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Thema | Interkommunale Zusammenarbeit ist dringender denn je! | 13 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 889856 | |||
Datum | 31.01.2025 22:12 | 826 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.kein Ersatz für den 2. Rettungsweg mehr. Richtig. Das ist sie nicht. Aber wenn die Steckleiter nichtmehr reicht. Ist das Gebäude ein Sonderbau. Somit ist der Gebäudeeigentümer für den 2. Rettungsweg verantwortlich. Wie gesagt die Stadt/Gemeinde muss das nicht kompensieren. Natürlich kann sie es machen, aber dann darf am ende nicht gejammert werden wenn dadurch Kosten entstehen. Aber der Brandschutz steht bekanntlich auf mehreren Säulen. Somit ist es ansichtssache wie was kompensiert wird. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 889853 | |||
Datum | 30.01.2025 09:22 | 1034 x gelesen | |||
Wir sind eine mittlere kreisangehörige Stadt in NRW und du kannst mir glauben: Geschrieben von Sascha H. Wird eine Baugenehmigung nicht mal schnell von irgend jemand leichtfertig ausgestellt. Sowas passiert. Unter anderem aus diesen Gründen haben wir seit ca. 15 Jahren 2 DLK in der Stadt. Geschrieben von Sascha H. akisch gesehen gibt es dafür die dreiteilige Schiebleiter Auch wenn wir im Stadtgebiet mit 6 Standorten mehrere 3-teilige Schiebleitern haben, sind diese kein Ersatz für den 2. Rettungsweg mehr. Das war früher mal. Geschrieben von Sascha H. IRONIE ON Man könnte das alternativ auch mit einem 8000 Liter Wassertank auf einem HLF kompensieren. Aber das ist mehr was für Insider. ;-) Wenn bei uns zum F2 Wohnungsbrand alarmiert wird, steht dann in etwa diese Wassermenge tatsächlich vor der Tür, allerdings verteilt auf 4 Fahrzeuge :-) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 889851 | |||
Datum | 29.01.2025 23:07 | 890 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Und zum Zweiten, woher willst du wissen ob das ein Schwarzbau ist und der nicht der Sachbearbeiter beim Bauamt einfach mal einen Stempel auf irgendeinen Plan gemacht hat? Wie Nils Joachim schon geschrieben hat. Wird eine Baugenehmigung nicht mal schnell von irgend jemand leichtfertig ausgestellt. Wenn von dieser Genehmigung abgewichen wird. Ist der Eigentümer dafür verantwortlich. Die Gemeinde hat nicht die Pflicht das zu kompensieren. Es geht gerade darum ob jede Ortschaft innerhalb der Hilfsfrist eine DLK vorhalten muss. Nein. Wenn damit nur schwarzbauten kompensiert werden müssen. Natürlich soll zu einem B3P eine DLK mit alarmiert werden. Aber wenn diese dann erst nach 15 Minuten eintrifft ist das auch ok. Schließlich braucht es auch Zeit für die Erkundung. Wer eine DLK nicht bedacht aufstellt. Der stellt sie unter Umständen zweimal auf. Geschrieben von Thomas E. Ok, das hilft mir aber nicht wenn ich im Einsatz vor dem Gebäude stehe und da oben einer aus dem Fenster schreit. Rechtlich gesehen nicht das Problem der Gemeinde oder Feuerwehr. Takisch gesehen gibt es dafür die dreiteilige Schiebleiter und den Sprungretter. Es darf auch nicht vergessen werden, dass die DLK keine Eierlegendewollmilchsau ist. Nicht jedes Fenster kann einfach mal so schnell damit angefahren werden. Deshalb muss auch jede Feuerwehr mit einer DLK im Fuhrpark dennoch eine dreiteilige Schiebleiter und einen Sprungretter vorhalten. /IRONIE ON Man könnte das alternativ auch mit einem 8000 Liter Wassertank auf einem HLF kompensieren. Aber das ist mehr was für Insider. ;-) | |||||
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Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 889840 | |||
Datum | 28.01.2025 16:29 | 915 x gelesen | |||
Hallo Sascha, Geschrieben von Sascha H. Ist es inicht Aufgabe der Gemeinde diesen Schwarzbau zu kompensieren. ...für Bayern: nö! Zuständig für das Vorhandensein des zweiten Rettungswegs (in welcher Form auch immer) ist der Entwurfsplanverfasser bzw. der Bauherr und danach der Immobilieneigentümer. Eine Überprüfung der eingereichten Pläne im Sinne einer Kontrolle findet bei "normalen" Bauten nicht statt. Wenn der Plan in sich schlüssig erscheint kommt da ein Stempel drauf - und fertig. Baugenehmigungsbehörde ist (in Bayern) meistens auch nicht die Kommune, sondern das Landratsamt... Sollten sich Angaben der Pläne als fehlerhaft erweisen (nennen´s wir platt einen Schwarzbau), hat die Baugenehmigungsbehörde hinterher verschiedene Maßnahmen zur Auswahl: Verpflichtung zur Herstellung eines (baulichen) Rettungsweges, Nutzungsuntersagung, Rückbau etc. Eine Kommune mit einem "drehleiterpflichtigen Schwarzbau" ist erstmal nicht dazu verpflichtet ihre Feuerwehr mit einen Hubrettungsgerät ausstatten zu müssen... Grüße Nils | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 889836 | |||
Datum | 28.01.2025 11:18 | 879 x gelesen | |||
Diese Flut an DLK-Standorten ist nicht bzw. nicht nur auf entsprechende Bauten zurückzuführen, die man plötzlich mancherorts gefunden hat, sondern wird oft auch mit den zunehmenden Einsatzzahlen der Patiententransporte per Drehleiter begründet. Wenn man dann eine Politik hat, die damit dem Bürger oder der Feuerwehr weiterhelfen will, wird eine gebrauchte DLK beschafft, egal ob die baurechtliche Drehleiter erforderlich ist. Und nach mal mehr, mal weniger Jahren erkennt man dann, dass die alte DLK alt ist. Und die "beste" Mischung ist dann natürlich, wenn man in genau dieser Zeit passende Bauten genehmigt hat, weil die alte DLK war ja da. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 889835 | |||
Datum | 28.01.2025 11:17 | 853 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha H.Aber in dem Fall verändert sich das Gebäude in seiner vorherigen Nutzung. Wenn daduch das Gebäude zu Gebäudeklasse 4 wird oder weitere weitere Maßnahmen im Brandschutz gemacht werden müssen. Ist es inicht Aufgabe der Gemeinde diesen Schwarzbau zu kompensieren. Ok, das hilft mir aber nicht wenn ich im Einsatz vor dem Gebäude stehe und da oben einer aus dem Fenster schreit. Und zum Zweiten, woher willst du wissen ob das ein Schwarzbau ist und der nicht der Sachbearbeiter beim Bauamt einfach mal einen Stempel auf irgendeinen Plan gemacht hat? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 889834 | |||
Datum | 28.01.2025 10:46 | 1024 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Und schon ist man mit der 4-teiligen Steckleiter am Ende. Aber in dem Fall verändert sich das Gebäude in seiner vorherigen Nutzung. Wenn daduch das Gebäude zu Gebäudeklasse 4 wird oder weitere weitere Maßnahmen im Brandschutz gemacht werden müssen. Ist es inicht Aufgabe der Gemeinde diesen Schwarzbau zu kompensieren. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 889809 | |||
Datum | 27.01.2025 08:12 | 1060 x gelesen | |||
Dazu kommt noch die sogenannte Nachverdichtung von Wohnraum. z. B. wird der Dachboden nachträglich zur Wohnung umgebaut. Und selbst in Einfamilienhäusern wird mittlerweile der Spitzboden ausgebaut und zum Jugendzimmer. Und schon ist man mit der 4-teiligen Steckleiter am Ende. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 889804 | |||
Datum | 26.01.2025 19:38 | 991 x gelesen | |||
Ein aktuelles Beispiel dazu, was so ein Bauherr anrichtet, wenn das Bauamt solche hanebüchenen Vorschriften macht findet sich zur Zeit in den Medien rund um Nordwolle. Mit Ironie zu verstehen | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 889798 | |||
Datum | 26.01.2025 15:20 | 1029 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Wie so häufig frag ich mich dazu auch immer, wieso man Gebäude genehmigt, denen ein funktionierender 2. Rettungsweg irgendwie zu fehlen scheint... Ganz offensichtlich war man da früher nicht so konsequent wie heute. Ich habe da auf meiner Festplatte so eine Übersicht für die Rechtslage in NRW, zwar nicht aus offizieller Quelle aber doch glaubwürdig: Ein zweiter Rettungsweg für Gebäude (geringer und) mittlerer Höhe wurde erst ab 1970 für Aufenthaltsräume im Dachraum und erst ab 1984 für jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss gefordert. Das Vorhandensein von entsprechenden Rettungsgeräten wurde 1970 nur für Hochhäuser (?!), ab 1970 für Häuser mit mehr als 5 Vollgeschossen und erst ab 1984 bei mehr als 8 Metern Brüstungshöhe gefordert. Häuser die mehr als 40 Jahre alt sind gibt es ja doch meistens recht viele, und genau bei denen kann es sein, dass eine DL zwar zur Rettung taktisch notwendig ist, ihr Vorhandensein aber keine Bedingung für die Genehmigung des Gebäudes war. Nach meinem Verständnis muss aber inzwischen die betreffende Feuerwehr (in NRW) trotzdem sicherstellen, dass diese zur Rettung benötigte DL innerhalb der ersten Hilfsfriststufe eintrifft. Damit ist die Nachbar-Feuerwehr in vielen Fällen keine Alternative. | |||||
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Autor | Bern8d O8., Filderstadt / | 889795 | |||
Datum | 26.01.2025 14:43 | 1079 x gelesen | |||
Moien, Geschrieben von Ulrich C. Wie so häufig frag ich mich dazu auch immer, wieso man Gebäude genehmigt, denen ein funktionierender 2. Rettungsweg irgendwie zu fehlen scheint... ich mich bei der gefühlten Flut an DLK Neubeschaffungen (explizit Neu, nicht Ersatzbeschaffungen) allerdings auch! Wenn man mal die Altlasten nimmt und die mittlerweile Gesetzeslage die für Hubretter meisten besteht, sollten es eigentlich viel weniger sein und theoretisch auch nicht mehr dazukommen. Die Realität sagt mir allerdings was anderes.. Gruß Ossi | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 889791 | |||
Datum | 26.01.2025 13:16 | 1277 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Obwohl die Anzahl der Gebäude, die eine Drehleiter erfordern, in unserer Region gering ist, müssen alle Kommunen mit entsprechenden Gebäuden (egal ob 1 oder 100) solche Fahrzeuge vorhalten. Hier könnten Initiativen zu Gesetzesänderungen, die vielleicht zu Feuerwehrzweckverbänden oder ähnlichem führen könnten, Abhilfe schaffen. Wie lang brauchen denn die anderen ab Alarmierung bis Eintreffen und was sagt das Schutzziel in dem Land dazu aus? Wie so häufig frag ich mich dazu auch immer, wieso man Gebäude genehmigt, denen ein funktionierender 2. Rettungsweg irgendwie zu fehlen scheint... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 889778 | |||
Datum | 25.01.2025 12:00 | 2962 x gelesen | |||
hallo, hier geht es um die Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf sowie die Stadt Wildau In dem Artikel Interkommunale Zusammenarbeit ist dringender denn je! wird u.A. das hier gefordert: ... Ein großer Posten in jeder Kommune nehmen die freiwilligen Feuerwehren ein. Der dortige Wunsch nach guter Ausstattung und Unterstützung des Ehrenamtes ist nicht nur verständlich, sondern sollte uns allen im eigenen Interesse sein (man Blicke aktuell nur nach Los Angeles). Bei uns in der Gegend geht das ohne Feuerwehrzweckverbände o.ä. Da hat auch nicht jede Gemeinde eine Drehleiter ... Angesichts der extrem teuren Technik und den Grenzen des Ehrenamtes scheint selbst eine Überlegung zu einer Berufsfeuerwehr in ZEWS nicht abwegig. ..." MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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