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ThemaFeuerlöscher vorm Heizungsraum4 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorLutz8 K.8, Eschweiler / NRW343102
Datum13.06.2006 21:287856 x gelesen
Hallo zusammen,

es gab doch mal eine Vorschrift, die besagte, dass zu jedem Heizungsraum (oder auch nur bei Ölheizung) ein 6 kg Pulverlöscher gehört?!

Kann mir jemand bitte den genauen Titel dazu sagen, bzw. die Vorschrift per Mail zukommen lassen?

Danke schonmal,

Lutz Krüger
Feuerwehr Eschweiler

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW343105
Datum13.06.2006 21:526325 x gelesen
Feuerungsstättenverordnung

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Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio343120
Datum13.06.2006 23:285722 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Lutz Krügeres gab doch mal eine Vorschrift, die besagte, dass zu jedem Heizungsraum (oder auch nur bei Ölheizung) ein 6 kg Pulverlöscher gehört?!

Richtig, es gab mal. Heißt umgekehrt: Es gibt jetzt nicht mehr.

MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio343121
Datum13.06.2006 23:295724 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Josef MäschleFeuerungsstättenverordnung

Never. Zumal die in NW Feuerungsverordnung heißt.

MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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