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ThemaLohnfortzahlung7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKlau8s-D8iet8er 8W., Ahrbergen / 337979
Datum05.05.2006 11:4410265 x gelesen
Hallo,



ich habe da mal eine Frage, welche die Lohnfortzahlung beim Einsatzfall im KA betrifft.

Beim letzten Elbe Hochwasser war einer unserer Kollegen im Einsatz. Hier gibt es jetzt Unstimmigkeiten, wer die Lohnfortzahlung trägt.

Normalerweise trägt doch die zuständige Kommune der jeweiligen FF die Kosten für Lohnausfall.

Gibt es im KA, der ja durch das Land ausgerufen wurde eine andere Regelung.



Ich würde mich über eure Antwort sehr freuen.



Vielen Dank im voraus



Gruß

Klaus-Dieter Wegner

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 337984
Datum05.05.2006 11:597977 x gelesen
Geschrieben von Klaus-Dieter WegnerGibt es im KA, der ja durch das Land ausgerufen wurde eine andere Regelung.

Dies trifft so nicht zu: Ein KA wird nicht vom Land sondern von dem Landrat bzw. HVB des zuständigen Landkreises ausgerufen.



Geschrieben von Klaus-Dieter WegnerNormalerweise trägt doch die zuständige Kommune der jeweiligen FF die Kosten für Lohnausfall.



Von unserem Landkreis wurden alle Kosten gesammelt und dem zustädigen Landkreis berechnet. Dazu zählen auch die Verdienstausfälle der einzelnen Kameraden.



Munter bleiben, Lüke

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AutorSven8 T.8, Monheim / 338001
Datum05.05.2006 13:288053 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Klaus-Dieter WegnerGibt es im KA, der ja durch das Land ausgerufen wurde eine andere Regelung.



Ja, das KatSG Niedersachsen.



§ 32 NKatSG - Landesrecht Niedersachsen



Kosten bei Nachbarschaftshilfe und überörtlicher Hilfe



(1) Die Hilfeleistung zwischen benachbarten Katastrophenschutzbehörden ist unentgeltlich, soweit sie den Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes umfasst.



(2) Leisten Katastrophenschutzbehörden mit Einheiten und Einrichtungen überörtliche Hilfe, so trägt die dadurch entstehenden Kosten das Land, wenn die Hilfeleistung von der nach § 23 Abs. 2 zuständigen Polizeidirektion angeordnet oder angefordert wurde.



(3) Das Land trägt die Kosten der Hilfeleistung durch andere Länder und im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe.




Hast Du einer Nachbargemeinde geholfen, dann muss Deine eigene Gemeinde ran, gab es überörtliche Hilfe, so ist das Land dran (s. § 32 Abs. 2).



Kriegsentscheidend ist natürlich die Voraussetzung, dass tatsächlich der Katastrophenfall vom HVB der zuständigen KatSBehörde festgestellt wurde und die weiteren Voraussetzungen (richtige Alarmierungswege!) eingehalten wurden.

Böse gesagt: Nicht jeder Einsatz der katastrophal verläuft, ist eine Katastrophe. ;-)



Gruß

Sven



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AutorGünt8her8 S.8, Mühldorf a. Inn / 338002
Datum05.05.2006 14:107919 x gelesen
Für den einzelnen Kameraden ist das völlig Irrelevant. Er bekommt sein Geld wie bei jedem anderen Einsatz auch, von seinem Arbeitgeber weiter bezahlt.

Der Arbeitgeber holt sich den Verdienstausfall wieder von der Gemeinde zurück.



Die Gemeinde kann sich unter Umständen den Verdienstausfall oder zumindest teile davon bei einem K - Einsatz vom Landkreis bzw. vom Land wieder holen.



Nur wie gesagt, für den einzelnen Kameraden ist dies völlig egal. Er bekommt sein Geld wie immer von seinem Chef, welcher dann mit der Gemeinde abrechnet.



Gruß

Günther

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AutorSven8 T.8, Monheim / 338003
Datum05.05.2006 14:218157 x gelesen
Geschrieben von Günther StarzengruberFür den einzelnen Kameraden ist das völlig Irrelevant.

Schon richtig. Es wurde aber danach gefragt. :-)



Geschrieben von Günther StarzengruberEr bekommt sein Geld wie bei jedem anderen Einsatz auch, von seinem Arbeitgeber weiter bezahlt.

Der Arbeitgeber holt sich den Verdienstausfall wieder von der Gemeinde zurück.


Für Niedersachsen stimmt das sogar. Es gibt aber Bundesländer in denen es andersherum läuft, der Arbeitnehmer bekommt das Geld nicht vom Arbeitgeber sondern von der Gemeinde.





Geschrieben von Günther StarzengruberNur wie gesagt, für den einzelnen Kameraden ist dies völlig egal.

Es werden hier viele Sachen diskutiert, die dem Einzelnen völlig egal sein könnten, z.B. Fahrzeugbeschaffung. Ist doch nicht schlimm, oder?



Gruß

Sven

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AutorGünt8her8 S.8, Mühldorf a. Inn / 338008
Datum05.05.2006 14:367912 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannSchon richtig. Es wurde aber danach gefragt. :-)



Auch richtig. Wollte damit auch nur sagen, daß es eben wie bei jedem anderen Einsatz auch für den Kameraden läuft :-).



Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Für Niedersachsen stimmt das sogar. Es gibt aber Bundesländer in denen es andersherum läuft, der Arbeitnehmer bekommt das Geld nicht vom Arbeitgeber sondern von der Gemeinde.



Siehst Du, das ist widerum mir neu :-)





Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Es werden hier viele Sachen diskutiert, die dem Einzelnen völlig egal sein könnten, z.B. Fahrzeugbeschaffung. Ist doch nicht schlimm, oder?





Nein ist es nicht, hab ich auch nie behauptet.

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AutorKlau8s-D8iet8er 8W., Ahrbergen / 338095
Datum06.05.2006 07:348147 x gelesen
Moin Moin,



möchte mich recht herzlich bei Euch für eure Beantwortung meiner Frage bedanken. Es hat mir sehr geholfen.

Sollte es noch weitere Meinungen und Infos zu meiner Frage geben, so bin ich weiterhin dankbar für eure Einträge.



Danke und schönes Wochenende



Klaus-Dieter Wegner

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