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ThemaBeamtenbesoldung jahrelang verfassungswidrig - Nachforderungen in Millionenhöhe2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern891867
Datum19.11.2025 20:25920 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jürgen M.wird es da einen "Nachschlag" geben?
Naja, wer Widerspruch eingelegt hat, bekommt was.
Aber ein mir bekanntes Land macht es jetzt ganz einfach. Diese Woche bekommen. Der Wiederspruch wird sofort abgelehnt; mit dem Hinweis auf den Klageweg, welcher Geld kostet und sonstige düstere Konsequenzen hat. Mal davon abgesehen, dass der Wiederspruch ja völlig unbegründet ist, da sich Familienbild geändert hat und man ja schließlich auch das Gehalt des Ehepartners zur Verfügung hat und deshalb nicht am Hungertuch nagt. Bla, Bla, Bla....
Bei der Gewerkschaft angerufen - naja, in dem Fall kann nicht geholfen werden.

Beim letzten Mal, wurde abgewartet, bis das Hauptsachverfahren abgeschlossen wurde. Wer Einspruch eingelegt hatte, hatte dann eine Nachzahlung erhalten. Offensichtlich wurde die Praxis geändert.
Gegen diese geänderte Praxis klagen?! Oder gegen fehlende Zeitdokumentation, oder befristete Angestelltenverträge, welche Lehrern praktischerweise zum Juli enden - klar Arbeitslosengeld gibt es dann keines, weil man ja kein komplettes Jahr gearbeitet hat.
Wenn es Bereiche gibt, die mit der Wirtschaft konkurrieren kann man ausweichen. Ansonsten entscheidet die Liebe zum Beruf das mitzumachen.

Gruß
Dirk

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg891864
Datum19.11.2025 12:461280 x gelesen
Beamtenbesoldung jahrelang verfassungswidrig - Nachforderungen in Millionenhöhe

Die Besoldung der Beamten in Berlin ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über viele Jahre hinweg verfassungswidrig gewesen.

GMX News

hallo,

... Nur wenige Ausnahmen verfassungskonform

Nun ging es also noch um die Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute zählen. Das Gericht weitete seine Prüfung dabei über die konkreten Vorlagen hinaus auf sämtliche Gruppen dieser Besoldungsordnung und einen Zeitraum bis 2020 aus. Nur für wenige Gruppen konnte das Gericht dabei keinen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen. Rund 95 Prozent seien verfassungswidrig gewesen. ...


wird es da einen "Nachschlag" geben?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 19.11.2025 12:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.11.2025 20:25 Dirk7 S.7, Lindau
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