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ThemaAutobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden!33 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / 335979
Datum21.04.2006 08:4117909 x gelesen
hallo,



Autobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden!



was meint Ihr - wie stehen das die Chancen der Gemeinden etwas vom inzwischen recht ansehnlichen Kuchen der Mauteinnahmen abzubekommen?

MkG Jürgen Mayer



Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorUwe 8S., Hamm / 335981
Datum21.04.2006 08:5916349 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerwas meint Ihr - wie stehen das die Chancen der Gemeinden etwas vom inzwischen recht ansehnlichen Kuchen der Mauteinnahmen abzubekommen?



Ich vermute, dass die Chancen effektiv schlecht stehen. Begründung: Der Artikel für sich ist sachlich richtig. Da jedoch andererseits auch vom Bund Mittel für den Brandschutz gestellt werden, vermute ich jedoch dass allerhöchstenfalls in Zukunft der Etat auf dem Papier "umdefiniert" wird. Dann gibt es halt an Stelle von Bundesfahrzeugen nur noch eine Autobahnpausche als Überweisung für die Gemeinde - faktisch dann also kompensatorische Kürzungen.



MfG



Uwe Stegemann

Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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AutorSven8 T.8, Monheim / 335982
Datum21.04.2006 09:0316270 x gelesen
Hi!



Selbst wenn die Gemeinden etwas von der Maut abbekommen, würde sich dadurch für die Feuerwehren nichts ändern. Letztlich wenden die Gemeinden bereits jetzt das Geld für die Leistung "Autobahnsicherung" auf, somit würde lediglich der Haushalt entlastet. (Was natürlich auch wichtig ist).



Gruß

Sven

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / 335985
Datum21.04.2006 09:0916322 x gelesen
Wäre interessant zu wissen, wie eine Verteilung auf die Kommunen aussehen soll. Nicht jede Feuerwehr fährt Autobahneinsätze, und nicht jede Feuerwehr fährt gleich viele Autobahneinsätze.

Ist aber ein interessanter Denkanstoß vor dem Hintergrund der rückläufigen KatS-Ausgaben des Bundes im Feuerwehrbereich.

Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorUwe 8S., Hamm / 335990
Datum21.04.2006 09:2716400 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerwas meint Ihr - wie stehen das die Chancen der Gemeinden etwas vom inzwischen recht ansehnlichen Kuchen der Mauteinnahmen abzubekommen?



Bay the way fällt mir dann noch ein, dass in den letzten Tagen etliche vom Bund unterhaltene Einheiten zum Nutzen einiger in Nähe der Elbe gelegenen Gemeinden eingesetzt wurden. Und beim Schnee-Durcheinander vor einigen Wochen waren auch grüne und blaue Autos zu sehen. Hat der Bund dafür von den Gemeinden Geld verlangt? *nichtsahnend in die Runde guck* Ich glaube mal nicht. Unter dem Aspekt wäre solch eine Forderung nach Geld dann politisch schwieriger durchzusetzen.



Ach ja, noch ein Gedanke: Weil Leute + Institutionen, denen Rechnungen gestellt werden, manchmal auf interessante Ideen kommen, noch so ein Gedanke: Der Herr Bundesrepublik Deutschland könnte dann ja beim Nachdenken auch auf die Idee kommen, dass er doch eine eigene Abteilung mit Namen THW hat - die könnte er dann kurzerhand für zuständig definieren und fertig. Ob das in der Praxis Sinn macht, wage ich mal zu bezweifeln ...



MfG



Uwe Stegemann

Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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AutorPete8r K8., Eimeldingen / 335991
Datum21.04.2006 09:3716225 x gelesen
Hallo,





Geschrieben von Sebastian KruppWäre interessant zu wissen, wie eine Verteilung auf die Kommunen aussehen soll. Nicht jede Feuerwehr fährt Autobahneinsätze, und nicht jede Feuerwehr fährt gleich viele Autobahneinsätze



Ganz einfach, Rechnungen für Autobahneinsätze an die Autobahnmeistereien

stellen.



Somit holen sich die Komunen die entstanden Kosten wieder zurück.



Aber dieses System wäre wohl wieder zu einach für Deutschland. Eher gründet der Bund ein "Autobahnmautverteilungsamt" mit x tausend Mitarbeitern *g*



Gruß aus dem Badischen



Peter

...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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AutorMark8us 8E., Trabitz / 335992
Datum21.04.2006 09:4416357 x gelesen
Geschrieben von Uwe StegemannDer Herr Bundesrepublik Deutschland könnte dann ja beim Nachdenken auch auf die Idee kommen, dass er doch eine eigene Abteilung mit Namen THW hat - die könnte er dann kurzerhand für zuständig definieren und fertig. Ob das in der Praxis Sinn macht, wage ich mal zu bezweifeln ...



Im Raum Bayreuth sehe ich zB. bei Unfällen auf der Autobahn das THW öfters mit draußen was mir in unserem Bereich noch nicht aufgefallen ist.

Vielleicht kann uns da jemand aus der Gegend etwas sagen ob das THW da mehr mit eingebunden is als anderswo oder nicht.



Ob es sinn macht oder nicht das THW dafür zu beauftragen es währe aber eine Möglichkeit die der Bund sicherlich in Betracht ziehen wird bevor er Geld aus der Maut hergibt.



MfG Markus

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AutorUwe 8S., Hamm / 335993
Datum21.04.2006 09:4716213 x gelesen
Geschrieben von Peter KatzensteinGanz einfach, Rechnungen für Autobahneinsätze an die Autobahnmeistereien

stellen.



Somit holen sich die Komunen die entstanden Kosten wieder zurück.




Somit würden die Kommunen die konkret für einen Einsatz entstandenen Kosten erstattet bekommen. Da die Diskussion sich jedoch auf die Maut bezog, müsste man vielleicht berücksichtigen, ob an dem Unfall Fahrzeuge beteiligt waren, die mautpflichtig waren.



Aber was ist mit den allgemeinen Kosten für die Bereitstellung des Schutzes auch ohne Unfall?? Wäre es da nicht angebracht, auch noch einen Verteilungsschlüssel zu definieren, der den Gemeinden mit Autobahn je nach Ausrückbereich und Anzahl der fahrenden KFZ noch zusätzlich Mittel zuweist? Nicht ganz ernst gemeint: Ich glaube, man könnte das Autobahnmautverteilungsamt schon einrichten und viele Leute beschäftigen.



MfG



Uwe Stegemann

Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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AutorDani8el 8R., Peine / 335994
Datum21.04.2006 09:4916405 x gelesen
Moin,



geschrieben von Sebastian Krupp:

Ist aber ein interessanter Denkanstoß vor dem Hintergrund der rückläufigen KatS-Ausgaben des Bundes im Feuerwehrbereich.

Der Vorschlag wurde hier auch schon von Uwe Stegmann mit dem KatS in Verbindung gebracht. Das eine hat mit dem anderen allerdings wenig zu tun, und wird es auch nicht haben. Denn wenn der Vorschlag Chancen hätten, würden die Gelder, wie von Sven Tönnenmann schon vermutet, eher in den Töpfen der Kommunen versickern und selbst wenn die Feuerwehren davon etwas sehen würden, würde wohl zu allerletzt in den KatS investiert.





Zur Meldung an sich: Auch wenn das hier ein Feuerwehr-Forum ist und in der Vorschlag "Feuerwehr" vorkommt, kann ein Statement m.E. nur politisch ausfallen. Aus Bayern vernimmt man ja regelmäßig allerhand tolle Vorschläge... Kaum hat der Bund eine einigermaßen ergiebige Einnahmequelle, hat er auch schon die kalte Hand der Länder in den Taschen, der Föderalismus (den ich eigentlich und grundsätzlich ganz gut finde) läßt mal wieder grüßen!



1. Nach dem derzeit geltenden Autobahnmautgesetz wird das Geld ausschließlich zur Finanzierung des weiteren Autobahnausbaus und zur Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur verwendet. - und wer profitiert davon, von einer Autobahn oder Bundesstraße nach Kleinkleckersdorf? Das hat schon irgendwie einen Sinn...



2. Ohne das ganze jetzt genauer rechtlich würdigen zu wollen und können, von wegen Verpflichtung des Bunds als zuständiger Straßenbaulastträger, was würde darunter fallen, Verkehrsunfälle, Fegen? Geht es ums Fegen, soll die Kommune das einfach dem Verursacher in Rechnung stellen (könnte sein, daß das hier sogar so geregelt ist, müßte ich in der Gebührensatzung nachsehen...), geht es um die Verkehrsunfälle, soll der Freistaat Bayern doch einfach sein Brandschutzgesetz ändern und am besten gleich alle Leistungen der Feuerwehr kostenpflichtig machen, was hat das mit der Maut zu tun? Also ich halte von dem Vorschlag reichlich gar nix...





Gruß



Daniel



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AutorPete8r K8., Eimeldingen / 335996
Datum21.04.2006 09:5616301 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Uwe StegemannWäre es da nicht angebracht, auch noch einen Verteilungsschlüssel zu definieren, der den Gemeinden mit Autobahn je nach Ausrückbereich und Anzahl der fahrenden KFZ noch zusätzlich Mittel zuweist



Klar, das wäre eine Möglichkeit.



Aber was machst du mit den Gemeinden ohne klar definierten Ausrückbereich Autobahn wenn diese Feuerwehren nun doch mal einen Einsatz auf der Autobahn fahren müssen. Kann man ja nicht ausschliessen und würde

wieder Einzelfallregelung erfordern. Und somit wieder Bürokratie ohne Ende.



Gruß aus dem Badischen



Peter

...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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AutorUwe 8S., Hamm / 335997
Datum21.04.2006 10:0216257 x gelesen
Geschrieben von Peter KatzensteinAber was machst du mit den Gemeinden ohne klar definierten Ausrückbereich Autobahn [...]



Ich bin manchmal nicht so ganz hell im Kopf, wie nötig. Wie darf ich das genau verstehen? Wer gerade Zeit und Lust hat, bekommt den Einsatz? Ich hab jetzt schon öfters das Kürzel AAO gehört, da drin sollte doch festgelegt sein, wer bei welcher (gemeldeten) Lage mit welchem Einsatzfahrzeug abrückt. Mach mich bitte mal schlau, wo mein geistiger Fehler liegt.

Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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AutorPete8r K8., Eimeldingen / 335999
Datum21.04.2006 10:1116391 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Uwe StegemannIch bin manchmal nicht so ganz hell im Kopf, wie nötig. Wie darf ich das genau verstehen? Wer gerade Zeit und Lust hat, bekommt den Einsatz? Ich hab jetzt schon öfters das Kürzel AAO gehört, da drin sollte doch festgelegt sein, wer bei welcher (gemeldeten) Lage mit welchem Einsatzfahrzeug abrückt



Und wenn die Mittel gem. AAO verbraten sind? Und es aber trotzdem weiterer

Einsatzkräfte bedarf?



Das können dann durchaus Feuerwehren sein, durch deren Gemeindegebiet

eine Autobahn führt, die aber wegen TSF ( z.Bsp) sonst nie auf der Autobahn zum Einsatz kämen.





Gruß aus dem Badischen



Peter

...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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AutorUwe 8S., Hamm / 336002
Datum21.04.2006 10:2516406 x gelesen
Geschrieben von Peter KatzensteinUnd wenn die Mittel gem. AAO verbraten sind? Und es aber trotzdem weiterer Einsatzkräfte bedarf?



*klimper* Ok, der Groschen ist gefallen.



Geschrieben von Peter KatzensteinDas können dann durchaus Feuerwehren sein, durch deren Gemeindegebiet eine Autobahn führt, die aber wegen TSF ( z.Bsp) sonst nie auf der Autobahn zum Einsatz kämen.



Ok, aber das Fahrzeug ist dann ja wiederum auch nicht für die Autobahn beschafft worden. Ich hatte meinen Vorschalag für eine anteilige Pauschale je nach Autobahnkilometer nur auf des Bereitstellen des grundsätzlichen Schutzes bezogen - nicht auf einen speziellen Fall. Da könnte natürlich weiterhin der Vorschlag greifen, die direkten Kosten des Einsatzes in Rechnung zu stellen.



Mfg



Uwe Stegemann

Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 336005
Datum21.04.2006 10:5416275 x gelesen
was meint Ihr - wie stehen das die Chancen der Gemeinden etwas vom inzwischen recht ansehnlichen Kuchen der Mauteinnahmen abzubekommen?



Gering!



1. Der Bund möchte ersteinmal seine Finanzlöcher stopfen.



2. Da die allermeisten Einsätze auf der Autobahn kostenpflichtig sein werden, haben die Städte und Gemeinden keine reellen Mehrkosten in diesem Bereich.



MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / 336007
Datum21.04.2006 10:5916254 x gelesen
Für Hessen gibt es dazu seit Jahren einen "Autobahnerlass", der die Zuständigkeiten klar regelt. Dort stehen die Feuerwehren inclusive Einsatzbereiche und auch die Vorhaltung des technischen Gerätes, um tätig zu werden, drin.



Bis 1995 (müßte ich noch mal genau nachsehen) gab es von Landesseite nach jährlicher Einreichung der Einsatzberichte sogar Geld für Autobahneinsätze vom Land. Nebenbei werden die notwendigen Fahrzeuge - auch heute noch - wegen Überörtlichkeit mit erhöhter Zuwendung versehen.



Die Verteilung eventuell zugestandener Mittel könnte man dann entsprechend den Autobahnkilometern, für die man zuständig ist, errechnen. Oder anhand der Einsatzzahlen. Es gibt ja Autobahnen, da ist nichts los und andererseits auch welche, die stark frequentiert sind und daher des öftern mit roten Autos bevölkert werden. Ich sehe das bei mir in Südhessen auf A5 / A67, wo ich selber des öfteren aufräume oder auch die A3 im Rhein-Main-Gebiet.



Bei den Unfällen werden meist auch die Versicherungen zur Kasse gebeten - wenn denn abgerechnet wird. Da könnte es dann sein, dass diese die Kosten nicht mehr übernehmen wollen und - wie üblich - die Erstattung von Bund wird immer etwas dauern....



Ein Gefahrgutunfall auf der Autobahn bringt schnell mal 5stellige Kosten, die dann von der Versicherung wiedergeholt werden, da haben wir so manches Beispiel im Rhein-Main-Gebiet in den letzten Jahren gehabt.



Gruß

Ralf Leistner

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AutorSven8 T.8, Monheim / 336008
Datum21.04.2006 11:1516300 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Marc Dickey2. Da die allermeisten Einsätze auf der Autobahn kostenpflichtig sein werden, haben die Städte und Gemeinden keine reellen Mehrkosten in diesem Bereich.



Da möchte ich doch mal Zweifel anmelden: Eine Gemeinde mit einem Autobahnabschnitt muss sich um RW und TLF bemühen, die ohne Autobahnabschnitt nicht unbedingt in der Dichte erforderlich wären.

Diese Vorhaltekosten können natürlich nicht dem Unfallverursacher bzw. Fahrzeughalter einfach auferlegt werden.



Gruß

Sven

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / 336010
Datum21.04.2006 11:2816306 x gelesen
Hallo Leute!





Geschrieben von Sven TönnemannEine Gemeinde mit einem Autobahnabschnitt muss sich um RW und TLF bemühen, die ohne Autobahnabschnitt nicht unbedingt in der Dichte erforderlich wären.





Was ist denn ein RW?? ;-)



Wir haben bei uns im Landkreis an 50 km Autobahn genau eine FF mit RW, da sag ich mal nichts zu Fahrzeugkonzepten!!



Gruß

Michael

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / 336019
Datum21.04.2006 12:5416243 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von Daniel Ruhland

1. Nach dem derzeit geltenden Autobahnmautgesetz wird das Geld ausschließlich zur Finanzierung des weiteren Autobahnausbaus und zur Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur verwendet. - und wer profitiert davon, von einer Autobahn oder Bundesstraße nach Kleinkleckersdorf? Das hat schon irgendwie einen Sinn...



Also in meinen Augen gehört zu einer Infrastruktur auch die Gefahrenabwehr. In dem Fall Autobahn wird diese aufgabe in den meisten Fällen von Gemeindefeuerwehren wargenommen. Also sind in meinen Augen die Gemeindefeuerwehren teil der Infrastruktur für die Autobahnen.



Die beteiligung zur Unterhaltung der Feuerwehr muss ja nich so aussehen, dass der Bund an die Gemeinden was von der Autobahnmaut abdrückt, was sicherlich sinnvoller wäre, ist dass der Bund den Feuerwehren "brauchbare" Fahrzeuge kauft. Damit meine ich Fahrzeuge, die man im Normalen Einsatzgeschen nutzen kann (also auch für Einsätze auf der Autobah) und nicht solche exoten, die man alle 5 Jahre mal braucht und für die keine Gemeinde die Ausbildunge der FAs bezahlen kann.



Gruß Patrick

---

Das war meine Meinung

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AutorMatt8hia8s H8., Hannover / 336023
Datum21.04.2006 13:3016367 x gelesen
Hallo Markus!



Geschrieben von Markus EichermüllerIm Raum Bayreuth sehe ich zB. bei Unfällen auf der Autobahn das THW öfters mit draußen was mir in unserem Bereich noch nicht aufgefallen ist.

Vielleicht kann uns da jemand aus der Gegend etwas sagen ob das THW da mehr mit eingebunden is als anderswo oder nicht.


Ich bin zwar nicht aus dieser Gegend, worte Dir aber mal trotzdem kurz ant. ;-)

Es gibt gerade in Baden-Württemberg und Bayern THW-Ortsverbände, welche "Technische Hilfe auf Verkehrswegen" = THV vorrangig auf den Bundesautobahnen betreiben. THV kann sehr unterschiedlich ausfallen; vom Ausrücken mit STAN-Ausrüstung bis hin zu spezialisierten THV-Fahrzeugen und Bereitschaften zur Hauptreisezeit direkt an/auf den Autobahnen. Das ist aber je nach Absprachen mit der Polizei, den Feuerwehren und/oder den Autobahnmeistereien sehr heterogen und lokal unterschiedlich organisiert.

Google-Blick in die Kristallkugel...



Gruß,

Matthias


P.S.: Hier erlebt man sein blaues Wunder:
THW OV Hannover / Langenhagen www.THW-Hannover.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 336025
Datum21.04.2006 13:4216176 x gelesen
Diese Vorhaltekosten können natürlich nicht dem Unfallverursacher bzw. Fahrzeughalter einfach auferlegt werden.



Warum nicht?



Preisermittlung:



P= (K/ND +WJ)/ NJ





Wenn



KES/ES = 1



dann dürften alle Kosten gedeckt sein, wenn



KES/ES = <1



dann scheint man das Fahrzeug auch zu anderen Zwecken benötigt zu haben und muß halt damit leben.





P = Preis/Std. (€)

K = Gestehungskosten (€)

WJ = jährliche Wartungskosten (€)

ES = geschätzte jährliche Einsatzstunden (Std.)

KES = geschätzte jährliche kostenpflichtige Einsatzstunden (Std.)





MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorNikl8as 8W., Gütersloh / 336027
Datum21.04.2006 13:4916464 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Matthias HahnEs gibt gerade in Baden-Württemberg und Bayern THW-Ortsverbände, welche "Technische Hilfe auf Verkehrswegen" = THV vorrangig auf den Bundesautobahnen betreiben. THV kann sehr unterschiedlich ausfallen; vom Ausrücken mit STAN-Ausrüstung bis hin zu spezialisierten THV-Fahrzeugen und Bereitschaften zur Hauptreisezeit direkt an/auf den Autobahnen. Das ist aber je nach Absprachen mit der Polizei, den Feuerwehren und/oder den Autobahnmeistereien sehr heterogen und lokal unterschiedlich organisiert.

Werden die Einsätze dann vom THW alleine abgearbeitet oder mit Unterstützung der FW? Weil ersteres fände ich ziehmlich mutig im Bezug auf Brandschutz. Werden die THVler auch dann alarmiert, wenn sie nicht auf irgendeinem Rastplatz stehen?





MkG

Niklas

Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein. (Christian Wallner)



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AutorNikl8as 8W., Gütersloh / 336031
Datum21.04.2006 14:0016228 x gelesen
noch was vergessen:

Wo darf das THW Verkehrslenkungsmaßnahmen durchführen? Wie die FW auch nur in Bayern oder noch woanders? Auf welcher Rechtsgrundlage überhaupt?





MkG

Niklas

Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein. (Christian Wallner)



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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / 336033
Datum21.04.2006 14:0416321 x gelesen
Geschrieben von Niklas WichmannWerden die Einsätze dann vom THW alleine abgearbeitet oder mit Unterstützung der FW? Weil ersteres fände ich ziehmlich mutig im Bezug auf Brandschutz. Werden die THVler auch dann alarmiert, wenn sie nicht auf irgendeinem Rastplatz stehen?


Bei uns im Raum hat der THW-OV Nabburg jeden Freitag THV. Ein Fahrzeug ist dabei ständig auf der BAB. Wird direkt über die Polizei angefordert. Haben m.W. sogar auf Polizeikanal umgestellt. Bei P-Klemm wird aber immer FF angefordert. Deren Hauptaufgabe: Absicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe usw.



Ansonsten wird das THW bei uns eher wenig auf die BAB angefordert. Meist nur bei LKW-Unfällen.



Gruß



Daniel

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AutorDani8el 8R., Peine / 336036
Datum21.04.2006 14:0616244 x gelesen
Tach,



das, auch die viele Beiträge hier, sind wieder mal typisch deutsch. Weil allgemein die Kohle fehlt hat der Bund sich durchgerungen, eine LKW-Maut einzuführen und nach einigen kleineren Problemchen zum Laufen zu bekommen, deren Erträge zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen sollen; wohlgemerkt, man hätte diese auch in die Sozialversicherung u.ä. fließen lassen können. Weil die Maut nun "gut läuft", möchte natürlich sofort ein Politiker, bezeichnenderweise von / über die Länderseite, was vom Kuchen abhaben - ungeachtet der Tatsache, daß auch er ohnehin schon davon profitiert, denn was wäre Hintertupfingen eigentlich ohne eine einigermaßen vernünftige Verkehrsanbindung? Derjenige, der da so fix einfordert, hat natürlich auch keine Ahnung, daß viele Autobhneinsätze ohnehin schon Kostenpflichtig sind (siehe Posting von Hans-Ralf), Autobahnwehren z.T. sowieso eine besondere Förderung erhalten, und daß die Frage, was grundsätzlich kostenpflichtig ist und was nicht, auch eine Sache der Landesgestzgebung ist. Was soll man dazu noch sagen?





Konkret, geschrieben von Patrick Weegen:

Also in meinen Augen gehört zu einer Infrastruktur auch die Gefahrenabwehr. In dem Fall Autobahn wird diese aufgabe in den meisten Fällen von Gemeindefeuerwehren wargenommen. Also sind in meinen Augen die Gemeindefeuerwehren teil der Infrastruktur für die Autobahnen.

Nein. Und mal überspitzt gesagt, auch auf das hier angeführte Beispiel "RW nur wegen Autobahn" bezogen und um meinen Grundgedanken noch mal deutlich zu machen: Die Kommune, in der ich lebe, wäre ohne ihre Infrastruktur, angefangen mit dem Bau einer Bahnlinie 1848 über eine Wasserstraße in den 30ern bis zur sehr frühen Anbindung an eine Autobahn (~1938), vermutlich heute noch das 3.800 Einwohner-Nest von 1850, dessen Einwohner sich in erster Linie Ackerbau und Viehzucht widmeten. Einen Standortfaktor wie eine Autobahn dann noch als "Belastung" in Rechnung stellen zu wollen, scheint mir (politisch) schon beinahe dreist!





Gruß



Daniel







PS und OT:



dass der Bund den Feuerwehren "brauchbare" Fahrzeuge kauft. Damit meine ich Fahrzeuge, die man im Normalen Einsatzgeschen nutzen kann (also auch für Einsätze auf der Autobah) und nicht solche exoten, die man alle 5 Jahre mal braucht und für die keine Gemeinde die Ausbildunge der FAs bezahlen kann.

Dies ist genau die in Feuerwehrkreisen weit verbreitete Ansicht, die ich gestern in meinem Posting im Thread "Bestand KatS-Einsatzfahrzeuge Brandschutz" mit dem (mangelnden) "Verständnis für die Sache" bei den Feuerwehren meinte. Bei den LF 16 TS des KatS z.B. haben weite Kreise der Feuerwehren schlicht nicht kapiert, wofür sie gedacht und konzepiert waren - nämlich nicht als einziges LF, nicht als "Erstangreifer" und eben nicht als "Super-Duper-HLF-für-Lau" (bei gleichzeitigem "aus-der-Verantwortung-stehlen" des Trägers der FW)!

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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / 336067
Datum21.04.2006 15:5616277 x gelesen
Tach.

Geschrieben von Daniel MüllerBei uns im Raum hat der THW-OV Nabburg jeden Freitag THV.

und die restlichen 6 Tage in der Woche?



Geschrieben von Daniel MüllerEin Fahrzeug ist dabei ständig auf der BAB. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?



Geschrieben von Daniel MüllerHaben m.W. sogar auf Polizeikanal umgestellt.

Ist das rechtlich okay? so von wegen Trennung polizeilicher unn nichtpolizeilcher Gefahrenabwehr und Datenschutz/Fernmeldegeheimnis/TR BOS?...



Geschrieben von Daniel MüllerBei P-Klemm wird aber immer FF angefordert. Deren Hauptaufgabe: Absicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe usw.



Und wer zerlegt dann nun die Autos? THW oder FF?

ciao,

Thorben



--

...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorMatt8hia8s H8., Hannover / 336074
Datum21.04.2006 16:5516302 x gelesen
Hallo Niklas!



Fragen über Fragen... ;-) Da wir bei uns im OV keine THV betreiben, kann ich erstmal nur auf die Informationen anderer Ortsverbände (aus BW, BY, SN) zur THV verweisen, welche zuhauf im Internet zu finden sind. Hier zum Beispiel als PDF vom THW OV Öhringen:

Aufgaben des THW im Rahmen der Technischen Hilfe auf Verkehrswegen (THV)



Viele Grüße,

Matthias


P.S.: Hier erlebt man sein blaues Wunder:
THW OV Hannover / Langenhagen www.THW-Hannover.de

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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / 336075
Datum21.04.2006 17:0716217 x gelesen
Geschrieben von Thorben Gruhlund die restlichen 6 Tage in der Woche?

Nur auf Anforderung. Das mit Freitag hat den Grund, da an diesem Tag immer eine Heimreisewelle von Pendlern nach Ostdeutschland rollt (BAB A93). Das Verkehrsaufkommen ist Freitags doppelt so hoch als an anderen Tagen.



Geschrieben von Thorben GruhlArbeitsbeschaffungsmaßnahme?

Kann man auch so sehen ;-)



Geschrieben von Thorben GruhlIst das rechtlich okay? so von wegen Trennung polizeilicher unn nichtpolizeilcher Gefahrenabwehr und Datenschutz/Fernmeldegeheimnis/TR BOS?...

Wie gesagt, da bin ich mir nicht sicher ob dies auch wirklich so ist. Habe die Info von der Nachbarwehr im anderen Landkreis.



Geschrieben von Thorben GruhlUnd wer zerlegt dann nun die Autos? THW oder FF?

FF. Mit "deren" Aufgabe meinte ich das THW (Absichern, Erste Hilfe da sofort vor Ort usw.).

Wir müssen uns nur manchmal über die Polizei wundern. Da werden größere Unfallstellen mit einem normalen Streifenwagen und einer Blitzleuchte abgesichert oder gar Ausleitung (Streifenwagen und EIN Beamter steht dabei quer auf der Autobahn bei der Ausfahrt) ohne Vorwarnung gemacht. Allein in unserem Bereich wurden dabei schon zwei Polizeifahrzeuge verschrottet. Zum Glück wurde dabei noch kein Beamter getötet. Das THW macht dies aus Mangel an Personal und Gerät (ist ja nur ein VW-Bus vor Ort) nicht anders. Und dabei stehen ausreichend VSA bei den Feuerwehren bereit, die ja genau für die Zwecke beschafft wurden.

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AutorStef8an 8B., Aachen/Alpen / 336081
Datum21.04.2006 17:5116257 x gelesen
Geschrieben von Daniel MüllerNur auf Anforderung. Das mit Freitag hat den Grund, da an diesem Tag immer eine Heimreisewelle von Pendlern nach Ostdeutschland rollt (BAB A93). Das Verkehrsaufkommen ist Freitags doppelt so hoch als an anderen Tagen.





Naja, das ist hier und im RDW auch auch nicht anders. Ich sehe da kaum einen Grund, mich mit einem Fahrzeug an die Bahn zu stellen.



Geschrieben von Daniel MüllerWie gesagt, da bin ich mir nicht sicher ob dies auch wirklich so ist. Habe die Info von der Nachbarwehr im anderen Landkreis.



Ich habe aber auch im Hinterkopf, so etwas gehört zu haben. Ich meine, das war auch schon Diskussionsthema im Forum vom Feuerwehrmagazin.



Geschrieben von Daniel MüllerFF. Mit "deren" Aufgabe meinte ich das THW (Absichern, Erste Hilfe da sofort vor Ort usw.).

Wir müssen uns nur manchmal über die Polizei wundern. Da werden größere Unfallstellen mit einem normalen Streifenwagen und einer Blitzleuchte abgesichert oder gar Ausleitung (Streifenwagen und EIN Beamter steht dabei quer auf der Autobahn bei der Ausfahrt) ohne Vorwarnung gemacht.




Wenn das der Fall ist, dann muss z.B. die Feuerwehr eben eine "sehr großzüguge" Absperrung der Einsatzstelle machen, die man auch als Vollsperrung der BAB sehen kann.

Hier gab es da auch schonmal einige Diskussion zwischen EL und POL, weil die das nicht einsehen wollte.

Bei allem Verständnis für die POL und deren Personalsituation: Das geht einfach nicht.






Mit kameradschaftlichen Grüßen

Stefan



Feuerwehr Alpen



Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 336120
Datum22.04.2006 08:4416322 x gelesen
Geschrieben von Niklas WichmannWerden die Einsätze dann vom THW alleine abgearbeitet oder mit Unterstützung der FW?





Du darfst THV nicht mit THL-VU der Feuerwehr vergleichen.

THV hat in erster Linie die Aufgabe die Verkehrswege schnell wieder frei zu machen (das ist der historische Hintergrund seit der Olympiade in München), um einen ungehinderten Verkehrsfluß zu garantieren und damit Staus zu vermeiden.

Sprich es werden eigentlich Aufgaben erfüllt, die in den Verantwortungsbereich der Autobahnmeistereien fallen würden (und die sich so zusätzliche Bereitschaftsdienste sparen) bzw. die durch private Bergungsunterhenmen wahrgenommen würden (ist nur so für die anfordernde Stelle viel billiger, vrhindert aber ggfs. die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Bereich).

Das Interessante am Rande bemerkt ist, daß außerhalb der THV-Bereitschaftsdienste das Leben auf den BAB auch weiter geht und diese Aufgaben auf wundersame Weise von irgend welchen Heinzelmännchen wahrgenommen werden, denn Montag morgens im größen Berufsverkehr steht keine THV-Bereitschaft... ABer lassen wir das.



Die Hauptaufgaben sind also Absicherung, Straße reinigen nach VU, Freimachen der Straße, Umladen von Ladung,...







Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de





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AutorNikl8as 8W., Gütersloh / 336142
Datum22.04.2006 12:5316284 x gelesen
Morgen,



Geschrieben von Christian FischerSprich es werden eigentlich Aufgaben erfüllt, die in den Verantwortungsbereich der Autobahnmeistereien fallen würden (und die sich so zusätzliche Bereitschaftsdienste sparen) bzw. die durch private Bergungsunterhenmen wahrgenommen würden (ist nur so für die anfordernde Stelle viel billiger, vrhindert aber ggfs. die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Bereich).

Ist das eigentlich rechtlich sauber? Mal davon abgesehen, dass ich es Schei.. finde, wenn Aufgaben für die eigentlich Fachfirmen da sind von Ehrenamtlern übernommen werden, könnten die Firmen dagegen klagen? Geht das dann auch bei FWlern, die Öl (meist nicht fachgerecht) abstreuen oder aber Bäume nach Unwettern zersägen? Gab es evtl. schon Klagen dagegen?





Geschrieben von Christian FischerDas Interessante am Rande bemerkt ist, daß außerhalb der THV-Bereitschaftsdienste das Leben auf den BAB auch weiter geht und diese Aufgaben auf wundersame Weise von irgend welchen Heinzelmännchen wahrgenommen werden, denn Montag morgens im größen Berufsverkehr steht keine THV-Bereitschaft... ABer lassen wir das.

Das heißt also, dass THV im Prinzip auch nur ne ABM Maßnahme ist? Also quasi wenn noch irgendwer gebraucht wird, der die Straße fegt, zieht man das THW dafür ran?





Du erwähntest eben die Olympia in München, also ist THV wohl ne bayerische Erfindung? Gibts das noch in andern BL?





MkG

Niklas

Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein. (Christian Wallner)



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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 336158
Datum22.04.2006 17:2816354 x gelesen
Geschrieben von Niklas WichmannMal davon abgesehen, dass ich es Schei.. finde, wenn Aufgaben für die eigentlich Fachfirmen da sind von Ehrenamtlern übernommen werden, könnten die Firmen dagegen klagen?



Theoretisch ja. Praktisch gibt es diese Firmen noch nicht in dem Umfang, da ebeso wie bei der Ölspurbeseitigung der Markt nicht da ist (da heute ja von anderen Kräften durchgeführt) und kein Unternehmen die Durststrecke überleben würde, bis sich der Markt durch Rückzug der Stellen die es heute als Amtshilfe oder was auch immer erledigen bereinigt hätte.



Es gibt einige wenige Gebiete, wo dies klappt (z.B. Rhein-Neckar Kreis im Bereich Ölspuren) aber ansonsten gibt es immer noch zuvielen Wehrführer die fast den Herzinfarkt bekommen, wenn Du ihnen aus ihrer Statistik (auf die im Fall der Fälle kein Mensch was gibt) die Ölspuren durch Vergabe an Fremdfirmen rauskegelst.





Geschrieben von Niklas WichmannDas heißt also, dass THV im Prinzip auch nur ne ABM Maßnahme ist?



Jein. Es ist schon sinnvoll, wenn die BAB nach einem Bagatellunfall oder eine Verunreinigung durch verlorene Ladung,... schnell wieder frei gemacht wird und damit der Verkehr im Fluß bleibt (bei größeren lagen mit VU P-klemmt ist da eh wurst weil das dauert doch etwas länger).

Nur gilt das nicht nur an den Wochenenden oder zur Reisezeit, sondern eben auch Montag morgens im Berufsverkehr. Und da steht eben keine THV.







Geschrieben von Niklas WichmannDu erwähntest eben die Olympia in München, also ist THV wohl ne bayerische Erfindung? Gibts das noch in andern BL?





THV gibt es überall da, wo ein THW-OV sich bereit erklärt dies durchzuführen.

Der Ursprungsgedanke war eben während den Olympischen Spielen die durch die Zuschauermassen ohnehin überlasteten Verlehrswege schnell wieder frei zu bekommen.

Auch sollte man nicht vergessen, welche Ausstattung im Schnitt damals die Feuerwehren nur hatten. Da war noch längst nicht jeder Wehr entlang der BAB ausreichend motorisiert und ausgestattet.







Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 336165
Datum22.04.2006 18:1316221 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Christian Fischer



Es gibt einige wenige Gebiete, wo dies klappt (z.B. Rhein-Neckar Kreis im Bereich Ölspuren)



Genau, siehe z.B. diese und diese Firmen hier. Diese garantieren in ihren Geschäftsbedingungen die sach- und fachgerechte Beseitigung von Ölspuren. Was man von vielen Feuerwehren nicht gerade behaupten kann.



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 336166
Datum22.04.2006 18:2216124 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Bernhard Deimann



Diese garantieren in ihren Geschäftsbedingungen die sach- und fachgerechte Beseitigung von Ölspuren. Was man von vielen Feuerwehren nicht gerade behaupten kann.



-> " Link ".



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



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