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ThemaLadungssicherung Atemschutzgeräte17 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorStef8an 8R., Bielefeld / 339474
Datum17.05.2006 23:3417410 x gelesen
Hallo Forum,



in vielen Feuerwehren wird der Ladungssicherung nur eine untergeordnete Beachtung geschenkt.



In der FwDV 7 wird in Kapitel 8 der Transport von Atemschutzgeräten beschrieben.

Zitat:

"Atemschutzgeräte und Druckbehälter sind in den dafür vorgesehen Halterungen in den Fahrzeugen zu transportieren. Fehlen solche Halterungen, dürfen Atemschutzgeräte und Druckbehälter nur in nach geltendem Gefahrgutrecht geeigneten Transportbehältern oder Transportkisten transportiert werden. Außerdem ist auf die Ladungssicherung nach der Straßenverkehrsordnung

zu achten."



Kann mir einer von Euch erklären, wie diese Transportbehälter oder Transportkisten nach geltendem Gefahrgutrecht beschrieben sind. Ich habe in der GGBefG keinen dienlichen Hinweis gefunden.



In der STVO § 22 Abs.1 steht nur:

Zitat:

"...sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."



Wie habt Ihr die Transportmöglichkeit in euren MTW/MTF gelöst? Über gute und sichere Ideen würde ich mich freuen.



MfG



Stefan

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / 339480
Datum17.05.2006 23:4815547 x gelesen
Hm,



nach den Grundprinzipien der Ladungssicherung gibt es zwei Methoden: kraftschlüssige oder formschlüssige Sicherung. Alles runde oder unförmige ist schlecht mit Gurten kraftschlüssig zu packen. Also geht das nur formschlüssig mit Kisten oder Halterungen, die aber den Flaschen keine Bewegung erlauben dürfen! Die Kiste selbst kann dann wieder kraft- oder formschlüssig oder beides zusammen gehalten werden.



Natürlich müssen die Ankerpunkte im KFz die Belastungen auch aushalten...



Gruß LP

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen344426
Datum22.06.2006 00:4115484 x gelesen
Die einsatzbereiten Geräte hängen in ihren Halterungen, eventuelle Reserveflaschen ( v.a. für Übungen) werden in eine Kunststoffkiste gestellt, die komplett mit Bauschaum gefüllt ist. Dieser hält senkrechte KG-Rohre mit passendem Durchmesser und Höhe. Zum Transport wird diese mit Zurrgurten fixiert.

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AutorJürg8en 8H., Hohnstorf/Elbe / Niedersachsen344472
Datum22.06.2006 09:4915869 x gelesen
Hallo...
Geschrieben von Stefan RochusKann mir einer von Euch erklären, wie diese Transportbehälter oder Transportkisten nach geltendem Gefahrgutrecht beschrieben sind. Ich habe in der GGBefG keinen dienlichen Hinweis gefunden.

Nach meinem Wissen, handelt es sich um keine speziellen Kisten. Es können Holz oder Kunststoffkisten sein, in die, die Flaschen eingelegt werden. Die Maße der Transportkiste sollte der Flaschengröße entsprechen, sichergestellt sein muß, das die innenliegenden Flaschen ihre Lage in der Kiste nicht verändern und die Transportkiste auch nicht verlassen können.
Kiste im Fahrzeug verstauen und an vorhandene Zurrpunkte mittels Zurrgurten sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen oder umfallen kann.

Ideal , so haben wir das auch gemacht, ist die Variante mit Kunststoffrohren die in einer Alukiste stehen. Der Raum zwischen den Rohren wird mit Bauschaum ausgefüllt. Flaschen in die Rohre stellen, Deckel darauf, fertig. Kiste im Fahrzeug sichern.

Mfg
Jürgen


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AutorAndr8eas8 W.8, Rannungen / Bayern374996
Datum10.12.2006 22:5715590 x gelesen
Hi,

ich hätte dazu noch ne Frage. Wie is des wenn ich nicht die Möglichkeit habe die Atemluftflaschen mit einem MTW oder ähnlich zu transportieren, sondern meinen priv. PKW verwenden muss. Muss ich mein Auto extra kennzeichnen? Brauch ich einen Gefahrgutführerschein?

MKG

Wetz


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg374997
Datum10.12.2006 23:0815530 x gelesen
Geschrieben von Andreas Wagnerich hätte dazu noch ne Frage. Wie is des wenn ich nicht die Möglichkeit habe die Atemluftflaschen mit einem MTW oder ähnlich zu transportieren, sondern meinen priv. PKW verwenden muss. Muss ich mein Auto extra kennzeichnen? Brauch ich einen Gefahrgutführerschein?

Für komprimierte Luft? Dann müsste man auch am Rednerpult des Bundestags eine Gefahrgut-Kennzeichnung anbringen ;-). IMO musst du nur für entsprechende Ladungssicherheit sorgen, bspw. durch eine Kiste in die man abgesägte 20er KG-Rohre schraubt. Die Kiste dann fest im Kofferraum vertaut und gut ist.

Gruß, MaWe

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AutorAndr8eas8 W.8, Rannungen / Bayern375000
Datum10.12.2006 23:1815374 x gelesen
na dann is ja gut!

Danke dir!

MKG


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AutorMark8us 8K., Straßgiech / Bayern375009
Datum11.12.2006 00:4615522 x gelesen
Wir haben vor kurzem nachgelesen, dass Atemschutzgeräte bzw. Flaschen in Privat PKW nur gegen verrutschen gesichert werden müssen.

Hab mal ein wenig gegoogelt und die Stelle wiedergefunden


Die Vertreter des LFV konnten sich dieser Argumentation nicht anschließen. Der Vertreter des GAA
(Herr Hofmann) wies auf die Ausnahmeregelungen von den Vorschriften der GGVS hin. Er hat
Erkundigungen bei der Polizei (Gefahrgutkontrolle) eingeholt. Danach dürfen Atemluftflaschen und
auch PA im Privat-Kfz transportiert werden. Es ist eine Ladungssicherung erforderlich, diese ist
gegeben wenn das Verrutschen der ASG und Flaschen durch andere Gepäckstücke sichergestellt ist.
Beim Transport von losen Atemluftflaschen muss der Verschlusstopfen in das Flaschenventil
eingeschraubt sein. Ein Begleitpapier in Form des Einberufungsschreibens zum Lehrgang kann
mitgeführt werden. Herr Hofmann zitiert dann die Ausnahmeregelung (siehe Anlagen 1 bis 3). Die
Ausnahmeregelungen sind/waren in dieser Form nicht allen Feuerwehren bekannt.


http://www.feuerwehr-pfarrkirchen.de/ausbildung/2005/atl_10-05/Transport.pdf


www.feuerwehr-strassgiech.de

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie bei ebay versteigern.

Wie immer, alles IMHO.

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AutorAndr8eas8 W.8, Rannungen / Bayern375010
Datum11.12.2006 01:4815407 x gelesen
sehr schön!

Vielen Dank!

MKG

Wetz


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW498938
Datum29.07.2008 14:2213524 x gelesen
Geschrieben von Stefan RochusWie habt Ihr die Transportmöglichkeit in euren MTW/MTF gelöst? Über gute und sichere Ideen würde ich mich freuen.

gibts da mittlerweile ein paar mehr Ideen zu?

Gefunden habe ich aktuell:

Transportgitter für 4 Fl.
http://www.fib-online.de/flaschenbox.pdf

Ich kann mich aber dumpf auch noch an Kisten aus Aluminium bzw. Multiplex erinnern, wo aufrecht 4 oder 6 Flaschen gelagert werden konnten.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern498949
Datum29.07.2008 14:5913239 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinogibts da mittlerweile ein paar mehr Ideen zu?

Ja, die gibt es z.B. hier.



Grüßle
CS





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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg498983
Datum29.07.2008 18:5713104 x gelesen
Tipps gibt es vielleicht auch hier: Industriegaseverband (Link zu einem Merkblatt)


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern499011
Datum29.07.2008 21:1212961 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinogibts da mittlerweile ein paar mehr Ideen zu?

http://www.buechl-city.de/ffw/Aktive%20Wehr/Fahrzeuge/MZF/MZF-Atemschutz.jpg


MkG


Jürgen Dichtl



Meine persönliche Meinung!


Meine Feuerwehr

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AutorDomi8nic8 S.8, Würenlingen / Schweiz / Aargau / Schweiz499012
Datum29.07.2008 21:2013027 x gelesen
Die Firma Brändle hat da auch ein Produkt im Angebot:
Ein Rollwagen im Euro-Palett Format. Ein Photo von der Rückansicht: http://www.braendle.ch/indexPage.php?open=produkteDetail&pid=29

Auf Anfrage werden die dir sicher genauere CAD Zeichnungen und Details zustellen können.


Dieser Beitrag repräsentiert meine private Meinung und muss weder mit der der FFW Würenlingen oder der der WF PSI noch der der Gemeinde Würenlingen bzw. dem Arbeitsgeber (PSI) übereinstimmen.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW499015
Datum29.07.2008 21:3913003 x gelesen
Geschrieben von Dominic SuterEin Rollwagen im Euro-Palett Format.

Keine Rollwagen, viel kleiner...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H499016
Datum29.07.2008 21:4112910 x gelesen
Geschrieben von Andreas Wagnerich hätte dazu noch ne Frage. Wie is des wenn ich nicht die Möglichkeit habe die Atemluftflaschen mit einem MTW oder ähnlich zu transportieren, sondern meinen priv. PKW verwenden muss. Muss ich mein Auto extra kennzeichnen? Brauch ich einen Gefahrgutführerschein?

Antworten z.B. hier:

http://www.taucher.net/redaktion/28/show.html?topic=6


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen499019
Datum29.07.2008 21:5013078 x gelesen
Hallo,

wir haben nun seit einiger Zeit (ca. einem jahr) die "Flaschenbox" in regem Gebrauch, ist eigentlich doch ganz brauchbar... Auf alle Fälle auch leichter zu transportieren als irgendeine Metalllösung...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


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