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| Thema | Beamtenbesoldung jahrelang verfassungswidrig - Nachforderungen in Millionenhöhe | 2 Beträge | |||
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
| Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 891867 | |||
| Datum | 19.11.2025 20:25 | 920 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Jürgen M. wird es da einen "Nachschlag" geben? Naja, wer Widerspruch eingelegt hat, bekommt was. Aber ein mir bekanntes Land macht es jetzt ganz einfach. Diese Woche bekommen. Der Wiederspruch wird sofort abgelehnt; mit dem Hinweis auf den Klageweg, welcher Geld kostet und sonstige düstere Konsequenzen hat. Mal davon abgesehen, dass der Wiederspruch ja völlig unbegründet ist, da sich Familienbild geändert hat und man ja schließlich auch das Gehalt des Ehepartners zur Verfügung hat und deshalb nicht am Hungertuch nagt. Bla, Bla, Bla.... Bei der Gewerkschaft angerufen - naja, in dem Fall kann nicht geholfen werden. Beim letzten Mal, wurde abgewartet, bis das Hauptsachverfahren abgeschlossen wurde. Wer Einspruch eingelegt hatte, hatte dann eine Nachzahlung erhalten. Offensichtlich wurde die Praxis geändert. Gegen diese geänderte Praxis klagen?! Oder gegen fehlende Zeitdokumentation, oder befristete Angestelltenverträge, welche Lehrern praktischerweise zum Juli enden - klar Arbeitslosengeld gibt es dann keines, weil man ja kein komplettes Jahr gearbeitet hat. Wenn es Bereiche gibt, die mit der Wirtschaft konkurrieren kann man ausweichen. Ansonsten entscheidet die Liebe zum Beruf das mitzumachen. Gruß Dirk | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 891864 | |||
| Datum | 19.11.2025 12:46 | 1280 x gelesen | |||
... Nur wenige Ausnahmen verfassungskonform wird es da einen "Nachschlag" geben? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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