alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaGelbe RKL installieren13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8S., Großhabersdorf / Bayern349728
Datum17.07.2006 22:4210115 x gelesen
Hallo,

weil wir mit unserem TSA bei Absicherungsmasnahmen vor allem in der Nacht schlecht gesehn werden hab ich mit den Gedanken gespielt am TSA eine Gelbe RKL zu installieren.

Leider kenn ich mich mit den ganzen Paragraphen net so gut aus. Meine Frage darum ist sowas erlaubt? Weil ne blaue RKL muss doch eingetragen werden, oder lieg ich da Falsch?

Wäre über paar antworten dankbar.

Gruß
Christian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl (CH) / nix Bundesland, Kanton Aargau349729
Datum17.07.2006 22:528535 x gelesen
Geschrieben von Christian Schwarzweil wir mit unserem TSA bei Absicherungsmasnahmen vor allem in der Nacht schlecht gesehn werden

Wäre es nicht einfacher so was zu beschaffen?
Wäre auch flexibler Einsetzbar


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein349730
Datum17.07.2006 23:028382 x gelesen
Moin,
oder sowas.


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön
meine Tochter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein349731
Datum17.07.2006 23:098357 x gelesen
Moin Christian,

Geschrieben von § 52 StVZO:(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.



MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön
meine Tochter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Großhabersdorf / Bayern349732
Datum17.07.2006 23:108619 x gelesen
Hallo,

also Faltleitkegel oder Blitzlampen sind vorhanden.

Nur speziell den TSA "kenntlicher" zu machen. Darum würd ich gern wissen ob das Gelblicht erlaubt wäre anzubringen. Im net hab ich gelsen das es erlaubt ist vor Unfallstellen zu warnen mit Gelblicht.

Hab schon öfters anhänger mit blauer RKL gesehn, ist es erlaubt an nem Anhänger eine blaue RKL zu installieren?

Gruß
Christian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein349733
Datum17.07.2006 23:148539 x gelesen
Geschrieben von Christian Schwarzist es erlaubt an nem Anhänger eine blaue RKL zu installieren?

Geschrieben von § 52 StVZO: (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).



MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön
meine Tochter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Großhabersdorf / Bayern349734
Datum17.07.2006 23:178450 x gelesen
Hallo,

Dank Dir Karsten.

Gruß
Christian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen350071
Datum19.07.2006 03:268600 x gelesen
Moin

Zusammenfassend und nur meiner bescheidenen Auffassung der zitierten Paragraphen nach:
- Gelbes Blinklicht scheitert daran, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht genannt sind (und euer TSA wahrscheinlich weder einen Schwertransport begleitet noch der Müllabfuhr dient ;o) )
- Blaues Blinklicht scheitert dran, dass nur Einsatz- und KommandoKRAFTfahrzeuge ausgerüstet werden dürfen. Der TSA ist aber kein Kraftfahrzeug, weil er keinen eigenen Antrieb hat.

Ich würde also sagen, schau dich bei den "mobilen" Absicherungssystemen mal um, sind vielseitiger und niemand verbietet dir, immer eins davon hinter den TSA zu stellen ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Aholming / BY350077
Datum19.07.2006 07:468352 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Weiß- Blaues Blinklicht scheitert dran, dass nur Einsatz- und KommandoKRAFTfahrzeuge ausgerüstet werden dürfen. Der TSA ist aber kein Kraftfahrzeug, weil er keinen eigenen Antrieb hat.

Folgt man dieser Argumentation, dürfte auch ein VSA kein Blaulicht haben.

Gruß
Peter


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz350083
Datum19.07.2006 08:348474 x gelesen
Hallo,

dann dürfte doch ein Abrollbehälter auch kein Blaulicht haben. Der Wechsellader hat natürlich trotzdem unter dem ausbau noch Blaulichter, damit er rundumgesehen wird.

Viele Grüße
Christian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern350086
Datum19.07.2006 08:458333 x gelesen
Vorschlag 1:

Kauft Stabblitzleuchten (die für die Verkehrsleitkegel) und macht euch Halter für diese außen an den TSA.
Da könnt ihr die Blitzleuchten bei Bedarf im Stand leicht befestigen.

Vorschlag 2:

Wie wärs mit den Gelben Magnetleuchten mit Zulassungzur Absicherung bei Pannen.
Pannenwarnleuchte


MkG Helmut
Eigener Beitrag ohne Gewähr
Wehr Linksschreipfäler finted darv si bähalden

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP350094
Datum19.07.2006 09:088533 x gelesen
Geschrieben von Christian Düsingdann dürfte doch ein Abrollbehälter auch kein Blaulicht haben.RKLs auf Abrollbehältern dürfen m.W. nur eingeschaltet sein, wenn die vom Trägerfahrzeug ebenfalls eingeschaltet sind. Dann ist das WLF + Aufbau wohl als ein Kraftfahrzeug zu sehen.


Es werden für Anhänger im Feuerwehrhandel zwar Blaulichter angeboten
.

jedoch mit dem Hinweis:
Sondergenehmigung erforderlich. Nur zur Absicherung. Benutzung während der Fahrt nicht erlaubt.

Dann müssten auch gelbe RKLs zur Absicherung mit Sondergenehmigung möglich sein. Im Zweifelsfalle hilft: einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Großhabersdorf / Bayern350189
Datum19.07.2006 12:358290 x gelesen
Hallo,

danke Euch für die Antworten.
Ich seh schon das is ne komplizierte Sache :-)

Ich werde mal unseren Kreisbrandrat fragen was er davon hält.

Gruß
Christian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt