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Thema | Feuerwehr statt Bund | 15 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Luca8s E8., Fürth / | 338262 | |||
Datum | 07.05.2006 19:42 | 8358 x gelesen | |||
Hallo, wie sieht es denn da genau aus? Was muss ich beachten, wie lange vorher muss ich das dem Kreiswehrersatzamt bescheid geben? Kann mir dabei jemand helfen? Wie sieht die Verpflichtung aus? Muss ich dann bei einer Feuerwehr bleiben, oder bei irgendeiner? Gruß, Lucas | |||||
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Autor | Uwe 8S., Hamm / | 338267 | |||
Datum | 07.05.2006 20:11 | 6760 x gelesen | |||
Geschrieben von Lucas Ebersbergerwie sieht es denn da genau aus? Wo?? Beim Bund?? Da laufen grüne Männchen herum und fahren grüne Karren durch die Gegend. Geschrieben von Lucas Ebersberger Was muss ich beachten, wie lange vorher muss ich das dem Kreiswehrersatzamt bescheid geben? Du musst dir irgendwo eine Katastrophenschutzeinheit suchen, welche an Deiner Person so sehr interssiert ist, dass sie Dich aufnimmt und den Papierkram für Dich erledigt. Das ganze muss aber geschehen sein, bevor Du einen einberufungsbefehl bekommen hast. Ist der Einberufungsbefehl schon da, so kannst du versuchen mit dem netten Mann von den grünen Männchen zu reden, ob ausnahmsweise ... Geschrieben von Lucas Ebersberger Kann mir dabei jemand helfen? Ja. Sofern Du schon in einer Wehr bist frag mal die älteren Kameraden. Sofern nicht, nimm Google zur Hilfe. Freistellen können Katastrophenschutzeinheiten von Feuerwehr, Rotem Kreuz, DLRG und ähnliche bekannte große Hilfsorganisationen. Und in den Zeiten immer kleiner werdender Ortsverbände reicht meist schon ein Anruf oder eine Email und der zuständige Mann kümmert sich drum. Geschrieben von Lucas Ebersberger Wie sieht die Verpflichtung aus? Du verpflichtest Dich halt, im Katastrophenschutz mitzuwirken. Geschrieben von Lucas Ebersberger Muss ich dann bei einer Feuerwehr bleiben, oder bei irgendeiner? Ich kenne das nur vom THW. Dort ist es so, dass man recht einfach bei Bedarf den Ortsverband wechseln kann. Ich vermute, dass es bei Feuerwehr und Co auch geht, wenn man freundlich fragt und rechtzeitig wegen einem Umzug oder ähnlich Bescheid sagt. Ach ja, da die Frage so kurz gehalten ist noch ein Hinweis: Überleg Dir genau, wozu Du Dich verpflichen willst. Sprich vorher mit dem Dienstherren über die genauen Dienstpflichen und wie diese am Standort ausgelegt bzw. gelebt werden. Gruß Uwe stegemann Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / | 338269 | |||
Datum | 07.05.2006 20:36 | 6672 x gelesen | |||
Bonjorno! Ich denke mal du willst wissen, wie eine Verpflichtung bei der Feuerwehr aussieht, sonst würdest warscheinlich ins BW-Forum posten. Also, alles was ich sage bezieht sich auf die Löscheinheit in der ich tätig bin, auf Bochum, respektive NRW. Nur schon mal vorweg. Also bei der Feuerwehr ist es so, dass du ein Dienstverhältnis der besonderen Art mit der Stadt eingehst. Die Stadt ist träger der komunalen Gefahrenabwehr, also Zivil- sowie Katastrophenschutz. Besonderes Dienstverhältnis besagt, dass du dich verpflichtest an Einsätzen, Übungen und auch Ärtzlichen-Untersuchungen, zumindest, wen diese besonders angeordnet sind war zu nehmen hast und auch so zu sagen dein bestes geben musst. dafür musst du nicht zur Bundeswehr. verstößt du gegen diese "Auflagen" stehen ganz schnell die Jungs in Flecktarn vor deiner Tür mit der Armbinde "Feldjäger" Dass mit dem kreiswehrersatzamt regelt zumindest bei uns die Stadt, also hast du nix damit zu tun. Aberbeachte auch dass, was mein Vorschreiber dazu geschrieben hat! In der Regel ist es so, dass sich der Wehrführer deiner Wehr damit befasst und dir alles erläutern kann. Dass is` in der Regel auch dein Ansprechpartner, es sei den dieser übergibt die Aufgabe jemand anderem, so ist es z.B. bei uns. Die Verpflichtung geht über derzeit sechs Jahre, und umfasst das oben genannte. In der Regel kannst du dich bei allen Hilfs Organisationen verpflichten ASB, JUH, DLRG, THW, Feuerwehr uvm. Bei uns ist es so, dass es innerhalb der Stadt sehr einfach ist. da bekommst du wieder drei Seiten Formulare bei uns und dass war dann alles für dich. Geht es in eine andere Stadt, kann ich dir nicht weiterhelfen, was dass angeht würd ich auch deinen Wehrführer oder den Beauftragten ansprechen. Ganz wichtig ist denke ich auch ob du in die Einheit rein passt, in du willst. Ich an deiner Stelle würde mich mal an die Wehr wenden und mit denen ausmachen, dass du ein paar Übungsdienste zu siehst und mal rein schnupperst. Hoffe ich konnte dir weiter helfen. Und allen anderen ein gut Wehr und passt auf euch auf. MkG. Alex Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / | 338284 | |||
Datum | 07.05.2006 22:52 | 6847 x gelesen | |||
Geschrieben von Lucas EbersbergerWie sieht die Verpflichtung aus? Muss ich dann bei einer Feuerwehr bleiben, oder bei irgendeiner? Also du suchst di eine Freiwillige Feuerwehr, die zu einer Katastrophenschutzeinheit gehört. Wenn du von jener aufgenommen wirst, kannst du eine Verpflichtung als sogenannter "Helfer im Katastrophenschutz" über 6 Jahre unterschreiben. Es kann aber auch sein, dass du für diese Verfahrung direkt zu den Verantwortlichen des Brand- und Katastropenschutzes (so heißt es jedenfalls in Brandenbur) musst. Jene Verpflichtung gilt dann an Stelle des Zivildienstes oder der Bundeswehr. Als Helfer im Katastrophenschutz hast du allerdings auch die Pflichten, einerseits an einer mind. Ausbildungsstundenzeit teilzunehmen und anderseits eine mind. Stundenzahl verfügbar zu sein. Du kannst die Feuerwehr dann auch wechseln, aber dann wieder zu einer, die auch im Katastrophenschutz eingebunden ist. Mit freundlichem Gruß Stefan Ganzke | |||||
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Autor | Uwe 8S., Hamm / | 338287 | |||
Datum | 07.05.2006 22:59 | 6731 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan GanzkeAls Helfer im Katastrophenschutz hast du allerdings auch die Pflichten, einerseits an einer mind. Ausbildungsstundenzeit teilzunehmen und anderseits eine mind. Stundenzahl verfügbar zu sein. Ich berichtige mal den Satz: Als Helfer im Katastrophenschutz hast du allerdings auch die Pflichten, einerseits an einer mind. Ausbildungsstundenzeit teilzunehmen und anderseits Wann immer der Katastrophenfall eintritt hat er auf Befehl zu erscheinen (und nicht in falscher Uniform Schnee zu schippen). Und wenn er Jahresurlaub eingereicht hat, so endet auch dieser sobal der Bundestag den Spannungsfall bzw. den Verteidigungsfall ausgerufen hat. Greets Uwe Stegemann Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / | 338349 | |||
Datum | 08.05.2006 15:14 | 6648 x gelesen | |||
Hallo Alexander, Geschrieben von Alexander Finke Also bei der Feuerwehr ist es so, dass du ein Dienstverhältnis der besonderen Art mit der Stadt eingehst. Die Stadt ist träger der komunalen Gefahrenabwehr, also Zivil- sowie Katastrophenschutz. Besonderes Dienstverhältnis besagt, dass du dich verpflichtest an Einsätzen, Übungen und auch Ärtzlichen-Untersuchungen, zumindest, wen diese besonders angeordnet sind war zu nehmen hast und auch so zu sagen dein bestes geben musst. dafür musst du nicht zur Bundeswehr. verstößt du gegen diese "Auflagen" stehen ganz schnell die Jungs in Flecktarn vor deiner Tür mit der Armbinde "Feldjäger" Ich halst mit Nuhr: "Wann man keine Ahnung hat, einfach ..." Die Feldjäger werden nur tätig um jemanden zum Dienst vorzuführen, wenn ein Disziplinarvorgesetzter der Bundeswehr ein Verfahren "Unerlaubte Abwesenheit" einleitet. Und das setzt den Status Soldat voraus. Feldjäger sind keine Polizeikräfte. Und der Einsatz der Feldjäger ist immer eine Gradwanderung. Hintergründe führen hier aber zu weit. Für Wehrpflichtige oder Kriegsdienstverweigern, die Ersatzdienst nach Wehrpflichtgesetz leisten gilt: Wenn man seiner Verpflichtung nicht nachkommt, dann wir man an das Kreiswehrersatzamt oder das Bundesamt für Zivilschutz "zurückgemeldet". Man steht dann wieder für den Wehr- oder Zivildienst zu Verfügung und wird dann von diesen Stellen darüber informiert, wo man seinen Dienst abzuleisten hat. Genau im Wehrpflichtgesetz nachzulesen. Der Rest des Geschrieben ist ja so weit in Ordnung. Nur bitte keine Unwahrheit und Gerüchte verbreiten. Sonst glaubt das noch jemand. Gruß André -- | |||||
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Autor | Luca8s E8., Fürth / | 338352 | |||
Datum | 08.05.2006 15:44 | 6731 x gelesen | |||
Wie viele Stunden sind dann das so pro Monat, und in welchem Umfang hat man am Wochenende frei (da ich am WoE in einer anderen Stadt bin, und 100km zu einem Einsatz doch ein etwas zu langer Anfahrtsweg ist)? Ich hoffe, dass ich mir demnächst nochmal die Feuerwehr, um die es geht, anschauen kann, um mich dann für die 6 Jahre Katastophenschutz zu verpflichten. Immerhin hat es mir in meiner alten Feuerwehr ne Menge Spaß gemacht, und zum Bund mag ich nicht unbedingt gehen. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Hamm / | 338355 | |||
Datum | 08.05.2006 15:51 | 6687 x gelesen | |||
Geschrieben von Lucas EbersbergerWie viele Stunden sind dann das so pro Monat, und in welchem Umfang hat man am Wochenende frei (da ich am WoE in einer anderen Stadt bin, und 100km zu einem Einsatz doch ein etwas zu langer Anfahrtsweg ist)? Ich verweise auf mein Posting vom 07.05.2006 20:11: Geschrieben von Uwe Stegemann Sprich vorher mit dem Dienstherren über die genauen Dienstpflichen und wie diese am Standort ausgelegt bzw. gelebt werden. Ganz einfach gesagt: Es gelten meist überall die selben Dienstvorschriften - nur werden sie überall anders ausgelegt. Ich habe beispielsweise mal gelernt, dass "man" im THW 120 Stunden im Jahr leisten muss. Ich habe Leute kennengelernt, die sind auf ca 200 Stunden im Jahr gekommen und ich habe Leute kennengelernt, die sind nur auf ca 50 bis 70 Stunden im Jahr gekommen. Lieber Lucas Ebersberger, die gestellte Frage kann hier im Forum niemand wirklich beantworten. Greets Uwe Stegemann Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. | |||||
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Autor | Luca8s E8., Fürth / | 338387 | |||
Datum | 08.05.2006 18:22 | 6669 x gelesen | |||
Mit den etwa 120 Studen im Jahr kann ich halbwegs etwas anfangen. Das ist genau das, was ich hören wollte. Das es letztendlich mehr oder weniger ist, das steht auf einem anderen Blatt. Aber unter der Stundenanzahl kann ich mir wenigestens vorstellen, in etwa wie viel das so wird. Und ob jetzt das doppelte oder die Hälfte, das ist dann egal ;-) | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / | 338388 | |||
Datum | 08.05.2006 18:25 | 6660 x gelesen | |||
Hi, im Bereich der Fw wirst Du Dich meistens um die 200 Stunden bewegen. Das ist zumindest die Zahl, die hier in der Umgebung am geläufigsten ist. Wo die herkommt.. keine Ahnung. Ich weiß, dass sich das je nach Bundesland unterscheiden kann. Wieso das THW "nur" 120 Stunden als Vorgabe hat, weiß ich nicht. Arbeiten vielleicht weniger *duck* :-D MFG Ingo -- | |||||
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Autor | Uwe 8S., Hamm / | 338389 | |||
Datum | 08.05.2006 18:34 | 6626 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornWieso das THW "nur" 120 Stunden als Vorgabe hat, weiß ich nicht. Ich aber: Geschrieben von Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk vom 01.01.2002 (Helferrichtlinie) § 9 Umfang der Dienstleistung Mehr ist schon zulässig. Ich hab es auch schon mal auf deutlich über 700 Stunden gebracht in einem Jahr. Greets Uwe Stegemann Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. | |||||
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Autor | Luca8s E8., Fürth / | 338390 | |||
Datum | 08.05.2006 18:40 | 6707 x gelesen | |||
Okay, ich glaube auch das 200 Stunde eher Standart sind. Zumindest wären das auch grob die Stunden, die ich bei meiner alten Feuerwehr in der Jugendgruppe zusammen bekommen hätte. Da wären ja schon alleine die Mittwochsübungen ausreichend gewesen... | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 338396 | |||
Datum | 08.05.2006 19:41 | 6623 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Lucas Ebersberger Okay, ich glaube auch das 200 Stunde eher Standart sind. Zumindest wären das auch grob die Stunden, die ich bei meiner alten Feuerwehr in der Jugendgruppe zusammen bekommen hätte. Da wären ja schon alleine die Mittwochsübungen ausreichend gewesen... Zumindest in unserer Feuerwehr sind Stunden, die aufgrund bloßer Organisationszugehörigkeit geleistet werden, nicht anrechenbar. D.h. 100 h zusätzlich zu dem, was du ohnehin machst. MkG, | |||||
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Autor | Luca8s E8., Fürth / | 338505 | |||
Datum | 09.05.2006 14:27 | 6599 x gelesen | |||
Ja, ist mir schon klar. Meine Frage ist ausreichend beantwortet. Vielen Dank | |||||
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Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / | 338530 | |||
Datum | 09.05.2006 18:40 | 6600 x gelesen | |||
Pardon, ich habe einen Punkt übersprungen. Wen du an der Stelle mal erlaubst, wäre es so, dass die Feldjäger mal rein schauen, wen du die Vorladungen des Kreiswehrersatzamtes missachtest. Sind aber wahrscheinlich auch nicht gleich die Jungs in Grün, sonder Zivil-Fahnder der Feldjäger und ob die sofort vorführen können, ist mir nicht bekannt. Vielleicht ermitteln die nur und die Polizei macht den Rest, is` mir aber auch Latte, ich hab nämlich kein intresse daran diese Variation aus zu probieren ;-) MkG. Alex Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | |||||
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