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Thema | Lehrinhalt Brandschutzbeauftragter? | 4 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 347336 | |||
Datum | 06.07.2006 11:44 | 6889 x gelesen | |||
Hallo Forum, wer kann mir sagen was die Lehrinhalt, bzw. Ausbildungsinhalt für den Brandschutzbeauftragten sind? Ich danke schon mal MFG Thobias | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 347337 | |||
Datum | 06.07.2006 11:48 | 4670 x gelesen | |||
wer kann mir sagen was die Lehrinhalt, bzw. Ausbildungsinhalt für den Brandschutzbeauftragten sind? Kommt daraf an wer ihn fordert: -Sachversicherer -BG -Brandschutzdienststelle MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 347338 | |||
Datum | 06.07.2006 11:50 | 4711 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyKommt daraf an wer ihn fordert: Gleicher Titel aber unterschiedlicher Ausbildungsinhalt? Hier geht es um die BG. MFG Thobias | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 347341 | |||
Datum | 06.07.2006 11:53 | 4560 x gelesen | |||
Gleicher Titel aber unterschiedlicher Ausbildungsinhalt? Ja, da jeder unterschiedliche Anforderungen an diese Person stellt. Die einzig "sauberen" Vorstellungen von Ausbildungsinhalten findet man in den entsprechenden Publikationen von vds und vfdb. Hier geht es um die BG. Aua... Hier könnte u.U. schon die Ausbildung zum ZF einer FF ausreichen... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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