News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen | 23 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Tobi8as 8M., Grosselfingen / BW | 343064 | |||
Datum | 13.06.2006 16:58 | 12618 x gelesen | |||
Hallo mir hat sich die Frage gestellt welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten um ein Feuerwehrfahrzeug zu bewegen. Der Führerschein für die bestimmte Fahrzeugklasse ist ja klar aber muss zusätzlich noch der MAschinist aus Versicherungsgründen vorhanden sein oder geht es auch ohne? Denke da an Fahrten mit dem TSF oder MTW im Übungsdienst oder bei Besorgungsfahrten. Welche Rechtsgrundlagen bestehen hier? MFG Tobias | |||||
| |||||
Autor | Patr8ic 8V., Contwig / Rheinland-Pfalz | 343065 | |||
Datum | 13.06.2006 17:09 | 11050 x gelesen | |||
Hallo, natürlich muss für das Fahrzeug die entsprechende Fahrerlaubnis vorliegen. Gerade wenn ich an Versorgungsfahrten mit MTW o.ä. denke, muss der Maschinistenlehrgang nicht unbedingt absolviert sein. Dennoch solltest du dich auf keinen Fall einfach in ein Fahrzeug setzen und 'drauf losfahren', sondern mit deinem Wehrführer absprechen, wie es bei euch geregelt ist. Bei uns erhält jeder, der als vernünftig genug angesehen ist und keinen Unfall hatte (gerade bei Führerscheinneulingen), eine Einweisungsfahrt. Danach darf er das Fahrzeug zur Übung und auch im Einsatz fahren. Wenn du allerdings ein Löschfahrzeug fahren willst, gehört meiner Meinung nach der Maschinistenlehrgang einfach hinzu, Sprechfunklehrgang ist auch nicht schlecht. Viele Grüße ------------------ Dieser Beitrag gibt nur meine Meinung wieder. Besucht die Feuerwehr Contwig | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343066 | |||
Datum | 13.06.2006 17:14 | 10705 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias MößmerDer Führerschein für die bestimmte Fahrzeugklasse ist ja klar aber muss zusätzlich noch der MAschinist aus Versicherungsgründen vorhanden sein oder geht es auch ohne? Der Versicherung ist es egal, sofern Du den FS für die entsprechende Klasse besitzt. Geschrieben von Tobias Mößmer Denke da an Fahrten mit dem TSF oder MTW im Übungsdienst oder bei Besorgungsfahrten. Was soll man da mit dem Ma? Geschrieben von Tobias Mößmer Welche Rechtsgrundlagen bestehen hier? Abgesehen von der Führerscheinfrage gibt es da nur noch interne Dienstanweisungen und von der Stadt/Gemeinde eingeführte Vorraussetzungen, die überall sehr unterschiedlich sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Tobi8as 8M., Grosselfingen / BW | 343067 | |||
Datum | 13.06.2006 17:15 | 10887 x gelesen | |||
Hallo es geht hier nicht um mich es hat sich uns nur die allgemeine Frage gestellt ob es Rechtlich in Ordnung ist das zum Beispiel bei einer Jugendübung jemand das Fahrzeug lenkt der keine Maschinistenausbildung besitzt. | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343068 | |||
Datum | 13.06.2006 17:15 | 10792 x gelesen | |||
Geschrieben von Patric Volb
Das sehe ich auch so. Er fragte aber auch nach Rechtsgrundlagen. Das können in dem Fall aber nur Dienstanweisungen der Gemeinde sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 343069 | |||
Datum | 13.06.2006 17:41 | 10791 x gelesen | |||
Bei uns wurde sich zB der jungen CE Fahrer angenommen und wir wurden auf jedes einzelne Fahrzeug durch einen erfahrenen Maschinisten eingewiesen, schon lang vor unserem Maschinisten Lehrgang. Pro Fahrzeug habe ich zB knapp 200Km gefahren und natürlich jedesmal noch Pumpenbedienung, Verlastet Geräte etc. gemacht. HAt den Vorteil das man nach dem Maschinistenlehrgang direkt ins Geschehen eingreifen kann und siehe da, ein Paar Tage nach Lehrgangsabschluss hatte ich auch gleich meine erste Einsatzfahrt zu einem Brand. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343072 | |||
Datum | 13.06.2006 18:04 | 10778 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens FischerBei uns wurde sich zB der jungen CE Fahrer angenommen und wir wurden auf jedes einzelne Fahrzeug durch einen erfahrenen Maschinisten eingewiesen, schon lang vor unserem Maschinisten Lehrgang. Pro Fahrzeug habe ich zB knapp 200Km gefahren und natürlich jedesmal noch Pumpenbedienung, Verlastet Geräte etc. gemacht. HAt den Vorteil das man nach dem Maschinistenlehrgang direkt ins Geschehen eingreifen kann und siehe da, ein Paar Tage nach Lehrgangsabschluss hatte ich auch gleich meine erste Einsatzfahrt zu einem Brand. So ähnlich wird es bei uns auch gehandhabt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg | 343087 | |||
Datum | 13.06.2006 19:38 | 10882 x gelesen | |||
Bei uns soll der Maschinist dabei sein, da du dort auch das Thema Sonderrecht behandelst. Es gibt natürlich auch ausnahmen. Die Person wird dann halt zum nächsten Maschinistenlehrgang angemeldet und die Einweisung auf das Fahrzeug und das Thema Sonderrechte kann notfall vorrübergehend z.B. vom Gerätewart gemacht werden wenn die Führung zustimmt- Funklehrgang ist bei uns im Grundlehrgang dabei. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. icq 289 746 657 | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343089 | |||
Datum | 13.06.2006 19:41 | 10851 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian HeitzmannBei uns soll der Maschinist dabei sein, da du dort auch das Thema Sonderrecht behandelst. Es gibt natürlich auch ausnahmen. Die Person wird dann halt zum nächsten Maschinistenlehrgang angemeldet und die Einweisung auf das Fahrzeug und das Thema Sonderrechte kann notfall vorrübergehend z.B. vom Gerätewart gemacht werden wenn die Führung zustimmt- Hauptsache, das macht jemand, der weiss wovon er spricht. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 343148 | |||
Datum | 14.06.2006 09:53 | 11325 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Tobias Mößmer Feuerwehrfahrzeug zu bewegen. Der Führerschein für die bestimmte Fahrzeugklasse ist ja klar Du beantwortest Deine Frage doch schon selber. Für das Bewegen eines Fahrzeugs ist ausschließlich die entsprechende Fahrerlaubnis rechtlich relevant. Geschrieben von Tobias Mößmer Der Führerschein für die bestimmte Fahrzeugklasse ist ja klar aber muss zusätzlich noch der MAschinist aus Versicherungsgründen vorhanden sein oder geht es auch ohne? Führerschein für das Bewegen des Fahrzeugs und Maschinistenlehrgang für die Bedienung der Pumpen, Aggregate usw. In der Regel ist beides in einer Person vereint, aber grundsätzlich völlig unabhängig voneinander. Wer keine FE hat fährt das Fahrzeug nicht, wer keinen MA-Lehrgang hat bedient keine Pumpen. Bei uns lief es schonmal getrennt. Da habe ich das Fzg mangels eines weiteren Fahrers/GF zur Einsatzstelle gefahren und nach endgültigem Aufstellungsort von einem ausgebildeten Maschinisten ohne Führerschein, der hinten drin saß, übernehmen lassen und bin danach GF geworden. Sicher nicht die Ideallösung, aber bevor man gar nicht fährt... Geschrieben von Tobias Mößmer Denke da an Fahrten mit dem TSF im Übungsdienst Sinnvoll ist dann sicherlich, dass das Fahrzeug von einem Maschinisten bewegt wird, oder in jedem Fall einer an Bord ist, der das Fahrzeug im Einsatzfall dann übernehmen kann. Wenn man damit alleine unterwegs ist, dann wird man ja im Einsatzfalle eh zur Wache zurückfahren und die Kollegen einsammeln. Für einen MTW braucht man keinen MA-Lehrgang. Welche Voraussetzungen an das Führen von FW-Fahrzeugen geknüpft ist, ist immer intern geregelt. In Köln läuft es so, dass idR der Führerschein an einen MA-Lehrgang gekoppelt ist. Nach der Führerscheinprüfung macht man eine sog. Lehrfahrerabnahme mit einem Fahrlehrer der FW-Schule machst, dananch bist du berechtigt, das FW-Fahrzeug zu Übungsdiensten und sonstigen Fahrten zu bewegen. Nach einer gewissen Kilometeranzahl wird dann nochmal eine Alarmfahrerabnahme mit dem Fahrlehrer der FW-Schule gemacht, bestehend aus theoretischer Belehrung über Sonder- und Wegerechte und einem praktischen Teil. Erst danach ist man erst berechtigt, das Fzg. mit Sonderrechten zu führen. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
| |||||
Autor | Pete8r H8., Idstein / | 343150 | |||
Datum | 14.06.2006 10:03 | 10775 x gelesen | |||
Hallo, Die Versicherung verlangt das der Fahrer das Fahrzeug sicher fahren kann und darf! Und: Den Dienstlichen Auftrag / Zweck / Charakter der Fahrt Gruß Peter | |||||
| |||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 343154 | |||
Datum | 14.06.2006 10:18 | 10902 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Peter Hauptvogel Versicherung verlangt das der Fahrer das Fahrzeug sicher fahren kann Welche Versicherung meinst du? Das können und dürfen eines Fahrzeug fahrens wird in der Regel bereits durch das Bestehen der Fahrprüfung dokumentiert. Wenn man darüber hinaus weitere Anforderungen stellen würde, dann dürften einige Menschen in diesem Land keine Autos bewegen ;-) Auch wenn es interne Vorgaben für das Führen von FW-Fahrzeugen gibt, so ändert dies nichts daran, dass die Fahrerlaubnis die ausschlaggebende Berechtigung ist. Verstöße gegen Dienstanordnungen werden allenfalls disziplinarrechtlich bzw. ggf. - wenn die Gemeinde Strafantrag stellen würde - strafrechtlich wegen des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs nach § 248 b StGB relevant. mit dem Versicherungsschutz der Haftpflicht hat das überhaupt nichts zu tun. Die zahlt nach außen hin gegenüber dem Geschädigten immer. Und mit einem späteren Regress würde ich mich schwer tun. Geschrieben von Peter Hauptvogel Und: Den Dienstlichen Auftrag / Zweck / Charakter der Fahrt Es muss einen Feuerwehrbezug der Fahrt geben. Nicht mehr und nicht weniger. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel /Nds. / Niedersachsen | 343156 | |||
Datum | 14.06.2006 10:32 | 10667 x gelesen | |||
Hallo Katja, eine Frage an dich als Rechtsanwältin... findet der §7 der BGV A1 hier Anwendung??? Gruß Stefan | |||||
| |||||
Autor | Pete8r H8., Idstein / | 343189 | |||
Datum | 14.06.2006 12:55 | 10773 x gelesen | |||
Die Versicherung (leider selbst erlebt) schaut da ganz genau ob der Fahrer die Grundvorraussetzungen (C2H5OH, Drogen, Krankheit, Allergien, Medis) erfüllt. Durfte schon selbst in die Argumentation. Weiterhin wird der Dienstliche Bezug bei Fahrzeugen des ÖR-Dienstes (KEINE VEREINSAUTOS) auch in Frage gestellt. Schönes Braten Peter PS: Der Deutsche schaut wen er verklagen kann, der Amerikaner verklagt den Hersteller von Boden und Schuhen, weil nirgends ein schild stand: "wer zu doof zum laufen ist fällt hin" in diesem sinne... | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 343190 | |||
Datum | 14.06.2006 13:06 | 10805 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens FischerBei uns wurde sich zB der jungen CE Fahrer angenommen und wir wurden auf jedes einzelne Fahrzeug durch einen erfahrenen Maschinisten eingewiesen, schon lang vor unserem Maschinisten Lehrgang. Pro Fahrzeug habe ich zB knapp 200Km gefahren und natürlich jedesmal noch Pumpenbedienung, Verlastet Geräte etc. gemacht. HAt den Vorteil das man nach dem Maschinistenlehrgang direkt ins Geschehen eingreifen kann und siehe da, ein Paar Tage nach Lehrgangsabschluss hatte ich auch gleich meine erste Einsatzfahrt zu einem Brand. Andersrum macht es Sinn, so eher weniger. auf dem Maschi-Lehrgang die Dinge erlernen, danach in der eigenen Wehr vertiefen, üben und Routine bekommen. So werden die Jungs unter Umständen schon vor dem Lehrgang zu Hause "versaut", macht keinen Sinn und ist suboptimal. Man muß ja nicht gleich nach dem Lehrgang einsatzmäßig fahren, da ist dann eine gewisse "Einarbeitungszeit" angebracht. Wozu gehst du sonst auf den Lehrgang wenn du alles vorher schon gemacht hast? Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
| |||||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 343192 | |||
Datum | 14.06.2006 13:17 | 10825 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schorer
Damit ich das Papier krieg das mir erlaubt die Großfahrzeuge im Einsatzdienst zu fahren. Wobei ich jetzt an Fahrzeuge fahren und kennenlernen nicht viel mit "versauen" feststellen kann. DAS lernst du auf dem Lehrgang ja eh nicht. Und auf meinem Maschi Lehrgang konnt ich jetzt keinen Nachteil daran feststellen, dass sich die mit CE Führerschein schon mit der Materie Maschinist auskannten im Vergleich zu denen, die recht wenig bis keine Vorkenntnis hatten. Und für mich ist es einfach eine Sinnvolle Methode, die Zeit eines evtl. Führerschein Neulings bis zum Maschinisten Lehrgang zu nutzen um danach möglichst wenig Zeit zu verlieren. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 343193 | |||
Datum | 14.06.2006 13:24 | 10724 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens FischerDamit ich das Papier krieg das mir erlaubt die Großfahrzeuge im Einsatzdienst zu fahren. Das ist ein Lehrgang um etwas zu lernen, kein Papierkurs. Wenn man alles kann, braucht man auch keinen Lehrgang dazu machen. Geschrieben von Jens Fischer Wobei ich jetzt an Fahrzeuge fahren und kennenlernen nicht viel mit "versauen" feststellen kann. DAS lernst du auf dem Lehrgang ja eh nicht. Richtig, aber man bekommt gleich standortspezifische "Eigenheiten" mit, beim Lehrgang ist das weniger der Fall. Geschrieben von Jens Fischer Und auf meinem Maschi Lehrgang konnt ich jetzt keinen Nachteil daran feststellen, dass sich die mit CE Führerschein schon mit der Materie Maschinist auskannten im Vergleich zu denen, die recht wenig bis keine Vorkenntnis hatten. Genau, es ist Blödsinn vorher etwas zu machen wenn im Lehrgang trotzdem nochmal alles gemacht wird und auch werden muß. Kommen alle mit dem gleichen Wissen kommt keine Langeweile auf, sind aber solche starken Schwankungen innerhalb einer Gruppe wirds schon wieder schwierig. Geschrieben von Jens Fischer Und für mich ist es einfach eine Sinnvolle Methode, die Zeit eines evtl. Führerschein Neulings bis zum Maschinisten Lehrgang zu nutzen um danach möglichst wenig Zeit zu verlieren. eitnah auf den Lehrgang schicken und gut is. ;-) Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343198 | |||
Datum | 14.06.2006 13:40 | 10742 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter HauptvogelDie Versicherung (leider selbst erlebt) schaut da ganz genau ob der Fahrer die Grundvorraussetzungen (C2H5OH, Drogen, Krankheit, Allergien, Medis) erfüllt. Durfte schon selbst in die Argumentation. Erklär das bitte genauer? Wann und wie "schaut" die Versicherung? Denn die Versicherung erhält schliesslicher keinerlei Angaben über Krankheiten, Allergien und Medis. Was soll die da in Frage stellen. Geschrieben von Peter Hauptvogel Weiterhin wird der Dienstliche Bezug bei Fahrzeugen des ÖR-Dienstes (KEINE VEREINSAUTOS) auch in Frage gestellt. Das verstehe ich nicht. Wo genau wird bei "Dienstfahrzeugen" der "Dienstbezug" in Frage gestellt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 343243 | |||
Datum | 14.06.2006 19:07 | 10664 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerWozu gehst du sonst auf den Lehrgang wenn du alles vorher schon gemacht hast? Weil in Deutschland eben bei vielen Dingen nicht das Können zählt, sondern ein Papier mit einem Stempel darauf ;-) Geschrieben von Christian Schorer So werden die Jungs unter Umständen schon vor dem Lehrgang zu Hause "versaut", macht keinen Sinn und ist suboptimal. Oder anders herum. Ich muß nach dem Lehrgang erst den großen roten Reset-Knopf drücken, und danach alles neu ausbilden. Kommt natürlich immer darauf an, wie die Standortausbildung qualitativ läuft. Und drei Mal darfst Du raten, wer die Jungs bei uns in der Mangel hat ;-) Ob davor oder danach ist übrigens eher ein Zufallsprodukt. Sollte jemand sehr zeitnah nach seinem C(E) zum Maschinistenlehrgang gehen, wird er diese Einweisung hinterher erhalten. Liegen aber zwischen C(E) und Maschinistenlehrgang mehrere Monate, so nutze ich diese Zeit, um bereits Erfahrung vor allem im Fahren der Einsatzfahrzeuge zu vermitteln. Die Bedienung der Pumpen und Aggregate ist dabei ein angenehmer Nebeneffekt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Pete8r H8., Idstein / | 343259 | |||
Datum | 14.06.2006 22:45 | 10846 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningErklär das bitte genauer? Wann und wie "schaut" die Versicherung? Denn die Versicherung erhält schliesslicher keinerlei Angaben über Krankheiten, Allergien und Medis. Was soll die da in Frage stellen. Naja, ich durfte einen Standardbrief "Feuerwehr" (so der Kommentar eines Befreundeten VS-Mitarbeiters) ausfüllen, in dem Mehrfach nach genannten Punkten gefragt wurde. Aber das nur am Rande. Geschrieben von Stefan Brüning Das verstehe ich nicht. Wo genau wird bei "Dienstfahrzeugen" der "Dienstbezug" in Frage gestellt? Darauf muss ich jetzt nicht ausführlich werden oder? Versorgungsfahrten für div. Kaltgetränke sind z.B. eigendlich nicht weil kein dienstlicher Bezug! (Ich kenne das Spiel mit der Bewegungsfahrt auch!) Abschliessend: JEDER der Fahrzeuge in der grössenordnung unserer "Feuerroten Spielmobile (Zitat: Alle Rechte bei unseren lieben Politikern)" bzw Fahrzeuge für §§35,38 (möge man mir das schlampige Zitat nachsehen) bewegt sollte über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen. Wir handhaben es so: Versorgungs und Bewegungsfahrten: 12 Monate FS + Einweisung (2-4 Stunden pP) Jugendfahrten: 18 Monate + Einweisung + Erfahrener Beifahrer 24 Monate + Erfahrung + EW Einsatz: 24 Monate + Erfahrung mit grösseren Kfz + Einweisung Einsatzfahrten SoSi: Einsatzfahrt + Unterweisung + Persönliche Eignung (in der Ruhe liegt die Kraft) SO genug dessen Peter | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 343260 | |||
Datum | 14.06.2006 23:09 | 10719 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Hauptvogel Naja, ich durfte einen Standardbrief "Feuerwehr" (so der Kommentar eines Befreundeten VS-Mitarbeiters) ausfüllen, in dem Mehrfach nach genannten Punkten gefragt wurde. ... nun, wir schreiben die normale Schadensmeldung an den GUV (Versicherer der Fzg.) - der unterscheidet sich inhaltlich nicht sonderlich von dem den ich (leider) im letzen Jahr meiner HUK schicken mußte - und ist identisch mit dem den auch der Bauhof bei einem Unfall schreibt Geschrieben von Peter Hauptvogel Darauf muss ich jetzt nicht ausführlich werden oder? Versorgungsfahrten für div. Kaltgetränke sind z.B. eigendlich nicht weil kein dienstlicher Bezug! (Ich kenne das Spiel mit der Bewegungsfahrt auch!) ... warum sind Versorgungsfahrten keine Dienstfahrten ? Sie sind keine Fahrten in hoheitlicher Aufgabe sondern fiskalische Fahrten ... und warum darf ich die mit Dienstfahrzeugen nicht durchführen (vorausgesetzt es besteht hierzu eine Genehmigung des Dienstherren (Stadt) - grundsätzlich oder im Einzelfall - ggf. auch weil "schon immer so gemacht "= hergebrachtes Verwaltungshandeln) Gruss Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343262 | |||
Datum | 15.06.2006 00:11 | 10702 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter HauptvogelNaja, ich durfte einen Standardbrief "Feuerwehr" (so der Kommentar eines Befreundeten VS-Mitarbeiters) ausfüllen, in dem Mehrfach nach genannten Punkten gefragt wurde. Naja. Bei den Themen, die Du angesprochen hast, hätte ich denen den Vogel gezeigt. Das einzige, was die im Zweifel zu interessieren hat, ist der Führerschein und dadurch die entsprechenden Untersuchungen. Alles andere geht die nix an. Geschrieben von Peter Hauptvogel Darauf muss ich jetzt nicht ausführlich werden oder? Versorgungsfahrten für div. Kaltgetränke sind z.B. eigendlich nicht weil kein dienstlicher Bezug! (Ich kenne das Spiel mit der Bewegungsfahrt auch!) Wenn die Kaltgetränke alkoholischer Art sind: OK. Bei allen anderen Besorgungsfahrten, die z.B. auch die Verpflegung einschliesst, ist IMHO der dienstliche Charakter gegeben. Im Übrigen frag ich mich, was es die Versicherung angehen soll, welche Fahrten mit den Fahrzeugen durchgeführt werden. Der einzige, der darüber zu bestimmen hat, ist der Bürgermeister (=> Komune). Und wenn da zur JHV das Bier geholt wird, der BM das duldet, dann hat die Versicherung das zu akzeptieren. o.g. Vorraussetzung natürlich mal als erfüllt vorrausgesetzt. Geschrieben von Peter Hauptvogel Abschliessend: JEDER der Fahrzeuge in der grössenordnung unserer "Feuerroten Spielmobile (Zitat: Alle Rechte bei unseren lieben Politikern)" bzw Fahrzeuge für §§35,38 (möge man mir das schlampige Zitat nachsehen) bewegt sollte über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen. Wir handhaben es so: Da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Geschrieben von Peter Hauptvogel ugendfahrten: 18 Monate + Einweisung + Erfahrener Beifahrer Naja, ich halte die Zeiträume erstmal für zu lang. Aber das müsst ihr natürlich selbst entscheiden. 24 sind toll, aber da zählt doch wohl eher die tatsächliche Fahrpraxis. Nachdem ich meinen FS hatte, bin ich in den darauffolgenden Wochen mehrere hundert Km (FF) und noch mehr RD gefahren. Da kommt so mancher in 5 Jahren nicht drauf. Daher ist bei uns keine pauschale Zeit, sondern die tatsächliche Praxis der Maßstab. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343264 | |||
Datum | 15.06.2006 00:19 | 10715 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer.. nun, wir schreiben die normale Schadensmeldung an den GUV (Versicherer der Fzg.) - der unterscheidet sich inhaltlich nicht sonderlich von dem den ich (leider) im letzen Jahr meiner HUK schicken mußte - und ist identisch mit dem den auch der Bauhof bei einem Unfall schreibt Ja, im Schadenfall. Mir kam es so vor, als wäre das eine Art "Standard-Erklärung". Geschrieben von Gerhard Bayer .. warum sind Versorgungsfahrten keine Dienstfahrten ? Sie sind keine Fahrten in hoheitlicher Aufgabe sondern fiskalische Fahrten ... und warum darf ich die mit Dienstfahrzeugen nicht durchführen (vorausgesetzt es besteht hierzu eine Genehmigung des Dienstherren (Stadt) Das wäre auch meine Frage. Was gehts die Versicherung an was "ich" (i.S.v. Eigentümer) mit meinen Fahrzeugen mache. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
|
zurück |