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ThemaNachfolger für LF 16-TS KatS in NRW43 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorPete8r S8., Köln / 338116
Datum06.05.2006 14:5419762 x gelesen
Hallo zusammen,



ich habe gehört, dass es seit Mai für den KatS in NRW ein Nachfolgefahrzeug für das LF 16-TS geben soll.

zGM 14.000 Kg und Allradantrieb.

Es soll die Standardbeladung vom LF 20/16 mit zus. B-Schläuchen (über 30) haben, die zum Teil auch während der Fahrt verlegt werden können. Natürlich sind weitere Zusatzbeladungen möglich.



Hat hier jemand nähere Informationen?



Gruß aus Kölle

Peter

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AutorOlaf8 W.8, Magdeburg/Drochtersen-Assel / 338120
Datum06.05.2006 16:3518613 x gelesen
Moin!

Gibt es in der neuesten Ausgabe der BrandSchutz. Ich hab die neulich leider auch nur überfliegen können, sonst würde ich noch mehr erzählen können. Grundsätzlich aber richtig, was du geschrieben hast.

Mein Text, meine Meinung



MkG, Olaf

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AutorRalf8 F.8, Duisburg / 338125
Datum06.05.2006 17:4418456 x gelesen
Hallo allerseits,



dieses Fahrzeug wird den Kommunen zur Beschaffung für den Katastrophenschutz empfohlen. Es wird gleichzeitig klargestellt, das es vom Bund keinen Ersatz für die mittlerweile zwischen 10 und 26 Jahre alten Fahrzeuge geben wird. Es ist nicht geklärt, ob das Land finanziell unterstützt.



Gruss



Ralf

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 338155
Datum06.05.2006 22:2418569 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Peter Schmitz



B-Schläuchen (über 30) haben, die zum Teil auch während der Fahrt verlegt werden können.



Vorgesehen sind insgesamt 37 (!) B-Druckschläuche, mindestens 300 m (wünschenswert 500 m) sollen in Buchten über der Pumpe gelagert und während der Fahrt ausgelegt werden können. Weiterhin soll zusätzlich eine fahrbare B-Einpersonenhaspel mitgeführt werden.



Natürlich sind weitere Zusatzbeladungen möglich.



z.B.:



2 Tauchpumpen TP 4/1

1 Wassersauger

1 TS 8/8

1 Mehrzweckzug

1 SEA 8 kVA

1 Motorkettensägen

1 Gerätesatz "Absturzsicherung"

1 zusätzliche Beladung nach örtlichen Gegebenheiten !



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / 338164
Datum07.05.2006 03:5418548 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Bernhard DeimannVorgesehen sind insgesamt 37 (!) B-Druckschläuche

Ist die Zahl gewürfelt oder hat sie eine tiefere Bedeutung? 740m sind für eine Pumpe doch sehr großzügig und für 'ne Doppelleitung bzw. zwei Pumpenabschnitte wiederum etwas knapp.



Geschrieben von Bernhard Deimannmindestens 300 m (wünschenswert 500 m) sollen in Buchten über der Pumpe gelagert und während der Fahrt ausgelegt werden können

Und das verträgt sich dann in der Realität mit dem (vermutlich als 2000er gefertigten Standard-)Tank? Oder doch bloß Wunschdenken auf dem Papier?

ciao,

Thorben



--

...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / 338170
Datum07.05.2006 09:1718501 x gelesen
Hallo,

zumindest das:

Geschrieben von Bernhard Deimann

1 TS 8/8

kann nicht ganz stimmen?

(oder ist die Idee schon so alt?)



Nehmen wir also mal PFPN 10-1000 an.

mkg hwk

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / 338176
Datum07.05.2006 10:3118533 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard Deimann

Vorgesehen sind insgesamt 37 (!) B-Druckschläuche

Geschrieben von Thorben Gruhl

Ist die Zahl gewürfelt oder hat sie eine tiefere Bedeutung?

Na ja vielleicht: 25 zum Ausfahren, 8 auf der Haspel und 5 gerollt als Reserve für die LWS?



Geschrieben von Thorben Gruhl

740m sind für eine Pumpe doch sehr großzügig und für 'ne Doppelleitung bzw. zwei Pumpenabschnitte wiederum etwas knapp.

Sicher, aber es handelt sich um ein LF und nicht um ein SW xx.

D.h. das Aufgabengebiet ist komplexer und 500 m in der Ebene etwas über 100 m Angriffsleitung (der Rest ist die Reserve) ergeben doch auch eine taktische Möglichkeit?



Ich halte es i.d.R. eher für unmöglich/unsinnig sofort eine Doppelleitung zu erzwingen. Das verzögert den eigentlichen Beginn der Wasserförderung unnötig.

Zuerst eine Leitung und mit 50 % der (hydraulischen) Kapazität, um so gut es geht abzuriegeln und suggsesive die 2 Leitung parallel aufbauen, um dann zum Angriff überzugehen, erscheint mir für die meißten Fälle erfolgversprechender.

Da jedes Feuer allerdings irgendwann auch alleine ausgeht, wird es sicher schwer zu beweisen sein ;-)

mkg hwk

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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / 338178
Datum07.05.2006 10:4918436 x gelesen
Moin,

Na ja vielleicht: 25 zum Ausfahren, 8 auf der Haspel und 5 gerollt als Reserve für die LWS?



Hm, 25+8+5=38. Dann würde also einer fehlen ;-)





MkG

Karsten Wallath



Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.



Feuerwehr Heikendorf

Brandschutzerziehung

LZG Kreis Plön

meine Tochter

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / 338179
Datum07.05.2006 10:5318362 x gelesen
Hallo,

;-)))

Geschrieben von Karsten Wallath

Hm, 25+8+5=38. Dann würde also einer fehlen ;-)

Das liegt an meinen Würfeln...

(oder viele wollen die 8 nicht auf der Einmannhaspel)

mkg hwk

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AutorRobe8rt 8P., Olfen / 338184
Datum07.05.2006 11:5018397 x gelesen
Gibt es auch für Nicht-Brandschutzabonnenten irgendwo eine Informationsquelle?

Gruß

Robert Püning



Man lernt nie aus!

Meine eigene Meinung!!!

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AutorOlaf8 W.8, Magdeburg/Drochtersen-Assel / 338186
Datum07.05.2006 12:0118357 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlUnd das verträgt sich dann in der Realität mit dem (vermutlich als 2000er gefertigten Standard-)Tank? Oder doch bloß Wunschdenken auf dem Papier?



Genau damit hadert man wohl noch, weil es schon mit dem 1600er-Tank Probleme geben soll. Bin mal gespannt, wie das gelöst wird.

Mein Text, meine Meinung



MkG, Olaf

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AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / 338223
Datum07.05.2006 16:5118373 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlGeschrieben von Bernhard Deimann

mindestens 300 m (wünschenswert 500 m) sollen in Buchten über der Pumpe gelagert und während der Fahrt ausgelegt werden können



Und das verträgt sich dann in der Realität mit dem (vermutlich als 2000er gefertigten Standard-)Tank? Oder doch bloß Wunschdenken auf dem Papier?




Für 500m B-Schlauch werden 3 Schlauchschieber benötigt. Dies ist in Verbindung mit einem 1600l-Tank nicht möglich, da dieser Tank zu hoch ist. Es geht in Verbindung mit einem Standardtank für LF20/16 höchstens 1 Schlauchschieber, in dem dann etwa 8 B-Schläuche untergebracht werden können.



Hier noch einmal das Düsseldorfer LF20/6-TS, das über 3 Schlauchschieber bei dem niedrigeren 600l-Tank verfügt.

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AutorMark8us 8G., Dortmund / 338236
Datum07.05.2006 17:5419289 x gelesen
Stand: 18.10.2005

Pflichtenheft

Löschfahrzeug für den Katastrophenschutz

in Nordrhein-Westfalen

LF 20/16 KatS (NRW) AK-Technik

AGBF/LFV NRW















1. Vorwort



Entsprechend der Neukonzeption des Erweiterten Katastrophenschutzes wurden viele vom Bund beschaffte LF 16 TS den Gemeinden übereignet. Diese Fahrzeuge haben mittlerweile ein Alter von mehr als 20 Jahren und müssen ersetzt werden.

Das folgende Pflichtenheft definiert ein solches Fahrzeug auf der Grundlage von DIN 14530 Teil 11, LF 20/16 (November 2004).







2. Anwendungsbereich



Das LF 20/16 KatS (NRW) ist ein Löschfahrzeug, welches geeignet ist, im täglichen Einsatzgesche-hen wie auch bei Großschadenslagen zur Brandbekämpfung, zur Wasserförderung über längere Stre-cken und zu einfachen technischen Hilfeleistungen eingesetzt zu werden.

Es ist als Ersatz für die LF 16-TS, die vom Bund zur Verfügung gestellt wurden oder sich im kommu-nalen Besitz befinden, gedacht.







3. Bezeichnung



Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 KatS (NRW) nach DIN 14530 Teil 11, November 2004

Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Be-ladung für eine Gruppe 1).

Es dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser über längere Stre-cken ( Verlegen von mindestens 300 m B-Druckschlauchleitungen während der Fahrt ) und zum Durchführen einfacher Technischer Hilfeleistungen 2).

Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit 1). Die Besatzung besteht aus einer Gruppe (1/8)1).







4. Maße, Masse, Bezeichnung



4.1 Die Maximallänge mit aufgeprotzter Haspel beträgt 8.600 mm, die Maximalbreite 2.500 mm und die Maximalhöhe 3.300 mm, gemessen bei Leermasse 3), jedoch mit aufgelegter Dachbeladung.



4.2 Die Gesamtmasse des LF 20/16 KatS (NRW) darf bei Einhaltung der Mindestanforde-rungen mit Standardbeladung unter Berücksichtigung von 420 kg (3 % der Gesamt-masse) 14.000 kg nicht überschreiten.

Das LF 20/16 KatS (NRW) muss der Gewichtsklasse M nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 entsprechen.













1) Begriffe "Gruppe" und "Taktische Einheit" siehe E DIN 14011 siehe E DIN 14011-9.

2) Begriffe "Technische Hilfeleistung" siehe E DIN 14011-3.

3) Begriffe "Leermasse" siehe E DIN 70020-2.

5. Anforderungen





5.1 Allgemeines



5.1.1 Es gelten die allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 sowie die ergänzenden und/oder einge-schränkten typspezifischen Anforderungen nach Abschnitt 4 bis Abschnitt 7 dieses Pflichtenheftes.

Die in DIN 14530 Teil 11, LF 20/16 (November 2004) zitierten normativen Verwei-sungen gelten auch bei der Anwendung dieses Dokumentes.





5.2 Fahrgestell



5.2.1 Das Fahrzeug muss der Kraftfahrzeug-Kategorie 2 (geländefähig) nach DIN EN 1846-2 entsprechen. Als Antriebsart ist Allradantrieb vorzusehen. Es muss eine Diffe-renzialsperre in beiden Achsen und in Längsrichtung vorhanden sein.

Die Geschwindigkeit des LF 20/16 KatS (NRW) muss auf höchstens 100 km/h be-grenzt sein.



5.2.2 Ein Automatikgetriebe muss eingebaut sein.



5.2.3 Die nach DIN EN 1846-2 vorgesehene Schleppvorrichtung muss in der Lage sein, Schäkel ähnlich Form C der Nenngröße 3 nach DIN 82101 aufzunehmen.



5.2.4 Eine Anhängekupplung muss vorhanden sein. Die zulässige Stützlast der Anhänge-kupplung muss dabei min. 80 kg und die zulässige Anhängelast

- gebremst 2.000 kg

- ungebremst 1.500 kg

betragen.





5.3 Aufbau



5.3.1 Die Sprechfunkeinrichtung muss E DIN 14502-2:2004, 4.2.2 entsprechen, wobei am Pumpenbedienstand des LF 20/16 KatS (NRW) zusätzlich noch eine an die Sprech-funkeinrichtung angeschlossene zweite Sprechstelle mit Lautsprecher angebracht sein muss.



5.3.2 Eine Energiebilanz über die angeschlossenen elektrischen Verbraucher des Fahr-zeuges ist aufzustellen.





5.4 Fahrerraum und Mannschaftsraum



5.4.1 Der Raum muss gestatten, eine Gruppe (1/8) als Besatzung aufzunehmen.



5.4.2 Zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte nach DIN EN 137 sowie zwei zu den Ge-räten gehörende Atemanschlüsse (Vollmaske) nach DIN EN 136 müssen im Mann-schaftsraum so untergebracht sein, dass sie während der Fahrt angelegt werden können.









5.5 Dach



Eine Beleuchtung der begehbaren Dachfläche sowie eine Dachkennzeichnung nach DIN 14035 (November 1981) ist vorzusehen.





5.6 Löschtechnische Einrichtungen



5.6.1 Eine vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe EN 1028-1 - FPN 10-2000 muss im Fahrzeug entsprechend DIN 14420 eingebaut sein und einen A-Sauganschluss und vier absperrbare B-Druckabgänge haben. Die Feuerlöschkreisel-pumpe muss mit einem Umschaltorgan Saugbetrieb/Tankbetrieb ausgestattet sein.



5.6.2 Es muss eine Schnellangriffseinrichtung (Wasser) eingebaut sein, bestehend aus einer Schlauchhaspel für 50 m Feuerlöschschlauch DIN EN 1947-I-A-25-20-50 (50 m formstabiler Druckschlauch DN 25) mit Druckkupplung DIN 14330-C-S 28 und einem Strahlrohr mit einer Durchflussmenge von etwa 100 l/min.

Die Schnellangriffseinrichtung (Wasser) muss im hinteren rechten Geräteraum ange-ordnet sein, mit der FPN 10-2000 verbunden sein und abgesperrt werden können. Fremdkraftbetätigte Auf- und Abwicklungen sind vorzusehen. Das Strahlrohr muss angekuppelt sein und im hinteren rechten Geräteraum entnommen werden können.



5.6.3 Es muss ein Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von 1.600 l eingebaut sein.



5.6.4 Die mitgeführte Schaummittelmenge muss mindestens einen 10-minütigen Einsatz eines Kombinationsschaumrohres M 4 / S 4-B ermöglichen.





5.7 Technische Einrichtungen



5.7.1 Es muss ein ständig betriebsbereiter, pneumatisch betriebener Lichtmast hinten rechts vorhanden sein,

- dessen unterste Lichtpunkthöhe mind. 2.000 mm über dem höchsten festen Punkt des Fahrzeugs liegen muss,

- der zwei + 40° neigbare, von der Fahrzeugstandfläche aus verstellbare Flutlicht-strahler mit je mindestens 1.000 W (oder Scheinwerfer vergleichbarer Lichtleistung) haben muss,

- der mit einer Lichtbrücke versehen sein muss, die von der Fahrzeugstandfläche aus nach beiden Seiten drehbar ist und eine Ausleuchtung von mind. 2 x 180° gewährleis-tet.



5.7.2 Eine Umfeldbeleuchtung muss vorhanden sein.



5.7.3 Im Heck des Fahrzeuges ist eine technische Einrichtung vorzusehen, die das Verle-gen von 300 m B-Druckschläuchen während der langsamen Fahrt (bis 10 km/h) er-möglicht.



5.7.4 Eine fahrbare Einmann-B-Druckschlauchhaspel nach DIN 14826-2 ist heckseitig zu lagern. Die Haspel ist mit einer Lagerung für Standrohr und Unterflurhydranten-schlüssel zu versehen.



5.7.5 Zur Ladeerhaltung von elektrischen Verbrauchern im Fahrzeug ist ein 230-V-Außenanschluss in Verbindung mit einem Batterieladegerät vorzusehen. Ein Druck-haltekompressor für die Bremsanlage ist einzubauen.



6. Abnahmeprüfung bei Lieferung



Ein Leitfaden für Abnahmeprüfungen bei Lieferung wird in DIN EN 1846-2:2002, An-hang E gegeben.







7. Feuerwehrtechnische Beladung



Die feuerwehrtechnische Beladung muss der folgenden Tabelle entsprechen.









Tabelle



Gruppe/

lfd. Nr. Gegenstand nach Stück-masse

kga

≈ Stück-zahl Ge-samt-masse

kg



1 Schutzkleidung und Schutzgerät

1.1 Warnkleidung (Weste) DIN EN 471 0,5 9 4,5

1.2 Wathose, mineralölbeständig, mit angearbei-teten Schutzschuhen, Ausführung S 5 HRO, aus PVC oder gleichwertigem Werkstoff DIN EN 345 (alle Teile) 4 3 12

1.3 Atemgerät, ohne Atemanschluss (in der für

die Feuerwehr anerkannten Ausführung) DIN EN 137 17,5 4 70

1.4 Atemanschluss (Vollmaske; in der für die Feuerwehr anerkannten Ausführung) Klasse 3 DIN EN 136 0,8 9 7,2

1.5 Kombinationsfilter A2B2E2K2P3 DIN EN 14387 0,4 9 3,6

1.6 Filtergerät mit Haube zur Selbstrettung bei Bränden (Fluchthaube) DIN EN 403 0,7 4 2,8

1.7 Reflektierende Schutzkleidung für die spe-zielle Brandbekämpfung (Hitzeschutzklei-dung) DIN EN 1486 6

4

24

1.8 Schutzbrillen mit Klarscheiben, dicht am Auge schließend DIN EN 175 0,2 2 0,4

1.9 Paar Schutzschuhe, Ausführung S 5 HRO aus PVC oder gleichwertig DIN EN 345 (alle Teile) 3 2 6

1.10 Paar Fünffingerhandschuhe mit langen Stul-pen, etwa 350 mm lang, gefüttert, abriebfest und weitgehend öl- und chemikalienbestän-dig; sicherheitstechnische Anforderungen nach DIN EN 374 (alle Teile) und DIN EN 420 DIN EN 374 (alle Teile) und DIN EN 420 0,3 4 1,2

1.11 Schutzkleidung für Benutzer von handge-führten Kettensägen, Form C (Hose oder Beinlinge) Schutzklasse 1 mit Gürtel (1,2 m lang) DIN EN 381-5 1,5 2 3

1.12 Schutzhelm für Benutzer von handgeführten Kettensägen, mit Gesichts- und Gehör-schutz entsprechend der Unfallverhütungs-vorschrift "Forsten" GUV-V C 51 GUV V C 51 0,6 2 1,2

Summe Gruppe 1 135,9

2 Löschgerät

2.1 Kübelspritze A 10 (gefüllt) DIN 14405 20 1 20

2.2 Tragbarer Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Löschpulver und einer Leistungsklasse min. 21 A-113 B, mit Kfz-Halterung DIN EN 3

(alle Teile) 11 2 22

2.3 Tragbarer Feuerlöscher mit 5 kg Kohlendi-oxid und einer Leistungsklasse min. 89 B mit Kfz-Halterung DIN EN 3

(alle Teile) 15 1 15

2.4 Kombinationsschaumrohr M 4 / S 4-B - 9 1 9

2.5 Zumischer Z 4 R DIN 14384 8 1 8

2.6 Ansaugschlauch D 1500 DIN 14819 0,8 1 0,8

2.7 Schaummittelbehälter 20 (gefüllt mit für die Brandklasse B geeignetem Schaummittel) DIN 14452 25 6 150

Summe Gruppe 2 224,8

3 Schläuche, Armaturen und Zubehör

3.1 Druckschlauch B-5-K DIN 14811-1 5 1 5

3.2 Druckschlauch B-20-K DIN 14811-1 13,12b 37 485,44

3.3 Druckschlauch C 42-15-K DIN 14811-1 5,49 12 65,88

3.4 Feuerlöschschlauch I-A-1-25-20-50 (50 m formstabiler Druckschlauch DN 25) mit Druckkupplung DIN 14330-C-S 28 DIN EN 1947 23 1 23

3.5 Feuerlöschschlauch A-110-1500-K

(Saugschlauch) DIN EN ISO 14557 14 6 84

3.6 Saugkorb A DIN 14362-1 6 1 6

3.7 Saugschutzkorb A (Draht) - 1,3 1 1,3

3.8 Standrohr 2B DIN 14375 7,2 2 14,4

3.9 Sammelstück A-2B DIN 14355 3,6 2 7,2

3.10 Verteiler BV oder BK DIN 14345 6,6 2 13,2

3.11 A-B Übergangsstück DIN 14343 1,5 2 3,0

3.12 B-C Übergangsstück DIN 14342 0,7 2 1,4

3.13 C-D Übergangsstück DIN 14341 0,4 1 0,4

3.14 Strahlrohr BM DIN 14365-1 2,7 2 5,4

3.15 Stützkrümmer SK DIN 14368 2 2 4

3.16 Strahlrohr 1-C (Hohlstrahlrohr); Durchfluss-menge Q < 400 l/min (einschließlich Schnellangriffseinrichtung) DIN 14367 3,5 5 17,5

3.17 Mehrzweckleine DIN 14920 1,7 4 6,8

3.18 Seilschlauchhalter SH 1600 - H oder DIN 14828 0,15 3 0,45

3.19 Seilschlauchhalter SH 1600 - KF DIN 14828 0,15 3 0,45

3.20 Schlauchbrücke 2B-H oder vergleichbar DIN 14820-1 12 3 36

3.21 Schlauchtragekorb C DIN 14827 3 4 12

3.22 Kupplungsschlüssel ABC DIN 14822-2 0,7 6 4,2

3.23 Schlüssel B (für Überflurhydrant DIN 3223 2,2 1 2,2

3.24 Schlüssel C (für Unterflurhydrant) DIN 3223 5,6 1 5,6

3.25 Paar Schachthaken (mit Kette) - 0,3 1 0,3

3.26 Tragbarer Wasserwerfer mit einer Wasser-förderung von min. 1.200 l/min - 12,5 1 12,5

3.28 Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel

Haspel DIN 14826 EH DIN 14826-2 75 1 75

Summe Gruppe 3 892,62C

4 Rettungsgerät

4.1 Steckleiter, 4-teilig, 4-H DIN EN 1147 Bbl 1 40 1 40

4.2 Einsteckteil LM DIN EN 1147 Bbl 1 3 1 3

4.3 Schiebleiter SL-3-LM DIN EN 1147 Bbl 1 80 1 80

4.4 Klappleiter KL DIN EN 1147 Bbl 1 10 1 10

4.5 Feuerwehrleine FL 30-KF mit lfd. Nr. 4.6 DIN 14920 2,5 4 10

4.6 Feuerwehrleinenbeutel mit Tragleine DIN 14921 0,4 4 1,6

4.7 Gurtmesser - 0,2 1 0,2

4.8 Nothammer - 0,5 1 0,5

4.9 Tragetuch, mit Tasche DIN EN 1865 3,5 1 3,5

4.10 Rettungsbrett - 5 1 5

Summe Gruppe 4 153,8

5 Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät

5.1 Krankentrage K DIN 13024-2 7,2 1 7,2

5.2 Krankenhausdecke, etwa 1.900 mm x 1.400 mm in wiederbenutzbarer Schutzhülle - 1,8 1 1,8

5.3 Verbandkasten K DIN 14142 6,2 1 6,2

Summe Gruppe 5 15,2

6 Beleuchtungs- Signal- und Fernmeldegerät

6.1 Handscheinwerfer Ex mit Kfz-Ladegerät DIN 14642 1,6 2 3,2

6.2 Handlampe (Ausführung nach Wahl des Bestellers) - 1 2 2

6.3 Warndreieck nach StVZOc - - 1 -c

6.4 Warnleuchte nach StVZOc - - 1 -c

6.5 Verkehrswarngerät mit beidseitigem Licht-austritt, mit Signalscheibe mit einem Durch-messer von min. 150 mm, mit Akku und Kfz-Ladegerät - 3,5 4 14

6.6 Anhaltestab, beleuchtet, beidseitig rot leuch-tend - 0,7 1 0,7

6.7 Verkehrsleitkegel, voll reflektierend, etwa 500 mm hoch - 1,6 4 6,4

6.8 2-m-Handfunkgerät nach TR BOSh - 1 4 4

6.9 Flutlichtstrahler, spritzwassergeschützt (Schutzart IP 54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1), 230 V, 1.000 W, mit 10 m lan-ger Anschlussleitung HO7RN-F3 x 1,5 nach DIN VDE 0282-4 (VDE 0282 Teil 4), Stecker 16 A nach DIN 49443 und Lampe - 5 2 10

6.10 Stativ, auf mind. 3.500 mm ausziehbar, mit Aufsteckzapfen C nach DIN 14640, mit Sturmverspannung - 15 1 15

6.11 Aufnahmebrücke für zwei Flutlichtstrahler, aufsteckbar auf Aufsteckzapfen C nach DIN 14640 - 1 1 1

6.12 Abzweigstück, dreifach, strahlwasserge-schützt (Schutzart IP 54 nach DIN EN 60539 (VDE 0470 Teil 1) - 1,4 1 1,4





6.13 Leitungsroller nach DIN EN 61316, 400 V/230 V,

Schutzart IP 54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1)

Zuleitung: Leitung HO7RN-F5 x 2,5 nach DIN VDE 0282-4 (VDE 0282 Teil 4), Länge: 50 m, mit CEE- Stecker nach DIN EN 60309-2 (VDE 0623 Teil 20), IP 67 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1), 3P+N+PE, 16 A 400 V, 6h

Abgang: ein Stück CEE-Steckdose nach DIN EN 60309-2 (VDE 0623 Teil 20), IP 67 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1), 3P+N+PE, 16 A 400 V, 6h

drei Stück Steckdose DIN 49442, 2P+PE, 16 A 250 V - 20 2 40

Summe Gruppe 6 97,7

7 Arbeitsgerät

7.1 Tauchpumpe TP 4/1 DIN 14425 25 2 50

7.2 Wassersauger d) - 35 1 35

7.3 Tragkraftspritze TS 8/8 mit Zubehör DIN 14410 208 1 208

7.4 Mehrzweckzug Z 16 DIN 14800-5 146 1 146

7.5 Bindestrang, 2 m lang, 8 mm Durchmesser - 0,1 6 0,6

7.6 Einreisshaken 2,5 DIN 14851 5,2 1 5,2

7.7 Mulde St DIN 14060 6 3 18

7.8 Rundschlinge aus Polyester, Tragfähigkeit ein-fach direkt > 4.000 kg, Nutzlänge /1 = 4 m, mit verschiebbarem Kantenschutz DIN EN 1492-2 3,5 1 3,5

7.9 Schäkel ähnlich Form C, Nenngröße 3; Bean-spruchung bis 100 kN, verzinkt DIN 82101 2 2 4

7.10 Stromerzeuger DIN 14685-8 DIN 14685 150 1 150

7.11 Abgasschlauch DIN 14572-5 5 x 2500 DIN 14572 4 1 4

7.12 Motorsäge mit Verbrennungsmotor, Schwert-länge etwa 400 mm mit Zubehör DIN EN 608 10 2 20

7.13 Ersatzkette für Motorsäge - 0,5 2 1,0

7.14 Spaltkeil aus Aluminium, Kunststoff oder Holz - 0,5 2 1,0

7.15 Drahtseil 16 mm , 5 m lang DIN 3060 DIN 3060 5 2 10

7.16 Trennschleifmaschine, schutzisoliert, 230 V/50 Hz, mind. 1.800 W; für Trennschleifscheiben bis 230 mm Durchmesser, mit mind. 5 m langer Anschlussleitung - 8 1 8

7.17 Trennscheibe für Metall; 230 mm Durchmesser - 0,3 3 0,9

Summe Gruppe 7 665,2

8 Handwerkszeug und Messgerät

8.1 Brechstange 1500 DIN 14853 9 1 9

8.2 Nageleisen - 1 1 1

8.3 Werkzeugkasten E DIN 14885 6,7 1 6,7

8.4 Werkzeugkasten 5-teilig, aus Stahlblech (Raumbedarf etwa 500 mm x 220 mm x 250 mm) für Fahrgestellwerkzeug und Pumpen-werkzeug - 4,5 1 4,5

8.5 Feuerwehr-Werkzeugkasten DIN 14881 37 1 37

8.6 Schornstein-Werkzeugsatz DIN 14800-4 18 1 18

8.7 Feuerwehraxt FA DIN 14900 2,8 2 5,6

8.8 Axt B 2 SB-A DIN 7294 2,6 1 2,6

8.9 Bügelsäge BX oder BY DIN 20142 1,5 1 1,5

8.10 Bolzenschneider (Schneidleistung mind. 12 mm), isoliert bis 1000 Volt (gemäß VDE) - 3 1 3

8.11 Spaten 850, jedoch mit Griffstiel CY 900 nach DIN 20152 DIN 20127 2 1 2

8.12 Dunghacke mit Stiel, etwa 1.400 mm lang - 2 2 4

8.13 Dunggabel mit Stiel, etwa 1.250 mm lang DIN 20121 2,1 2 4,2

8.14 Stechschaufel 5 mit Stiel 1.300 nach DIN 20151 DIN 220121 2,1 2 4,2

8.15 Stoßbesen mit Stiel, etwa 1.400 mm lang - 1,5 2 3

Summe Gruppe 8 106,3

9 Sondergerät

9.1 Abgasschlauch, passend zum Fahrzeug DIN 14572 10 1 10

9.2 Unterlegkeil 480 DIN 76051-1 4,5 2 4,5c

9.3 Ölbindemittel Typ I R, geeignet zur Aufnahme von etwa 40 l Öl, in wiederverwendbarem Be-hälter verpackti - 18 2 36

9.5 Schachtabdeckung, Bodenfläche etwa 750 mm x 750 mm, mineralölbeständig, flüssigkeitsdicht - 1 2 2

9.6 Reservekraftstoff-Kanister aus PE mit unver-lierbarem Verschluss und flexiblem Auslaufrohr, gefüllt mit 5 l Kraftstoff für Stromerzeuger - 5,5 1 5,5

9.7 Doppelkanister; gefüllt mit 5 l 2-Takt-Gemisch und 2 l Kettenöl - 7,8 2 15,6

9.8 Gerätesatz Absturzsicherung

a) ein Stück Transportsack aus wasserun-durchlässigem Material mit mind. 40 l Inhalt, mit Trageriemen und/oder Rucksackbegur-tung

b) ein Stück Auffanggurt nach DIN EN 361 mit front- und rückseitigen Fangschlaufen und -ösen

c) ein Stück Kernmantel-Dynamikseil (Ein-fachseil) nach DIN EN 892; Durchmesser: ab 10,5 mm, Länge: ab 60 m, Fangstoß-kraft: kleiner 10 kN, Sturzfestigkeit ab acht Normstürzen mit zusätzlicher Scharfkan-tenprüfung

d) zehn Stück Schlingen nach DIN EN 566 (Bandschlingen) für Zwischensicherungen; endlos vernäht, Bruchkraft: ab 22 kN, Län-ge: 0,6 m bis 0,8 m (Prüfung nach DIN EN 354 empfohlen)

e) zwei Stück Schlingen nach DIN EN 566 (Bandschlingen) als Verbindungs- und An-schlagmittel; endlos vernäht, Bruchkraft: ab 22 kN, Länge: 1,2 m (Prüfung nach DIN EN 354 empfohlen)

f) 12 Stück Karabinerhaken mit Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen nach DIN EN 362, Bruchfestigkeit in der Hauptachse (verschlossen) ab 22 kN

g) ein Stück Redundanzkarabinerhaken mit Sicherung gegen unbeaufsichtigtes Öffnen (zum Öffnen müssen drei verschiedene Bewegungen durchgeführt werden), Bruch-festigkeit in der Hauptachse (verschlossen) ab 22 kN

h) zwei Paar Schutzhandschuhe (Ausführung freigestellt)

i) ein Stück Selbstsicherung mit integrierter Falldämpfung nach DIN EN 355 (sogenann-te Y-Schlingen) als Selbstsicherung im Nahbereich bis 2 m

j) ein Stück Rettungsschlaufe der Klasse B nach DIN EN 1498 mit Stahlkarabinerhaken (mit gleicher Sicherung gegen unbeabsich-tigtes Öffnen wie die Karabinerhaken für die Zwischensicherung) und 1,2 m langer Schlinge nach DIN EN 566 (Bandschlinge)

k) Kantenschutz entsprechend der Anzahl Seile und Bandschlingen (z.B. industriell ge-fertigter Kantenschutz für Seile und Band-schlingen, Wolldecken für Seile, Druck-schlauch DIN 14811-D-5 für Bandschlingen) - 13,5 1 13,5

Summe Gruppe 9 87,1







a In einigen der zitierten Normen ist anstelle der ungefähren Masse die max. Masse angegeben. Der Zahlenwert ist jedoch unverändert.

b mind. 15 B-Druckschläuche in Buchten, 5 B-Druckschläuche auf Haspel, die übrigen B-Druckschläuche als Rollschläuche gelagert

c Ein Warndreieck, eine Warnleuchte und ein Unterlegkeil sind im Fahrgestellzubehör enthalten; deren Masse ist in der Leermasse (Begriff nach E DIN 70020-2) enthalten.

D oder alternativ Freiraum für Beladung nach örtlichen Erfordernissen, z.B. auch Aufbewahrungscon-tainer für persönliche Ausrüstung der Einsatzkräfte bei überörtlichen Einsätzen





Noch ggfls. ergänzen bei Raumreserve:

Zusätzlich 2 Saugschläuche, 1 Saugschutzkorb, 1 Saugkorb, 3 S

**Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurechtfinden.**

!! MEINE MEINUNG SONST NIX !!

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / 338243
Datum07.05.2006 18:2418326 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Marco DimitriadisFür 500m B-Schlauch werden 3 Schlauchschieber benötigt.



Warum sollten nicht zwei reichen, wenn diese länger als der Tank sind?



Geschrieben von Marco DimitriadisDies ist in Verbindung mit einem 1600l-Tank nicht möglich, da dieser Tank zu hoch ist. Es geht in Verbindung mit einem Standardtank für LF20/16 höchstens 1 Schlauchschieber



Man könnte doch aber einen flacheren Tank verbauen, der G1 und G3 einnimmt. Damit sind G1 und G2 dann nicht mehr durchladebar, aber angesichts von 30 x B20 als "Zusatzbeladung" dürfte gewichtsmäßig sowieso nicht mehr viel an "örtlicher Beladung" drin sein. Würde sogar noch etwas Gewicht auf die VA bringen (siehe Hecklastigkeit mit Haspel).



mfg Fabian Kunz

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / 338248
Datum07.05.2006 18:5318421 x gelesen
Hallo,

Danke für das Pflichtenheft!



Das sind schon Anforderungen die sehr konkret gestellt werden (sowas gefällt mir) und/aber über das LF 20/16 teilweise hinausgehen.

-> Pflicht Allrad mit Diff.-sperren und Automatikgetriebe, Lichtmast pneumatisch, SA fremdkraftbetrieben - warum?, Ladeerhaltung 230 V und eingebauter Kompressor!, Dachbeschriftung.

Und auch innovativ: Haspel mit Schlüssel und Standrohr usw.



Die Verlegegeschwindigkeit ist aber mit 10 km/h nicht ganz UVV-Konform u.v.a für die "Fußlatscher" nicht mitzugehen...



Das ändert aber nichts daran, das es seit April 2005 keine DIN 14410 mehr gibt und somit keine TS 8/8

(Stand Pflichtenheft ist ja Okt. 2005)



Und wie sich die 37 B-20-K nun aufteilen sollen ist auch nicht ersichtlich (außer 15 x zum Verlegen während der Fahrt).



(Der Wassersauger kommt mir auch etwas kindisch vor beim KatS - oder?)

mkg hwk

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AutorThom8as 8M., Burgen / 338252
Datum07.05.2006 19:0918355 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner Kögler(Der Wassersauger kommt mir auch etwas kindisch vor beim KatS - oder?)

Der Wassersauger ist keine Pflichtbeladung, siehe d).



Gruss

Thomas







Wenn da Feuer wären,

aber keine Feuerwehren,

was das für Feuer wären...

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / 338264
Datum07.05.2006 19:5518354 x gelesen
Hallo,



Interessant. Aber warum SA-formfest und LiMa pneumatisch vorgeschrieben?

Außerdem 6 x Hitzeschutz und 6 x Mulde - Rätsel!?



mfg Fabian Kunz



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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / 338266
Datum07.05.2006 20:0318451 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Markus GroßePflichtenheft

Löschfahrzeug für den Katastrophenschutz

in Nordrhein-Westfalen

LF 20/16 KatS (NRW) AK-Technik

AGBF/LFV NRW



1. Vorwort



Entsprechend der Neukonzeption des Erweiterten Katastrophenschutzes wurden viele vom Bund beschaffte LF 16 TS den Gemeinden übereignet. Diese Fahrzeuge haben mittlerweile ein Alter von mehr als 20 Jahren und müssen ersetzt werden.

Das folgende Pflichtenheft definiert ein solches Fahrzeug auf der Grundlage von DIN 14530 Teil 11, LF 20/16 (November 2004).






... da gibt mit Abstand das teuerste Löschfahrzeug für den KatS (bzw. in logischer Konsequenz für den 2. Abmarsch im "normalen Geschäft" weil:

- erst mal die Basis LF 20/16

- Automatikgetriebe

- pneum. Lichmast



Die zwingende Vorgabe eines:

- pneum. Lichtmastes hinten rechts (warum pneum. ? warum unbedingt hinten ?)

- formbeständigen SA 50m (2. LF am Standort - weil ja für KatS abkömmlich sein muss !?)

erschließt sich mir auch nicht (insbesondere nicht aus dem KatS-Gedanken heraus)



Was bringt mir eine verpflichtende Diff.-Sperre an der VA bei einem zwilligsbereiften 14t Fzg. ?



Und wenn mir endlich mal einer erklären könnte warum dauernd 8 kVA Stromerzeuger beschafft werden (einzige Erklärung war mal E-Start), wenn das Fzg. keinen einzigen 400V Verbraucher hat - ein Blick in die Unterlagen der Hersteller ließe erkennen, dass die 230V seitige Leistung des 5 kVA und des 8 kVA gleich sind (zwischen 4500 W und 5500W)



Ich halte das Fahrzeug in der angeführten Form auch raum- und (insbesondere) gewichtsmäßig für nur schwer realisierbar.





Gruss

Gerhard



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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 338268
Datum07.05.2006 20:3118236 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Gerhard Bayer



Ich halte das Fahrzeug in der angeführten Form auch raum- und (insbesondere) gewichtsmäßig für nur schwer realisierbar.



und für Zwecke des KatS überdimensioniert. Viele Teile der Beladung der "löschtechnischen Einrichtungen" als auch der "technischen Einrichtung" diskussuionswürdig. ( Was ja auch schon geschied !).



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / 338273
Datum07.05.2006 21:4018267 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Gerhard BayerUnd wenn mir endlich mal einer erklären könnte warum dauernd 8 kVA Stromerzeuger beschafft werden (einzige Erklärung war mal E-Start), wenn das Fzg. keinen einzigen 400V Verbraucher hat



Würde dann natürlich Sinn machen, wenn das Fahrzeug leistungsfähige TP's standardmäßig oder als Wechselbeladung mitführen würde.



mfg Fabian Kunz

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AutorKai 8S., Oldenburg / 338283
Datum07.05.2006 22:4618387 x gelesen
Hallo,



irgendwie weiß ich nicht was man will.



1.) Ersatz für ein KatS-Auto für KatS-Aufgaben



2.) Ersatz für ein KatS-Auto das uns der Bund geschenkt hat und das wir aber für unsere tägliche Gefahrenabwehr benutzen.



3.) Ersatz für beides



Der Trend scheint da ja eher in letztere Richtung zu laufen. Und dadurch bekommen wir so riesige Lösungen. Oder Lösungen wo dann wichtige Punkte weggelassen werden. Siehe z.B. Düsseldorf mit 8 Sitzplätzen.

Vielleicht sollte man sich wieder aufs wesentliche Konzentrieren und sich wirklich Gedanken über KatS machen und die tollen "örtlichen Besonderheiten" ausklammern.

Aufgaben sind klar. Die DIN-Norm ist noch gültig. Also günstige Sammelbestellung mit einfachster robuster Fahrzeugtechnik und ohne Wassertank.

Wer so ein Fahrzeug für den IA nutzen will, muss sich halt selber ein Fahrzeug beschaffen. Es kann nicht Aufgabe des KatS sein hier lokale Fehlplanungen zu kompensieren.



Gruß Kai Stollberg

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / 338289
Datum07.05.2006 23:1018286 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Kai StollbergVielleicht sollte man sich wieder aufs wesentliche Konzentrieren und sich wirklich Gedanken über KatS machen und die tollen "örtlichen Besonderheiten" ausklammern.

Aufgaben sind klar. Die DIN-Norm ist noch gültig. Also günstige Sammelbestellung mit einfachster robuster Fahrzeugtechnik und ohne Wassertank.




Na, was soll das denn jetzt? So einen Blödsinn hab ich ja hier schon lange nicht mehr gelesen. Vielleicht solltest Du Dich mal ein bissl mehr mit der Thematik beschäftigen und Dir mal Gedanken über den zukünftigen Katastrophenschutz und die damit anfallenden Aufgaben machen, bevor Du hier so unqualifizierte Beiträge schreibst.



Nur mal so...am Rande,



Guuuude, Eric





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AutorKai 8S., Oldenburg / 338290
Datum07.05.2006 23:2518222 x gelesen
Geschrieben von Eric TribbleSo einen Blödsinn hab ich ja hier schon lange nicht mehr gelesen



Ich habe davon noch mehr. Bei Bedarf kann ich das hier regelmäßig so was bringen damit die Wartezeit verkürzt wird.



Geschrieben von Eric TribbleVielleicht solltest Du Dich mal ein bissl mehr mit der Thematik beschäftigen und Dir mal Gedanken über den zukünftigen Katastrophenschutz



Ich bin sicherlich nicht der Fachmann für Brandschutz aber dennoch sind mir die Grundgedanken einiger Maßen bekannt.

Wozu braucht ein Fahrzeug das im örtlichen Brandschutz nur eine Nebenrolle spielen darf, Wassertank, Schnellangriff oder pneumatischen Lichmast?

Haben sich die Aufgaben wirklich so stark verändert? Russische Artillerie macht andere Schäden als arabische Bomben? Oder brennt es heute Digital statt Analog?

Was ist dem am "künftigen Katastrophenschutz" nun wirklich anders? Erfordert das vollkommen andere Technik und Taktik? Klärt mich doch mal auf!



Gruß Kai Stollberg

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AutorUwe 8S., Hamm / 338291
Datum07.05.2006 23:3018166 x gelesen
Geschrieben von Kai StollbergWas ist dem am "künftigen Katastrophenschutz" nun wirklich anders?



Er wird nicht mehr bzw. nur noch sehr begrenzt vom BUND bezahlt.



MfG



Uwe Stegemann

Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / 338293
Datum07.05.2006 23:4918355 x gelesen
Geschrieben von Kai StollbergIch habe davon noch mehr. Bei Bedarf kann ich das hier regelmäßig so was bringen damit die Wartezeit verkürzt wird.



Na das wäre doch mal was ;-)





Fakt ist einfach das diese Fahrzeuge auch in Zukunft mehr im örtlichen als im KatS-Fall eingesetzt werden. Wann sind denn diese Fahrzeuge mal in der Vergangenheit überörtlich eingesetzt worden? Was kann ich mit diesen Fahrzeugen, mit DIN Beladung an Lagen ab arbeiten? Sicher hast Du recht wenn Du schreibst das die Gemeinden usw. gepennt haben, wenn sie der Meinung sind, das ist ein Fahrzeug was man mal ebend "günstig" vom Bund für den Erstangriff "erwerben" kann ;-)

Dafür ist es nicht gedacht. Und da haben einfach viele gepennt. Es sollte aber in der Lage sein einen Großteil der Lagen abarbeiten zu können die z.B. in den letzten Jahren vermehrt aufgetreten sind , oder? (Wie machst Du das ohne Strom, ohne Tauchpumpen usw.) Ansonsten können wir die Kisten direkt irgendwo zentral bunkern und viermal im Jahr für ne? Übung aus der Garage holen. Ansonsten könnteste die (übertrieben gesagt und IMHO) nicht gebrauchen. Ich glaube aber nicht das die Steuerzahler damit einverstanden wären ;-)



Die DIN auf die Du Dich beziehst ist in diesem Sinne überholt. Mit solch einem Fahrzeug kann ich heute im Prinzip nichts mehr anfangen und es wäre rausgeschmissenenes Geld neue zu kaufen.



Und zum Ersatzfahrzeug von Düsseldorf. Da kriegst Du auch relativ schnell und ohne Probleme 9 Leute rein, wenn es Dich glücklich macht. Wofür Du den dann wirklich brauchst kannst Du mir ja mal erklären. Zum anderen ist das ein Fahrzeug welches, entgegen vielen anderen Entwürfen, IMHO als einziges mal, mit dem von Dir besagten Hintergedanken, entwickelt wurde. Es ist nicht zu schwer, es ist Geländegängig, es hat denselben Einsatzwert wie von Dir besagtes DIN Fahrzeug und kann darüber hinaus noch sinnvoll im kommunalen Brandschutz als Zweitfahrzeug eingebunden werden.



Grüße, Eric





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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 338296
Datum08.05.2006 00:0418224 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Eric TribbleFakt ist einfach das diese Fahrzeuge auch in Zukunft mehr im örtlichen als im KatS-Fall eingesetzt werden.



Und warum sollte es dann vom Katastrophenschutz finanziert werden?

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



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AutorKai 8S., Oldenburg / 338299
Datum08.05.2006 00:3818268 x gelesen
Geschrieben von Eric TribbleFakt ist einfach das diese Fahrzeuge auch in Zukunft mehr im örtlichen als im KatS-Fall eingesetzt werden.



Es kann aber keine feste örtliche Einbindung erfolgen. Wenn man sein LF 16-TS nach seinen Einsatzerfahrungen neu bedenkt und dann zu einem ganz anderem Fahrzeug mit Wassertank, hydraulischen Rettungsgerät, etc. kommt, dann stimmt etwas mit den sonstigen örtlichen Bedingungen nicht. Und dann sollte man so ehrlich sein und sich ein passendes Fahrzeug dafür besorgen und nicht das ganze noch als KatS den Leuten verkaufen.



Geschrieben von Eric TribbleWas kann ich mit diesen Fahrzeugen, mit DIN Beladung an Lagen ab arbeiten?



Wahrscheinlich die Lagen, für die sie angeschafft wurden? Brandbekämpfung wenn nichts mehr geht, z.B. ohne Hydrantennetz. Hier noch mal die Frage: Hat sich die Katastrophenwelt plötzlich in eine völlig andere Richtung verschoben?



Geschrieben von Eric TribbleEs sollte aber in der Lage sein einen Großteil der Lagen abarbeiten zu können die z.B. in den letzten Jahren vermehrt aufgetreten sind , oder?



Eine Anpassung muss natürlich erfolgen. Diese muss aber in Richtung KatS gehen. Wofür die lokale Feuerwehr das Gratisauto sonst noch benutzt sollte da nur am Rande eine Rolle spielen.



Geschrieben von Eric TribbleUnd zum Ersatzfahrzeug von Düsseldorf. Da kriegst Du auch relativ schnell und ohne Probleme 9 Leute rein, wenn es Dich glücklich macht. Wofür Du den dann wirklich brauchst kannst Du mir ja mal erklären.



Eine Einsatzoption eines KatS-Fahrzeuges ist auch der Personentransport. Und wenn da Löschgruppe draufsteht, sollte auch eine Löschgruppe mit 9 Mann da rein gehen. Unabhängig mit welcher realen Stärke es in den Einsatz fährt. Wie soll man da als Einsatzleitung den Überblick behalten wenn Feuerwehren jetzt schon solche Begriffe frei auslegen. Vor allem im überörtlichen Einsatz. Und ein KatS-Fahrzeug sollte ja für überörtlichen Einsatz da sein, oder?



Gruß Kai Stollberg

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AutorUwe 8S., Hamm / 338309
Datum08.05.2006 08:4318256 x gelesen
Geschrieben von Kai StollbergWofür die lokale Feuerwehr das Gratisauto sonst noch benutzt sollte da nur am Rande eine Rolle spielen.



Mal überspitzt gefragt: Wie wäre es damit, noch einen Bordcomputer einzubauen, welcher ein Starten des Motors verhindert, so lange nicht vom Landrat der Kats-Alarm ausgerufen wurde? Übungen sind nur durch Eingabe eines Sicherheitscodes (Eingabe 1 Woche vor dem Übungstermin) möglich. Resultat: Das Einsatzfahrzeug wird dann nach 10 bis 15 Jahren mit 500km auf dem Tacho ausgemustert, weil die Ersatzteile fehlen und der Wagen sich kaputtgestanden hat.



Sorry, aber einfach "reinrassige" Kats-Fahrzeuge zu beschaffen hat einfach keine wirtschaftlich vertretbare Zukunft.



Greets Uwe Stegemann

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / 338311
Datum08.05.2006 09:2518212 x gelesen
Geschrieben von Uwe StegemannSorry, aber einfach "reinrassige" Kats-Fahrzeuge zu beschaffen hat einfach keine wirtschaftlich vertretbare Zukunft.



Das Problem ist ja den einsatztakischen Wert und Verfügbarkeit zu erhalten. Den Wert kann man nur erhalten, in dem jemand anderes Hand auf die Kiste legt und wilde Veränderungen verhindert. Die freie Verfügbarkeit verringert sich über die Einbindung in die örtliche AAO. Auch hier muß den Feuerwehren /Komunen klar gemacht werden, daß sie die Vehikel mitnutzen dürfen, aber damit rechnen müssen, daß sie det täglichen Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.

Eine Anpassung auf aktuelle Technik ist ist sicherlich sinnvoll, z.B. Stromerzeuger, Lichtmast und ausreichend Absperrmaterial. Ob aber jeweils die teuerste Variante gewählt werden muß...das läppeet sich ja auch über die Menge...

Ein Modul/ freier Gerätraum/etc für Wechselbeladung ist natürlich eine clevere Lösung.



Gruß Lp

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / 338312
Datum08.05.2006 09:5818234 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Christi@n PannierUnd warum sollte es dann vom Katastrophenschutz finanziert werden?

MkG,




Das hab ich ja gar nicht geschrieben. IMHO ist völlig klar das vom Bund in dem Sinne keine Geld mehr kommt. Wenn die Fahrzeuge anschließend von den Ländern bezuschusst werden bzw. von den Kommunen zum Teil finanziert werden müssen, ist es durchaus legitim diese Fahrzeuge auch im normalen Tagesgeschäft einzusetzen.



Grüße, Eric





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AutorEric8 T.8, Wuppertal / 338315
Datum08.05.2006 10:2718389 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Kai StollbergEs kann aber keine feste örtliche Einbindung erfolgen. Wenn man sein LF 16-TS nach seinen Einsatzerfahrungen neu bedenkt und dann zu einem ganz anderem Fahrzeug mit Wassertank, hydraulischen Rettungsgerät, etc. kommt, dann stimmt etwas mit den sonstigen örtlichen Bedingungen nicht. Und dann sollte man so ehrlich sein und sich ein passendes Fahrzeug dafür besorgen und nicht das ganze noch als KatS den Leuten verkaufen.



Ich hatte ja schon in meinem anderen Beitrag geschrieben das ich diese Fahrzeuge nicht als Erstangriffsfahrzeuge sehe. Das darf auch nicht sein! Ich würde mir ja sonst im "großen Supergau" selber ins Bein schneiden weil ebend dieses Fahrzeug für den kommunalen Brandschutz fehlen würde. Ich bin aber der Meinung das, wenn diese Fahrzeuge in Zukunft so oder so, wenigstens zu einem gewissen Teil von den Kommunen bezahlt werden müssen, man diese auch dort einsetzen können sollte.

Wenn ich dann noch z.T. flexible in der Beladung bin, ohne die eigentliche Aufgabe des Fahrzeuges zu vernachlässigen, Frage ich mich wo das Problem ist?



Geschrieben von Kai StollbergHat sich die Katastrophenwelt plötzlich in eine völlig andere Richtung verschoben?



Nunja, gegenüber den Jahren in denen das LF16TS konzipiert wurde hat sich doch schon einiges geändert. Auch bezweifele ich das "Terrorbomben" zur selben flächendeckenden Zerstörung in der lage sind, weil sie einfach nicht in der Häufigkeit wie im V-Fall fallen bzw. explodieren dürften. Jedoch ist es müßig sich darüber den Kopf zu zerbrechen weil Fanatiker immer eine Spur extremer und unberechenbarer sein dürften.

Insofern dürfte ein solches Fahrzeug in Zukunft eher bei "örtlich begrenzten Katastrophen" wie z.B. die letzten Unwetterkatastrophen eingesetzt werden.



Geschrieben von Kai StollbergEine Anpassung muss natürlich erfolgen. Diese muss aber in Richtung KatS gehen. Wofür die lokale Feuerwehr das Gratisauto sonst noch benutzt sollte da nur am Rande eine Rolle spielen.



Nichts anderes hab ich geschrieben. Jedoch erreichst Du so etwas nicht, wenn Du Dich da an eine DIN hältst die einfach veraltet ist.

Geschrieben von Kai StollbergEine Einsatzoption eines KatS-Fahrzeuges ist auch der Personentransport. Und wenn da Löschgruppe draufsteht, sollte auch eine Löschgruppe mit 9 Mann da rein gehen. Unabhängig mit welcher realen Stärke es in den Einsatz fährt. Wie soll man da als Einsatzleitung den Überblick behalten wenn Feuerwehren jetzt schon solche Begriffe frei auslegen. Vor allem im überörtlichen Einsatz. Und ein KatS-Fahrzeug sollte ja für überörtlichen Einsatz da sein, oder?





Naja, ich sehe das eher wie die Düsseldorfer. Trotzdem gebe ich Dir insofern recht als das es definierte Mindestbesatzungen geben muss. Ob man die für solche Fahrzeuge bzw. allgemein mal an die tatsächlichen Verhältnisse anpassen sollte ist aber ein anderes Thema :-)



Grüße, Eric





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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400494
Datum01.05.2007 11:3918253 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzWarum sollten nicht zwei reichen, wenn diese länger als der Tank sind?

Viel Spaß beim Bestücken...G


eschrieben von Fabian KunzMan könnte doch aber einen flacheren Tank verbauen, der G1 und G3 einnimmt.

Klar, dann hätte man evtl. auch eine einigermaßen akzeptable Gewichtsverteilung und nicht so ein hecklastiges Monster, das bei jeder Bodenwelle vorn abheben dürfte, nur hätte das dann wiederum nix mehr mit der "Basis" des LF 20/16 zu tun, weil der Rest der Feuerwehren wird das nicht machen wollen, weil damit einige Möglichkeiten des Durchladens in G1 und 2 verloren gehen!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400496
Datum01.05.2007 11:4718301 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerDas sind schon Anforderungen die sehr konkret gestellt werden (sowas gefällt mir) und/aber über das LF 20/16 teilweise hinausgehen.

-> Pflicht Allrad mit Diff.-sperren und Automatikgetriebe, Lichtmast pneumatisch, SA fremdkraftbetrieben - warum?, Ladeerhaltung 230 V und eingebauter Kompressor!, Dachbeschriftung.

Und auch innovativ: Haspel mit Schlüssel und Standrohr usw.


Teils sehr gut, sowas zu regeln, teils für mich nach wie vor ein Wunschkonzert...

Im geposteten Text fehlt z.B. die Single-Bereifung (die stand m.W. mindestens im Entwurf mal drin), klar, weil geht vermutlich bei dem Gewicht nicht mehr so ohne weiteres oder nur mit viel Mehraufwand...
Automatikgetriebe: NUR, wenn das für den Einsatz im Gelände optimiert ist, das ist bei Standardgetrieben NICHT der Fall, wers nicht glaubt, fahre damit kurze Stücke steil bergab (aber wirklich nur kurze - und unter Anleitung von jemanden ders kann). Wir arbeiten grad daran unsere Allrad-Single-Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (z.B. GW-L2) im Gelände "sicher" zu machen, durch Umprogrammierung der Software, das dauert jetzt schon knapp ein Jahr!
Wozu pneumatischer Lichtmast?
Wozu SA fremdkraft
Wozu eingebauter Kompressor? (Das ist zwar eine nette - teure - Grundidee, hilft aber den anderen Fahrzeuge ohne im Verband im KatS nichts...)
Wozu Haspel fürs Gelände, wenn doch Schlauchschieber auch noch drin sein sollen? Sollen die jedes Mal abgenommen werden, bevor ein Schlauch vom Schieber verlegt wird bzw. bevor man wirklich ins Gelände fährt? Wie siehts mit der Gewichtsbilanz aus (1600 l Wasser - wetten, dass da einige noch mehr wollen?; Heckschlauchschieber UND Heckhaspeln? => m.E. massiv überlastete HA bzw. entlastete VA!


Geschrieben von Hanswerner KöglerDie Verlegegeschwindigkeit ist aber mit 10 km/h nicht ganz UVV-Konform u.v.a für die "Fußlatscher" nicht mitzugehen...



das waren früher immer Schrittgeschwindigkeit..


Geschrieben von Hanswerner KöglerDer Wassersauger kommt mir auch etwas kindisch vor beim KatS - oder?)


damit kann man aber gut einen Platz im Fahrzeug frei halten, der auch frei bleibt, damit man beim KatS-Einsatz da die DayPacks o.ä. der Besatzung des Fahrzeugs unterbringen kann.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400498
Datum01.05.2007 11:5518244 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerDie zwingende Vorgabe eines:

- pneum. Lichtmastes hinten rechts (warum pneum. ? warum unbedingt hinten ?)

- formbeständigen SA 50m (2. LF am Standort - weil ja für KatS abkömmlich sein muss !?)

erschließt sich mir auch nicht (insbesondere nicht aus dem KatS-Gedanken heraus)


mir erschließt sich da noch ganz viel mehr nicht...


Geschrieben von Gerhard BayerWas bringt mir eine verpflichtende Diff.-Sperre an der VA bei einem zwilligsbereiften 14t Fzg. ?

Ganz einfach: Bei der Gewichtsverteilung nach Plan verhinderst Du mit allen eingelegten Sperren, dass das regelmäßig abhebende Vorderrad sinnlos durchdreht... ;-)


Geschrieben von Gerhard BayerIch halte das Fahrzeug in der angeführten Form auch raum- und (insbesondere) gewichtsmäßig für nur schwer realisierbar.


Ich warte jetzt schon seit Beginn der Diskussion um den ersten Entwurf (mein Einspruch dazu hatte ein paar Seiten...), auf das versprochene danach gebaute erste Fahrzeug. Ich kenn nach wie vor und trotz aller anders lautender Behauptungen immer noch keins!
Es gibt dagegen kommunale LF 16-TS(-Ersatz)-Lösungen, die sehen wie folgt aus:
- keinen Tank, dafür Heckschlauchschieber auch bis 1000 m (BaWü)
- kleineren Tank (HH 1. Variante mit 800 l und Heckschlauchschieber)
- keine Heckschlauchschieber mehr (HH 2. Variante)
- basierend auf LF 10/6 (damit in der alten Gewichtsklasse des LF 16-TS!) (Düsseldorf LF 20/6-TS)
(Von anderen Varianten wie z.B. "TSF-W" mit FP und TS usw. red ich erst mal gar nicht.)

More zu den Hintergründen und technischen Fakten inkl. Bildern:
Dr. de Vries: Wasserförderung
Cimolino/Zawadke: Einsatzfahrzeuge-Typen
Reihe: www.einsatzpraxis.org


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400500
Datum01.05.2007 11:5818380 x gelesen
Geschrieben von Kai StollbergOder Lösungen wo dann wichtige Punkte weggelassen werden. Siehe z.B. Düsseldorf mit 8 Sitzplätzen.

Das kannst Du mir sicherlich erklären....

Der Melder ist die einzige Funktion, die Du einigermaßen durch Technik ersetzen kannst.
Du brauchst Platz im Innenraum, wenn Du Ausrüstung einigermaßen sinnvoll und ergonomisch unterbringen willst.
Du hast eh das Personal nicht, um die Fahrzeuge immer voll zu besetzen - schon gar nicht im KatS-Einsatz! Und komm mir nicht mit Personaltransport (gerade nicht über längere Wegstrecken!) - nicht umsonst planen sinnvolle Abteilungsführer o.ä. bei Verbänden MTF für die Züge ein, damit eben nicht alle Mann in jedem Auto sitzen müssen, wenns über hunderte km gehen sollte!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400502
Datum01.05.2007 12:0218214 x gelesen
Geschrieben von Eric TribbleDa kriegst Du auch relativ schnell und ohne Probleme 9 Leute rein,

nein, das wäre nicht rechtens und ist NICHT beabsichtigt!


Geschrieben von Eric TribbleWofür Du den dann wirklich brauchst kannst Du mir ja mal erklären. Zum anderen ist das ein Fahrzeug welches, entgegen vielen anderen Entwürfen, IMHO als einziges mal, mit dem von Dir besagten Hintergedanken, entwickelt wurde. Es ist nicht zu schwer, es ist Geländegängig, es hat denselben Einsatzwert wie von Dir besagtes DIN Fahrzeug und kann darüber hinaus noch sinnvoll im kommunalen Brandschutz als Zweitfahrzeug eingebunden werden.

genau dafür haben wirs auch konzipiert...
Und es kann im Gelände wirklich sehr viel, vgl.
Geländetraining


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400504
Datum01.05.2007 12:0518216 x gelesen
Geschrieben von Eric TribbleGeschrieben von Kai StollbergEine Einsatzoption eines KatS-Fahrzeuges ist auch der Personentransport. Und wenn da Löschgruppe draufsteht, sollte auch eine Löschgruppe mit 9 Mann da rein gehen. Unabhängig mit welcher realen Stärke es in den Einsatz fährt. Wie soll man da als Einsatzleitung den Überblick behalten wenn Feuerwehren jetzt schon solche Begriffe frei auslegen. Vor allem im überörtlichen Einsatz. Und ein KatS-Fahrzeug sollte ja für überörtlichen Einsatz da sein, oder?





Naja, ich sehe das eher wie die Düsseldorfer. Trotzdem gebe ich Dir insofern recht als das es definierte Mindestbesatzungen geben muss. Ob man die für solche Fahrzeuge bzw. allgemein mal an die tatsächlichen Verhältnisse anpassen sollte ist aber ein anderes Thema :-)


Der Rest Deutschlands fährt im Einsatz überwiegend Staffelstärke (oder real sogar deutlich darunter). Das gilt AUCH und gerade für die Einheiten, die im KatS eingesetzt werden.

Guckt Euch die Lagen und die Aufgaben in diesen Lagen doch mal genauer an! (Denkbare Flächenlagen sind: Hochwasser, Waldbrand; für alles andere - bis hin zu wirklich großen Bränden in Städten wird man eher auf die überörtliche Hilfe zurück greifen (auch aus KatS-Einheiten), als auf förmliche KatS-Züge/Einheiten.)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW400517
Datum01.05.2007 12:5918304 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer Melder ist die einzige Funktion, die Du einigermaßen durch Technik ersetzen kannst.

Jepp

Geschrieben von Ulrich CimolinoDu brauchst Platz im Innenraum, wenn Du Ausrüstung einigermaßen sinnvoll und ergonomisch unterbringen willst.

Jepp

Geschrieben von Ulrich CimolinoDu hast eh das Personal nicht, um die Fahrzeuge immer voll zu besetzen

Dann sollte man an der Baustelle arbeiten ;-))

Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd komm mir nicht mit Personaltransport (gerade nicht über längere Wegstrecken!) - nicht umsonst planen sinnvolle Abteilungsführer o.ä. bei Verbänden MTF für die Züge ein, damit eben nicht alle Mann in jedem Auto sitzen müssen, wenns über hunderte km gehen sollte!

Seltsam, hier im Forum wurde z.B. bei BHP 50 NRW genau das kritisiert,
als einige BHP ein paar Fahrzeuge mehr mitgebracht haben........


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW400519
Datum01.05.2007 13:0818207 x gelesen
Geschrieben von Marco DimitriadisFür 500m B-Schlauch werden 3 Schlauchschieber benötigt. Dies ist in Verbindung mit einem 1600l-Tank nicht möglich, da dieser Tank zu hoch ist. Es geht in Verbindung mit einem Standardtank für LF20/16 höchstens 1 Schlauchschieber, in dem dann etwa 8 B-Schläuche untergebracht werden können.

Wie wäre das bei 800-1.000 l ? 2 Schlauchfächer möglich ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400528
Datum01.05.2007 13:3418257 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleffeltsam, hier im Forum wurde z.B. bei BHP 50 NRW genau das kritisiert,
als einige BHP ein paar Fahrzeuge mehr mitgebracht haben.....


Die Frage ist, was ist die Vorplanung und was sind "ein paar Fahrzeuge mehr".
Für die Verlegung um die Ecke ist das MTF noch kein großer Vorteil (eher ein Nachteil), für die Fahrt von hier nach Brandenburg schon...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW400532
Datum01.05.2007 13:4018267 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Frage ist, was ist die Vorplanun

BHP 50 = 2 EE NRW = 2 Züge => 2 MTW


Geschrieben von Ulrich CimolinoFür die Verlegung um die Ecke ist das MTF noch kein großer Vorteil (eher ein Nachteil), für die Fahrt von hier nach Brandenburg schon...

Hm,

schon mal einen GW-SAN 25 (NRW) mit 6 Personen besetzt,
die nicht an Untergewicht leiden ?
Da wird es schon schön kuschelig ;-))

Geschrieben von Ulrich Cimolino für die Fahrt von hier nach Brandenburg schon...

Dann aus Kostengründen eher weniger *duck*


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen400627
Datum01.05.2007 20:4118229 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleff
Hm,

schon mal einen GW-SAN 25 (NRW) mit 6 Personen besetzt,
die nicht an Untergewicht leiden ?
Da wird es schon schön kuschelig ;-))


Wie sieht es bei den Fahrzeugen mit der Gewichtsbilanz aus, sind die auch "ausgereizt" oder dürfen es schon mal 6 "Erwachsene" a´95 - 100 kg sein?

Gruß
Heinrich


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW400634
Datum01.05.2007 20:5518246 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannWie sieht es bei den Fahrzeugen mit der Gewichtsbilanz aus

Konnte ich noch nicht nachwiegen ;-(

Geschrieben von Heinrich Brinkmannsind die auch "ausgereizt"

Da mir keine Wiegescheine der GW-San vorliegen könnte ich da nur spekulieren.


Frag das doch mal beim Lieferanten an:


Aufbau-Hersteller GW-SAN


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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