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ThemaMutwillige Fehlalarmierung9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W347258
Datum06.07.2006 09:246633 x gelesen
Hallo ihr,

ich habe gerade folgende Frage, auf die ich keine Antwort finde:

Ziehen mutwillige Fehlalarmierungen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich? D.h. womit muss ein Anrufer rechnen, der zum Spaß einfach mal die Feuerwehr alarmiert?

Zivilrechtlich ist klar. Da bekommt der Anrufer eine saftige Rechnung für Fahrzeuge, Personal, Material.

Aber steht irgendwo, dass es auch eine Strafe gibt?

Gruß,
Sebastian


Dies ist meine Meinung. Wenn du die gleiche hast, such dir ne andere. Sonst können wir nicht streiten!

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AutorPete8r S8., Aholming / BY347259
Datum06.07.2006 09:285298 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Hodappich habe gerade folgende Frage, auf die ich keine Antwort finde:

Google weiß war fündig: Guckst du hier

Gruß
Peter


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio347260
Datum06.07.2006 09:285159 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian HodappZiehen mutwillige Fehlalarmierungen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich? D.h. womit muss ein Anrufer rechnen, der zum Spaß einfach mal die Feuerwehr alarmiert?

Zivilrechtlich ist klar. Da bekommt der Anrufer eine saftige Rechnung für Fahrzeuge, Personal, Material.

Aber steht irgendwo, dass es auch eine Strafe gibt?


StGB, § 145.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorJörg8 D.8, Teuschnitz / 347261
Datum06.07.2006 09:295173 x gelesen
Hallo Forum,

das würde mich auch intressieren, da vor ein paar Wochen bei uns im Ort Jugendliche morgens um halb vier über den Druckmelder unsere FFW "alamiert" haben.


Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten.
Gebe hier meine persönliche Meinung ab.
Grüße aus dem Frankenwald - Jörg D.

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen347262
Datum06.07.2006 09:295086 x gelesen
"§ 145 StGB
Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."


MkG Sascha

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW347278
Datum06.07.2006 09:575230 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Jörg Dennochweilerdas würde mich auch intressieren, da vor ein paar Wochen bei uns im Ort Jugendliche morgens um halb vier über den Druckmelder unsere FFW "alamiert" haben.

Wenn sie denn mindestens 14 sind. Sonst gibt es maximal einen Satz heiße Ohren von den Eltern...

Bei welcher FW werden denn solche "Gags" auch wirklich zur Anzeige gebracht? Da wohl teilweise 50% der Notrufe Quatsch sind, hätte man ja eine ganze Menge zu tun....

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W347395
Datum06.07.2006 14:095241 x gelesen
Danke sehr.

Genau das habe ich gesucht.
Allerdings ist mir das Schlüsselwort "Mißbrauch" nicht in den Sinn gekommen/eingefallen.

Gruß,
Sebastian


Dies ist meine Meinung. Wenn du die gleiche hast, such dir ne andere. Sonst können wir nicht streiten!

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW347404
Datum06.07.2006 14:225194 x gelesen
Geschrieben von -Katja Midunsky- ..............zur Anzeige gebracht? Da wohl teilweise 50% der Notrufe Quatsch sind, hätte man ja................

Ist die Quote an dummen Streichen und Fehlalarmierungen wirklich so hoch? Erstaunt mich sehr!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Fragen kostet nix!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen347409
Datum06.07.2006 14:305141 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerIst die Quote an dummen Streichen und Fehlalarmierungen wirklich so hoch? Erstaunt mich sehr!

Wenn man die Anrufe, die ohne eingelegte SIM-Karte mit Mobiltelefonen reinkommen (aber größtenteils keinen Einsatz zur Folge haben) mitrechnet, dürfte die Zahl noch höher sein.

In der Kreisleitstelle Wesel habe ich selbst mal bei einem Besuch miterlebt, dass zeitweise >5-10 solche Anrufe (die ganze Zeit über) in der Warteschleife waren. Wenn der Disponent die dann entgegengenommen hat, wurde aufgelegt oder es war ein Lachen zu hören... :-(



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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