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Thema | Teilnahme am Leistungsnachweiß NRW | 15 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8H., Unna / | 337158 | |||
Datum | 27.04.2006 22:56 | 9859 x gelesen | |||
Hallo zusammen Ich habe da mal ne Frage. Bei mir in der Löschgruppe wird behauptet das die Teilnahme am Leistungsnachweiß für eine Löschgruppe einmal im Jahr pflicht ist. Gibts dafür irgendwelche Gesetze etc? Wenn ja welche? Wie sieht es mit von der Bundeswehr "Freigestellten" die sich für 6 oder früher mehr Jahre bei der Feuerwehr verpflichtet haben?? Was würde theoretisch passieren wenn eine Löschgruppe durchfällt?? Dürfen dann keine Einsäte mehr gefahren werden?? Hoffe ihr könnt mir helfen. Schon mal danke im Vorraus. Sebastian | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 337174 | |||
Datum | 27.04.2006 23:40 | 8195 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Sebastian Haberschuss Gibts dafür irgendwelche Gesetze etc? Gesetz nein. Möglicherweise gibt es aber eine Dienstanweisung des Wehrleiters, die für die FA natürlich bindend ist. Ein Verstoß wäre disziplinarrechtlich zu ahnden. Geschrieben von Sebastian Haberschuss Wie sieht es mit von der Bundeswehr "Freigestellten" die sich für 6 oder früher mehr Jahre bei der Feuerwehr verpflichtet haben?? Hat damit eher nichts zu tun. Geschrieben von Sebastian Haberschuss Was würde theoretisch passieren wenn eine Löschgruppe durchfällt?? Die Gruppenmitglieder bekommen keinen Orden. Geschrieben von Sebastian Haberschuss Dürfen dann keine Einsäte mehr gefahren werden?? Wer deswegen eine Löschgruppe aus dem Dienst nimmt, wird im Einsatzfall in Erklärungsnot kommen und sich dafür verantworten müssen. Bei uns ist die Teilnahme auf rein freiwilliger Ebene, ich weiß aber das andere Wehrleiter diese Veranstaltung verbindlich anordnen bzw. gegen die Weigerung vorgegangen sind. Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / | 337189 | |||
Datum | 28.04.2006 11:06 | 8175 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sven Tönnemann das andere Wehrleiter diese Veranstaltung verbindlich anordnen bzw. gegen die Weigerung vorgegangen sind. Wie habe ich mir das "Vorgehen" vorzustellen? Gruß, | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / | 337192 | |||
Datum | 28.04.2006 11:17 | 8105 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian HaberschussBei mir in der Löschgruppe wird behauptet das die Teilnahme am Leistungsnachweiß für eine Löschgruppe einmal im Jahr pflicht ist. Höchstens durch eine interne Dienstanweisung. Geschrieben von Sebastian Haberschuss Gibts dafür irgendwelche Gesetze etc? Wenn ja welche? Nicht das ich wüßte..... Geschrieben von Sebastian Haberschuss Was würde theoretisch passieren wenn eine Löschgruppe durchfällt?? Skandal! ;-) Ja und? Dann passiert gar nichts, außer das ihr einmal mehr an den Eimerfestspielen teilnehmen müßt, damit ihr das Abzeichen an der Uniform , die ihr 3 mal im Jahr anhabt, tragen könnt. Geschrieben von Sebastian Haberschuss Dürfen dann keine Einsäte mehr gefahren werden?? Meine Meinung zu den Eimerfestspielen dürfte aus dem Begriff Eimerfestspiele hervorgehen. Wer Aufgrund der nicht bestandenen Eimerfestspiele"leistungsprüfung" einer Löschgruppe verbietet Einsätze zu fahren, der hat IMHO andere Baustellen. Gruß | |||||
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Autor | Pete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen | 343507 | |||
Datum | 17.06.2006 15:42 | 8181 x gelesen | |||
Hallo. Bei uns im Kreis werden die Löschgruppen die nicht beim Leistungsnachweis waren, vom Kreisbrandmeister überprüft. Durch eine unangekündigte Alarmierung wo sie dann die Gleiche aufgabe machen müssen,wie beim Leistungsnachweis. Aber ohne die möglichkeit zu haben.Vorher zu üben. Gruß Peter | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 343523 | |||
Datum | 17.06.2006 16:54 | 8086 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Christian Rieke Wie habe ich mir das "Vorgehen" vorzustellen? Die Frage ist zwar schon was länger her ... ;-) Es hat eine disziplinarrechtliche Verwarnung gegeben. Bei Wiederholung könnte der Löschgruppenführer ggf. seine Funktion abgeben müssen. Halt alles, was die Laufbahnverordnung so hergibt. Man kann antürlich dagegen argumentieren, wie mangelnde Einsatzbereitschaft, keine persönliche Verfügbarkeit, Parallelveranstaltung etc. Gruß Sven | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 343525 | |||
Datum | 17.06.2006 17:15 | 8103 x gelesen | |||
Hallo Was passiert wenn die Gruppe durchfällt? Keine Orden auf der Jahreshauptversammlung? | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 343526 | |||
Datum | 17.06.2006 17:21 | 8193 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Sven Rienas Was passiert wenn die Gruppe durchfällt? Keine Orden auf der Jahreshauptversammlung? Ja sicher, das Abzeichen gibt es nur nach bestandenem Leistungsnachweis. Alles andere für die Veranstaltung ja der Lächerlichkeit preis geben. Ich finde es jetzt schon nicht so sonderlich aufregend, wenn man die Fragen vorher bekommt und auch schon weiß, was man da auf den Handgriff genau vorführen soll. Aber nun ja ... Gruß Sven | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 343527 | |||
Datum | 17.06.2006 17:33 | 8115 x gelesen | |||
Ne mir gings mehr um die Nachprüfung? Was passiert wenn da durchgefallen wird?? | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 343541 | |||
Datum | 17.06.2006 18:25 | 8069 x gelesen | |||
Nichts! Man kommt im nächsten Jahr wieder, fertig. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 343546 | |||
Datum | 17.06.2006 19:00 | 8081 x gelesen | |||
Eben! Also Beschäftigungstherapie für den KBM | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 343548 | |||
Datum | 17.06.2006 19:34 | 8117 x gelesen | |||
Wieso? Der ist jedes Jahr einmal bei der Veranstaltung. So oder so. Gruß Sven | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 343557 | |||
Datum | 17.06.2006 21:06 | 8049 x gelesen | |||
Ich nehme an, die Frage "Was passiert" bezog sich auf die Überprüfung der nicht an den Festspielen teilnehmenden Gruppen durch den KBM im Rahmen einer Alarm übung (guckstu hier). Was da beim Durchfallen passiert, wird wohl nur besagter KBM wissen? Wobei ich das schon reichlich lachhaft finde, dass ein KBM Wehren rausklingeln und dann das Eimerfestspielprogramm "abarbeiten" lässt... Gruß Sebastian -- Erfahrung macht man leider meist kurz nachdem man sie gebraucht hätte... | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 343569 | |||
Datum | 17.06.2006 22:39 | 8084 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißWobei ich das schon reichlich lachhaft finde, dass ein KBM Wehren rausklingeln und dann das Eimerfestspielprogramm "abarbeiten" lässt... Dem würd ich was erzählen, wenn er mich zum Eimerumspritzen Sonntagsmorgen aus dem Bett piepst. Viel interessanter wäre es an einem Werktag vormittags mal die Wehren rauszupiepsen, um zu sehen, wer in angemessener Zeit eine funktionsfähige Mannschaft auf die Beine stellt. Aber sowas macht man nicht, da man sonst wohl einiger Illusionen beraubt würde. Gruß Peter | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 343770 | |||
Datum | 19.06.2006 09:52 | 8112 x gelesen | |||
Hi! Läuft bei uns so ähnlich. Bei uns gibt es jedes Jahr eine Stadtmeisterschaft und den Leistungsnachweis. Die Teilnahme an einem von beiden ist Pflicht. Dieses Jahr ist nur dummerweise die Stadtmeisterschaft ausgefallen und prompt gab es ein Schreiben, dass die Teilnahme am Leistungsnachweis für alle Löschgruppen Pflicht ist ansonsten eine anderweitige Überprüfung durch den jeweiligen Abschnittsleiter durchgeführt ist. Könnte z.B. so aussehen, dass der Abschnittsleiter einfach mal unangekündigt beim Übungsdienst auftaucht... Geschrieben von Sven Tönnemann Es hat eine disziplinarrechtliche Verwarnung gegeben. Bei Wiederholung könnte der Löschgruppenführer ggf. seine Funktion abgeben müssen. Naja, das ganze finde ich auf der einen Seite dezent albern, da die Eimerfestspiele nun wirklich kaum was mit der Einsatzrealität zu tun haben. Andererseits kann es natürlich auch nicht sein, dass dienstliche Anweisungen nicht befolgt werden, weil die Verantwortlichen darauf keine Lust haben bzw. sich trotz eines ernsten Gespräches als beratungsresistent erweisen. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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