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Thema | Führerschein, Neuplanung EU, Konsequenzen für die Fahrzeuge | 25 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / | 336476 | |||
Datum | 24.04.2006 18:06 | 9595 x gelesen | |||
Hallo, wenn ich mir die Planungen der EU ab 2012 so ansehe, dann hat das ggf. einige Konsequenzen auch für sinnhafte Planung von Fahrzeugen... S. S. 20, Punkt 69 (Deckungsgleich mit einem aktuellen Bericht in der Fachzeitung trans aktuell 09/13. April 2006.) Danach haben wir künftig folgende Grenzen im zGM-Bereich: - 3,5 t: => Klasse B NEUplanung ab 2012- 6,0 t: => Klasse C1 (betroffen z.B. TSF-W, GW-L1) (würde dann ersetzen - 7,5 t: => alte Klasse 3, derzeitige Klasse C1, Gewichtsklasse L nach DIN EN 1846.) (- 11,99 t: => derzeitige Mautgrenze in Deutschland, daher hier FAhrzeugangebot groß) - 14 t: => Gewichtsklasse M nach DIN EN 1846 (Die Frage, wie lang bleibt die hier, weil die m.E. recht willkürlich gezogen wurde.) - 18 t: => StVZO für zweiachsige Fahrzeuge ----- | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 336483 | |||
Datum | 24.04.2006 18:48 | 8769 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino NEUplanung ab 2012- 6,0 t: => Klasse C1 (betroffen z.B. TSF-W, GW-L1) Das war, wenn ich richtig Informiert bin, schon am Anfang geplant. Ist aber am Widerspruch einiger Mitgliedsstaaten gescheidert. Ich finde die Begrenzung der FE Klasse C1 auf 6,0 to für völlig in Ordnung. Was mich aber weiter interessieren würde, wie ist das auf Seite 39 zu verstehen? (Artikel 6, Punkt 4, a und b). Alles in allem, sehr interessant! Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / | 336488 | |||
Datum | 24.04.2006 19:03 | 8737 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldDas war, wenn ich richtig Informiert bin, schon am Anfang geplant. Ist aber am Widerspruch einiger Mitgliedsstaaten gescheidert. Ja, aber nach der aktuellen Veröffentlichung in trans aktuell kommts wohl doch so... Geschrieben von Jakob Theobald Ich finde die Begrenzung der FE Klasse C1 auf 6,0 to für völlig in Ordnung. Bin aber mal gespannt, ob das bei dem Gewicht bleibt, weil die Transporterklasse meist ein bißchen mehr kann... ----- | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 336493 | |||
Datum | 24.04.2006 19:44 | 8805 x gelesen | |||
Hallo! Aktuell kann der Iveco Daily und der Sprinter (altes Modell z.B 612 CDI)locker die 6 to. Wenn ich aber dem Datenblatt des neuen Sprinters glauben darf, kann er nur noch 5.0 to. Auch VW mach beim LT bei 4,6 to dicht (alles laut Listen). Etwas Auflasten geht immer. Den Vario würde ich nicht mehr als ein Fahrzeug der Transporterklasse bezeichnen. Dann schon eher als "Westentaschenlastkraftwagen". Ich denke aber nicht, dass man da noch viel daran ändern wird. Da man neben dem Gewicht als Merkmal auch die Technik (z.B. das Bremssystem) als Begründung mit ins Feld führt. Was sich aber wieder ändern sollte bzw. überarbeitet werden müsste könnten die Normen TSF-W sein. Heute kann ich mit meinem C1 bis 7,5 to. Dagibt es sehr viel Spielraum. Wenn das aber so kommt geht nur noch bis 6,0 to. Und ob der Führerscheinerwerb billiger wird, kann niemand sagen. Dann stehen wir vor den gleichen Problemen wie bei der Neueinführung der EU-Klassen. Könnte praktisch das frühe aus für MLF bzw. LF1 sein und eine Rückkehr des (oft) totgesagten TSF-W "alter" Art (diese Aussage ist jetzt nur mal auf Rh.-Pfalz bezogen). Wollen wir mal das Beste hoffen. Gruß vom Donnersberg Jakob PS: Die technischen Daten des neuen VW-Crafter sind Online! Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / | 336559 | |||
Datum | 25.04.2006 10:36 | 8748 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldAktuell kann der Iveco Daily und der Sprinter (altes Modell z.B 612 CDI)locker die 6 to. Daneben gibt es in dieser Gewichtsklasse noch den Renault Master Maxi (Mascott) bis 6,5t. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 336569 | |||
Datum | 25.04.2006 11:27 | 8828 x gelesen | |||
Hallo! Sorry, an den Renault habe ich nicht gedacht :-( In unserer Gegend dominieren VW und Mercedes. Hat jemand ein TSF-W auf Renault schon im Dienst? Ich kenne im Moment nur Bilder von Vorführfahrzeugen der Fa. Rosenbauer. Der Mitsubishi Canter kann auch von 3,5 to bis 7,5 to. Ich habe aber noch kein Feuerwehrfahrzeug in auf diesem Fahrgestell in Deutschland gesehen. Aber davon mal ab, wie schon gesagt, der ?neue? C1 ist ja nicht nur am zulässigen Gesamtgewicht von 6,0 to aufgehängt. Die eigentliche Begründung ist viel einleuchtender: Fahrzeuge < 6,0 to Masse in der Regel keine Druckluftbremsanlage oder Aufhängungssysteme, im allgemeinen auf ein verlängertes Fahrgestell der Klasse B gebaut. Fahrzeuge > 6,0 to Masse, mit Druckluftbremse/Aufhängungssystem ausgerüstet, entsprechen so mehr kleineren Lastwagen und unterschieden sich in ihrer Struktur von Lieferwagen (!) unter 6000 kg. Die Existenz zweier technischer Fahrzeugsysteme im Rahmen der selben Führerscheinklasse führt zu einer Reihe unerwünschter Auswirkungen...... Daher nehme ich an, nein, ich bin davon überzeugt, dass sich daran nichts mehr ändern wird. Gott sei Dank gibt es ja den "Bestandsschutz" für Altführerscheine. Aber wir sollten uns schon jetz darauf einstellen, dass in nicht ferner Zukunft die "neuen" C1 nur noch bis 6,0 to reichen werden. Was mich aber weiter interessieren würde, wie ist das auf Seite 39 zu verstehen? (Artikel 6, Punkt 4, a und b). Guckst Du hier Wird hier Spielraum für Ausnahmen gelassen? Könnte man das evtl. Feuerwehr, Rettungsdienste, Katstrophenschutz, usw. nutzen? Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / | 336572 | |||
Datum | 25.04.2006 11:58 | 8728 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldHat jemand ein TSF-W auf Renault schon im Dienst? In Deutschland habe ich da noch nichts gefunden, aber die FF Hüncheringen-Fenningen-Nörtzingen (LU) wird denmächst ein TSF-W auf Renault -und zwar mit Schlingmann-Aufbau in Dienst stellen. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 336761 | |||
Datum | 26.04.2006 01:19 | 8785 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jakob Theobald Was mich aber weiter interessieren würde, wie ist das auf Seite 39 zu verstehen? (Artikel 6, Punkt 4, a und b). Nee, mach Sachen.... Du hast aber schon bemerkt, dass das vorliegende .pdf die derzeit gültige 91/439/EWG ist, in welche die Änderungen einfach nur eingearbeitet wurden? Im Klartext, dieser Spielraum wird nicht geschaffen, diese Öffnungsklausel gibt es seit nicht weniger als 15 Jahren in der derzeit gültigen Führenscheinrichtlinie in Form des Art. 5 Abs. 4. Österreich hat z.B. davon Gebrauch gemacht, rate mal woher deren Feuerwehrführerschein herkommt. Das wiederum bedeutet, dass diese ganze Plärrerei der deutschen Feuerwehren über die böse, böse EU, die ja die Existenz der letzten Dorfwehr durch willkürliche und bürokratische Führerscheinregelungen ernsthaft gefährdet, absolut lachhaft ist, weil das Problem weniger die EU ist, als vielmehr in Berlin bzw. vormals Bonn zu suchen wäre. Es spricht immerhin für die Qualität dieses Forums, dass man schon 2006 über einen Richtlinienentwurf aus dem Jahr 2003 diskutiert. Vermutlich werden unsere Verbände erst mit einer neuen Richtlinie so ca. 2007 merken, dass es die überhaupt gibt, ab 2009 so langsam kapieren, was das für die deutschen Feuerwehren bedeutet und ab 2010 geht dann die ganze Heulerei von vorne los. Muss ich noch erwähnen, dass die kleine Wohnmobilistenlobby derzeit erheblich mehr für die (auch von denen gewünschte) Anhebung der B-Grenze auf 4,5 to. tut als 1,5 Mio. Feuerwehr-, THW- und Rettungsdienstler zusammen (was sie aber IMHO auch nicht schaffen werden, da eine Anhebung von B auf 4,5 to. die Absenkung der C1-Grenze auf 6,0 to. konterkarieren würde)? MkG, | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 336763 | |||
Datum | 26.04.2006 02:55 | 8738 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christi@n Pannier diese Öffnungsklausel gibt es seit nicht weniger als 15 Jahren Das war mir so jetzt nicht bekannt. Geschrieben von Christi@n Pannier Österreich hat z.B. davon Gebrauch gemacht, rate mal woher deren Feuerwehrführerschein herkommt. Alles klar, ich dachte sie hätten sich eine "Extrawurst" braten lassen und die Deutschen hätten wieder mal geschlafen. Sorry, da habe ich mich geirrt. Geschrieben von Christi@n Pannier Muss ich noch erwähnen, dass die kleine Wohnmobilistenlobby derzeit erheblich mehr für die (auch von denen gewünschte) Anhebung der B-Grenze auf 4,5 to. tut als 1,5 Mio. Feuerwehr-, THW- und Rettungsdienstler zusammen Sollte die Grenze nicht auf nur 4,25 to angehoben werden (ich habe da noch irgendwas im Hinterkopf >>Wohnmobilregelung<<)? Das entspräche dann dem Zuggewicht Fahrzeug bis 3,5 to mit Anhänger 750 kg. Ein solcher Regelungsvorschlag wurde schon vor einiger Zeit bei den zuständigen Stellen eingebracht. Wurde aber abgelehnt. Ich finde hierzu nur meinen Forumsbeitrag nicht mehr :-( Geschrieben von Christi@n Pannier Das wiederum bedeutet, dass diese ganze Plärrerei der deutschen Feuerwehren über die böse, böse EU, die ja die Existenz der letzten Dorfwehr durch willkürliche und bürokratische Führerscheinregelungen ernsthaft gefährdet, absolut lachhaft ist, Da sind wir einer Meinung :-) Geschrieben von Christi@n Pannier (was sie aber IMHO auch nicht schaffen werden, da eine Anhebung von B auf 4,5 to. die Absenkung der C1-Grenze auf 6,0 to. konterkarieren würde)? :-) Mal sehen was sich ergibt. Große Hoffnungen habe ich nicht. Trotz allem aber findet ich es nicht ganz in Ordnung, wenn ich mit der FE der Klasse B an ein Fahrzeug mit 3,5 to einen Anhänger mit 750 kg anhängen und damit über die Straßen brettern darf, aber wenn ich nur mit der Klasse B ein Fahrzeug mit 3,9 to führe dies schon als Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt. Frage mich was vom Fahrverhalten nun besser, einfacher zu fahren und zu handhaben bzw. der Sicherheit mehr dienlich ist. Aber darüber kann man streiten. Gott sei dank ist wenigsten der Unsinn mit dem: "Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen, das Gesamtzuggewicht darf hier 3,5 to nicht übersteigen". Bisher konnte man ja nur mit dem B theoretisch ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von 2,0 to und einem Anhänger von 1,5 to fahren. Das ist dann vorbei. Das ist auch das "Aus" für die Fahrzeugkombination MTW+TSA. Mal sehen ob aus der Ecke noch was kommt. Aber es muss etwas passieren. Jetzt, und nicht wenn das Kind schon im Brunnen liegt. Gott sei Dank gehöre ich zu den Glücklichen CE-Inhabern :-) Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / | 336776 | |||
Datum | 26.04.2006 08:09 | 8720 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob Theobaldwenn ich nur mit der Klasse B ein Fahrzeug mit 3,9 to führe dies schon als Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt. Frage mich was vom Fahrverhalten nun besser, einfacher zu fahren und zu handhaben bzw. der Sicherheit mehr dienlich ist. Die Diskussion gabs bei Kl. 3 und 2 auch schon. Kl. 3: 7,49 to LKW mit Tandemachsanhänger 10 to machte 17,49 to. zul Ges- Zuggewicht gegenüber Kl.2 bei LKW mit 7,51 to mkg WErner | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / | 336798 | |||
Datum | 26.04.2006 09:51 | 8712 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierEs spricht immerhin für die Qualität dieses Forums, dass man schon 2006 über einen Richtlinienentwurf aus dem Jahr 2003 diskutiert. naja, da haben wir vor einiger Zeit schon mal drüber (auch hier) diskutiert, wenn ich mich recht entsinne. Nur kamen Signale aus der Politik, dass da einiges noch geändert werden würde. Ich bin über die aktuelle Veröffentlichung darauf gekommen, dass das offensichtlich mind. bei den Führerscheinklassen doch nicht der Fall ist, daher nochmal der Hinweis hier... Geschrieben von Christi@n Pannier Vermutlich werden unsere Verbände erst mit einer neuen Richtlinie so ca. 2007 merken, dass es die überhaupt gibt, ab 2009 so langsam kapieren, was das für die deutschen Feuerwehren bedeutet und ab 2010 geht dann die ganze Heulerei von vorne los. tja, auch deshalb hab ichs doch wieder thematisiert, weil die lesen hier doch alle mit... ;-) ----- | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / | 336946 | |||
Datum | 26.04.2006 22:18 | 8738 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Bisher konnte man ja nur mit dem B theoretisch ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von 2,0 to und einem Anhänger von 1,5 to fahren. Das ist dann vorbei. Das ist auch das "Aus" für die Fahrzeugkombination MTW+TSA. Mal sehen ob aus der Ecke noch was kommt. Nein, kann man nicht. Ein MTW mit einem Leergewicht von 2t hat sicherlich ein höheres Gesamtgewicht als eben diese 2t. Somit käme man mit einem Anhänger von 1,5t über die Gesamtgewichtsgrenze von 3,5t. Alles in allem scheint mir Klasse C1 immer sinnloser zu werden. Die Fahrzeuge mit bis zu 6t zul. Gesamtmasse unterscheiden sich nicht viel von denen am oberen Rand der 3,5t-Klasse. Derzeit macht auch kaum einer den C1-Führerschein, weil die Ausbildung meist auf 7,5t-LKW erfolgt und somit kaum billger und auch kaum einfacher als der volle C-Führerschein ist. Da die Altinhaber der Klasse 3 sicherlich Bestandsschutz erhalten, wären also von einer Reduzierung der Gewichtsgrenze nur die betroffen, die bisher speziell den C1 machten und dann den C machen müßten. Wobei es auch für die bisherigen C1-Inhaber sicherlich Bestandsschutz geben wird. Selbst heute schon sind doch die meisten der Ansicht, dass die 7,5t-Grenze in Zukunft eben wegen der bisher schon geltenden Grenzen keine Rolle mehr spielen wird (vgl. Diskussionen ums LF10/6 bzw. 10/10). Also macht es dann ja auch nichts aus, wenn man diese dann auf 6t heruntersetzt. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 336957 | |||
Datum | 26.04.2006 23:44 | 8753 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Weyrich Ein MTW mit einem Leergewicht von 2t hat sicherlich ein höheres Gesamtgewicht als eben diese 2t. Somit käme man mit einem Anhänger von 1,5t über die Gesamtgewichtsgrenze von 3,5t. Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges spielt keine Rolle, es geht hier um die Leermasse. Alles wird gut. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / | 336960 | |||
Datum | 26.04.2006 23:54 | 8711 x gelesen | |||
Hi, du schreibst es doch selbst: Geschrieben von Jakob Theobald sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt Also doch auf 3,5 to limitiert, sofern der Hänger über der 750kg-zGg-Grenze liegt. ciao, | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 336963 | |||
Datum | 27.04.2006 00:00 | 8664 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thorben Gruhl Also doch auf 3,5 to limitiert, sofern der Hänger über der 750kg-zGg-Grenze liegt. Richtig. Es ging mir aber mehr um das Verhältnis vom Gewicht des Anhängers zum Zugfahrzeug. Also war/ist die Regelung relativ unsinnig (wie schon gesagt, Zugfahrzeug Leermasse von 2,0 to + Anhänger 1,5 to ginge/geht wenn eben unterhalb bzw. gleich 3,5 to) Einfacher wäre es gewesen auf die Anhängerregelung ganz zu verzichten. Also mit Klasse B nur Fahrzeuge bis 3,5 to und für alle Anhänger den E verbindlich zu machen. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 336964 | |||
Datum | 27.04.2006 00:00 | 8673 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thorben Gruhl Also doch auf 3,5 to limitiert, sofern der Hänger über der 750kg-zGg-Grenze liegt. Richtig. Es ging mir aber mehr um das Verhältnis vom Gewicht des Anhängers zum Zugfahrzeug. Also war/ist die Regelung relativ unsinnig (wie schon gesagt, Zugfahrzeug Leermasse von 2,0 to + Anhänger 1,5 to ginge/geht wenn eben unterhalb bzw. gleich 3,5 to) Einfacher wäre es gewesen auf die Anhängerregelung ganz zu verzichten. Also mit Klasse B nur Fahrzeuge bis 3,5 to und für alle Anhänger den E verbindlich zu machen. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Werdohl / | 336968 | |||
Datum | 27.04.2006 02:10 | 8640 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob Theobald Hat jemand ein TSF-W auf Renault schon im Dienst? Ich kenne im Moment nur Bilder von Vorführfahrzeugen der Fa. Rosenbauer. www.feuerwehr-balve.de --> Fahrzeuge --> Mellen TSF-W oder kurz: http://www.langenholthausen.de/feuerwehr/mtsfw.jpg | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / | 336975 | |||
Datum | 27.04.2006 08:25 | 8701 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges spielt keine Rolle, es geht hier um die Leermasse. Natürlich spielt es eine Rolle. Das zul. Gesamtgewicht von Zugfahrzeug + Anhänger darf bei B zusammengerechnet nicht über 3,5t liegen und zusätzlich darf das zul. Gesamtgewicht vom Anhänger max. dem Leergewicht des Zugfahrzeuges entsprechen. So steht es auch im letzten Teilsatz der von dir zitierten Beschreibung der Klasse B. Lediglich ein Anhänger bis 750kg darf immer angehängt werden (damit dann 4,25t zul. Zuggesamtgewicht). Also ist dein Beispiel ein typisches Fahrzeuggespann für BE. Ein MTW mit 2t Leermasse hat üblicherweise ein zul. GG von ca. 2,8t. Einen Anhänger dahinter mit 1500kg zul. Gesamtmasse und man ist weit jenseits von dem, was B erlaubt (Zuggesamtgewicht 4300kg!). Ein korrektes Beispiel wäre ein PKW mit einer zul. Gesamtmasse von 2t bei 1,5t Leermasse (in der Kategorie wirst du kaum einen MTW finden) mit einem 1,5t-Anhänger. Sicherlich ist die derzeitige B-Regelung im Bezug auf Anhänger ziemlich sinnlos, eine Beschränkung auf 750kg wäre hier wünschenswert und einfacher. Ebenso sinnlos ist aber die Beschränkung beim C1E, die dazu führt, dass die meisten Anhänger hinter Fahrzeugen mit mehr als 3,5t schon den vollen CE erfordern. Beispiel: Sprinter mit 4,5t zul. Gesamtmasse und ca. 2t Leermasse, Anhänger mit 2,5t zul. Gesamtmasse erfordert bereits den vollen CE-Führerschein, C1E reicht nicht. Man sieht auch daran, dass man die C1E-Regelung unverändert im Text lassen will, dass diese Richtlinie noch nicht ausgegoren ist. Den Beschränkungseintrag auf 12t könnte man weglassen, denn wenn C1 auf 6t beschränkt ist, wird es keinen Anhänger geben können, der mehr als 6t zul. Gesamtmasse hat und maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen kann. Die 12t sind dann schon nur noch zu erreichen, wenn die Leermasse = zul. Gesamtmasse ist, was eigentlich nicht vorkommen darf. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / | 337330 | |||
Datum | 29.04.2006 14:42 | 8709 x gelesen | |||
Hallo, interessant wird die ganze Sache, wenn das stimmt, was laut aktueller Brandschutz einige Aufbauhersteller zum neuen Sprinter meinten... Nämlich, daß auf dem Sprinter DoKa kein TSF mehr aufgebaut werden kann, weil das Fahrgestell eine zu geringe Nutzlast biete... Also nur noch TSF auf Movano, Ducato und Co? Oder TSF mit in den Aufbau integrierter Kabine (vgl. die "TSF-W" von Rosenbauer)? Oder gar ein Revival der Kastenwagen TSF mit allen Vor- und vor allem Nachteilen? Oder am Ende doch ein zGG von 4,x t für TSF? Viele Grüße | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / | 337341 | |||
Datum | 29.04.2006 16:14 | 8704 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut interessant wird die ganze Sache, wenn das stimmt, was laut aktueller Brandschutz einige Aufbauhersteller zum neuen Sprinter meinten... Da bin ich auch gespannt. Als ich kürzlich bei Jakob Theobald in Bischheim das neue TSF angeschaut habe und er mir sagte das es gewichtsmäßg rel. ausgelastet ist war ich schockiert, da war ja grad mal die Normbeladung drauf, ohne PA. Einige Kleinigkeiten mehr sollten auf diesem Fahrzeug schon noch Platz haben, sonst macht es keinen Sinn so etwas zu bauen. Gruß vom See Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Trabitz / | 337377 | |||
Datum | 29.04.2006 19:46 | 8668 x gelesen | |||
Zur Info Wir haben vor zwei Wochen unser Fahrgestell gewogen Opel Movano 2,5 mit Reserverad und vollgetankt 1796kg da is Meinermeinung einiges bis 3,5t möglich wenn man nicht unbedingt ein TSF Schere Spreizer DingBums baut. Beim bisherigen Spinter war hat nur der 314 Benziner ungefähr das selbe Gewicht. Grus Markus | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 337391 | |||
Datum | 29.04.2006 21:22 | 8738 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Markus Eichermüller Wir haben vor zwei Wochen unser Fahrgestell gewogen Opel Movano 2,5 mit Reserverad und vollgetankt 1796kg da is Meinermeinung einiges bis 3,5t möglich wenn man nicht unbedingt ein TSF Schere Spreizer DingBums baut. Die Normbeladung eines TSF wiegt knappe 656 kg. Dazu kömmt dann das Gewicht der Besatzung, also 5x 90 kg = 450 kg. Es verbleiben dann bis zum erreichen der 3.500 kg noch ca. 598 kg. Von diesen 598 kg geht noch das Gewicht für den Aufbau ab. Also ein wenig bleibt noch über. Da kann man noch etwas tun Bei unserem TSF wird es da schon etwas enger. Ich gehe mal von einer Nutzlast beim Sprinter von 1.600 kg aus. Wie gehabt 656 kg für Beladung, 450 kg für die Besatzung verbleiben noch 494 kg. Davon kann man nochmal das Gewicht des Lichtmastes abziehen. Gut, es fehlen die PA (Normgewicht 70 kg) das haben wir wieder :-) Aber der Aufbau wiegt ja auch noch einiges. Ich frage mich wie es Z geschafft hat da noch ein 2,5 kv Moppel, Beleuchtungssatz und Kettensäge unterzubringen. Wir werden in nächster Zeit die Kiste mal wiegen. Es sind einige Änderungen geplant (3. Schlauchtragekorb, evtl. zus. 3 B-Rollschläuche usw). Ich habe da noch etwas im Ohr. Ist es richtig, das bei einer Überladung des Fahrzeuges um max. 3% des zul. Gesamtgewichtes noch keine versicherungs- bzw. strafrechtlichen Kobsequenzen anstehen? Sprich, das es geduldet wird, wenn ein Fahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 to in Wirklichkeit 3.600 kg wiegt? Anders kann ich mir manche Vorführfahrzeuge einiger Aufbauhersteller nicht erklären. Es gibt aber noch Potenzial für Gewichtseinsparungen. Wenn ich mir unser Fahrzeug so ansehe, könnte der Aufbau etwas schmäler und niedriger sein. Spart nicht viel aber es zählt heute jedes Kilo. Evtl. weicht die intelligente Feuerwehr auf leichtere Tragkraftspritzen aus. Unsere "Klopper"-TS 8 wiegt knapp über 200 kg. Auch hier ist ein relativ großes Einsparpotenzial. Hier mal ein paar Bilder von unserer Kiste: Man beachten den "Blaulichtbalken" Sehr viel Raumreserve. Wie gesagt, viel Platz. Keine PA, aber das Hi-Press kommt gut :-) Noch mit das Beste ist die Lackierung bzw. Beklebung. Leider musste die Beklebung auf den Rolläden weichen. Weitere Extras Umfeldbeleuchtung, Signalhorn mit Schaltung Stadthorn, Aussenlautsprecher für Funk. Ich glaube ein Radio war auch verbaut. Das musste ebenfalls leider Raus. Nichts mit AC/DC während der Einsatzfahrt :-( Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Trabitz / | 337418 | |||
Datum | 30.04.2006 10:31 | 8662 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldIch gehe mal von einer Nutzlast beim Sprinter von 1.600 kg aus. Is das ein Diesel? Is euer Lima ein ein 12V oder habt ihr eine Dynawatanlage? Geschrieben von Jakob Theobald Sehr viel Raumreserve. Hm aber halt (leider) keine Gewichtsreserven. Geschrieben von Jakob Theobald Man beachten den "Blaulichtbalken" Muss schon sein wir haben und noch zusätzlich eine Martin Anlage geleistet:-) Geschrieben von Jakob Theobald Leider musste die Beklebung auf den Rolläden weichen. Grus Markus Warum hat sie nicht gehalten? | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 337421 | |||
Datum | 30.04.2006 10:47 | 8719 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Markus Eichermüller Is das ein Diesel? Ja, ist ein Diesel. Geschrieben von Markus Eichermüller Is euer Lima ein ein 12V oder habt ihr eine Dynawatanlage? Ursprünglich war auf dem Fahrzeug ein 2,5 kv Stromerzeuger verladen sowie ein Beleuchtungssatz. Der Lichtmast sollte mit dem Stromerzeuger betrieben werden. Leider erlaubt Rh.-Pfalz keinen Stromerzeuger (wurde uns gesagt). Deshalb wurde der Lichtmast auf das Bordnetz (12V) umgklemmt. Geschrieben von Markus Eichermüller Hm aber halt (leider) keine Gewichtsreserven. Wir werden wiegen gehen. Einige Änderungen stehen ja an. So kann man nur sehr "unbequem" mit dem Fahrzeug arbeiten. Geschrieben von Markus Eichermüller Warum hat sie nicht gehalten? Nach DIN nicht zulässig. Da dies ein Vorführfahrzeug war, musste alles was nicht der DIN entspricht und ohne großen Aufwand ab- oder umzubauen war, weichen. Deshalb ja auch nur 6 C-Schläuche und nur 4 Atemschutzmasken usw. Zu meiner Verteidigung, ich habe mit der Fahrzeugbeschaffung nichts zu tun gehabt. Mein Vorschlag bzw. der Vorschlag von unserem alten Wehrführer und mir wurde nach sehr kurzem "drübersehen" abgelehnt obwohl das Fahrzeug auch nicht teurer geworden währe. Gruß vom Donnersberg Jockel Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / | 337432 | |||
Datum | 30.04.2006 11:49 | 8673 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Leider erlaubt Rh.-Pfalz keinen Stromerzeuger (wurde uns gesagt). Deshalb wurde der Lichtmast auf das Bordnetz (12V) umgklemmt. ... "sehr sinnvoll" - bei der normal verbauten Lima dürfte absehbar sein wann dann bei längerem Betrieb die Borddspannung "in die Knie geht" ... warum sollte RLP Stromerzeuger verbieten (solange es gewichtsmäßig klappt) Geschrieben von Jakob Theobald (Beklebung Rolladen) Nach DIN nicht zulässig. ... das müßte man mir in der DIN zeigen ... Geschrieben von Jakob Theobald Da dies ein Vorführfahrzeug war, musste alles was nicht der DIN entspricht und ohne großen Aufwand ab- oder umzubauen war, weichen. Deshalb ja auch nur 6 C-Schläuche und nur 4 Atemschutzmasken usw. ... die DIN verbietet nicht, ein TSF mit 16 C-Schläuchen auszustatten (wenn denn Gewichtsreserve da ist). Wenn Ihr denn Gewichtsreserve hättet dürftet ihr auch einen Sprungretter aufs TSF verladen und wäret trotzdem DIN-konform ... Gruss Gerhard | |||||
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