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Thema | Sponsoring | 26 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Mart8in 8B., Broderstorf / M-V | 346754 | |||
Datum | 03.07.2006 23:16 | 11659 x gelesen | |||
Hallo! Wir haben in unserer Fw jetzt das große Probleme des fehlenden geldes angepackt haben zunächst einmal alle unternehmen in unserer gemeinde zusammengetragen diese wollen wir nun anschreiben... wie sehen eure erfahrungen aus? sollte man besondere dinge beachten? welche möglichkeiten gibt es außerdem, um finazielle unterstützung (besonders für JFw) zu erhalten? Martin | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346757 | |||
Datum | 03.07.2006 23:21 | 9714 x gelesen | |||
Hallo! Nur zur Info: Sponsoring ist gewerbliches Handeln. Für kommunale Einrichtungung gibt es da gewisse Einschränkungen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mart8in 8B., Broderstorf / M-V | 346767 | |||
Datum | 03.07.2006 23:45 | 9670 x gelesen | |||
seit wann darf eine FFw denn bitte nicht um spenden bitten? | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 346771 | |||
Datum | 03.07.2006 23:49 | 9633 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Branitzseit wann darf eine FFw denn bitte nicht um spenden bitten? Um Spenden bitten hat nichts mit Sponsoring zu tun. Für eine Spende erhält der Spender keine Gegenleistung (mal abgesehen von einer steuerlich absetzbaren Spendenquittung). Beim Sponsoring dagegen erhält der Sponsor eine Gegenleistung vom Empfänger, sehr häufig in Form von Werbung. Gruß Peter | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346772 | |||
Datum | 03.07.2006 23:49 | 9684 x gelesen | |||
seit wann darf eine FFw denn bitte nicht um spenden bitten? Um Spenden darf sie ja bitten. Diese werden dann üblicherweise mit einer Zweckbindung an die Stadt/Gemeinde gegeben oder, sofern die Kommunale Satzung bzw. das Brandschutz-/Feuerschutzgesetz die Möglichkeit eines entsprechenden kommunalen Sondervermögens einräumt, direkt an dieses gebucht. Sponsoring hat mit Spenden jedoch nicht wirklich was zu tun. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mart8in 8B., Broderstorf / M-V | 346780 | |||
Datum | 04.07.2006 00:20 | 9662 x gelesen | |||
also wegen der werbung für das jenige unternehemn: das würden wir dann schon mit auf den flyer (is auch artikel drin) raufschreiben! und weshalb is das nich erlaubt? also, ich mein, dass is sicher alles bei uns abgeklärt sie hat ja grad den lehrgang gemacht und da wird das ja auch alles besprochen... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346783 | |||
Datum | 04.07.2006 00:31 | 9832 x gelesen | |||
und weshalb is das nich erlaubt? Weil dies gewerbliches Handeln darstellt. also, ich mein, dass is sicher alles bei uns abgeklärt Mit wem? sie hat ja grad den lehrgang gemacht und da wird das ja auch alles besprochen... 1. Wer ist "sie"? 2. Wenn es sich um einen dieser lustigen Ö-Arbeit für Feuerwehren - Lehrgänge handelt, dann wär ich sehr vorsichtig mit dem was dort erzählt wurde. Wer hat den Lehrgang veranstaltet und woher kamen die Referenten? Manch ein Referent hat die Rechtsnatur von öffentlichen Feuerwehren nämlich nicht verstanden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 346788 | |||
Datum | 04.07.2006 00:52 | 9579 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyManch ein Referent hat die Rechtsnatur von öffentlichen Feuerwehren nämlich nicht verstanden. Wobei Martin uns ja noch nicht verraten hat, ob die Spendenaktion auch wirklich von der Feuerwehr als öffentl. Einrichtung der Kommune durchgeführt wird. Könnte ja auch ein FW-Verein oder ein Förderverein dahinter stecken. @Martin: Lass mal mehr Infos rüberwachsen. Gruß Peter | |||||
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Autor | Mart8in 8B., Broderstorf / M-V | 346789 | |||
Datum | 04.07.2006 00:56 | 9634 x gelesen | |||
"sie" ist unsere jugendfeuerwehrwartin und hat den lehrgang zum jugendfeuerwehrwart (oder wie das auch immer heißt) gemacht! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346793 | |||
Datum | 04.07.2006 00:59 | 9735 x gelesen | |||
"sie" ist unsere jugendfeuerwehrwartin und hat den lehrgang zum jugendfeuerwehrwart (oder wie das auch immer heißt) gemacht! Ach so - also ein Lehrgang der nicht wirklich viel mit der Problematik zu tun hat. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 346815 | |||
Datum | 04.07.2006 10:33 | 9696 x gelesen | |||
Hallo Martin. Gegen Spenden ist generell nichts einzuwenden, wenn ihr euch an gewissen Regeln haltet. Einfaches Beispiel: Ihr findet einen Gewerbetreibenden der euch T-Shirts sponsort, worauf seine Werbung abgedruckt ist. Dann beachtet bitte, dass die Werbung in etwa 50% der Größe der eigenen Bezeichnung hat. Vor der Annahme des Angebotes mit dem Träger der Feuerwehr Rücksprache halten, ob er damit einverstanden ist. Und bitte unbedingt eine Spendebestätigung durch die Kommune erstellen lassen. Die ganze Aktion sollte sich aber in einem 'finanziell überschaubaren und angemessenen Rahmen halten'. Die hier geäußerten Einwände sind zwar rechtlich nicht zu 100% von der Hand zu weisen, aber man muss in diesen Fällen abwägen. Mir ist weder eine Gewerbeaufsicht, noch eine Finanzaufsicht bekannt die ein solches Verfahren beanstanden würde. MkG. Paul | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346816 | |||
Datum | 04.07.2006 10:35 | 9658 x gelesen | |||
Gegen Spenden ist generell nichts einzuwenden, wenn ihr euch an gewissen Regeln haltet. Du vermischt hier Spenden und Sponsoring. Und bitte unbedingt eine Spendebestätigung durch die Kommune erstellen lassen. Für Sponsoring darf keine Spendenquittung ausgestellt werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 346978 | |||
Datum | 04.07.2006 22:59 | 9727 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDu vermischt hier Spenden und Sponsoring. Sehr scharfsinnig. Genau das habe ich beabsichtigt. Denn in der Verwaltungspraxis wird das immer häufiger nicht unterschieden. Das nicht aus Unwissen, sondern aus praktischer Einsicht in die Notwendigkeit. Ich bin kein Freund von Spekulationen, aber in vielleicht fünf Jahren wird das Sponsoring die herkömmliche 'mildtätige Spende' abgelöst haben und erstes in der Rechtsprechung nicht mehr so restriktiv ausgelegt und angewandt. Geschrieben von Marc Dickey Für Sponsoring darf keine Spendenquittung ausgestellt werden. In der Sache richtig, wenn man es denn erkennen kann (oder will). Diese ganze Diskussion hier führen wir zum Nachteil der Feuerwehren und anderer Hilforganisationen, weil wir uns damit einer letzten Möglichkeit berauben, freiwillige Leistungen durch finanzkräftige Interessenten realisieren zu können. Dabei wie gesagt auch immer den gesunden Menschenverstand walten lassen. (Verhältnismäßigkeit) Für alles würde ich mich selbst auch nicht hergeben. MkG. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346979 | |||
Datum | 04.07.2006 23:55 | 9667 x gelesen | |||
In der Sache richtig, wenn man es denn erkennen kann (oder will). Nett. Das worauf du herauswillst, könnte der Firma als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Und dabei soll die Stadt Gemeinde unterstützend tätig sein? Diese ganze Diskussion hier führen wir zum Nachteil der Feuerwehren und anderer Hilforganisationen, weil wir uns damit einer letzten Möglichkeit berauben, freiwillige Leistungen durch finanzkräftige Interessenten realisieren zu können. Die Hilfsorganisationen haben damit kein Problem. Die sind sowieso in vielen Bereichen gewerblich tätig. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 347002 | |||
Datum | 05.07.2006 09:05 | 9830 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyNett. Das worauf du herauswillst, könnte der Firma als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Ich empfehle Dir Dich mit einem Steuerprüfer zu unterhalten. Wenn die Gesamtsumme nicht etwa 500? überschreitet wird der nicht mal den Spendengegenstand sehen wollen. In der Theorie hast Du durchaus recht, nur die Praxis sieht anders aus. Geschrieben von Marc Dickey Die Hilfsorganisationen haben damit kein Problem. Die sind sowieso in vielen Bereichen gewerblich tätig. Wie ist das jetzt zu verstehen? Zum Beispiel eine kommunale Feuerwehr gewerblich tätig? Wenn der Träger der HiOrg. gut ausgestattet ist dann kein Problem, denn der wird Dich dann mit allem ausstatten. Aber wenn selbst die Pflichtaufgaben nicht zu 100% z.B. von der Kommune bedient werden können, dann sieht man sich schnell nach Sponsoren, oder Spendern um. Wir brauchen uns hier nichts vormachen. Es mag noch Kommunen geben, wo das Finanzproblem noch nicht so groß ist. In meinem Bundesland sieht man dagegen schon heute, was Baden-Württemberg oder anderen in fünf oder zehn Jahren bevorsteht, wenn man nicht jetzt umsteuert und die Finanzierung auf 'größere Füße' stellt. Ich kenne eine Menge Fälle in denen wir schon nicht mehr davon reden Kleidungsstücke oder sonstiges Zeug von einem Sponsor oder Spender zu holen. Da müssen schon Ausrüstungsgegenstände die zur Grundausstattung gehören durch Spenden oder Sponsoring angeschafft werden. Der Kommune kann man keinen Vorwurf machen, denn sie fährt mit dem Haushalt an der Wand und bedient ausschließlich Pflichtaufgaben. Da ist nichts mehr zu holen. Nur vom Diskutieren und Spekulieren ändert sich daran nichts, dort wird nach Lösungen gesucht und gehandelt. Deshalb bin ich dafür, dass Sponsoring im angemessenen Rahmen erleichtert und dadurch attraktiver gemacht wird. Denn schlussendlich ist es unerheblich, ob auf der neuen Tauchpumpe die kleine Werbung des Händlers steht. Denn ohne ihn wäre die Anschaffung nicht möglich gewesen und die kommunale Feuerwehr hätte den 'guten alten Eimer' zum TH-Einsatz holen müssen. MkG. Paul | |||||
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Autor | Fran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW | 347013 | |||
Datum | 05.07.2006 10:19 | 9800 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BäumerDenn in der Verwaltungspraxis wird das immer häufiger nicht unterschieden. Das nicht aus Unwissen, sondern aus praktischer Einsicht in die Notwendigkeit. Guten Morgen! Seltsamerweise erlebe ich seit der Änderung der §§ 331 StGB ff. genau das Gegenteil. Da wird seitenlang tiefgründig erörtert, was zulässig ist und was nicht. Das führt für juristisch Interessierte zu sehr lesenswerten Dienstanweisungen und Empfehlungen hinsichtlich Sponsoring und Spenden... Baden-Württemberg sorgt mit einer Änderung in § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung seit diesem Jahr in den Amtsstuben zusätzlich für gute Beschäftigung mit dem Thema. Als Feuerwehr (auch als Verein) würde ich mich stets mit meiner Gemeinde rechtlich sehr eng abstimmen (z.B. durch Rücksprache mit dem Rechtsamt), um keine nassen Stiefel zu bekommen. "Praktische Einsicht in die Notwendigkeit" kann in diesem Fall recht schnell zu persönlichen Konsequenzen (sowohl straf- als auch dienstrechtlich) führen. Ja: auch im Ehrenamt. hth Frank So. Ende der Frühstückspause ;-) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 347030 | |||
Datum | 05.07.2006 11:19 | 9689 x gelesen | |||
Wie ist das jetzt zu verstehen? Zum Beispiel eine kommunale Feuerwehr gewerblich tätig? Eine kommunale Feuerwehr ist keine Hilfsorganisation sonderen eine einrichung der Stadt/Gemeinde. Aber wenn selbst die Pflichtaufgaben nicht zu 100% z.B. von der Kommune bedient werden können, dann sieht man sich schnell nach Sponsoren, oder Spendern um. Was sagt uns wohl das Wort Pflichtaufgabe? Dann muß man wohl auf Kannaufgaben verzichten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 347031 | |||
Datum | 05.07.2006 11:20 | 9605 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank SchweizerSeltsamerweise erlebe ich seit der Änderung der §§ 331 StGB ff. genau das Gegenteil. Dann ist das der baden-württembergische Weg der Dinge. Aber subjektive Einschätzungen der Verwaltungspraxis lassen auf keinerlei Tendenz schließen. Es bleibt auch immernoch im Raum, dass der derzeitige Zustand vom wünschenswerten erheblich abweicht. In welche Richtung es geht wird sich schlussendlich in den nächsten Jahren (endlich einmal) entscheiden müssen. MkG. Paul | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 347033 | |||
Datum | 05.07.2006 11:24 | 9664 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWas sagt uns wohl das Wort Pflichtaufgabe? Dann muß man wohl auf Kannaufgaben verzichten. Hallo Marc, ich habe mich wohl nicht eindeutig ausgedrückt - ich spreche hier von Kommunen die nur noch Pflichtaufgaben erfüllen können. Dort ist von der Erfüllung freiwilliger Aufgaben nur zu träumen. Ich könnte eine ganze Reihe nennen die selbst nicht mehr in der Lage sind ihre Pflichtaufgaben voll zu bedienen. MkG. Paul | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 347036 | |||
Datum | 05.07.2006 11:28 | 9773 x gelesen | |||
ich habe mich wohl nicht eindeutig ausgedrückt - ich spreche hier von Kommunen die nur noch Pflichtaufgaben erfüllen können. Dort ist von der Erfüllung freiwilliger Aufgaben nur zu träumen. Dann fang mal an aufzuzählen... Ändert jedoch nichts an der Rechtslage. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 347045 | |||
Datum | 05.07.2006 11:59 | 9599 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDann fang mal an aufzuzählen... ...ist hier in diesem Forum nicht möglich. Geschrieben von Marc Dickey Ändert jedoch nichts an der Rechtslage. Stimmt genau. Wie die Alternative aussieht wissen wir alle. Ersatzvornahme. Praktisch ändert sich an der Situation meist kaum etwas. MkG. Paul | |||||
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Autor | Fran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW | 347046 | |||
Datum | 05.07.2006 12:10 | 9720 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BäumerDann ist das der baden-württembergische Weg der Dinge. Aber subjektive Einschätzungen der Verwaltungspraxis lassen auf keinerlei Tendenz schließen. Mahlzeit! Wenn man sich bei den kommunalen Spitzenverbänden umhört, ist das wohl weder ein landesrechtliches Problem (denn das StGB entfaltet auf ganz Deutschland seine Wirkung), noch ein neues (iirc StGB-Änderung 1997 nach Parteispendenaffäre?). In der Verwaltungspraxis wird nach meinem subjektiven Erleben in unterschiedlichen Verwaltungen und nach dem, was man dazu veröffentlicht findet, überwiegend sehr wohl und sehr fein unterschieden zwischen zulässiger Spendenannahme und zulässigem Sponsoringvertrag. Amtsträger, die das nicht tun, befinden sich rasch im rechtswidrigen Bereich. Nicht zuletzt haben auch die Unternehmen aus steuerlicher Sicht ein Interesse an sauberen und rechtlich zulässigen Lösungen. Du mischt aus meiner Sicht in Deinen Postings ein bisschen zu sehr "politisch wünschenswerter Zustand" (-> andere Diskussion) und "rechtlich geltender Zustand" (-> Diskussion im Sinne des Ursprungspostings). Grüßle Frank | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 347069 | |||
Datum | 05.07.2006 14:15 | 9684 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Paul Bäumer ob auf der neuen Tauchpumpe die kleine Werbung des Händlers steht. Selbstverständlich ist es im Moment des Einsatzes egal, ob auf der Tauchpumpe das Logo des Sponsors steht, aber wenn wir so anfangen, hat das kein Ende. Irgendwann darf dann die Sparkasse auf den roten Autos Werbung machen (oder irgendeine andere Fa. deren Symbolfarbe Rot ist). Ha...noch besser.....Zigarettenwerbung...hat sich auf Schumis Wagen auch gut gemacht. Auf der Einsatzbekleidung steht natürlich auch noch Werbung..sind ja soo viele unbenutze schwarze Flächen. Dahin könnte es führen, aber wollen wir das? Aber warum sollten wir uns diesem Sponsoringüberfall beugen? Je mehr die Feuerwehrleute (nicht die Feuerwehr, als Einrichtung der Gemeinde) durch Sponsoring eingesetzes Gerät verwenden umso weniger fühlt sich die Verwaltung in der Pflicht. Warum soll ich mich denn darum bemühen eine Tauchpumpe durch Sponsoring zu beschaffen. Wenn man den FAA keine zur Verfügung stellt, können sie halt auch keine Keller auspumpen..na und? Habe ich damit ein Problem, wenn ich aufs Kellerauspumpen verzichten kann? Die Verwaltung / Gemeinderat / Bürgermeister wird schon merken, was die Einwohner davon halten, wenn die Feuerwehr nicht entsprechende Ausrüstung vorhalten kann. | |||||
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Autor | Mart8in 8B., Broderstorf / M-V | 347174 | |||
Datum | 05.07.2006 22:21 | 9630 x gelesen | |||
komischerweise wurde das thema jedoch dort behandelt! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 347200 | |||
Datum | 05.07.2006 23:40 | 9640 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Branitzkomischerweise wurde das thema jedoch dort behandelt! Wie viele Minuten? Das ist ein Thema, mit dem man durchaus mehrere Vorlesungen Strafrecht, Steuerrecht,... füllen kann. Da ist ein Feuerwehrlehrgang in dem ein Rechtsthema als Schnellbleiche angerissen wird jetzt nicht so wirklich prickelnd... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mart8in 8B., Broderstorf / M-V | 347387 | |||
Datum | 06.07.2006 13:47 | 9546 x gelesen | |||
Ich war nicht dabei, aber studiert hat sie es sicher nicht... | |||||
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