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Thema | Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? | 56 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Lichtentanne / Sachsen | 352534 | |||
Datum | 30.07.2006 23:53 | 23818 x gelesen | |||
Hi Leute! also ich hab mir alles Durchgelesen, das Forum(überflogen) und FAQ!! Aber meine Frage ist noch nicht beantwortet! Also folgende Situation: Ich fahre mit meinem Privat-PKW auf einer Straße, komme an eine Unfallstelle, keine Feuerwehr etc. da!!! Ich sichere die Unfallstelle(is ja meine Pflicht) per Warnblink und Blau- oder Orangelicht!! Oder anders ich fahre auf einer Straße und vor meinen Augen passiert ein Unfall!! Ich sichere wieder die Unfallstelle mit Blau- oder Orangelicht!! Vorraussetzung ich bin mit meinem Privat-PKW unterwegs!! Hat das irgendwelche rechtlichen Folgen für mich? Wer kennt sich damit aus?? Bitte schreibt mir, will mir ja keinen Ärgern mit den Kollegen in Grün einhandeln! Grüße Christian Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 352535 | |||
Datum | 30.07.2006 23:59 | 21830 x gelesen | |||
Hallo, ja wo nehmen wir den nun bei dem Privat-Pkw das Blaulicht her? Aber im Ernst. Du möchtest gern so bald als möglich die StVO lesen und verstehen! mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Lichtentanne / Sachsen | 352536 | |||
Datum | 31.07.2006 00:01 | 21805 x gelesen | |||
Hi Peter!! Kannst du mir auch sagen, wo ich die STVO her bekomme?? sprich die Unterlagen!! Gibts die irgendwo im Netz?! Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 352537 | |||
Datum | 31.07.2006 00:02 | 21794 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchwerdtnerIch fahre mit meinem Privat-PKW auf einer Straße, komme an eine Unfallstelle, keine Feuerwehr etc. da!!! Ich sichere die Unfallstelle(is ja meine Pflicht) Ja. Mit Warndreieck und für dich ggfs. mit Warnweste. Geschrieben von Christian Schwerdtner per Warnblink und Blau- oder Orangelicht!! Wow. Du hast Jehova ja quasi "verkündet". Geschrieben von Christian Schwerdtner Vorraussetzung ich bin mit meinem Privat-PKW unterwegs!! Ja. Möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit - Missbrauch von Blauem Blinklicht. Geschrieben von Christian Schwerdtner Wer kennt sich damit aus?? Bitte schreibt mir, will mir ja keinen Ärgern mit den Kollegen in Grün einhandeln! Wenn Du keinen Ärger haben willst: * Warnweste im PKW * Blinklampe, wie sie im LKW vorhanden ist * Warndreieck, wenn Du willst vielleicht noch ein zweites. Das sollte an Absicherung ausreichen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 352538 | |||
Datum | 31.07.2006 00:03 | 21941 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchwerdtnerHi Peter!! Kannst du mir auch sagen, wo ich die STVO her bekomme?? sprich die Unterlagen!! Gibts die irgendwo im Netz?! Suchbegriff "Straßenverkehrsordnung", "Straßenverkehrszulassungordnung", "StVO", "StVZO". Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 352539 | |||
Datum | 31.07.2006 00:04 | 21824 x gelesen | |||
Danke! Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Lichtentanne / Sachsen | 352540 | |||
Datum | 31.07.2006 00:05 | 21681 x gelesen | |||
danke! aber wie sieht das jetzt eigentlich mit dem Orangen Licht aus?! hätt mir ja auch einfallen können google!! *ganz rot werd*!!! christian Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 352541 | |||
Datum | 31.07.2006 00:07 | 21777 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Christian Schwerdtner Kannst du mir auch sagen, wo ich die STVO her bekomme?? Tipp aus einen anderen Forum: http://www.gidf.de/STVO Wobei für deine Frage ohnehin § 52 StVZO maßgeblich ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 352542 | |||
Datum | 31.07.2006 00:10 | 21694 x gelesen | |||
Vollkommen korrekt was Christi@n sagt. Vielleicht doch erst intensiver mit dem Thema auseinander setzen. mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 352544 | |||
Datum | 31.07.2006 00:24 | 21700 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzDanke Bitte. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen | 352545 | |||
Datum | 31.07.2006 00:26 | 21654 x gelesen | |||
Ich bin mal so nett: (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Lichtentanne / Sachsen | 352546 | |||
Datum | 31.07.2006 00:26 | 21774 x gelesen | |||
ganz schön schwierig zu kapieren!! also ich hab mir §52 und §53a durchgelesen!! daraus entnehme ich, das es gegen ein Orangelicht zur Absicherung nichts einzuwenden gibt!! christian Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!! | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen | 352547 | |||
Datum | 31.07.2006 00:31 | 21711 x gelesen | |||
Nimm doch einfach so was:Blink Muss ja nicht gleich so was sein:Leucht Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 352548 | |||
Datum | 31.07.2006 00:32 | 21734 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Christian Schwerdtner ganz schön schwierig zu kapieren!! also ich hab mir §52 und §53a durchgelesen!! daraus entnehme ich, das es gegen ein Orangelicht zur Absicherung nichts einzuwenden gibt!! Genau. Gelb ja, blau nein. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Lichtentanne / Sachsen | 352549 | |||
Datum | 31.07.2006 00:36 | 21765 x gelesen | |||
AHHH!! Also hab ichs verstanden!! das ja: http://www.zgonc.at/artikelimage/50/894-50.gif das nein: http://www.multistore2002.de/bilder/024899-1.jpg danke für eure schnelle Hilfe!! dann kauf ich mir schnell ne orange haube und dann ab!! christian!! Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!! | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 352550 | |||
Datum | 31.07.2006 00:56 | 21718 x gelesen | |||
Dat Orangene bitte auch nicht fest installieren, denn sowas braucht dann eine Genehmigung der Strassenverkehrsbehörde. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Lichtentanne / Sachsen | 352551 | |||
Datum | 31.07.2006 01:02 | 21671 x gelesen | |||
nein jürgen!! das organge wird per zigarettenanzünder(12V) per Magnetfuß auf dem Dach befestigt, und kann danach abgenommen werden!! christian Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!! | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 352557 | |||
Datum | 31.07.2006 07:23 | 21738 x gelesen | |||
Hilf mir doch mal kurz einer. Ich habe im Hinterkopf, daß eigentlich daß Dingens auch nur verwendet werden darf, wenn eine schriftliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde besteht, also zum Beispiel als Auflage für ein Begleitfahrzeug beim Transport eines Baukranes. Vielleicht weiß einer genaueres, lasse mich gerne belehren. mkg WErner | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 352560 | |||
Datum | 31.07.2006 08:44 | 21767 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schwerdtnerganz schön schwierig zu kapieren!! also ich hab mir §52 und §53a durchgelesen!! daraus entnehme ich, das es gegen ein Orangelicht zur Absicherung nichts einzuwenden gibt!! Nur mal interessehalber: Was genau hast du gegen die Absicherung der Unfallstelle mit dem "normalen" Warnblinklicht, Warndreieck und ggf. Warnweste? Welchen Vorteil versprichst du dir von der Verwendung einer Rundumkennleuchte in Orange? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 352585 | |||
Datum | 31.07.2006 10:16 | 21722 x gelesen | |||
Hallo, ich glaube das bezieht sich auf Fahrende Fahrzeuge. Der Einsatz eines (zugelassenen und Typgeprüften) Gleblichtes vom stehenden Fahrzeug aus ist m.W. unkritisch. Gruß, otti | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 352593 | |||
Datum | 31.07.2006 10:51 | 21722 x gelesen | |||
Hallo, Eine gelbe RKL, die nicht permanent angebracht ist, darf an stehenden Fahrzeugen durchaus zur Absicherung verwendet werden. Sie sollte aber zusätzlich zu den anderen Warneinrichtungen verwendet werden (Warnblinkanlage, Warndreieck, Warnweste). Geschrieben von Magnus Hammerl Nur mal interessehalber: Gegenfrage: Warum verwendet man bei Feuerwehren Frontblitzer, Heckblaulichter, Heckabsicherungsblitzleuchten, Blitzleuchten usw.? Ein Blaulicht auf dem Dach genügt doch den gesetzlichen Anforderungen und Warnflaggen reichen doch auch. Oder etwa nicht...? Gruß, Michael | |||||
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Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen | 352594 | |||
Datum | 31.07.2006 11:13 | 21621 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Brüning Wenn Du keinen Ärger haben willst: Oranges Blinklicht sollte schon genutzt werden. Ist sogar serienmäßig bei jedem Auto eingebaut: Warnblinkanlage :-) Gruß Jens | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 352596 | |||
Datum | 31.07.2006 11:18 | 21812 x gelesen | |||
Also, der §52 STVZO schreibt hier nichts vom stehenden oder fahrenden Fahrzeug. Absatz 4 Satz 4 ist hier sogar nochmals relativ restriktiv,bei den abnehmbaren "Gelblichtern". Ich persönlich lese das so. wie ich es schon beschrieben habe. Bitte um Hilfe aus der Rechtsabteilung Katja und Sven. Vielleicht sollte man auch bedenken, daß eine gelbe RKL an jeder Ecke mit Sicherheit deren "Grad der ERregung von Aufmerksamkeit" sinken lässt. mkg WErner | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 352598 | |||
Datum | 31.07.2006 11:20 | 21809 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichEine gelbe RKL, die nicht permanent angebracht ist, darf an stehenden Fahrzeugen durchaus zur Absicherung verwendet werden. Sie sollte aber zusätzlich zu den anderen Warneinrichtungen verwendet werden (Warnblinkanlage, Warndreieck, Warnweste). Bitte um Angabe des Quelle. Siehe auch mein anderes Posting. mkg WErner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Lichtentanne / Sachsen | 352602 | |||
Datum | 31.07.2006 12:01 | 21873 x gelesen | |||
Hi werner! das steht so in der STVZO!!!! hier der Link http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php unter §52 und §53a!!!! musste mal durchlesen!!! also muss ich "umrüsten"!!! von blau auf orange!! danke christian Feuerwehrmänner sterben nie... Sie gehen zur Hölle und fahren den Nächsten Einsatz!! | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 352606 | |||
Datum | 31.07.2006 12:11 | 21625 x gelesen | |||
Oh, ich sehe ein interessantes Thema *gg* Na dann: "POPCORN, FRISCHES POPCRON! BIER...SCHWEINEOHREN!" *mit ´nem Bauchladen durchs Forum renn* Ist doch mal eine interessante These, die die ganzen SoRe-Diskussionen wieder verwirft: Blaulicht im Privat-PKW! Da bin ich ma mal gespannt auf die kommenden Tage ;-) !Achtung! Hier war Ironie im Spiel *g* Bis dann Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 352608 | |||
Datum | 31.07.2006 12:20 | 22143 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerGeschrieben von Michael Weyrich Quelle: StVZO § 53a: Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein. Zitat StVZO Ende. Eine tragbare gelbe Blinkleuchte ist - tragbar ;-) - standsicher - so beschaffen, daß ... erkennbar ist - von der Lichtanlage des Fahrzeuges unabhängig Da steht _nicht_, daß sie nicht auf dem Dach des Fahrzeuges stehen darf und es steht auch nicht da, daß sie von der Stromversorgung des Fahrzeuges unabhängig sein muß. Was ist das Problem? Gelbe Blinkleuchten zur Absicherung einer Unfall- oder Gefahrenstelle sind nicht nur erlaubt, sondern empfohlen. Die Form und der Aufstellort sind nicht vorgeschrieben. Was selbstverständlich nicht geht ist Betrieb während der Fahrt, Festanbau. Eine Beurteilung der Sinnhaftigkeit war nicht Gegenstand meiner Ausführungen ;-). Michael Schuckart | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Burgkirchen / Bayern | 352617 | |||
Datum | 31.07.2006 13:45 | 21656 x gelesen | |||
Hi! Lt. Deiner Homepage bist Du 15. Mal ehrlich: was willst Du mit einer Kennleuchte für's Auto, solltest da nicht erstmal den Führerschein machen? Mit freundlichen Grüssen, Stefan Dufter Alles nur meine eigene Meinung... | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 352619 | |||
Datum | 31.07.2006 13:54 | 21674 x gelesen | |||
Das nenn ich mal kriminalistische Arbeit...hab ich gerade auch gesehen...ich geh kaputt ;-) *kopfschüttel* Hab übrigens immer noch Popcorn! *g* Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Lichtentanne / Sachsen | 352620 | |||
Datum | 31.07.2006 13:59 | 22105 x gelesen | |||
ich sags mal so! auch wenn ich erst 15 bin! vorsicht ist besser als nachsicht!! oder was?! na das zählt halt auch für meine mutter! *grins* christian Feuerwehrmänner sterben nie... Sie gehen zur Hölle und fahren den Nächsten Einsatz!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 352621 | |||
Datum | 31.07.2006 14:03 | 21631 x gelesen | |||
Und wie kommst du/ deine Mutter auf die Idee, ein Blaulicht aufs/ins Auto zu packen? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 352625 | |||
Datum | 31.07.2006 14:25 | 21660 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchuckartWarnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein Das klingt aber nicht nach Leuchte mit Leitung zum Einstecken, sondern nach autarkem Gerät... Gruß LP | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 352626 | |||
Datum | 31.07.2006 14:47 | 21706 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottDas klingt aber nicht nach Leuchte mit Leitung zum Einstecken, sondern nach autarkem Gerät... Völlig einverstanden. Ich habe auch nicht versucht, zu vermitteln, daß die StVZO gelbe Blinklichter zum aufs Dach setzen mit Anschluß an die 12V Steckdose _gemeint_ hat. Allerdings hat sie ebendieses Gerät IMHO auch nicht verboten. Wollen wir wirklich einen Musterprozess führen, um zu klären, ob "betriebsbereit" bedeutet "Stecker eingesteckt" oder "Stecker kann jederzeit eingesteckt werden"? Ich denke das "betriebsbereit" geht in die gleiche Richtung, wie die Regelung, daß z.B. Nebelscheinwerfer nicht vorgeschrieben sind. Sind sie aber angebaut, _müssen_ sie auch funktionieren. Also, wenn Blinkleuchte mitgeführt, darf das Birnchen nicht durchgebrannt sein. Was haben wir für Probleme! Wenn das Einer liest! ;-)) Michael Schuckart | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 352635 | |||
Datum | 31.07.2006 15:17 | 21656 x gelesen | |||
Hm, das ist wohl tatsächlich eine Grauzone - eine schriftliche Anfrage bei Hella hatte vor längere Zeit auch kein echtes Ergebnis. Wenn man das Mitwirken/ Erste Hilfe bei einem Unfall als "Arbeiten im Straßenraum" betrachtet, sollte das Absichern mit einem Blinklicht gelb statthaft sein... Gruß LP | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 352636 | |||
Datum | 31.07.2006 15:21 | 21803 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchuckartEine tragbare gelbe Blinkleuchte ist Ich habe nicht von einer (wie hieß sie noch gleich mal bei der BW) Leuchte, Bodenhindernis, handelsüblich gesprochen, und die Ursprungsfrage auch nicht so verstanden, sondern für mich hörte sich das eher nach einer gelben RKL, handelsüblich und am Zigarettenanzünder anschließbbar, an. Also eigentlich so ein Ding, wie ich es auch mitführe, allerdings nur mit schriftlicher Genehmigung z.B. bei der Begleitung von Baukrantransporten einsetze. Und auf dieses Ding bezog sich meine Aussage und mein Zitat. mkg Werner | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 352643 | |||
Datum | 31.07.2006 15:41 | 21593 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schwerdtneralso muss ich "umrüsten"!!! von blau auf orange!! danke Ich lese so: Du darfst das Ding gar nicht benutzen. mkg Werner | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 352645 | |||
Datum | 31.07.2006 15:44 | 21731 x gelesen | |||
Tach auch, was wir hier umgangssprachlich Rundumkennleuchte oder kurz RKL nennen, gibt es in 2 Ausführungen. Einmal mit 12V / 55W / H1 Leuchtmittel und einmal mit 12V / 21W. Erstere sind zugelassen an Fahrzeugen bekannter Art, also in Blau bei Feuerwehrens, Polizeiens und Rettungswägens etc. pp. usw. und in gelb bei Müll, Schwertransport und ADAC etc. pp. usw. Letztere nennen sich Pannenleuchten und erfüllen die Anforderungen des § 53/53a, wenn sie denn Typgeprüft sind. Es gibt allerdings mittlerweile auch zugelassene Pannenleuchten in Blitztechnik. Google und ebay sind Dein Freund... Aus eigner Erfahrung angemerkt: Ich hab noch nie erlebt, dass ein Autobahn-Polizist eine gelbe Magnet-RKL an einem Privatfahrzeug an einer vorbildlich abgesicherten Unfallstelle auf der Autobahn nach einem ~K - Prüfzeichen abgesucht hat. Bedankt haben sie sich dagegen schon öfters. Wie das bei 15-jährigen auf'm Mofa aussieht, kann ich nicht sagen. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 352646 | |||
Datum | 31.07.2006 15:48 | 21594 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario DollWie das bei 15-jährigen auf'm Mofa aussieht, kann ich nicht sagen. Ich werf` mich weg! *lach* Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf / BW | 352648 | |||
Datum | 31.07.2006 15:57 | 21728 x gelesen | |||
Zu dem Bild hätte ich mal ne Frage: Irgendwie irritiert mich das Wappen unten links. Es erinnert mich doch sehr an das Wappen der Feuerwehr eines südwestlichen Bundeslandes. Und Lichtentanne liegt doch in Sachsen. Und das Landeswappen von Sachsen sieht IIRC so aus?! Oder irre ich mich einfach? *SCNR* Gruß Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 352650 | |||
Datum | 31.07.2006 15:59 | 21642 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerIch habe nicht von einer (wie hieß sie noch gleich mal bei der BW) Leuchte, Bodenhindernis, handelsüblich gesprochen, und die Ursprungsfrage auch nicht so verstanden, sondern für mich hörte sich das eher nach einer gelben RKL, handelsüblich und am Zigarettenanzünder anschließbbar, an. Schon klar. Ich wollte darauf raus, daß sich die StVZO nicht festlegt, wie eine Blinklampe auszusehen hat, in wie viele Richtungen sie blinkt (vielleicht sogar rundum?), wo sie steht, sondern nur, daß sie eben gelb blinkt. Und das tut eine gelbe RKL doch? Daß sie nicht in Fahrt benutzt werden darf, darüber war bereits Einigkeit. Um vor einer Unfall- oder Pannenstelle zu warnen, darfst Du sogar eine brennende Fackel in den Flaggenhalter stecken, vorausgesetzt die Fackel ist typgeprüft ;-) . Ex-geschützt sind ja wohl weder Blinklampe noch Fackel. Viele Grüße, Michael Schuckart | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 352651 | |||
Datum | 31.07.2006 16:00 | 21624 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario DollWie das bei 15-jährigen auf'm Mofa aussieht, kann ich nicht sagen. Auf der Autobahn sieht es dann sicherlich schlecht für den Mofafahrer aus. Weil entweder hat er das Ding frisiert, so dass er die vorgeschriebenen 60 km/h (Wichtig trotzdem: Helm auf halb acht, Jeans und T-Shirt) erreicht oder er hängt mit den vollen 25 km/h auf der linken Spur. Da wird ein fehlendes ~K - Prüfzeichen wohl eher unbedeutsam sein. ;-) Und sonst bezweifele ich auch mal die Warnwirkung. Bei der vorhandenen "Bordspannung" dürfte ein glimmen der Birne und 5-6 U/Min. rauskommen. Wenn überhaupt. Oder er parkt das Ding mit festgestellten Gaszug. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 352652 | |||
Datum | 31.07.2006 16:01 | 22275 x gelesen | |||
Hallo Werner! Hier der Senf aus der Hauptstadt dazu: Du hast völlig richtig erkannt, dass nur die in § 52 Abs 3 und 4 genannten Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge der genannten Organisationen blaues bzw. gelbes Blinklicht führen dürfen. Dafür müssen entsprechend Genehmigungen der Staßenverkehrsbehörde eingeholt werden bzw. die in der StVZO dargelegten rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Es ist daher unerheblich, ob feste oder abnehmbare Rundumleuchte, es spielt auch keine Rolle, ob das Fahrzeug steht oder fährt. Nur die § 52 StVZO beschriebenen Umstände rechtfertigen den Einsatz von blauen oder gelben Kennleuchten, bzw Dachaufsetztern für Ärzte (für diese kostet es 10,00 ?, wenn die die erteilte Genehmigung nicht vorweisen können) Für alle anderen gilt: runter mit den Lichtorgeln und Einsatz im Partykeller aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Ein Verstoß gegen das og. Verbot wird mit 20,00 ? geahndet, bei Führerscheininhabern auf Probe kommt noch ein Punkt dazu. Gruß Markus. Nur wer ankommt, kann helfen. | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Ulm / Baden-Württemberg | 352663 | |||
Datum | 31.07.2006 16:52 | 21947 x gelesen | |||
Popcorn!!! Ich bin nicht Jurist, aber einige sind auf dem falschen Weg, so wie das Mofa auf der Autobahn... Einige denken an die §§52f StVO, also die Geschichte "Sonder-/Wegerechte" Wir sollten uns aber den §53a Nr. 3 StVZO anschauen, also "Bau- und Betriebsvorschriften/Beleuchtungseinrichtungen". Geschrieben von unserem Gesetzgeber (3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen. Heisst in meiner Laien-Übersetzung: Zulassung muss sein, Stecker für Steckdose darf sein. Kaufen kann man sowas auch z.B. bei Haensch Privat finde ich (zweites!) Warndreieck oder Warnleuchte auf dem Dach auch viel effektiver als die Bodenhinternisleuchte vom Lkw. Bewerft mich mit Popcorn, denn ich habe sowas ähnliches mit K-Nummer. Hintergrund: Absicherung der eigenen Karre beim VU, denn wenn ich meine Fotos gemacht habe, will ich in ein intaktes Auto einsteigen. -> Eigensicherung. Ich fahre nicht bis in die Einsatzstelle hinein und wenn ich letztes Fahrzeug bin, ist im Zweifelsfall mein Auto kaputt :-( Gekauft habe ich mir das Ding erst, nachdem mich Polizisten(SB) darum gebeten haben, denn es dienst der Sicherheit an der Einsatzstelle und erleichtert ihnen auch die Unterscheidung "Gut/Böse"... Fröhlichen Gruß Thomas :-) Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 352720 | |||
Datum | 31.07.2006 22:10 | 21629 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Thomas Heckmann Einige denken an die §§52f StVO, also die Geschichte "Sonder-/Wegerechte" Die denken auch an die StVZO, §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten Absatz 4 folgende. Es ist zu unterscheiden, ob man ein gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 4 StVZO) oder eine Warnleuchte (§ 53a Abs. 2 Nr. 2 StVZO). Das gelbe Blinklicht dürfen nur die in § 52 StVZO genannten Fahrzeuge führen, die Warnleuchte kann jeder mit sich rumtragen, wie er lustig ist. Geschrieben von Thomas Heckmann Privat finde ich (zweites!) Warndreieck oder Warnleuchte auf dem Dach auch viel effektiver als die Bodenhinternisleuchte vom Lkw. Du verwechselst da was: die Warnleuchte ist die Bodenhinernisleuchte vom LKW. Das was Du willst, ist die gelbe Blinkleuchte, die Du nun mal nicht führen darfst, selbst wenn fünf Polizisten Dir das vorschlagen. Zugelassen müssen sowohl die Warnleuchte, als auch die orange Blinkleuchte sein. Ich kann nur empfehlen, allenfalls die Wanrleuchte zu empfehlen. Gruß Sven | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 352740 | |||
Datum | 01.08.2006 00:15 | 21612 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Geschrieben von Thomas Heckmann nein, tut er nicht: Wenn die Warnleuchte nicht vorgeschrieben ist (also z.B. im PKW oder ab der zweiten Leuchte im LKW), dann darf sie vom Bordnetz des PKW abhängig sein. Weiterhin darf sie im Fahrzeug fest montiert oder im Bedarfsfall am (also auch: auf dem) Fahrzeug angebracht werden (Absatz 3 von § 53a StVZO). Ein Produktbeispiel für so eine Warnleuchte wurde hier ja schon genannt, das Ding sieht wirklich genauso aus wie die Kennleuchten für gelbes/blaues Blinklicht aus der gleichen Bauserie. Interessanterweise ist die Blitzenergie und die Blitzfrequenz auch nahezu identisch, im Gegensatz zu der ebenfalls bereits genannten halben Leistung bei den konventionellen Drehspiegel-Ausführungen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Hillscheid / RLP | 352741 | |||
Datum | 01.08.2006 00:15 | 21722 x gelesen | |||
Naja, immerhin hat er (ehrlicherweise) auch über das Bild geschrieben: "Das Bild wurde NICHT bei uns geschossen sondern auf einer Einsatzfahrt einer anderen Feuerwehr! Den text habe ich hinzugefügt!!" (http://www.repage.de/member/schwerdi/uebermich.html) Also hat er wahrscheinlich auch das Wappen mit übernommen, denn man findet auf der Seite auch folgendes Wappen und die Bildbearbeitungskompetenzen lassen auch noch ein paar Wünsche offen. Siehe hier. Aber wollen wir ihn mal nicht ganz nieder machen, er ist doch noch jung und will nur spielen... und Perfekt sind wir alle nicht Wie immer, meine Meinung. Ganz allein meine. Rechtschreibfehler sind von mir und werden meistbietend abgegeben | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Hennef / NRW | 352742 | |||
Datum | 01.08.2006 00:19 | 21550 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas HeckmannGekauft habe ich mir das Ding erst, nachdem mich Polizisten(SB) darum gebeten haben, denn es dienst der Sicherheit an der Einsatzstelle und erleichtert ihnen auch die Unterscheidung "Gut/Böse"... Leider kann man aber absolut nicht davon ausgehen, dass das was die netten Herren in Grün (zukünftig vermehrt auch in Blau anzutreffen) sagen auch so korrekt ist. Allerdings frage ich mich ob diese Diskussion hier in diesem Forum überhaupt noch Sinn macht, denn es dürfte der Mehrzahl der Forumsbesucher ziemlich egal sein was der 15-jährige Threadersteller alles mit einer gelben RKL anfängt, die zur Zeit auch noch offenbar in blauem Design daherkommt. Dürften die meisten nur ziemlich lustig finden und den entsprechenden Herrn / seine Mutti im Zweifelsfalle n paar Euronen kosten, egal wie hier die stv(z)o ausgelegt wird... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Hillscheid / RLP | 352744 | |||
Datum | 01.08.2006 00:21 | 21759 x gelesen | |||
kann mir nu mal einer erlären warum es diese Seite nich geben soll?? http://www.repage.de/member/schwerdi/uebermich.html wo hab ichs denn her?? warum konnte ich gerade noch nachsehen?? ich sags ja, wir sind alle nicht perfekt... der Tag war eindeutig zu lang... Wie immer, meine Meinung. Ganz allein meine. Rechtschreibfehler sind von mir und werden meistbietend abgegeben | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 352748 | |||
Datum | 01.08.2006 00:29 | 21630 x gelesen | |||
...weger dene Klammern... Gruß LP | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Burgkirchen / Bayern | 352772 | |||
Datum | 01.08.2006 08:48 | 21611 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BöhmAber wollen wir ihn mal nicht ganz nieder machen, er ist doch noch jung und will nur spielen...jetzt im Nachhinein tut's mir direkt leid, dass ich was gesagt habe...lasst doch wenigstens _ein_ gutes Haar an dem Jungen. Er ist halt noch hitzig, so wie viele von uns in dem Alter waren. Da jetzt Rechtschreibfehler, schlechte Bildbearbeitung oder sonstwas vorzuhalten geht schon bissl weit... @Christian: spar dir das Geld für die Kennleuchte. Du wirst (hoffentlich) nicht oft an einen Unfall kommen, und falls doch, dauert es ja eh nur ein Paar Minuten, bis Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst da sind, und dann wird "professionell" abgesichert. Und lass dir Dein Hobby nicht verleiden! Mit freundlichen Grüssen, Stefan Dufter Alles nur meine eigene Meinung... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Hillscheid / RLP | 352905 | |||
Datum | 01.08.2006 20:06 | 21565 x gelesen | |||
japp, habs auch bemerkt... Trotzdem Danke Wie immer, meine Meinung. Ganz allein meine. Rechtschreibfehler sind von mir und werden meistbietend abgegeben | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Hillscheid / RLP | 352906 | |||
Datum | 01.08.2006 20:20 | 21541 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan DufterEr ist halt noch hitzig, so wie viele von uns in dem Alter waren. Da jetzt Rechtschreibfehler, schlechte Bildbearbeitung oder sonstwas vorzuhalten geht schon bissl weit... Da muss ich dir Recht geben. sollte aber kein Vorwurf im Bezug auf die Sachlicjhkeit des Threads sein, auch wenn es sich so anhört. Es hat mich nur etwas gestört, das insbesondere das Bild mit dem Trauerkranz so primitiv "dahingewurschtelt" ist. Grundsätzlich finde ich es ja eine gute Idee, wenn sich jemand mit diesem Thema (Unfälle bei der Feuerwehr) befasst, und diese Problematik der Öffentlichkeit näherbringen will, aber irgendwie lässt die Ausführung doch zu Wünschen übrig. Aber lassen wir das. War doch wahrscheinlich etwas überreagiert von mir. und @Christrian: solltest du dich angegriffen fühlen, möchte ich mich entschuldigen, ich wollte nicht ausfallend werden Wie immer, meine Meinung. Ganz allein meine. Rechtschreibfehler sind von mir und werden meistbietend abgegeben | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Günzburg / Bayern | 352931 | |||
Datum | 01.08.2006 22:43 | 21664 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchwerdtnerIch fahre mit meinem Privat-PKW auf einer Straße, komme an eine Unfallstelle, keine Feuerwehr etc. da!!! Ich sichere die Unfallstelle(is ja meine Pflicht) per Warnblink und Blau- oder Orangelicht!! Und jetzt die Frage wie siehts bei nem Rollstuhl aus???? Ja Rollstuhl mit Blaulicht! Oben genannter Beitrag ist meine eigene Meinung. Der KFV - Günzburg im Internet: www.kfv-guenzburg.de | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 352936 | |||
Datum | 01.08.2006 23:02 | 21666 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas BurghartUnd jetzt die Frage wie siehts bei nem Rollstuhl aus???? Ist doch nicht Ernst gemeint oder? Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Günzburg / Bayern | 352938 | |||
Datum | 01.08.2006 23:13 | 21558 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin DropmannIst doch nicht Ernst gemeint oder? doch du kennst mi no net hihi Oben genannter Beitrag ist meine eigene Meinung. Der KFV - Günzburg im Internet: www.kfv-guenzburg.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Lichtentanne / Sachsen | 353247 | |||
Datum | 03.08.2006 20:45 | 21576 x gelesen | |||
das mit dem Bild => geklärt! habe mich in keinem Moment beleidigt, oder sonstwas gefühlt!! ey und das mit dem trauerkranz das wusste ich net wie ich des anders machen sollte! ( könnt mir ja per pn schicken wie des geht)!!! christian Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!! Meine Meinung ist privat!! | |||||
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