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ThemaBrandsicherheitsdienst6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorStef8an 8W., Freiensteinau / 336765
Datum26.04.2006 03:576611 x gelesen
Hab mal ne Frage:



Wie haltet Ihr das mit dem Brandsicherheitsdienst bei Zeltkirmessen

Kleines Zelt 20 x 30 m, nix besonderes, aber BSD-Auflage.





Gruß aus dem Vogelsbergkreis

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / 336766
Datum26.04.2006 04:094926 x gelesen
Geschrieben von Stefan Weitzel



...Kleines Zelt 20 x 30 m, nix besonderes...



Wenn "nix besonderes", warum dann BSD als Auflage?



MkG

Jörg

Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorStef8an 8W., Freiensteinau / 336767
Datum26.04.2006 05:004759 x gelesen
meine mit "nix besonderes": keine Schiebude, etc.



Haben nur einfache Würstchenbude





Die BSD-Auflage komt von unserer Gemeinde





Grüße aus dem

Vogelsbergkreis

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / 336769
Datum26.04.2006 05:234873 x gelesen
Geschrieben von Stefan Weitzel



Wie haltet Ihr das ...





Steht in der Auflage nix zur personellen Stärke?

Was sagt der GBI dazu oder hat er die Anforderung sang- und klanglos an den WeFü weitergereicht?



MkG

Jörg

Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorRobe8rt 8v., Baldham / 336773
Datum26.04.2006 07:074947 x gelesen
Hi Stefan,



es muss ja irgendeinen Grund haben, dass die Gemeinde eine BSW (in Bayern: Brandsicherheitswache) fordert.

Wird Flüssiggas eingesetzt?

Gibt es "feuergefährliche Handlungen"?



Gemäß der "Ausführungsverordnung über fliegende Bauten" wird in Bayern (!) eine BSW erst ab 5000 Besucherplätzen verlangt, wenn nicht für das Gesamtgelände eine BSW gefordert ist (z.B. Oktoberfest).

(Bei Zirkusveranstaltungen ab 1500 Zuschauern in der Stärke 1/2)



Die Versammlungsstättenverordnung fordert eine BSW bei der Vorführung mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.



Und laut dem Merkblatt "5.12 Sicherheitswachen" der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg kann eine BSW bei "Veranstaltungen in fliegenden Bauten" in der Stärke 1/1 gestellt werden.

(Dies wird nach meiner Erfahrung i.d.R. aber erst bei Vorliegen der o.a. Besucherzahlen praktiziert)



Grüße aus dem verregneten München



Robert

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AutorRobe8rt 8v., Baldham / 336866
Datum26.04.2006 14:024871 x gelesen
Hi Stefan,



es muss ja irgendeinen Grund haben, dass die Gemeinde eine BSW (in Bayern: Brandsicherheitswache) fordert.

Wird Flüssiggas eingesetzt?

Gibt es "feuergefährliche Handlungen"?



Gemäß der "Ausführungsverordnung über fliegende Bauten" wird in Bayern (!) eine BSW erst ab 5000 Besucherplätzen verlangt, wenn nicht für das Gesamtgelände eine BSW gefordert ist (z.B. Oktoberfest).

(Bei Zirkusveranstaltungen ab 1500 Zuschauern in der Stärke 1/2)



Die Versammlungsstättenverordnung fordert eine BSW bei der Vorführung mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.



Und laut dem Merkblatt "5.12 Sicherheitswachen" der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg kann eine BSW bei "Veranstaltungen in fliegenden Bauten" in der Stärke 1/1 gestellt werden.

(Dies wird nach meiner Erfahrung i.d.R. aber erst bei Vorliegen der o.a. Besucherzahlen praktiziert)



Grüße aus dem verregneten München



Robert

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