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ThemaÜbungen mit Feuerlöschern, speziell Pulver5 Beträge
RubrikÜbung
 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / 341438
Datum01.06.2006 01:267559 x gelesen
Hallo,



die Meinungen, inwieweit Übungen mit Feuerlöschern, insbesondere natürlich Pulverlöschern und stark rauchendem Brandklasse-B-Objekt ;o) , zulässig oder unzulässig sind, gehen in "Fachkreisen" ja weit auseinander.



Kann man für Hessen eine klare Aussage treffen, wie, wann und wo solche Übungen erlaubt bzw. verboten sind?



Immerhin handelt es sich ja eigentlich um einen Bereich, in dem weniger Meinungen, sondern (hoffentlich) klare Vorschriften das Handeln bestimmen sollten...

mfG



Mathias Zimmer





#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorTobi8as 8K., Messel / 341603
Datum02.06.2006 01:435438 x gelesen
Soweit ich weiß sidn offiziel Übungen mit Gasbetriebenen Übungsanlagen und Wasserlöscher erlaubt.



Realübungen sind wohl nur unter strengen vorraussetzungen erlaubt - obwohl sie meiner Meinung sehr wichtig und sinnvoll sind udn in den Grundlehrgang gehören.

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen350305
Datum19.07.2006 18:155433 x gelesen
Hallo nochmal,

hat den niemand etwas handfestes?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorPete8r G8., Apolda / Thüringen356038
Datum18.08.2006 08:095503 x gelesen
Hallo,

ich habe die Frage leider erst jetzt bemerkt.
Die Durchführung von Übungen mit tragbaren Feuerlöschern ist inzwischen mit verschiedenen Simulationsanlagen, die mit Gas betrieben werden mehr oder weniger real möglich. Wer jedoch wirklich den Unterschied in der Brandbekämpfung eines A- und B- Brandes mit verschiedenen Löschmitteln erfahren will, dem bleibt nur die Übung mit realen Löschgeräten.
Zur Frage, welche Regeln für die Übung mit Löschmitteln gelten möchte ich auf das im März 2000 veröffentlichte Beiblatt 1 zu DIN EN 3 mit dem Titel ?Tragbare Feuerlöscher ? Feuerlöschmittel und Umweltschutz? verweisen.
Im Beiblatt 1 von DIN EN 3 wurden alle notwendigen technischen und gesetzlichen Informationen einschließlich den Entsorgungsregeln zusammengetragen, die sowohl die Übenden und Erprobenden selbst, als auch diejenigen, die Feuerlöscherübungen bzw. Erprobungen verantwortlich durchführen, beachten sollten.


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen360410
Datum12.09.2006 02:415339 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter GundermannIm Beiblatt 1 von DIN EN 3 wurden alle notwendigen technischen und gesetzlichen Informationen einschließlich den Entsorgungsregeln zusammengetragen, die sowohl die Übenden und Erprobenden selbst, als auch diejenigen, die Feuerlöscherübungen bzw. Erprobungen verantwortlich durchführen, beachten sollten.

danke für die (noch später bemerkte ;) späte Antwort - inzwischen gab es dazu auch in der "Brandschutz" eine Notiz zu lesen. Das Beiblatt kenne ich nicht, werde ich mir dann wohl mal besorgen müssen.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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 01.06.2006 01:26 Math7ias7 Z.7, Offenbach a.M.
 02.06.2006 01:43 Tobi7as 7K., Messel
 19.07.2006 18:15 Math7ias7 Z.7, Offenbach a.M.
 18.08.2006 08:09 Pete7r G7., Apolda
 12.09.2006 02:41 Math7ias7 Z.7, Offenbach a.M.
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