News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Brandschutz bei Modernisierung eines Ladenlokals | 7 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Ralf8 B.8, Bochum / NRW | 343675 | |||
Datum | 18.06.2006 18:49 | 10345 x gelesen | |||
Hallo zusammen, meine Frau übernimmt im August einen Friseursalon, den wir komplett modernisieren wollen. Da gibt es unsererseits auch zahlreiche Fragen zum Thema Brandschutz. Neben dem Haupteingang gibt es heute z.B. noch eine Nebentür (einfache Holz-Zimmertür) zum Hausflur des Wohngebäudes. Mal abgesehen davon, dass diese Tür keinerlei Einbruchschutz bietet, dürfte das doch aus brandschutzgründen heute nicht mehr zulässig sein. Wo kann ich mich erkundigen, welche Anforderungen heute an eine solche Tür gestellt werden? Was ist vorgeshrieben? Was empfiehlt der Fachmann? An wen können wir uns grundsätzlich wenden, um beim Umbau später nichts falsch zu machen? Vielen Dank für Eure Antworten. Ralf | |||||
| |||||
Autor | Hinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen | 343682 | |||
Datum | 18.06.2006 19:32 | 8703 x gelesen | |||
Hallo Ralf, grundsätzlich ist die Feuerwehr nur dann zuständig, wenn der bauliche Brandschutz nicht ausgereicht hat. Sprich: Die Feuerwehr ist dafür der falsche Ansprechpartner. Für den Vorbeugenden Brandschutz kann man entweder den zuständigen Beamten der Berufsfeuerwehr ansprechen oder man wendet sich an den Tischlermeister seines Vertrauens (wenn er Brandschutz/Innenausbau anbietet). MfG Hinnerk MEINE Meinung, nicht die anderer Leute. "Der unumstößliche Beweis kann von einem gebildeten Zuhörer angenommen worden sein, aber das Unbewusste in ihm wird ihn schnell zu seinen ursprünglichen Anschauungen zurückführen." - Gustave Le Bon Das Wichtigste ist es, nicht mit den Fragen aufzuhören. Albert Einstein Viele Leute kaufen mit dem Geld, das sie nicht haben, Dinge, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht ausstehen können. (Passt auch zur Feuerwehr) | |||||
| |||||
Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 343683 | |||
Datum | 18.06.2006 19:36 | 8526 x gelesen | |||
Grundsätzlich würde ich mal das Baurechtsamt fragen. Und wahrscheinlich wird die Anforderung an die Tür T30 sein, wobei die Wand aber F90 sein sollte (und das geht dann auch alle Durchführungen an) Philip Grüße, Philip | |||||
| |||||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 343684 | |||
Datum | 18.06.2006 19:38 | 8660 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf BickertMal abgesehen davon, dass diese Tür keinerlei Einbruchschutz bietet, dürfte das doch aus brandschutzgründen heute nicht mehr zulässig sein. Kann über den Bestandsschutz des Gebäudes durchaus sein, wenn der Friseursalon auch vorher schon drin war und das Gebäude in dem geschilderten Zustand genehmigt worden ist. Sobald wesentliche Umbaumaßnahmen und / oder eine Nutzungsänderung stattfinden, hat sich der Bestandsschutz i.d.R. erledigt. Geschrieben von Ralf Bickert Wo kann ich mich erkundigen, welche Anforderungen heute an eine solche Tür gestellt werden? Dein kompetenter Ansprechpartner ist immer die Abteilung vorbeugender Brandschutz der örtlichen Feuerwehr bzw. Kommune. Zwichen zwei Nutzungseinheiten i.d.R F 30, also läßt sie für 30 Minuten kein Feuer durch. Geschrieben von Ralf Bickert Was empfiehlt der Fachmann? F30-RS, also mit zusätzlicher Schutzfunktion gegen das Durchtreten von Brandrauch. Geschrieben von Ralf Bickert An wen können wir uns grundsätzlich wenden, um beim Umbau später nichts falsch zu machen? Siehe oben :Vorbeugender brandschutz, also in Deinem Fall: 37 4 Prävention (Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz) Herr Jürgen Wolff Telefon: 0234/9254-540 Telefax: 0234/9254-555 E-Mail: Wolff@Bochum.de Leitung der Abteilung Entscheidung über grund- sätzliche Angelegenheiten des Vorbeugenden Brandschutzes für bauliche Anlagen aller Art. Bauberatungen, gutachterliche Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, Brandsicherheitswachdienst, Brandschutzunterweisung, -erziehung und -aufklärung. --------------------------------------------------- Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
| |||||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 343686 | |||
Datum | 18.06.2006 19:40 | 8433 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinnerk Peinegrundsätzlich ist die Feuerwehr nur dann zuständig, wenn der bauliche Brandschutz nicht ausgereicht hat. Geschrieben von Hinnerk Peine Sprich: Die Feuerwehr ist dafür der falsche Ansprechpartner. Geschrieben von Hinnerk Peine Für den Vorbeugenden Brandschutz kann man entweder den zuständigen Beamten der Berufsfeuerwehr ansprechen Also Berufsfeuerwehr ist keine Feuerwehr ;-) ? --------------------------------------------------- Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 B.8, Bochum / NRW | 343701 | |||
Datum | 18.06.2006 21:32 | 8752 x gelesen | |||
Danke für die sehr schnelle Antwort. Der Friseursalon ist schon seit genau 60 Jahren in diesem Gebäude, aber wir wollen ihn eben komplett modernisieren. Das umfasst dann auch Boden, Decke, Wände und auch Türen (neue Schaufensterfront und eben auch die Verbindungstür zum Hausflur). Letzter wollen wir ohnehin austauschen schon allein zur Einbruchsprävention. Das lässt sich dannn ohnehin prima mit dem Brandschutz verbinden. Das Geschäft ist allerdings in Essen, daher bin ich mir nicht sicher, ob Herr Wolff dann der Richtige ist. Ich frag ihn einfach, er wird seinen Kollegen ja kennen ;-) Viele Grüße Ralf | |||||
| |||||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 343703 | |||
Datum | 18.06.2006 21:43 | 8661 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf BickertDas Geschäft ist allerdings in Essen, daher bin ich mir nicht sicher, ob Herr Wolff dann der Richtige ist. Ich frag ihn einfach, er wird seinen Kollegen ja kennen ;-) Na dann: Kontakt-Adresse: Feuerwehr Essen * Eiserne Hand 45 * 45139 Essen Tel: 0201-1237400 * Fax: 0201-1237409 * e-mail: joerg.wackerhahn@feuerwehr.essen.de Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren * Gutachterliche, brandschutztechnische Stellungnahmen für das Amt für Stadtplanung und Bauordnung und andere Genehmigungsbehörden (u.A. nach Bau-, Immissionsschutz-, Strahlenschutz- und Gentechnikrecht) sowie für staatlich anerkannte Sachverständige * Beratung von Fachplanern, Architekten und Bauherren bei der Planung von Neu- und Umbauten * Beratung von Bürgern in brandschutztechnischen Fragen Durchführung von Brandschauen * Durchführung von Brandschauen auf der Grundlage des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (FSHG) des Landes NRW in solchen Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sein würden. * Beteiligung an wiederkehrenden Prüfungen durch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung in Gebäuden besonderer Art oder Nutzung --------------------------------------------------- Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
| |||||
|
zurück |