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Thema | Alte Klasse 3, war: TSF-W mit Seilwinde... | 4 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 348844 | |||
Datum | 13.07.2006 09:23 | 3929 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Ettmayr7.5 Tonnen darf halt jeder vor 1982 geborene Fahren das liegt doch nicht am Geburtsjahr, sondern am Jahr des Führerscheinerwerbs bzw. der erworbenen Klasse, oder? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 348849 | |||
Datum | 13.07.2006 09:29 | 3206 x gelesen | |||
Hallo! Auszug aus der FeV: (6) Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts), bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 bestehen. (7) Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, werden auf Antrag des Inhabers auf die neuen Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Über sie wird ein neuer Führerschein ausgefertigt. Der neue Umfang der Fahrerlaubnis ergibt sich aus Anlage 3. Nach der Umstellung dürfen Kraftfahrzeuge nur noch in dem neuen Umfang geführt werden, sofern sie der Fahrerlaubnispflicht unterliegen. Die Bestimmungen in § 76 zu den §§ 4 bis 6 bleiben unberührt. Dies bedeutet, dass alle FE`s der Klasse drei die bis zum 31.12.1998 erteilt wurden es erlauben, Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to zu führen. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen". "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Altlandsberg / Brandenburg | 348850 | |||
Datum | 13.07.2006 09:31 | 3233 x gelesen | |||
Wer nach dem 1.1.1999 seine Prüfung für PKW hatte, darf nur 3,5 Tonnen fahren. Das mit vor 1982 geboren stimmt nur ungefähr. Wenn man mit 18 seinen Führerschein macht müßte man allerdings vor 1981 geboren sein, dass es paßt. Ich beispielsweise, Geburtsjahr 1981, dürfte mit dem PKW-Führerschein nur bis 3,5 Tonnen fahren. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 349027 | |||
Datum | 13.07.2006 17:45 | 3326 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Markhoff Wer nach dem 1.1.1999 seine Prüfung für PKW hatte, darf nur 3,5 Tonnen fahren. Um ganz genau zu sein, wer nach dem 01.01.1999 seinen Führerschein bekommen hat, hat die neue Klasse B. Ich habe Mitte Dezember 98 die Prüfung gehabt und am 4.1. meine Karte bekommen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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