere Vergleichsmöglichkeiten wären vorhanden.

Deshalb hier mein Aufruf: Bitte flutet die Ämter mit Bewerbungen, damit alle an den Beamtenannehmlichkeiten teilhaben könnt.

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 888256
Datum05.07.2024 06:48   1237 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Und falls noch das typische Gegenüberstellen von Pensions- und Rentenrecht kommen soll: Ähm, nö. Das gilt leider auch nur, wenn man an der richtigen Stelle aufhört zu rechnen.
Falsch...
Du darfst nicht an der richtigen Stelle aufhören zu rechnen.
Du musst an der richtigen Stelle anfangen zu rechnen.

Zitat:Zutreffend ist, dass der Beamte nicht wie der Arbeitnehmer einen eigenen Beitrag leistet, sondern bei der Schaffung des Bundesbeamtengesetzes 1951 Gehaltsteile einbehalten wurden. In der amtlichen Begründung des Entwurfs des Bundesbeamtengesetzes von 1951 (BT-Drs. 28/46) heißt es zu Einkommen und Altersversorgung der Beamten: Die Höhe der Besoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten. Das seinerzeit federführende Bundesministerium der Finanzen präzisierte, dass entsprechend dem bei der Besoldungsfestsetzung berücksichtigten so genannten Eckmann-Vergleich von einem Versorgungsbeitrag von pauschal 7 vom Hundert ausgegangen wurde. Darüber hinaus hat das BVerfG diesbezüglich festgestellt: Der Beamte hat seine Altersversorgung und die seiner Hinterbliebenen nicht selbst zu veranlassen [] stattdessen sind die Bruttobezüge der aktiven Beamten von vornherein unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche - niedriger festgesetzt. (BVerfGE 39,196 (202), BVerfGE 54, 11 (32 f.))."

Somit "zahlt" der Beamte seit Einführung der BRD faktisch 7% Eigenanteil für seine Pension durch Gehaltsreduktion.
Anschließend wurden für 7 Jahre alle Geahltserhöhungen der Beamten und Soldaten aufgrund der "Versorgungsrücklage" komplett ausgesetzt im Gegensatz zur allgemeinen Lohnentwicklung.
In den 90er wurde dann sogar zusätzlich nochmal eine Versorgungsrücklage von 0,2% für jede Gehaltserhöhung eingeführt.
Summiert man diese drei Bestandteile, bezahlt der Beamte mittlerweile wesentlich mehr für seine Pension als es ein Rentner für seine Rente macht.

Aber dieses "Grundwissen" bei der Entstehung des Berufsbeamtentums fehlt leider sogar bei vielen Beamten und in den öffentlichen Debatten wird von Medien wie Bild dieses Wissen absichtlich ignoriert, denn mir braucht keiner erzählen das hier dieses Wissen fehlt.
Zumal es auch erst 2018 eine Information des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gab.
https://www.bundestag.de/resource/blob/584292/1c3bcac6da94055694ee0f4cfa21272b/WD-6-116-18-pdf.pdf

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP888250
Datum04.07.2024 09:41   1279 x gelesen
Geschrieben von Markus G.Guten Morgen,
so würde ich erst einmal anfangen ;-)
Am Montag fing dein Beitrag auch nur mit "Herrlich" an. Was sich in der Folge leider nicht bewahrheiten sollte ;-)
Aber: Guten Morgen lieber Markus!

Geschrieben von Markus G. Wenn ich mir die Performance von manchen Beamten anschaue, dann weiß ich oft nicht, ob diese Menschen überhaupt noch leben.Wenn ich mir an vielen Stellen die Beamten anschaue, weiß ich erstmal gar nicht, ob das Beamte oder Beschäftigte sind.
Da der Tod als stärkste Form der Dienstunfähigkeit anerkannt ist, wäre deine Frage aber schnell zu klären: Wenn die Beamten nicht mehr leben würden, wären es ja keine mehr. ;-)

Geschrieben von Markus G.Dann kann er jederzeit gehen.
Allerdings verliert er aber auch die tollen Beamtenvorzüge, die der "Normalo" in keinster Weise hat.

1. Danke für die Anführungszeichen um "Normalo", ich werte das als Zeichen der Besserung :P
2. Da fallen mir gerade spontan mehr Wochenarbeitsstunden ein, oder die höheren Gesundheits(vorsorge)kosten gerade im Alter, oder das Verrichten höherwertiger Arbeit trotz ausbleibender Beföderungen. Hast du noch welche? Privatpatient sein ist natürlich auch geil. Man kriegt ja alles zurück. Also zumindest den großen Teil. Und muss halt manchmal längere Zeit ordentlich was vorstrecken. Aber sonst nur Vorteile. Dass man bei manchen Ärzten bevorzugt wird, ist ja schließlich auch die Schuld des Beamten, und nicht der reichlich dusseligen deutschen Abrechnungsregelungen im Gesundheitssystem.
Und falls noch das typische Gegenüberstellen von Pensions- und Rentenrecht kommen soll: Ähm, nö. Das gilt leider auch nur, wenn man an der richtigen Stelle aufhört zu rechnen. Denn:

Geschrieben von Markus G.Aber interessant, daß man immer auf Stammtisch und vermeintliche diskreditierenden Verweise andeutet um angebliche nichtswisser in Schranken zu weisen.Das wäre dann auch so ein Punkt, den ich eher an einen Tresen als an eine Diskussion mit Fakten verorten würde. Denn dann könnte, nein müsste man auch z.B. mal über die Entwicklungen der Versorgungsrücklagen nach §14a des Bundesbesoldungsgesetzen und der späteren dazu erlassenen landesrechtlichen Regelungen philosophieren. Sollte mal eine Regierung verkünden, die Rentenkasse würde zur Verbesserung der Haushaltszahlen einfach aufgelöst, würde das vermutlich dezente Unruhen in der Bevölkerung hervorrufen. Bei den Beamten hat man das in manchen Ländern tatsächlich schon so getan, nachdem diese Kasse vorher auch mit Anteilen gefüllt wurde, die den Beamten faktisch von Besoldungserhöhungen erstmal abgezogen wurde.
Übrigens kann man über sowas auch in Kneipen reden, habe ich selber schon getan. Die Frage ist, wie aufnahmewillig der Gesprächspartner gegenüber solchen Dingen ist. Geht es um ein Battle Beamte-Arbeiter, oder geht es um die Frage, ob diese unterschiedlichen Beschäftigungsformen nicht am Ende beide unter vergleichbaren Problemen leiden, deren Voraussetzungen/Ursachen an den gleichen Stellen zu finden sein könnten?

Geschrieben von Markus G.Sehe ich in keinster Weise.Dann vermutest du hellseherische Fähigkeiten bei manchen Beamten? Denn als die 2012 gegen ihre Besoldung vorgingen, müssen die ja schon gewusst haben das 2023 das Bürgergeld kommt, anders wäre deine Schlussfolgerung so rein kalenderzahlenmäßig schwer herzuleiten.

Aber immerhin eine Zustimmung zum Abschluss, weil die Diskussion hier wirklich etwas falsch plaziert ist:
Geschrieben von Markus G.Das Problem ist doch , daß egal in welcher Verdienstgruppe...Ja genau. Ob Beamte oder Beschäftigte, ist für vielerlei Dinge völlig egal.
Eben deshalb ist es ja Quatsch, diese unterschiedlichen Arbeitsverhältnisse ständig zum Anlass für Vorurteile oder Neiddiskussionen herzunehmen. Wäre an deiner "persönlichen Weltsicht" gegenüber dem Beamtentum viel wahres dran, müsste man ja auch meinen, jeder Depp müsste locker auch Beamter werden können. Also ist ja jeder am Ende auch selbst schuld, worüber er sich ärgert ;-)

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern888248
Datum04.07.2024 07:311160 x gelesen
Guten Morgen,
so würde ich erst einmal anfangen ;-)

Geschrieben von Sebastian K.Beamte müssten für ihre Kohle überhaupt arbeiten gehen
Wenn ich mir die Performance von manchen Beamten anschaue, dann weiß ich oft nicht, ob diese Menschen überhaupt noch leben.
Aber das ist natürlich nur meine ganz persönliche Weltsicht.
Ja, es gibt auch genug, die sich den Arsch aufreißen. Aber leider nicht das groß....

Geschrieben von Sebastian K.das Grundproblem mal zu erläutern
Da bin ich aber mal gespannt......
Geschrieben von Sebastian K.Wenn der kleine Michel der Meinung ist, sein Chef bezahlt ihm nicht genug
Dann kann er jederzeit gehen.
Allerdings verliert er aber auch die tollen Beamtenvorzüge, die der "Normalo" in keinster Weise hat.
Wenn genug Menschen gehen, muß sich der Arbeitgeber/Chef etwas einfallen lassen.
Vielleicht wird dann manches etwas schneller gehen als sonst.

Geschrieben von Sebastian K.aber in dem Fall der Michel wohl doch deutlich einfacher
Aha.....

Geschrieben von Sebastian K.Das wäre tatsächlich die Musterlösung für die ganze Problematik
Danke das du mir recht gibts.

Geschrieben von Sebastian K.Also falls du mal in der Kneipe laut genug über die Politik meckerst
Dazu brauche ich keine Kneipe....
Aber interessant, daß man immer auf Stammtisch und vermeintliche diskreditierenden Verweise andeutet um angebliche nichtswisser in Schranken zu weisen. Macht aber nix....

Geschrieben von Sebastian K.Und daher ist der Ausflug zum Bürgergeld, aber auch schon die grobe Unterscheidung Beamte - normale Bürger/ kleine Michel halt an der Stelle leider völliger Blödsinn
Sehe ich in keinster Weise.
Das Problem ist doch , daß egal in welcher Verdienstgruppe es immer lächerlicher wird zu arbeiten,
da keinerlei Anreiz mehr besteht. Das Bürgergeld ist so lächerlich hoch, daß es mitlerweile nahezu unrentabel ist arbeiten zu gehen.
Aber dafür ist dieses Forum der falsche Platz.

Aber Danke für dein über die Straße bringen.
Vielleicht bin ich einfach schon zu alt für diesen ganzen Quatsch ;-)

Gruß vom See

Markus

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP888232
Datum02.07.2024 09:18   1725 x gelesen
Geschrieben von Markus G. jetzt kapieren es auch die Beamten endlich, daß man eigentlich gar nicht arbeiten gehen muß um die gleiche Kohle zu haben.Die Unterstellung, Beamte müssten für ihre Kohle überhaupt arbeiten gehen, deutet einerseits schonmal auf komplette Unkenntnisse des Beamtenrechts hin. Andererseits aber auch darauf, dass doch noch etwas Hoffnung besteht, dir das Grundproblem mal zu erläutern.

Geschrieben von Markus G.Aber was weiß ich schon..... ;-)In dem Fall nicht viel, oder nicht genug, oder extra übersehen weil Beamte per se erstmal ein super "Feindbild" abgeben?

Die Verfahren, die jetzt zum BVerfG gehen, laufen seit bescheidenen ~12 Jahren, denn mit der Besoldung für 2012 gings da schon los. Von den Wirren des Bürgergelds wussten damals weder der Beamte, noch der Michel, noch der Markus, noch die Ampel. Seit ~2012, in Teilen auch vorher, legt ein gewisser Teil der deutschen Beamten jedes Jahr schon beinahe traditionell Widerspruch gegen seine Besoldung ein, die Dienstherren stellen diese Verfahren dann genauso routiniert immer wieder ruhend, und ab und zu geht mal einer vor Gericht, und alle hoffen, dass es irgendwann mal eine höchstrichterliche Entscheidung gibt, mit der ein Großteil der Verfahren dann vom Tisch ist. So, oder so. Gewisse Leitlinien, wie die Beamtenbesoldung im Verhältnis zu anderen Einkommensarten und im Verhältnis der einzelnen Besoldungsgruppen untereinander stehen sollte, gibt es schon länger. Und es gibt auch genügend Anzeichen, dass das seit zig Jahren bei zig Beamten gesetzlich nicht ausreichend beachtet wird.
Wenn der kleine Michel der Meinung ist, sein Chef bezahlt ihm nicht genug, geht er zum Chef, zum Arbeitsgericht oder am Ende zu nem anderen Chef. Das könnte der Beamte auch, aber in dem Fall der Michel wohl doch deutlich einfacher. Und 12 Jahre (+ X) braucht der kleine Michel wohl auch kaum dazu.

Also falls du mal in der Kneipe laut genug über die Politik meckerst, über Anzeichen dass sich in D manches schon grob Richtung Bananenrepublik entwickelt (hat), über Verlässlichkeit des Staates, über Rechtsstaatlichkeit... und dir stimmen die herumstehenden Leute zu: Vorsicht! Das könnten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch Beamte sein. Es gibt nämlich auch genug kleine Michel, die haben gleichzeitig ne Beamtenurkunde im Schrank rumliegen.

Über deinen vorgebrachten Lösungsansatz würden diese Beamtenmichel vermutlich aber eher schmunzeln:
Geschrieben von Markus G.Obwohl, dann werden die Bezüge einfach angehoben und schon ist dann wieder alles im Lot.Das wäre tatsächlich die Musterlösung für die ganze Problematik. Sagen manche (kleinen) Gerichte, sagt in gewisser Weise für manche Bereiche (Richterbesoldung) auch schon die EU-Kommission, manche Dienstherren selber auch, nur leider ist an manchen entscheidenden politischen Stellen die letzten 12-14 Jahre da noch nicht wirklich jemand drauf gekommen, oder dran geblieben.
Und daher ist der Ausflug zum Bürgergeld, aber auch schon die grobe Unterscheidung Beamte - normale Bürger/ kleine Michel halt an der Stelle leider völliger Blödsinn.

Aber was weiß ich schon..... ;-)

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern888226
Datum01.07.2024 18:441600 x gelesen
Herrlich,

jetzt kapieren es auch die Beamten endlich, daß man eigentlich gar nicht arbeiten gehen muß um die gleiche Kohle zu haben.
Was der normale Bürger schon die ganze Zeit sagt, ist endlich angekommen.
Obwohl, dann werden die Bezüge einfach angehoben und schon ist dann wieder alles im Lot.
Dumm nur, daß der kleine Michel das nicht so einfach machen kann.

Aber was weiß ich schon..... ;-)


Gruß vom See

Markus

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP888175
Datum25.06.2024 15:301175 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.30.000 Grundsicherung für eine Person?Für zwei Erwachsene, zwei Kinder, die Unterkunft, die Heizkosten sowie ein bisschen Bildung und Teilhabe. Die ganzen Berechnungen dieses Grundsicherungsniveaus kann man z.B. im Volltext des Beschlusses nachverfolgen. Mitte Seite 24 gehts los.

Am Ende dieses Beschlusses heißt es übrigens: "Die Kostenentscheidung bleibt der Schussentscheidung vorbehalten." Aber hoffen wir mal, es wird doch noch friedlich gelöst ;-)

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen888171
Datum25.06.2024 14:151107 x gelesen
Was wurde denn da verglichen? 30.000 Grundsicherung für eine Person? Das sind 2.500 im Monat. Wer bekommt so viel?

Heinrich

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg888168
Datum25.06.2024 13:123266 x gelesen
Besoldung von Berufsfeuerwehrbeamten kommt zum BVerfG

Legal Tribune Online

Zufällig gefunden, aber interessant: Das Gericht führte eine Beispielrechnung auf. So habe die Grundsicherung 2018 bei etwa 30.017 Euro gelegen, die Besoldungsgruppe A8 habe mit 30.816 Euro netto nur etwa 800 Euro mehr ausgemacht. Das seien rund 3.700 Euro weniger, als es der Mindestabstand vorschreibe, hieß es. Die Nettoalimentation eines Beamten dürfe aber nicht um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen, so das VG Koblenz.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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 25.06.2024 13:12 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 25.06.2024 14:15 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 25.06.2024 15:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.07.2024 18:44 Mark7us 7G., Kochel am See
 02.07.2024 09:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.07.2024 07:31 Mark7us 7G., Kochel am See
 04.07.2024 09:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.07.2024 06:48 Alex7and7er 7H., Burgheim
 06.07.2024 11:18 Stef7fen7 S.7, Großauheim
 07.07.2024 20:19 Dirk7 S.7, Lindau
 10.07.2024 10:42 Jako7b T7., Bischheim
 10.07.2024 11:21 Mark7us 7G., Kochel am See
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