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ThemaFwDV 7, Wiederholungsübung + Einsatz oder Übung unter PA...20 Beträge
RubrikÜbung
 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / 337031
Datum27.04.2006 13:0011152 x gelesen
Hallo,



wie wird das bei euch gemacht? In der FwDV 7 steht ja das ein Atemschutzgeräteträger mind. zweimal im Jahr ein PA genutzt haben muss. Einmal während der Wiederholungsübung in der Atemschutzübungsstrecke und einmal im Einsatz oder während einer Übung.



Jetzt wird bei uns selten mit PA geübt, um den armen Leuten die in der Atemschutzwerkstatt arbeiten müssen nicht soviel arbeit zu bescheren (ich weiss, ist doof, ich bin auch dagegen!).



Aber jetzt erstmal zur eigentliche Frage: wie regelt ihr diese Übungen unter PA um alle AGT zweimal im Jahr das Gerät tragen zu lassen? im wechsel von 6 monaten? Kurz vor der Wiederholungsübung? Gar nicht? Egal? Wechel Sommer Übung/ Winter Strecke?



Ich weiss nur das einige diese Übung noch machen müssen/ sollten, nur wann legt man den Termin fest, wenn man durchaus auf größere Gegenwehr trifft?



Da geschrieben steht die Übung muss erfolgen, wenn man nicht unter PA im Einsatz eingesetzt wurd, was wird unter eingesetzt verstanden? Ist der Begriff etwas weiter definiert? Ist 5minuten Maske und PA wegen Essen auf Herd getragen schon eingesetzt? Oder um den Lüfter im 1.OG in Stellung zu bringen?



Gibt es eine genau definition?



Thanks and good luck

Thobias



("Hast du eine e-mail adresse?" - "Nein, Ich bin bei AOL!") "g"

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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / 337042
Datum27.04.2006 13:369072 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannJetzt wird bei uns selten mit PA geübt, um den armen Leuten die in der Atemschutzwerkstatt arbeiten müssen nicht soviel arbeit zu bescheren (ich weiss, ist doof, ich bin auch dagegen!).

Die werden dafür bezahlt. Das ist wirklich kein Argument.



Geschrieben von Thobias SchürmannAber jetzt erstmal zur eigentliche Frage: wie regelt ihr diese Übungen unter PA um alle AGT zweimal im Jahr das Gerät tragen zu lassen? im wechsel von 6 monaten? Kurz vor der Wiederholungsübung? Gar nicht? Egal? Wechel Sommer Übung/ Winter Strecke?



Ich weiss nur das einige diese Übung noch machen müssen/ sollten, nur wann legt man den Termin fest, wenn man durchaus auf größere Gegenwehr trifft?


Bei uns gibt es über das Jahr verteilt vier Termine für die Übungsstrecke. Das klappt ganz gut dass jeder durchgeht. In Bayern zählt allerdings das Kalenderjahr. Wir binden die Atemschutzgeräteträger in den normalen Übungsbetrieb ein (Einsatzübungen usw.). Zusätzlich erfolgen Übungen nur für ASG in Kleingruppen. Termine werden vom Atemschutzbeauftragten rechtzeitig abgesprochen. Viele kommen so auf 3 bis 4 Übungen im Jahr. Wobei meiner Meinung nach sogar noch mehr geübt werden sollte.



Geschrieben von Thobias SchürmannDa geschrieben steht die Übung muss erfolgen, wenn man nicht unter PA im Einsatz eingesetzt wurd, was wird unter eingesetzt verstanden? Ist der Begriff etwas weiter definiert? Ist 5minuten Maske und PA wegen Essen auf Herd getragen schon eingesetzt? Oder um den Lüfter im 1.OG in Stellung zu bringen?



Das würde nach FwDV reichen. Deshalb halten wir an der jährlichen Übung fest auch wenn die Kameradin bzw. der Kamerad schon einen Einsatz hatte. Ausserdem kann ich bei der Übung die Vorgehensweise beobachten.



Gruß



Daniel

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 337044
Datum27.04.2006 13:428873 x gelesen
Hi,



[Kleintätigkeiten unter Atemschutz im Einsatz]

Geschrieben von Daniel MüllerDas würde nach FwDV reichen.



Ich müsste mir den genauen Wortlaut nochmal ansehen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Aussage so nicht stimmt.



MfG



Ingo

--



"Heute wird der Tag... weniger schlimm. Ich spüre es. Manchmal wache ich auf und weiß einfach, daß heute alles... weniger schlimm sein wird." [Ally McBeal]




Juli 2007 - Eckhaubertreffen


-

Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / 337045
Datum27.04.2006 13:448741 x gelesen
Geschrieben von Daniel MüllerDie werden dafür bezahlt. Das ist wirklich kein Argument.

Zustimm!



Geschrieben von Daniel MüllerBei uns gibt es über das Jahr verteilt vier Termine für die Übungsstrecke. Das klappt ganz gut dass jeder durchgeht. In Bayern zählt allerdings das Kalenderjahr. Wir binden die Atemschutzgeräteträger in den normalen Übungsbetrieb ein (Einsatzübungen usw.). Zusätzlich erfolgen Übungen nur für ASG in Kleingruppen. Termine werden vom Atemschutzbeauftragten rechtzeitig abgesprochen. Viele kommen so auf 3 bis 4 Übungen im Jahr. Wobei meiner Meinung nach sogar noch mehr geübt werden sollte.

Gar keine so schlechte regelung, sollte man überlegen auch so einzuführen!



Geschrieben von Daniel MüllerDas würde nach FwDV reichen. Deshalb halten wir an der jährlichen Übung fest auch wenn die Kameradin bzw. der Kamerad schon einen Einsatz hatte. Ausserdem kann ich bei der Übung die Vorgehensweise beobachten.

Richtig, so sehe ich es auch, leider bekommt man immer mal wieder Steine zwischen die Beine geworfen!



Danke für die Anregung zum Thema!



Mfg

Thobias

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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / 337049
Datum27.04.2006 13:598734 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornIch müsste mir den genauen Wortlaut nochmal ansehen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Aussage so nicht stimmt.



Hallo Ingo,



hab die FwDV 7 nur mal schnell überflogen. Da steht nur was von einer Einsatzübung in einer taktischen Einheit. Bei einem Einsatz mit den Grundsätzen einer solchen Übung kann diese dann entfallen. Da lässt sich dann wieder diskutieren wie das gemeint ist .... :-(



Gruß



daniel



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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / 337051
Datum27.04.2006 14:048747 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von Thobias SchürmannIst 5minuten Maske und PA wegen Essen auf Herd getragen schon eingesetzt? Oder um den Lüfter im 1.OG in Stellung zu bringen?

M.E. nein.



Geschrieben von FWDV7, S.8 Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren



Unter "2.1.3 Einsatzübungen, S.24 werden dann Dinge wie Vornahme von Schlauchleitungen, Retten von Personen, Absuchen von Räumen, Notfallübungen usw. genannt.

MkG Sascha



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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 337115
Datum27.04.2006 19:258883 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerUnter "2.1.3 Einsatzübungen, S.24 werden dann Dinge wie Vornahme von Schlauchleitungen, Retten von Personen, Absuchen von Räumen, Notfallübungen usw. genannt.



Jepp. Und Eigennotfall, Notfallrettung,...



Wer das alles wirklich in einem Einsatz erlebt hat, der soll wegen mir auf die Einsatzübung verzichten dürfen.



Wir führen die taktische Übung in Kleingruppen zu 4 Mann (=2 Trupps) durch. Dafür werden über das Jahr zahlreiche Termine angeboten. Hat bis jetzt eigentlich immer ganz gut geklappt.









Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 337117
Datum27.04.2006 19:388819 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnter "2.1.3 Einsatzübungen, S.24 werden dann Dinge wie Vornahme von Schlauchleitungen, Retten von Personen, Absuchen von Räumen, Notfallübungen usw. genannt.





Jepp. Und Eigennotfall, Notfallrettung,...



Wer das alles wirklich in einem Einsatz erlebt hat, der soll wegen mir auf die Einsatzübung verzichten dürfen.


Ganz soooo eng würde ich das nicht sehen! Wer sich bei nem ausgedehnten Zimmer-/Wohnungsbrand die Hefe gegeben hat, der kann m.E. auf die Belastungsübung verzichten. Andererseits bricht sich aber keiner nen Zacken aus der Krone, wenn er die 20 Minuten Übung macht.



Geschrieben von Christian FischerWir führen die taktische Übung in Kleingruppen zu 4 Mann (=2 Trupps) durch. Dafür werden über das Jahr zahlreiche Termine angeboten. Hat bis jetzt eigentlich immer ganz gut geklappt.

Und das ist IMO der beste Rahmen für eine Belastungsübung. Alles andere wird zu viel und dauert auch zu lange! Und im Rahmen einer normalen Übung würde ich das ebenfalls nie machen- da gibt es dann doch zu viel Ablenkung,... Aber das brauch dir ja nicht sagen. :-)



Gruß

Daniel

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / 337118
Datum27.04.2006 19:438761 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerBelastungsübung

Es geht um die Einsatzübung.

MkG Sascha



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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 337120
Datum27.04.2006 19:478853 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerEs geht um die Einsatzübung.

Jo, wegen mir auch um die! Wie sieht so´n Einsatzübung bei euch eigentlich aus?!



Gruß

Daniel

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 337136
Datum27.04.2006 21:378760 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWie sieht so´n Einsatzübung bei euch eigentlich aus?!



Bein uns machen wir da jetzt im 5. jahr eine Kombination.



zum einen ist der Bereich der jährlichen Unterweisung dabei, zum anderen UVV. Und eben die praktische Übung. Diese wird immer als Übung im Rahmen unseres AT-Notfallkonzeptes ausgeführt.

Die Trupps müssen unter Vornahme eines Rohres einen verunglückten AGT suchen, die Lage stabilsieren, ggfs. die Luftversorgung herstellen , falls erforderlich befreien und natürlich retten.

Dabei gibt es immer Netten Einlagen auch im Bereich des Eigennotfalls, der angenommenen Lage, Lärm, natürlich Sichtbehinderung,....



Dauert incl. Aufräumen ca. 2 Stunden.









Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de



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Autorwern8er 8n., reischach / 337141
Datum27.04.2006 21:578762 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerUnd das ist IMO der beste Rahmen für eine Belastungsübung.



Der mir bekannten Auslegung nach, heißt Belastungsübung, daß der Geräteträger eine definierte Belastung zu erbringen hat. Und das kann er m.E. nur im Zuge eines Durchgangs durch die Üvungsstrecke mit anschließenden Folterinstrumenten. Und das kann wohl nicht im Zuge einer Gruppenübung in der freien Prärie erfolgen. Und das verstehe ich auch nicht unter "taktischer Übung", von der Christian spricht.



Geschrieben von Daniel Metzgerkann m.E. auf die Belastungsübung verzichten.



Vielleicht habe ich auch hier die falsche Auslegung der FWDV7 im Kopf.

Die Belastungsübung hat grundsätzlich jeder Geräteträger einmal jährlich zu absolvieren. Die Einsatzübung kann bei "Teilnahme" an entsprechenden Einsätzen entfallen.



Die FWDV 7 fordert sowohl die eine (Belastungsübung) als auch die andere (Einsatzübung).



Ich gebe bei uns jedenfalls keinen zum Einsatz frei, der nicht beide Übungen absolviert hat. Und ob ich einen Einsatz als Ersatz für die Übung werte, entscheide allein ich.



mkg



WErner

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / 337155
Datum27.04.2006 22:528660 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Daniel MüllerBei einem Einsatz mit den Grundsätzen einer solchen Übung kann diese dann entfallen. Da lässt sich dann wieder diskutieren wie das gemeint ist



Nö, weil man auch noch den Abschnitt 2.1.3 der Anlage 4 (Musterausbildungsordnung) lesen kann, wo relativ klipp und klar die Inhalte einer Einsatzübung beschrieben sind. Nett ist dann, das bei jeder EÜ ein Notfalltraining durchzuführen ist. Das wird dann im Zusammenhang mit Abschnitt 3 spannend, wo da steht:"Diese Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren."



Heißt für mich: Wenn im Einsatz kein AGT-Notfall eintritt, ist das auch kein Einsatz, der ne Einsatzübung ersetzt :-). So ein Mist aber auch!

Gruß,

Christian Rieke



"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."

(Albert Einstein)

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / 337157
Datum27.04.2006 22:548660 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Christian FischerWer das alles wirklich in einem Einsatz erlebt hat, der soll wegen mir auf die Einsatzübung verzichten dürfen.



Verdammt, ich sollte alles lesen, bevor ich antworte... :-)

Gruß,

Christian Rieke



"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."

(Albert Einstein)

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 337168
Datum27.04.2006 23:218735 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerDer mir bekannten Auslegung nach, heißt Belastungsübung, daß der Geräteträger eine definierte Belastung zu erbringen hat. Und das kann er m.E. nur im Zuge eines Durchgangs durch die Üvungsstrecke mit anschließenden Folterinstrumenten. Und das kann wohl nicht im Zuge einer Gruppenübung in der freien Prärie erfolgen. Und das verstehe ich auch nicht unter "taktischer Übung", von der Christian spricht.

Ich vertausche die beiden Begriffe ständig. *aarghhhhhh*



Geschrieben von werner neudeckerVielleicht habe ich auch hier die falsche Auslegung der FWDV7 im Kopf.

Die Belastungsübung hat grundsätzlich jeder Geräteträger einmal jährlich zu absolvieren. Die Einsatzübung kann bei "Teilnahme" an entsprechenden Einsätzen entfallen.


Klärt sich dann wenn das Wort "Belastungsübung" durch "Einsatzübung" getauscht wird...



Geschrieben von werner neudeckerIch gebe bei uns jedenfalls keinen zum Einsatz frei, der nicht beide Übungen absolviert hat. Und ob ich einen Einsatz als Ersatz für die Übung werte, entscheide allein ich.

Ich werde mich ebenfalls hüten. Das gefällt zwar vielen nicht- c´est la vie...



Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 337169
Datum27.04.2006 23:258729 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischerzum einen ist der Bereich der jährlichen Unterweisung dabei, zum anderen UVV. Und eben die praktische Übung.

Das machen mit Sicherheit 95% so.



Geschrieben von Christian FischerDiese wird immer als Übung im Rahmen unseres AT-Notfallkonzeptes ausgeführt.

Ist dieses Konzept top secret, oder darf man da mal nen Blick drauf werfen?!



Geschrieben von Christian FischerDie Trupps müssen unter Vornahme eines Rohres einen verunglückten AGT suchen, die Lage stabilsieren, ggfs. die Luftversorgung herstellen , falls erforderlich befreien und natürlich retten.

Dabei gibt es immer Netten Einlagen auch im Bereich des Eigennotfalls, der angenommenen Lage, Lärm, natürlich Sichtbehinderung,....


Kommt mir irgendwie bekannt vor... :-)



Geschrieben von Christian FischerDauert incl. Aufräumen ca. 2 Stunden

Das auch. Aber ohne Arbeitsaufwand des AGW, ne!



Gruß

Daniel

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Autorwern8er 8n., reischach / 337181
Datum28.04.2006 00:208674 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDas machen mit Sicherheit 95% so.



Und da würdest du hoffentich nicht deinen Kopf drauf verwetten.



Ich kann dir aus meinem Umkreis etliche Fw´s sagen, die von sowas noch nicht mal gehört haben, geschweige denn es durchziehen.

Nein, keine kleinen TSF-Wehren!





mkg



WErner

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 337183
Datum28.04.2006 00:338699 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerUnd da würdest du hoffentich nicht deinen Kopf drauf verwetten.

Nö, denn den brauch ich noch! Für die Fälle verwett ich lieber mein Hintern.



Geschrieben von werner neudeckerIch kann dir aus meinem Umkreis etliche Fw´s sagen, die von sowas noch nicht mal gehört haben, geschweige denn es durchziehen.

Hhmmm, des ist aber denkbar schlecht! Sind das vom Schlag "Des hamma früher auch nicht gemacht"?!!



Geschrieben von werner neudeckerNein, keine kleinen TSF-Wehren!

Was hat denn der Fuhrpark einer Wehr mit der Umsetzung der neuen FwDV7 zu tun?!!



Gruß

Daniel

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / 337202
Datum28.04.2006 11:368800 x gelesen
Alles recht hilfreiche Informationen, ist die FWDV 7 Ausgabe August 2004, die ganz aktuelle? oder gibts ne neue Version?



Habt irh irgendwelche Exeltabellen um den Nachweis der Belastungs- und Einsatzübungen intern zu führen und zu dokumentieren?



Ich werde mal versuchen eine zu erstellen, Ideen sind da natürlich immer hilfreich, wie es andere machen!

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AutorJan 8G., Wendeburg / 337252
Datum28.04.2006 16:138934 x gelesen
Hi.

Deine Ausgabe ist die aktuelle. Hier gibt es keine neueren.

Ich habe eine Excel-Tabelle, die die Daten automatisch berechnet. Ferner gibt es zur Nachweisführung bekannte Atemschutzpässe in verschiedenen Formen, die nach der FwDV7 jeder AGT bei sich haben soll, wenn der Nachweis nicht zentral erfolgt. Link:

Dräger Atemschutzpass *.pdf

Um nochmal kurz zu erklären , wie die anderen Punkte bei uns laufen.

Jeder AGT hat einen Leistungsnachweis, eine realistische Einsatzübung und die theor. Unterweisung innerhalb eines Kalenderjahres abzuleisten, um für das kommende Jahr eingesetzt werden zu können. Finden Einsätze statt, die in einem gewissen Rahmen dem Leistungsanspruch einer Belastungsübung gleich kommen, so wird dies als Einsatz(übung) gewertet. Hier können auch schon 10 min reichen (Adrenalin, höhere Temperaturen, etc.). Ist halt abhängig vom Einsatz. Hier gibt es auch keine klar gefassten Regeln, da diese nur schwer "messbar" sind. Anreize geben die Tabellen über abgeleistete Arbeit und deren "Wertigkeít" die in der FwDV 7 abgedruckt sind.

Eine realistische Einsatzübung kann i. Ü. auch in der Atemschutzstrecke stattfinden. Hierbei sollten dann aber einsatzrelevante Mittel eingebaut werden, z.B. verletzte Person etc. Man kann aber auch einen Einsatzübung planen, die wie obengenannt durchgeführt wird. Also, z.B. verklebte Sicht-Fenster, Leinen, Suchstrategien,etc.

MfG, Jan Gerike

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