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ThemaEingrenzung von Anbietern bei Leistungsb., war: Lautstärke von Martinshörnern9 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW346080
Datum30.06.2006 08:535381 x gelesen
Geschrieben von Claus KempWenn man begründbar ein technisches Kriterium fordert, das eben nur XY erbringt,

das sind sog. "Alleinstellungsmerkmale". Die Anwendbarkeit derselben ist ENG begrenzt und wird vor Vergabekammern (den Nachprüfungsstellen im Klagefall) ebenso ausgelegt!
Keinesfalls wird da Martin statt Fiamm bestehen.


Geschrieben von Claus Kempoder beim E-Horn namentlich nur zwei Produkte zuzulassen (und damit X andere Anbieter auszuschließen).

Die Auswahl von nur zwei zugelassenen Bietern ist nicht viel besser, das wäre faktisch ein "Zweistellungsmerkmal" und würde sicherlich wie oben betrachtet werden, wenn ein Dritter klagt.

Was man machen darf:
1. Leistung eindeutig umschreiben! (Das darf dann nicht so erfolgen, dass dabei nur Dinge genannt werden, die nur einer der Anbieter kann für den es aber kein wirksames Alleinstellungsmerkmal gibt. Z.B. "LKW mit Kreis und dreistrahligem Stern im Kühlergrill" ist unzulässig.)
2. Leitfabrikate angeben, d.h. man schreibt Beispiele ins Leistungsverzeichnis und nennt das auch so, z.B. druckluftbetriebene Sondersignalanlage nach DIN ???, z.B. Fa. Martin Typ ... oder vergleichbar.
Die Anbieter wissen dann, was gewollt ist und können (aber müssen nicht!) das anbieten. Ein anderes (vergleichbares!) Produkt anzubieten ist aber weiter erlaubt und darf NICHT zum Ausschluß oder zur Abwertung führen!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8W., Großbeeren / Brandenburg346084
Datum30.06.2006 09:394113 x gelesen
Aber genau da liegt doch das Problem, am Ende der Aktion willst Du ein funktionierendes, auf Erfahrungen gereiftes Fahrzeug haben, was nach möglichkeit die nächsten dreißig Jahre überlebt, funktioniert und reparabel bleibt (ich liebe mein `83 Bachert-TLF). Tatsache ist, das der Feuerwehrmarkt auf Grund der ganzen Vorschriften und Normen völlig überteuert ist, weil letztlich alles einzel Anfertigungen sind ( BF vielleicht ausgenommen ). Aber selbst der Truppmann auf dem Dach mit einer Tröte in der ist eine " Druckluft betätigte Signalanlage ".
Was dabei rauskommt erlebt Ihr ja am eigenen Fahrzeug. Kann mich da an Beitrag vor kurzem Erinnern: Wer hat Probleme mit dem und dem Fahrzeug von Fa. XY ? Sicherlich auch ein Ergebnis solch einer Ausschreibung, aber das Problem hat jetzt die Einsatzabteilung, rein in die werkstatt, raus aus der Werkstatt, geht wieder nicht richtig , also wieder rein,m nein wir sind nicht zuständig, das ist sache vom Aufbauer. So, jetzt noch der Rechtstreit über entstandene Kosten, und schon Habe ich zwei neue Planstellen für das erledigen von solchem Kram geschaffen, und letztlich kostet die Kiste doch 50 t? mehr als Ausgeschrieben, das Ausgeloste Referenzobjekt von der bewährten Fa. hätte nur 15 t? mehr gekostet, und die Einsatzabteilung hätte jeden Tag ein funktionierendes Einsatzfahrzeug gehabt.
Und wenn unsere Osteuropäischen Neu-Mitglieder erst mal Blut geleckt haben, und erstzmal begriffen haben wie es geht den Behörden das Geld aus den Taschen zu holen, dann fahren wir bald mit irgend welchen Liaz, Star, Jelcz oder sonstigen Fahrgestellen durch die Gegend, die können nämlich auch Allrad, 2-Achsig, 3-Achsig und was Du willst zusammen bauen, und was haben wir davon, das wir von den Fahrzeugen die nur noch die hälfte kosten, letzlich alles zweimal kaufen müssen, damit wenigstens ein Fahrzeug ankommt.
Wir werden gerufen, wenn alle anderen nicht können oder wollen, dann muß die Technik Funktionieren, da hilft mir auch kein billiges Schönwetter-Auto was bei Luftfeuchtigkeit über 30% oder Temperaturen unter 15 Grad Celsius verreckt.
Gesparrt werden kann überall, aber manche Dinge haben Ihren Preis, und auch das ist schon älter, wer billig kauft, kauft zweimal.

Mfg Ich wars.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP346085
Datum30.06.2006 09:484058 x gelesen
Geschrieben von Christian WaldtTatsache ist, das der Feuerwehrmarkt auf Grund der ganzen Vorschriften und Normen völlig überteuert ist, weil letztlich alles einzel Anfertigungen sind Tatsache ist, das der Feuerwehrmarkt nicht so überteuert wäre, wenn sich die Feuerwehren mit den Normfahrzeugen begnügen würden (könnten?) und dann letztlich nicht jedes Fahrzeug ne Einzelanfertigung ist.

Geschrieben von Christian WaldtAber selbst der Truppmann auf dem Dach mit einer Tröte in der ist eine " Druckluft betätigte Signalanlage Sags nicht zu laut, sonst haste schnell ne neue Sparmöglichkeit geschaffen...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern346087
Datum30.06.2006 10:133969 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas sind sog. "Alleinstellungsmerkmale". Die Anwendbarkeit derselben ist ENG begrenzt und wird vor Vergabekammern (den Nachprüfungsstellen im Klagefall) ebenso ausgelegt!
Keinesfalls wird da Martin statt Fiamm bestehen.


Alleinstellungsmerkmal funktioniert dann, wenn ich dieses stichhaltig begründen kann.
z.B. weil ich bereits 200 Martin Anlagen habe und mein Werkstattpersonal darauf geschult ist und ich alle erforderlichen Ersatzteile habe und, und, und.......und damit letztendlich sogar Folgekosten spare.

Ist aber ein verdammt enger Korridor, der hier zugelassen wird und sollte bei Kriegsentscheidenden Beträgen vor Veröffentlichung der Ausschreibung mit den Vergabekammern abgeklärt werden.

Zumindest stellt sich in meiner Branche in Verbindung mit Bauobjekten so dar.

Ansonsten habe ich ja in einem vorhergehenden Post schon beschrieben wie ich das Problem ausschreibungstechnisch lösen würde. So ist das durchaus legitim.

mkg

Werner


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AutorPete8r S8., Aholming / BY346095
Datum30.06.2006 10:343985 x gelesen
Geschrieben von Christian WaldtTatsache ist, das der Feuerwehrmarkt .... völlig überteuert ist

Grund dafür ist auch, dass, sobald eine Beschaffung der öffentlichen Hand ansteht, die Preise bei den Ausschreibungen auf sehr hohem Niveau angesetzt werden. Da sich dabei alle Anbieter einig sind, bringt die Ausschreibung nicht wirklich viel.

Als Beispiel möchte ich eine Beschaffung anführen, die für 2 Wehren ziemlich zeitgleich durchgeführt wurde. Die Gerätschaften sind dabei identisch:

Für FW X durch die Gemeinde per Ausschreibung beschafft: 19.000 ?
Für FW Y durch den FW-Verein durch zähe Verhandlungen beschafft: 12.000 ?

Einziger Unterschied: Das vom Verein beschaffte Gerät stand kurze Zeit bei einem Händler als Ausstellungsstück im Laden.

Gruß
Peter


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW346105
Datum30.06.2006 11:203988 x gelesen
Geschrieben von Christian Waldt(ich liebe mein `83 Bachert-TLF)

Schön, die Fa. ist aber z.B. seit vielen Jahren nicht mehr existent, was machst Du (so toll die Technik ansonsten sein mag), bei einem Ausfall durch Unfall mit Ersatzteilproblemen?

Geschrieben von Christian WaldtWer hat Probleme mit dem und dem Fahrzeug von Fa. XY ? Sicherlich auch ein Ergebnis solch einer Ausschreibung,

Klar, aber wir beschreiben weder jetzt noch in Zukunft Aufhängungen an Hinterachsen... ;-)


Geschrieben von Christian Waldtaber das Problem hat jetzt die Einsatzabteilung, rein in die werkstatt, raus aus der Werkstatt, geht wieder nicht richtig , also wieder rein,m nein wir sind nicht zuständig, das ist sache vom Aufbauer.

Das Problem hat auch die Werkstatt - v.a. aber der Hersteller! (Produkthaftung).

Aber all das hat nichts mit "Ausschreibung" zu tun...


Geschrieben von Christian WaldtGesparrt werden kann überall, aber manche Dinge haben Ihren Preis, und auch das ist schon älter, wer billig kauft, kauft zweimal.

Es steht Dir frei, Qualität zu beschreiben und zu fordern bzw. Konventionalstrafen einzubauen. Ich halte uns da auf einem guten Weg (und es gibt genug, die sich zig Seiten unserer Unterlagen laden und kopieren, weil das v.a. für kleinere Fw so m.E. gar nicht leistbar ist - deshalb stellen wir die ja immer ins Netz).
Das muss sich trotzdem nach Recht und Gesetz richten (in dem Fall die VOL) - und alles andere was da gern zu erzählt wird, ist v.a. eins: Geschwafel!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern346129
Datum30.06.2006 12:074019 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidEinziger Unterschied: Das vom Verein beschaffte Gerät stand kurze Zeit bei einem Händler als Ausstellungsstück im Laden.

Also überhaupt nicht vergleichbar da es sein kann das der Händler vom Hersteller auch Vorführ-Rabatte bekommen hat.


Gruß
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
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AutorPete8r S8., Aholming / BY346177
Datum30.06.2006 15:214055 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerAlso überhaupt nicht vergleichbar da es sein kann das der Händler vom Hersteller auch Vorführ-Rabatte bekommen hat.

Das ist schon vergleichbar, denn es interessiert mich nicht im geringsten, was der Händler vom Hersteller bekommt oder nicht bekommt. Was zählt, ist der Preis der hinten rauskommt.

Aber auch ohne Vorführrabatt hätte der Preis noch gut 3000 Euro unter dem für das von der Gemeinde beschaffte Gerät gelegen. Für diese 3000 ? hätte man viel sinnvolle PSA beschaffen können und müsste nicht die AGT mit den ledernen Baumarkthandschuhen in den IA schicken :-(((

Gruß
Peter


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen346202
Datum30.06.2006 17:293986 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidDas ist schon vergleichbar, denn es interessiert mich nicht im geringsten, was der Händler vom Hersteller bekommt oder nicht bekommt. Was zählt, ist der Preis der hinten rauskommt

Stimmt schon, wenn man als "Bevollmächtigter" direkt über Preis und Ausstattung verhandeln kann, sind schon andere Dinge möglich. Wir beschaffen MTW und Pritschenfahrzeug über den Verein, das ergibt andere Preise und Möglichkeiten. "Mauscheln" geht nach "oben" und nach "unten"...

Gruß LP


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