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ThemaMindestbreiten für Rettungswege bei Veranstaltungen im öff. Verkehrsraum3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorClau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen346342
Datum01.07.2006 14:196193 x gelesen
Moin,

weiß irgendjemand zufällig, wie es mit rechtlichen Vorschriften aussieht zu den mindestens freizuhaltenden Flächen bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum?
Konkret geht es hier um:
a) einen wöchentlich stattfindenden Markt
b) um den verbleibenden Verkehrsraum bei Außenbestuhlung einer Gaststätte.

Im Fall a) ist ein Befahren des entsprechenden Bereichs de facto gar nicht mehr möglich (teilweise nicht mal nach Einklappen der Wetterschutze der Verkaufswagen)
Im Fall b) ragt die mit Blumenkübeln abgegrenzte Aussenbestuhlung inkl. Sonnenschirmen so weit in die hier als verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesene Straße rein, dass ein Passieren schon mit einem RTW nur mit äußerst aufwändigem Rangieren möglich ist. Ein Durchkommen mit LF oder DL wäre nicht möglich.

Wie sieht es hier mit rechtlichen Bestimmungen aus? Falls wichtig zur Beantwortung: Es geht um Niedersachsen.


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW346353
Datum01.07.2006 14:564106 x gelesen
Moin Claus,

bei der Beantragung einer Aufstellgenehmigung für einen unserer LKW wurde uns diese verwehrt, da wir den verbleibenden Verkehrsraum auf unter 3 m eingeschränkt hätten. Das passt dann wohl zu b.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Fragen kostet nix!

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AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen346404
Datum01.07.2006 17:394046 x gelesen
Hallo Claus,

Geschrieben von Claus Kempa) einen wöchentlich stattfindenden Markt

Das wird das zuständige Ordnungsamt mit dem VB festlegen, zB in der Marktordnung.

Geschrieben von Claus Kempb) um den verbleibenden Verkehrsraum bei Außenbestuhlung einer Gaststätte.

Ebenfalls die Gewerbeabt. des Ordnungsamtes, hier gibts aber ne klare Ansage in den §2,3 DVNBauO oder auch in den §§ 6 und 20 NBauO. Hier kannst es nachlesen.


mkG
Jörg Wißmann

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