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Thema | Gelbe RKL installieren | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Großhabersdorf / Bayern | 349728 | |||
Datum | 17.07.2006 22:42 | 10115 x gelesen | |||
Hallo, weil wir mit unserem TSA bei Absicherungsmasnahmen vor allem in der Nacht schlecht gesehn werden hab ich mit den Gedanken gespielt am TSA eine Gelbe RKL zu installieren. Leider kenn ich mich mit den ganzen Paragraphen net so gut aus. Meine Frage darum ist sowas erlaubt? Weil ne blaue RKL muss doch eingetragen werden, oder lieg ich da Falsch? Wäre über paar antworten dankbar. Gruß Christian | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl (CH) / nix Bundesland, Kanton Aargau | 349729 | |||
Datum | 17.07.2006 22:52 | 8535 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schwarzweil wir mit unserem TSA bei Absicherungsmasnahmen vor allem in der Nacht schlecht gesehn werden Wäre es nicht einfacher so was zu beschaffen? Wäre auch flexibler Einsetzbar | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 349730 | |||
Datum | 17.07.2006 23:02 | 8382 x gelesen | |||
Moin, oder sowas. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön meine Tochter | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 349731 | |||
Datum | 17.07.2006 23:09 | 8357 x gelesen | |||
Moin Christian, Geschrieben von § 52 StVZO: (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön meine Tochter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Großhabersdorf / Bayern | 349732 | |||
Datum | 17.07.2006 23:10 | 8619 x gelesen | |||
Hallo, also Faltleitkegel oder Blitzlampen sind vorhanden. Nur speziell den TSA "kenntlicher" zu machen. Darum würd ich gern wissen ob das Gelblicht erlaubt wäre anzubringen. Im net hab ich gelsen das es erlaubt ist vor Unfallstellen zu warnen mit Gelblicht. Hab schon öfters anhänger mit blauer RKL gesehn, ist es erlaubt an nem Anhänger eine blaue RKL zu installieren? Gruß Christian | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 349733 | |||
Datum | 17.07.2006 23:14 | 8539 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schwarzist es erlaubt an nem Anhänger eine blaue RKL zu installieren? Geschrieben von § 52 StVZO: (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön meine Tochter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Großhabersdorf / Bayern | 349734 | |||
Datum | 17.07.2006 23:17 | 8450 x gelesen | |||
Hallo, Dank Dir Karsten. Gruß Christian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 350071 | |||
Datum | 19.07.2006 03:26 | 8600 x gelesen | |||
Moin Zusammenfassend und nur meiner bescheidenen Auffassung der zitierten Paragraphen nach: - Gelbes Blinklicht scheitert daran, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht genannt sind (und euer TSA wahrscheinlich weder einen Schwertransport begleitet noch der Müllabfuhr dient ;o) ) - Blaues Blinklicht scheitert dran, dass nur Einsatz- und KommandoKRAFTfahrzeuge ausgerüstet werden dürfen. Der TSA ist aber kein Kraftfahrzeug, weil er keinen eigenen Antrieb hat. Ich würde also sagen, schau dich bei den "mobilen" Absicherungssystemen mal um, sind vielseitiger und niemand verbietet dir, immer eins davon hinter den TSA zu stellen ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 350077 | |||
Datum | 19.07.2006 07:46 | 8352 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Weiß- Blaues Blinklicht scheitert dran, dass nur Einsatz- und KommandoKRAFTfahrzeuge ausgerüstet werden dürfen. Der TSA ist aber kein Kraftfahrzeug, weil er keinen eigenen Antrieb hat. Folgt man dieser Argumentation, dürfte auch ein VSA kein Blaulicht haben. Gruß Peter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 350083 | |||
Datum | 19.07.2006 08:34 | 8474 x gelesen | |||
Hallo, dann dürfte doch ein Abrollbehälter auch kein Blaulicht haben. Der Wechsellader hat natürlich trotzdem unter dem ausbau noch Blaulichter, damit er rundumgesehen wird. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 350086 | |||
Datum | 19.07.2006 08:45 | 8333 x gelesen | |||
Vorschlag 1: Kauft Stabblitzleuchten (die für die Verkehrsleitkegel) und macht euch Halter für diese außen an den TSA. Da könnt ihr die Blitzleuchten bei Bedarf im Stand leicht befestigen. Vorschlag 2: Wie wärs mit den Gelben Magnetleuchten mit Zulassungzur Absicherung bei Pannen. Pannenwarnleuchte MkG Helmut Eigener Beitrag ohne Gewähr Wehr Linksschreipfäler finted darv si bähalden | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 350094 | |||
Datum | 19.07.2006 09:08 | 8533 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Düsingdann dürfte doch ein Abrollbehälter auch kein Blaulicht haben.RKLs auf Abrollbehältern dürfen m.W. nur eingeschaltet sein, wenn die vom Trägerfahrzeug ebenfalls eingeschaltet sind. Dann ist das WLF + Aufbau wohl als ein Kraftfahrzeug zu sehen. Es werden für Anhänger im Feuerwehrhandel zwar Blaulichter angeboten . jedoch mit dem Hinweis: Sondergenehmigung erforderlich. Nur zur Absicherung. Benutzung während der Fahrt nicht erlaubt. Dann müssten auch gelbe RKLs zur Absicherung mit Sondergenehmigung möglich sein. Im Zweifelsfalle hilft: einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Großhabersdorf / Bayern | 350189 | |||
Datum | 19.07.2006 12:35 | 8290 x gelesen | |||
Hallo, danke Euch für die Antworten. Ich seh schon das is ne komplizierte Sache :-) Ich werde mal unseren Kreisbrandrat fragen was er davon hält. Gruß Christian | |||||
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