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| Thema | Freistellung / Was passiert .... | 30 Beträge | |||
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
| Autor | Dirk8 A.8, Velbert / | 339177 | |||
| Datum | 15.05.2006 19:24 | 13586 x gelesen | |||
| Hallo, folgende Frage: Freigestellter FM (NRW) vom Wehrdienst für 6 Jahre. Die 6 Jahre sind noch noch nicht abgeleistet. FM kommt nur noch selten zum Dienstabend und auch nur sehr selten zu Einsätzen. Sollte der Fall eintreten und der FM aus der Feuerwehr ausscheiden, was passiert mit der Verpflichtung? Wird er zur Bundeswehr, in betracht auf Familienstand und Alter eingezogen ? FM nicht verheiratet, 1 Kind ca. 24 Jahre alt. Gruß Dirk | |||||
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| Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / | 339179 | |||
| Datum | 15.05.2006 19:32 | 12049 x gelesen | |||
| Hier spielt es mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Rolle, ob das Kind bei ihm lebt oder ob er nur unterhaltspflichtig ist. Lebt das Kind bei ihm, kann er nur schlecht bzw. gar nicht gezogen werden, zahlt aber nur für das Kind, so wird er höchst wahrscheinlich in seine Kaserne einrücken dürfen! Allerdings wird ihm die Zeit die er im Zivil- und Katastrophenschutz abgeleistet hat, wird auf die Zeit in der BW aufgerechnet. Is` also so eine Sache. Auf jeden Fall wird er nach dem Austritt aus der FF wenige Tage später einen Brief vom Zuständigen Kreiswehrersatzamt bekommen, welches eine verpflichtende Einladung zur Musterung enthält. MkG. Alex Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | |||||
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| Autor | Dirk8 A.8, Velbert / | 339181 | |||
| Datum | 15.05.2006 19:38 | 11904 x gelesen | |||
| Hallo, Er lebt mit Lebensgefährtin und Kind zusammen ! Hatte ich vorhin vergessen zu schreiben. Gruß Dirk | |||||
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| Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / | 339182 | |||
| Datum | 15.05.2006 19:41 | 11847 x gelesen | |||
| Ja, o.K. Ist dann schwer zusagen, da werden dir wohl nur die Sachbearbeiter des Kreiswehrersatzamtes oder andersweitig bewanderte Personen in diesem Bereich weiter helfen können. Ich für meinen Teil, hab in die Richtig keine Ahnung. Aber ich danke mal, wen man dem Sachbearbeiter die Lage erklärt lässt sich da vielleicht was machen. Ist er den als Sorgeberechtigter für das Kind eingetragen oder nur seine Lebensgefährtin oder beide zusammen??? MkG. Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 339189 | |||
| Datum | 15.05.2006 20:29 | 11907 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Alexander Finke Hier spielt es mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Rolle, ob das Kind bei ihm lebt oder ob er nur unterhaltspflichtig ist. Lebt das Kind bei ihm, kann er nur schlecht bzw. gar nicht gezogen werden Blödsinn. Natürlich kann er gezogen werden. Die aktuelle Einberufungspraxis ist zwar, dass verheiratete und unverheiratete Väter mit (Teil-)Sorgerecht (und das ist der springende Punkt: Es geht ums Sorgerecht und nicht um eine rein biologische Vaterschaft) nicht eingezogen werden, das ist aber nicht einklagbar. Geschrieben von Alexander Finke Allerdings wird ihm die Zeit die er im Zivil- und Katastrophenschutz abgeleistet hat, wird auf die Zeit in der BW aufgerechnet. Wow, stolze Behauptung. Dafür hast du sicherlich eine Rechtsquelle. Wehrpflichtgesetz, § 13b: (2) Haben Wehrpflichtige sechs Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten. Genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (Absatz 1 Satz 2) gelten als Mitwirkung, soweit sie insgesamt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht übersteigen. Endet die Mitwirkung aus Gründen, die nicht in der Person oder in dem Verhalten des Wehrpflichtigen liegen, vorzeitig, so ist die im Zivilschutz oder Katastrophenschutz zurückgelegte Zeit, soweit sie die Hälfte der Zeit nach Satz 1 übersteigt, anteilmäßig auf den Grundwehrdienst anzurechnen. Im Klartext, damit auch du es verstehst: Die im Ersatzdienst abgeleistete Zeit wird dann anteilig angerechnet, wenn der Freigestellte nicht schuld am vorzeitigen Ende seinedr Freistellung ist UND er berfeits mindestens 3 Jahre im Zivil- und Katastrophenschutz mitgewirkt hat. MkG, | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 339190 | |||
| Datum | 15.05.2006 20:31 | 11884 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Christi@n Pannier Wehrpflichtgesetz, § 13b: 'schuldigung, is natürlich 13a MkG, | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 339192 | |||
| Datum | 15.05.2006 20:52 | 11877 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk ArnoldsSollte der Fall eintreten und der FM aus der Feuerwehr ausscheiden, was passiert mit der Verpflichtung? Wird i.d.R. beendet sein. Geschrieben von Dirk Arnolds Wird er zur Bundeswehr, in betracht auf Familienstand und Alter eingezogen ? Sein heutiges Alter und sein heutiger Familienstand sind unerheblich. Es wird immer der Status angesetzt der zum Zeitpunkt der Verpflichtung bestanden hat. Und gerade bei diesen kandidaten kann ein wohlmeinender Anruf beim KWEA Wunder bewirken was die Geschwindigkeit und die Konsequenz der Einberufung betrifft... ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Denn8is 8B., Gerlingen / | 339195 | |||
| Datum | 15.05.2006 21:00 | 11875 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Finke...welches eine verpflichtende Einladung zur Musterung enthält. Warum? Wurde Er nicht schon vor der Befreiung gemustert?! Ist meines wissens so üblich. Er wirt dann wohl eher einen Einrückebefehl erhalten. MkG Dennis | |||||
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| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / | 339197 | |||
| Datum | 15.05.2006 21:10 | 12000 x gelesen | |||
| Hallo Dennis, Geschrieben von Dennis Blos Warum? Wurde Er nicht schon vor der Befreiung gemustert?! Nicht unbedingt. Weder ich noch einige andere die mit mir von JF>FF gewechselt sind wurden gemustert... Woran das liegt bzw. wo da der Stichtag liegt,keine Ahnung...?? Grüße über die 295 Andi | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 339198 | |||
| Datum | 15.05.2006 21:15 | 11873 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis BlosWurde Er nicht schon vor der Befreiung gemustert?! Nein. Musterung muß nicht vor Freistellung sein. Geschrieben von Dennis Blos Er wirt dann wohl eher einen Einrückebefehl erhalten. Selbst wenn er gemustert wurde ist das zu lange her, so daß eine Nachmusterung anstehen wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Denn8is 8B., Gerlingen / | 339212 | |||
| Datum | 15.05.2006 22:09 | 11931 x gelesen | |||
| Gut, aber wenn ich gemustert werde und als "Ungeeignet" bezeichnet werde, dann brauche ich bei der FW auch keinen "Ersatzdienst" machen, weil ich ja eh untauglich bin. Das mit der Nachmusterung was Christian geschrieben, macht natürlich da mehr Sinn. Gruß zurück MkG Dennis | |||||
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| Autor | Kay 8S., Seester / | 339213 | |||
| Datum | 15.05.2006 22:10 | 11934 x gelesen | |||
| Moin moin! ... und wenn ich mich da an das "Kleingedruckte" in meiner Verpflichtungserklärung (sie nun auch schon wieder 7 Jahre her ist) erinnere, sind bei einer Verletzung der Dienstpflicht auch noch nicht unerhebliche Strafzahlungen fällig?! MkG | |||||
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| Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf / | 339256 | |||
| Datum | 16.05.2006 14:45 | 11829 x gelesen | |||
| Ich gehe davon aus, dass dieser nicht mehr eingezogen wird, da die zuständige Behörde in den meisten Fällen erst eine Geldstrafe ausstellt bzw. die verletzte Zeit mit einem Stundensatz berechnet. Natürlich kann die Behörde "Schwänzer" auch einberufen, aber dafür wäre der Aufwand zu groß und da Behörden gerne den bequemen Weg gehen wird die Geldstrafe sehr wahrscheinlich Vorrang bekommen. Mit kameradschaftlichen Grüßen | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Aachen/Alpen / | 339264 | |||
| Datum | 16.05.2006 17:02 | 11855 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen KöhlerNatürlich kann die Behörde "Schwänzer" auch einberufen, aber dafür wäre der Aufwand zu groß und da Behörden gerne den bequemen Weg gehen wird die Geldstrafe sehr wahrscheinlich Vorrang bekommen. Nein. Wir haben andere Erfahrungen gemacht. Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo kurz nach der Entlassung die Einberufung in der Post lag. Wowereit. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / | 339273 | |||
| Datum | 16.05.2006 19:11 | 12004 x gelesen | |||
| Ein freundiges Tach auch mal so in die Runde! Wie gesagt, ich gebe nur dass wieder, was ich weiß. P.S. ich hab nicht so viel Zeit um Paragraphen zu suchen, so wie einige andere hier. Ich gebe meist dass wieder, was ich gelesen habe: Hier, in einschlägige Fach-Zeitschriften usw. oder was beim Dienst an mich weiter gegeben wurde... @Christian: Du musst verdammt viel Zeit haben jeden meiner Beiträge zu zerlegen und entsprechende Paragraphen zu suchen, damit du an meinen Beiträgen rum moppern kannst. Also dafür hab hätte ich keine Zeit. Mal so nebenbei, auch wen hier was "falsches" wieder gegeben wird, so werden die Behörden schon wissen, was sie tun. Und in deinem letzten Absatz sieht man ja, dass es nicht ganz falsch war, sondern nur dass eine entscheidende Tatsache gefehlt hat. Und noch was, es spielt in dem Punkte eine Rolle, ob dass Kind bei ihm lebt, wen er z.B. Alleinerziehender ist, wie will das KWEA ihn da einziehen, irgendwer muss sich um das Kind kümmern. Aber ich bin sicher auch darauf hast du wieder, wen auch unpraktikable Lösungen. Auf jedenfall wird kein Sachbearbeiter des KWEA einen Vater einziehen, dass kannst du einem erzählen, der die Jacke hinten zu macht. So, gut dass ich dass jetzt mal los geworden bin. Nun ja, soll mir auch hupe sein. MkG. Alex Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / | 339275 | |||
| Datum | 16.05.2006 19:26 | 11858 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Alexander Finke Wie gesagt, ich gebe nur dass wieder, was ich weiß. Nunja, das Thema behandelt allerdings eine Problematik, bei der weniger subjektiver Meinungen eine Rolle spielen, sondern eher Fakten (eben auch §§ aus dem Gesetz xyz). Und wenn man da nicht sattelfest ist, sollte man besser nix zu schreiben. Irgendwelches Halbwissen bringt nur die Leute durcheinander. MkG Sascha | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Aachen/Alpen / | 339278 | |||
| Datum | 16.05.2006 19:55 | 11849 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander FinkeChristian: Du musst verdammt viel Zeit haben jeden meiner Beiträge zu zerlegen und entsprechende Paragraphen zu suchen, damit du an meinen Beiträgen rum moppern kannst. Also dafür hab hätte ich keine Zeit. Wenn man viel damit zu tun hat oder sich dafür interessiert, dann ist das suchen einer entsprechenden Gesetzespassage eine sache von Sekunden. Internet machts möglich. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 339298 | |||
| Datum | 16.05.2006 21:38 | 11865 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen KöhlerIch gehe davon aus, dass dieser nicht mehr eingezogen wird, da die zuständige Behörde in den meisten Fällen erst eine Geldstrafe ausstellt bzw. die verletzte Zeit mit einem Stundensatz berechnet. Die Geldbuße soll dazu dienen, den nachlässigen Dienstpflichtigen wieder zur regelmäßigen Teilnahme am Dienst zu motivieren. Wenn das nicht fruchtet wird die Freistellung aufgehoben und das KWEA informiert. Und dann liegt es auch etwas an der bisherigen Dienststellen da etwas Überzeugungsarbeit zu leisten, damit das mit der Einberufung läuft ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 339302 | |||
| Datum | 16.05.2006 21:52 | 11810 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander FinkeP.S. ich hab nicht so viel Zeit um Paragraphen zu suchen, so wie einige andere hier. Dann solltest Du ab und an mal an Dieter Nuhr denken.... Geschrieben von Alexander Finke Ich gebe meist dass wieder, was ich gelesen habe: Hier, in einschlägige Fach-Zeitschriften usw. oder was beim Dienst an mich weiter gegeben wurde... Hörensagen ist immer einer der unzuverlässigsten Quellen. Wenn man schon Behauptungen aufstellt sollte dann mehr kommen als "ich habe mal gehört, daß einer gesagt hat der meinte, daß..." Geschrieben von Alexander Finke @Christian: Du musst verdammt viel Zeit haben jeden meiner Beiträge zu zerlegen und entsprechende Paragraphen zu suchen, damit du an meinen Beiträgen rum moppern kannst. Also dafür hab hätte ich keine Zeit. Oder er hat sich einfach nur schon vorher intensiv mit der Material beschäftigt und weiß deshalb wie er mit wenig Aufwand an die benötigten Informationen kommt. Geschrieben von Alexander Finke Mal so nebenbei, auch wen hier was "falsches" wieder gegeben wird, so werden die Behörden schon wissen, was sie tun. Das war aber nicht die Intention des Themas. jemand stellt eine Frage, will eine Antwort ohne auf die Behörde zu warten. Da hilft es dann wenig, wenn falsche Infos weiter gegeben werden. Geschrieben von Alexander Finke Auf jedenfall wird kein Sachbearbeiter des KWEA einen Vater einziehen, dass kannst du einem erzählen, der die Jacke hinten zu macht. Ich hatte bei mir in der Einheit (in Oliv) einen Fall, da wurde sogar ein verheirateter Vater der sogar noch beruflich selbständig war eingezogen. Einfach nur deshalb, weil er sich nicht an die Spielregeln gehalten hat und das KWEA da schon aus Prinzip tätig werden mußte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 339442 | |||
| Datum | 17.05.2006 20:35 | 11889 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Alexander Finke @Christian: Du musst verdammt viel Zeit haben jeden meiner Beiträge zu zerlegen und entsprechende Paragraphen zu suchen, damit du an meinen Beiträgen rum moppern kannst. Also dafür hab hätte ich keine Zeit. Die Zeit habe ich auch nicht. Aber ich war selbst lange genug freigestellt (und habe mich auch mal mit dem ganzen Prozedere genauer befasst) um zu wissen, a) wo und b) wie das geregelt ist. Den entsprechenden 13a Wehrpflichtgesetz nachzuschlagen ist eine Sache von 20 Sekunden. Das relativiert "Zeit" natürlich. Nicht genug Zeit habe ich, jeden deiner Beiträge zu lesen bzw. an jedem deiner Beiträge "rumzumoppen". Ich nehme mir aber durchaus das Recht (und auch die Zeit) die ein oder andere - wissentlich oder unwissentlich - hier aufgestellte und nachprüfbar falsche Behauptung zu widerlegen. Geschrieben von Alexander Finke Wie gesagt, ich gebe nur dass wieder, was ich weiß. Du gibst, insbesondere beim Thema Freistellung, vornehmlich Dinge von dir, die du glaubst zu wissen. Du hast erst vor wenigen Tagen zu genau diesem Thema einen anderen Knaller losgelassen, in der Antwort hierzu hat dir jemand geraten, vielleicht einfach mal nichts zu schreiben, wenn man es nicht genau weiß. Hättest du machen können, hast du aber nicht. Also beklag dich jetzt bitte nicht, wenn du in den nächsten Fettnapf trittst. MkG, | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 339443 | |||
| Datum | 17.05.2006 20:42 | 11887 x gelesen | |||
| P.S.: Geschrieben von Christi@n Pannier in der Antwort hierzu hat dir jemand geraten, vielleicht einfach mal nichts zu schreiben, wenn man es nicht genau weiß. Hättest du machen können, hast du aber nicht. Denn bereits in deiner Folgeantwort hast du nicht nur erneut unter Beweis gestellt, eigentlich keine Ahnung vom Thema zu haben, nein, obwohl Andre dir erklärt hatte, dass ein Tätigwerden der Feldjäger voraussetzt, dass die betreffende Person sich im Status eines Soldaten befinden muß, bringst du einen Klopper von wegen Zivil-Fahnder der Feldjäger und so einen Stuß. MkG, | |||||
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| Autor | Uwe 8S., Hamm / | 339444 | |||
| Datum | 17.05.2006 20:45 | 11870 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander FinkeMal so nebenbei, auch wen hier was "falsches" wieder gegeben wird, so werden die Behörden schon wissen, was sie tun. Ja, das glaube ich auch. Ich hab zwar mal gehört, dass in Behörden auch nur Menschen arbeiten (wenn sie den Arbeiten), aber sobald sie ihre Uniform tragen und als Vertreter der Behörde tätig sind, sind sie alle unfehlbar. Ach ja. Die Feuerwehr ist doch eine Einrichtung der Gemeinde, eine Behörde. Is die nun auch per Definition unfehlbar? Komisch, ich glaub es fast sogar selber. Greets Uwe Stegemann Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. | |||||
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| Autor | Andr8eas8 H.8, Fröndenberg / | 339446 | |||
| Datum | 17.05.2006 21:06 | 11794 x gelesen | |||
Hallo @ Christian Pannier Nicht aufregen das ist nicht gut fürs Herz! Und bei den Aussagen lohnt das nicht! Bist du wieder in D? oder noch im großen, weiten Land? gruß Andreas Meine Meinung! | |||||
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| Autor | Joch8en 8S., Kerzenheim / | 339620 | |||
| Datum | 18.05.2006 21:17 | 11849 x gelesen | |||
| ich kann nur aus erfahrung sprechen , ws hat folgen wenn die 150 std. im jahr nicht erreicht werden und wenn er aus der feuerwehr ausscheidet kann das kreiswehresatzamt in noch für die verbleibende zeit einziehen oder aufforden zivi zu machen. | |||||
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| Autor | jens8 S.8, albstadt / baden würtemberg | 344095 | |||
| Datum | 21.06.2006 09:39 | 11724 x gelesen | |||
| Tach, ich selbst musste trotz allem zur Musterung. Konnte aus gesundheitlichen gründen meine Zeit auch nicht voll ableisten, habe aber nach einiger Zeit ( nach dem Austritt ) einen Einrufungsbescheid bekommen. MFG Jens | |||||
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| Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / NRW | 344125 | |||
| Datum | 21.06.2006 12:02 | 11917 x gelesen | |||
| So, jetzt mal Butter bei den Fischen... Fahnenflüchtige sind Soldaten die ihren Wehrdienst nicht antreten oder frühzeitig unerlaubt verlassen... http://www.dooyoo.de/berufe-taetigkeiten/zeitsoldat-bundeswehr/620298/ Des Weiteren, werden Fahnder der Feldjäger auch Zivil tätig. # Feststellen von Sachverhalten im dienstlichen Interesse http://www.militaerpolizei.de/modules.php?name=News&file=article&sid=58 Darunter fallen auch Sachen, wie nicht erscheinen zum Dienst nach Einberufung!!! Vielleicht solltest du dir selber mal deine eigenen Grundsätze und Zitate zu Worte nehmen... Übrigens, ich hab zwei Bekannte, die noch bei der Truppe sind und diese ermitteln mehr Zivil als sonst was. Dreimal darfst du raten, was deren Aufgabe ist: dass zuführen von nicht angetretenen Soldaten nach einberufung. Übrigens, dass das Tätig werden der Feldjäger vorraus setzt, dass du Soldaten Status hast, hab ich nie bestritten, allerdings hast du den ab Einberufung, so ist zumindest meine Kenntnis. Kommt jetzt vielleicht ein bisschen Forsch rüber, aber mir ist gerade auch die Hutschnurr geplatzt...dass ein oder andere mal sollte man vielleicht wirklich mal daran denken, dass es auch noch andere Leute mit etwas Hintergrundwissen gibt, auch wen diese "nur" Feuerwehrmannanwärter sind... Und jetzt werde ich Dieter Nuhr mal zu mindest ansatzweise folgen, ich werde meine Fresse halten, aber nur, weil mich die Besserwisserei in diesem Forum des öfteren ankotzt. Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | |||||
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| Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 344131 | |||
| Datum | 21.06.2006 12:18 | 11957 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Finke
Das ist SO nicht richtig :) Fahnenflucht und eigenmächtige Abwesenheit sind 2 elementar unterschiedliche Paar Schuhe :) Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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| Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / NRW | 344133 | |||
| Datum | 21.06.2006 12:21 | 11914 x gelesen | |||
| Dann bitte ich dass so mal an den Admin der darunter stehenden Seite zu erläutern. Dass ist nämlich seiner Seite entnommen. Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | |||||
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| Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 344138 | |||
| Datum | 21.06.2006 12:27 | 11778 x gelesen | |||
| Von jemandem, der sich "Opel Speedster" nennt...und eine Berufsbeschreibung liefert....erwarte ich nicht das er Feinheiten wirklich korrekt wiedergibt. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 344148 | |||
| Datum | 21.06.2006 12:56 | 11837 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander FinkeKommt jetzt vielleicht ein bisschen Forsch rüber, aber mir ist gerade auch die Hutschnurr geplatzt...dass ein oder andere mal sollte man vielleicht wirklich mal daran denken, dass es auch noch andere Leute mit etwas Hintergrundwissen gibt, auch wen diese "nur" Feuerwehrmannanwärter sind... Hat nix mit Feuerwehrmannanwärter zu tun, aber wenn du Informationen aus Quellen bringst die einfach so nicht richtig sind dann ist das dein Problem. Jens hat es ja schon erläutert. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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