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Thema | Rettungswege freihalten bei Brandsicherheitswachen | 14 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Kevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg | 348159 | |||
Datum | 10.07.2006 13:29 | 8316 x gelesen | |||
Hey @ll! Ich hätte mal ne Frage zum Thema Brandsicherheitswachen,? Und zwar haben wir bei unserer Halle, in der immer wieder Feste gefeiert werden einen kleinen Weg der zum Hintereingang der Küche und weiter hinter die Halle führt. Dieser Weg ist auch beschildert mit: Durchfahrt verboten, Anlieger Frei und Rettungsweg freihalten. Mein Problem ist das dort jetzt aber immer wieder Leute parken und ich nicht weiß wie ich mich Verhalten soll! Kann ich den Besitzer des Pkws auffordern sein Fahrzeug weg zufahren oder sogar mit der Polizei bzw. dem Abschleppen drohen? Und wie sieht die rechtliche Seite aus, wenn jetzt halt doch mal was passiert und z.B.: die DLK kann nicht hinter das Gebäude fahren, weil sie nicht durch kommt, wer hat dann die A.-Karte? Bisher habe ich den Leuten die dort geparkt haben immer gesagt sie sollen doch ihr Auto bitte wegstellen, aber das letzte mal hat da der Veranstalter geparkt und der war davon ziemlich angefressen und hat sich bei meinem Chef beschwert. Deswegen wollte ich mal wissen wie ihr euch, die mit Sicherheit mehr Erfahrung habt, in einem solchen Fall verhalten würdet? Vielen dank im vor raus! MkG Kevin Schubert | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Lörrach / BDW | 348167 | |||
Datum | 10.07.2006 13:46 | 6642 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Kevin Schubert Bisher habe ich den Leuten die dort geparkt haben immer gesagt sie sollen doch ihr Auto bitte wegstellen, aber das letzte mal hat da der Veranstalter geparkt und der war davon ziemlich angefressen und hat sich bei meinem Chef beschwert. Und jetzt? Du hast gesagt, dass Geschrieben von Kevin Schubert Dieser Weg ist auch beschildert mit: Durchfahrt verboten, Anlieger Frei und Rettungsweg freihalten. ist. Diese Schilder gelten auch für den Veranstalter! Ich denke der Weg über Besitzer des KFZ ist richtig, wenn sich der weigert dann ist es in meinen Augen io auch mit der Polizei / Abschleppen zu drohen. Alternativ käme eventuell der Hinweis an den Veranstalter, die Veranstaltung aufgrund des nicht mehr sicherzustellenden Brandschutzes zu beenden, in Frage. Wobei ich da bzgl. der rechtlichen Durchsetzbarkeit momentan überfragt bin womit man dies begründen könnte. Gruß Christian ------------------------------------------------- ... meine Meinung... Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann. (Deutsches Sprichwort) TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Domi8nik8 L.8, Marburg / Hessen | 348169 | |||
Datum | 10.07.2006 13:50 | 6599 x gelesen | |||
Die Fahrzeugführer/-halter auffordern wegzufahren...wenn dort die Beschilderung sagt, dass dies ein Rettungsweg/Feuerwehreinfahrt ist, egal ob Besucher, Akteur oder Veranstalter selbst. Deine Aufgabe bei der BSW ist u.a. auch darauf zu achten, dass die Rettungswege u.ä. frei bleiben. Wenn du dich nicht durchsetzen kannst, dann sags deinem Wachführer (sofern du der -mann bist). Wenn du der Führer bist, arbeite an dir ;) ...! Zur Not musst du eben mal deinen Gruppen-,Zug- oder Wehrführer anrufen/ über lst alarmieren lassen ;) ... der soll dann halt die Sache klären ;) JEDOCH würde ich immer auf die Verhältnismässigkeit achten....!!!!! Also weck nicht den schalfenden Chef, nur weil die Schnautze von nem PKW ein wenig auf den x-weg ragt und dennoch genug freier Platz ist! Beschäftige dich doch einfach mal mit euren Dienstanweisungen und den Aufgaben einer BSW .... dann dürfte dir einiges klar werden...oder frag mal deine "Vorgesetzten"?!?! Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur! Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meines Löschzugs oder der Wehr!!! | |||||
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Autor | Robe8rt 8v., Baldham / Bayern | 348170 | |||
Datum | 10.07.2006 13:51 | 6653 x gelesen | |||
Hi Kevin, sofern es sich 1. um eine Versammlungsstätte(~nnutzung) 2. einen demnach geforderten Rettungsweg bzw. eine Zufahrt für die Feuerwehr (siehe Brandschutzkonzept, genehmigte Pläne usw.) handelt, sind diese freizuhalten (in Bayern gem. § 107 VStättV). Die FW-Zufahrt muss dann beschildert sein (absolutes Halteverbot, Zeichen ???, § 107 VStättV - bzw. gem. der gesetzl. Grundlage in BW). Deine Aufgabe als Brandsicherheitswache ist es allerdings nicht, die Fahrer auf ihr Fehlverhalten hinzusweisen, sondern lediglich den Verantwortlichen der Veranstaltung mit der Aufforderung, das entsprechende zu veranlassen. Dieser hat Deinen Anordnungen Folge zu leisten (§ 116 VStättV Bayern). Sofern er dies unterlässt, solltest Du Deinen Kommandanten / Stadtbrandmeister o.ä. über den Sachverhalt informieren und ihn zum "Tatort" bitten. Gemäß § 129 ist sowohl das Zuparken/Verstellen der FW-Zufahrt und der Rettungsweg als auch das Nicht-Beachten Deiner Anweisung eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafe (lt. VStättV bis zu 50.000,-- Euro, lt. BGBl. sogar 500.000,-- Euro "belohnt" wird. Deine Aufgabe als Brandsicherheitswache (so heisst´s in Bayern) ist es, den Veranstalter auf erkennbare Brandschutzmängel hinzuweisen und ggf. entsprechend zu reagieren (s.o.). Hast Du das so erledigt, ist für Dich alles im grünen Bereich. Sinnvollerweise solltest Du den Vollzug Deiner Anweisung (Rettungsweg freimachen, Keil aus Türe nehmen, Fzg. entfernen (lassen) blablabla) auch kontrollieren. Ganz gut ist es, wenn sich der Veranstalter aus fachlichen Gründen über Dich beschwert. Das zeugt dann davon, dass Du Deine Arbeit gut gemacht hast und von seiner absoluten Dummheit und kann (und soll) gegen ihn verwendet werden... Soweit klar? Falls nicht, weitere Fragen gerne, auch per eMail. Ich bitte zu berücksichtigen, dass die o.a. gesetzlichen Grundlagen ausschließlich der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) aus Bayern entnommen sind und demnach nur sinngemäß auf BW zu übertragen sind! Die VStättV aus BW müsste auf der Homepage Deines Innenministeriums downzuloaden sein. Grüße nach BW aus der bayer. Landeshauptstadt Robert | |||||
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Autor | Fran8k N8., Plettenberg / NRW | 348180 | |||
Datum | 10.07.2006 14:11 | 6605 x gelesen | |||
Hallo zusammen Geschrieben von Robert von Stockhausen Sofern er dies unterlässt, solltest Du Deinen Kommandanten / Stadtbrandmeister o.ä. über den Sachverhalt informieren und ihn zum "Tatort" bitten Warum ausgerechnet die? Da es sich doch um ruhenden Verkehr handelt und ihr im auftrag der Gemeinde unterwegs seit sollte das OA kommen. gruß Frank Wie gesagt es handelt sich um meine Meinung. | |||||
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Autor | Kevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg | 348181 | |||
Datum | 10.07.2006 14:12 | 6515 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominik Leyener oder frag mal deine "Vorgesetzten"?!?! Problem is nur das dieser wohl der Meinung ist, ich hätte falsch gehandelt und hätte da beide augen zu drücken müssen, so kams in dem Gespräch das ich mit ihm führen durfte, zu mindest rüber. Aber wenns nach ihm geht muss ich mir von einem Veranstalter auch alles gefallen lassen :-/ Naja, wollt nur wissen ob ich den im Recht bin, mach so schnell keine BSW mehr, sollen sich en anderen dummen suchen,... Aber danke für Eure Hilfe! MkG Kevin | |||||
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Autor | Robe8rt 8v., Baldham / Bayern | 348199 | |||
Datum | 10.07.2006 14:44 | 6476 x gelesen | |||
Hi Frank, nicht unberechtigt, Dein Einwand. Allerdings haben sich meine Ausführungen auch, aber nicht nur, auf die parkenden Autos bezogen sondern sollten allgemein gesehen werden, wie eben das unzulässige Aufkeilen von Türen, Verstellen oder Versperren von Notausgängen usw. Das Beparken von Flächen für die Feuerwehr ist nur eine potenzielle "Sünde". Wie gesagt, ich kann nur aus Bayern berichten, und hier gibt es Merkblätter für die Feuerwehren Bayerns, in deren Ausgabe "5.12 Brandsicherheitswachen" unter 6.7 folgendes vermerkt ist: "Liegen Mängel vor, hat die Sicherheitswache (...) im Notfall den Kommandenten, Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor oder Kreisbrandrat oder die Polizei herbeizurufen (zumindest zur Tatbestandfeststellung..." Ausserdem ist es ja i.d.R. so, dass diese Veranstaltungen an Wochenenden und/oder Abends stattfinden, so dass das Benachrichtigen des Ordnungsamtes eher erschwert ist. Von der Zuständigkeit her hast Du natürlich recht, da die Umsetzung baurechtlicher Fragen gemäß VStättV nie Aufgabe der Brandsicherheitswache sein kann. Grüße in den Norden Robert | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 348209 | |||
Datum | 10.07.2006 15:38 | 6542 x gelesen | |||
Hi Robert, wie ist das im Bezug auf die VStättVo eigentlich mit Bestandsschutz? z.b. Toilettenanlagen für Behinterte? Was ist bei einer Renovierung? Muß dort so etwas mit Berücksichtigt werden? Oder das Erstellen von Feuerwehrplänen etc.!? Gruß Michael Das ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Robe8rt 8v., Baldham / Bayern | 348222 | |||
Datum | 10.07.2006 16:07 | 6513 x gelesen | |||
Hallo Michael, kurze Frage, zu lange Antwort. Ich hab Dir was per eMail zukommen lassen. Grüße Robert | |||||
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Autor | Fran8k N8., Plettenberg / NRW | 348240 | |||
Datum | 10.07.2006 17:02 | 6678 x gelesen | |||
Hallo Robert Wie verfahrt ihr im allgeneinen bei einer BSW. Meldet ihr euch bei eurer Leitstelle an, wird ein Einsatz dafür eröffnet, führt ihr Protokoll wo eben solch Probleme aufgeführt werden können. Gruß Frank Wie immer meine Meinung | |||||
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Autor | Robe8rt 8v., Baldham / Bayern | 348252 | |||
Datum | 10.07.2006 17:29 | 6475 x gelesen | |||
Hi Frank, Wir melden uns ab dem Zeitpunkt der Einsatzbereitschaft telefonisch in der ILSt an. Beim Abstellen von Fahrzeugen wird das Ausrücken bestätigt und vor Ort dann die Einsatzbereitschaft mitgeteilt. Ein Einsatz wird i.d.R. nicht eröffnet, da die Brandsicherheitswachen extra, also als BSW und nicht als Einsatz, abgerechnet werden. Über jede Brandsicherheitswache wird ein Tätigkeitsbericht verfasst (nicht zu verwechseln mit einem Einsatzbericht, wenn es dazu kommen sollte), auch wenn es keine besonderen Vorkommnisse gab. Eventuelle Probleme werden unverzüglich mit dem Veranstalter geklärt. (Unverzüglich = "ohne schulhaftes Verzögern" kann, abhängig vom Tatbestand, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, auch ein paar Tage später sein.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Robert | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 348265 | |||
Datum | 10.07.2006 18:02 | 6479 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Frank Nölle--- Wie verfahrt ihr im allgeneinen bei einer BSW. Ich möchte noch eine Frage ergänzen: Wer führt eine BSW, also welche Qualifikation wird für den Leiter benötigt? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 348269 | |||
Datum | 10.07.2006 18:07 | 6508 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochWer führt eine BSW, also welche Qualifikation wird für den Leiter benötigt? Ich würde mal behaupten, dass es sinnvollerweise ein GF macht. 1. Muss er wissen, was er da macht. 2. Muss er ggfs. "Menschen als taktische Einheit" führen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Robe8rt 8v., Baldham / Bayern | 348304 | |||
Datum | 10.07.2006 18:55 | 6483 x gelesen | |||
Servus Henning, ergänzende Frage, ergänzende Antwort: i.d.R. ist der Leiter ein Gruppenführer (Löschmeister oder HBM). In besonderen Fällen ist der Leiter der Brandsicherheitswache ein gehobener Dienst (mind. Zugführer). MkG Robert | |||||
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