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ThemaFarbkennzeichnung von Gasflaschen4 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / 339445
Datum17.05.2006 21:045946 x gelesen
Hi,



mir ist gerade der Newsletter (der Link ist nicht von mir) von Dräger ins Haus geflattert. Darin findet sich u.a. folgendes:



Neue Farbkennzeichnung von Gasflaschen – Übergangszeit läuft zur Jahresmitte ab



Im Juli 1997 wurde die neue Euro-Norm DIN EN 1089-3 veröffentlicht. Sie legt die neue Farbkennzeichnung für Gasflaschen fest (Schulter weiß/schwarz). Diese Norm ist ab dem 1. Juli 2006 anzuwenden. In der Übergangszeit können somit zwei verschiedene Kennzeichnungen verwendet werden.




Übergangsfrist, neue Kennzeichnung etc. ist bekannt. Meine Frage: Gilt für alte Flaschen Bestandsschutz oder müssen nach Ablauf der Übergangsfrist ausnahmslos alle Flaschen der "neuen" Kennzeichnung entsprechen?



(Wie immer wäre eine Quelle sehr willkommen, aber das muss ich ja wohl nicht erwähnen...)



mkG

Adrian Ridder



Take Care, Be Careful, Stay Safe!



deutscher Teil von firetactics.com



atemschutzunfaelle.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 339449
Datum17.05.2006 21:224576 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Adrian RidderÜbergangsfrist, neue Kennzeichnung etc. ist bekannt. Meine Frage: Gilt für alte Flaschen Bestandsschutz oder müssen nach Ablauf der Übergangsfrist ausnahmslos alle Flaschen der "neuen" Kennzeichnung entsprechen?



(Wie immer wäre eine Quelle sehr willkommen, aber das muss ich ja wohl nicht erwähnen...)




Ich bin - zugegeben - etwas erstauznt, dass solche Aussagen vom Hause Dräger gemacht werden. Die Kernaussage ist zwar IMHO richtig, aber sachlich falsch begründet und dementsprechend wird auch eine falsche Frist genannt.

Die erwähnte DIN EN 1089-3 ist für den Altbestand zunächst mal völlig unmaßgeblich. Fachlich korrekt ist IMHO die Begründung über die Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 Abs. 7 und § 27 Abs. 3) und die Druckgeräteverordnung, § 4. Dementsprechend (§ 27 Abs. 3 BetrSichV) endet die Übergangsfrist am 31.12.2007.

Adolf Fleck von der LFS Baden-Württemberg hat dazu einen guten und verständlichen Artikel geschrieben, in welchem der Sachverhalt umfassend (und meiner (fachlichen) Meinung nach richtig) erklärt wird.

MkG,

Christi@n



-------------------------------------------------

Fumus ignem



- This is my very own opinion... -





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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / 339470
Datum17.05.2006 23:194603 x gelesen
Hi,



Geschrieben von ---CP---

Adolf Fleck von der LFS Baden-Württemberg hat dazu einen guten und verständlichen Artikel geschrieben,





Danke, hilft mir sehr.

mkG

Adrian Ridder



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deutscher Teil von firetactics.com



atemschutzunfaelle.de

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / 339685
Datum19.05.2006 12:244445 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Adrian RidderÜbergangsfrist, neue Kennzeichnung etc. ist bekannt. Meine Frage: Gilt für alte Flaschen Bestandsschutz oder müssen nach Ablauf der Übergangsfrist ausnahmslos alle Flaschen der "neuen" Kennzeichnung entsprechen?

Die DIN EN 1089-3 formuliert es so:

Zitat:

Besondere nationale Bedingungen für Österreich, Deutschland,

Niederlande und Schweiz



Die Anforderung dieser Norm gilt nicht für einen Zeitraum, der spätestens am 1. Juli 2006 endet, abhängig von einer Nachprüfung, die z. B. das Ergebnis der bevorstehenden Europäischen Studie und die laufenden

Europäischen Normungsaktivitäten für die kommende Normenreihe EN 1089 berücksichtigt.

Zitat Ende



Möge es jeder interpretieren, wie er will ;-)

Gruß

Markus

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