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ThemaBlaulicht und Martinshorn bei Übungen18 Beträge
RubrikÜbung
Infos:
  • Schreiben von Michael Didinger (PDF)
  •  
    AutorMatt8hia8s A8., Breitenlesau / Bayern353050
    Datum02.08.2006 19:3014528 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wie wird das bei Euch bei Übungen gehandhabt. Fahrt Ihr da zum Übungsobjekt mit Blaulicht und Martinshorn oder nicht?
    Natürlich betrifft meine Frage nur Übungen an diversen Objekten.

    Wenn ich eine Übung über Knoten und Stiche mache ist mir klar, dass ich das ganze nicht mache.


    Mit kameradschaftlichem Gruss,

    Matthias Alberth


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz353051
    Datum02.08.2006 19:3410764 x gelesen
    Hallo,

    in Rheinland-Pfalz ist die Verwendung von Sondersignal bei Übungen, auch Alarmübungen, durch Erlaß des Innenministeriums verboten. Daran halten wir uns. In anderen Bundesländern ist es z.T. auch (allerdings nur für Alarmübungen) erlaubt.

    Gruß,
    Michael


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen353053
    Datum02.08.2006 19:3610539 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Alberthwie wird das bei Euch bei Übungen gehandhabt. Fahrt Ihr da zum Übungsobjekt mit Blaulicht und Martinshorn oder nicht?
    Natürlich betrifft meine Frage nur Übungen an diversen Objekten.


    Kommt vor, allerdings recht selten. Das sind dann Alarmübungen größeren Umfangs, an denen dann meist auch andere Organisationen (RD,SEG,POL,usw.) beteiligt sind.

    Bei anderen "Alarmübungen" wird zwar "alarmmäßig" gearbeitet, aber ohne SoSi angefahren. Das ist auch nicht immer nötig.

    Dazu sollten man betonen, dass es in NRW (im Gegensatz zu einigen anderen BL) ausdrücklich zulässig ist. Das gilt sowohl für Feuerwehr als auch für alle anderen Organisationen, wenngleich die Genehmigung von anderen Behörden ausgesprochen werden muss.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen353064
    Datum02.08.2006 20:1310452 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningKommt vor, allerdings recht selten. Das sind dann Alarmübungen größeren Umfangs, an denen dann meist auch andere Organisationen (RD,SEG,POL,usw.) beteiligt sind.

    Bei anderen "Alarmübungen" wird zwar "alarmmäßig" gearbeitet, aber ohne SoSi angefahren. Das ist auch nicht immer nötig.


    Dito - bei uns beschränkt sich das damit fast auf die zweijährliche KatS-Übung.


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz353106
    Datum03.08.2006 03:5010709 x gelesen
    Hi Michael

    Geschrieben von Michael Weyrichin Rheinland-Pfalz ist die Verwendung von Sondersignal bei Übungen, auch Alarmübungen, durch Erlaß des Innenministeriums verboten.
    Hast du da ´ne Quelle?


    MfG
    Daniel

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP353110
    Datum03.08.2006 08:0710436 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Metzgerin Rheinland-Pfalz ist die Verwendung von Sondersignal bei Übungen, auch Alarmübungen, durch Erlaß des Innenministeriums verboten.

    Hast du da ´ne Quelle?


    Die würde mich auch sehr interessieren.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY353112
    Datum03.08.2006 08:3210375 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Alberthwie wird das bei Euch bei Übungen gehandhabt. Fahrt Ihr da zum Übungsobjekt mit Blaulicht und Martinshorn oder nicht?

    Sehr selten. IdR nur einmal pro Jahr bei der Großübung zur Brandschutzwoche.

    Gruß
    Peter


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    AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 353117
    Datum03.08.2006 09:2210246 x gelesen
    Hallo Matthias,

    zu deiner Frage kann ich dir folgendes antworten:
    SoSi nur bei sogenannten "Alarmübungen" mit mehreren Feuerwehren innerhalb unserer Samtgemeinde. Diese Übungen werden der Polizei über die Leitstelle bekanntgegeben, ausserdem wird unser Samtgemeindebürgermeister und der KBM einbezogen.

    Munter bleiben, Lüke


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz353119
    Datum03.08.2006 09:2910581 x gelesen
    Hallo,

    Die Quelle muss ich raussuchen, war ein Rundschreiben vom IM RLP vor einigen Jahren, bin mir auch nicht mehr sicher, ob ich's noch schriftlich bzw. auf dem Rechner habe.

    Ich weiß aber, dass insbesondere seit der Zeit vermehrt darauf geachtet wird (und bei der Ausrückmeldung von der FEZ gesondert darauf hingewiesen wird) daß bei Übungen ohne SoSi gefahren wird.

    Gruß,
    Michael


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg353263
    Datum03.08.2006 22:3310478 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Michael Weyrich

    In anderen Bundesländern ist es z.T. auch (allerdings nur für Alarmübungen) erlaubt.

    Was für BaWü siehe ->

    " Hier ".

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü353266
    Datum03.08.2006 22:5010309 x gelesen
    Geschrieben von ---Matthias Alberth--- Fahrt Ihr da zum Übungsobjekt mit Blaulicht und Martinshorn oder nicht?
    Natürlich betrifft meine Frage nur Übungen an diversen Objekten.


    Wir haben einmal im Jahr eine Übung zu der wir mit SoSi fahren. Das ist allerdings eine "größere" Übung beim Porsche, an der auch andere Feuerwehren beteiligt sind. Das ist allerdings mit der Leitstelle abgesprochen und steht davor auch im Gemeindeblatt, sodass sich die Anwohner darauf vorbereiten können.
    Ansonsten wird zur Alarmübung auch mit SoSi gefahren, logisch, denn vor dem Eintreffen am Einsatzort weiß niemand, dass es eine Übung ist.
    Bei sonstigen Übungen werden zwar auch Anfahrten quer durch den Ort gemacht, aber ohne Sondersignal.

    Gruß Alex


    Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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    AutorMich8ael8 D.8, Lingerhahn / Rheinland - Pfalz377082
    Datum26.12.2006 19:2010324 x gelesen
    Hallo,

    auf meiner HP www.feuerwehr-lingerhahn.de.vu findet Ihr unter ( Bitte beachten ) ein Schreiben über dieses Theman das für Rheinland - Pfalz gültig ist.

    Mit kameradschaftlichem Gruss

    M.Didinger


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    AutorPatr8ic 8V., Contwig / Rheinland-Pfalz377090
    Datum26.12.2006 20:5410266 x gelesen
    Hallo Michael,

    die Frage ist aber, ob das Schreiben noch aktuell ist, denn das von dir zur Verfügung gestellte ist aus dem Jahr 1992.

    Laut diesem Schreiben wäre ja eine Fahrt zu einer Einsatzübung mit SoSi nicht gestattet. Es wird aber von hunderten Feuerwehren in RLP so gehandhabt!

    Würde mich interessieren, wie da der aktuelle Stand ist.

    mkG


    Dieser Beitrag gibt nur meine Meinung wieder.
    Besucht die Feuerwehr Contwig

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    AutorMath8ias8 Z.8, Rumpenheim / Hessen377092
    Datum26.12.2006 21:0310331 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Patric Volbdie Frage ist aber, ob das Schreiben noch aktuell ist, denn das von dir zur Verfügung gestellte ist aus dem Jahr 1992.

    ganz nebenbei ist auch völlig unklar, wer der Autor ist - und damit tendiert der Wert des Schreibens stark gegen null.


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorMich8ael8 D.8, Lingerhahn / Rheinland - Pfalz377095
    Datum26.12.2006 21:1510285 x gelesen
    Hallo Patric,

    dieses Schreiben kam am 12.10.2005 von unserer zuständigen PI per Fax. Wir hatten letztes Jahr bei unserer Jahresabschlußübung, bei der 6 Wehren unserer VG teilnahmen mächtig Ärger, da mit Sondersignal gefahren wurde.
    Wurde aber über die FEZ nicht als Übung gemeldet somit also Einsatzfahrt.
    Dieses Schreiben ist an alle Wehren der VG rausgegangen, sollte also somit aktuell sein.

    Gruss
    Michael


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz377096
    Datum26.12.2006 21:1710319 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Mathias Zimmerganz nebenbei ist auch völlig unklar, wer der Autor ist

    Auch wenn bei dem Schreiben die erste Seite fehlt, läßt sich unschwer erkennen, dass das Schreiben vom Innenministerium Rheinland-Pfalz stammt und unter anderem an die auf Seite 2 oben aufgeführten Stellen ging. Es wurde damals m.W. auch an alle Verwaltungen zur Weiterleitung an die Feuerwehren verteilt, um in diesem Bereich in RLP Klarheit zu schaffen, zumindest ist mir auch das Schreiben bekannt. Leider haben das schon damals die meisten nicht begriffen und fahren auch heute noch zu Einsatzübungen mit SoSi, gerade auch in RLP.

    Geschrieben von Mathias Zimmerund damit tendiert der Wert des Schreibens stark gegen null.

    Dann solltest du mal beim Innenministerium nachfragen, man kann dir dort sicherlich die Existenz und Gültigkeit des Schreibens bestätigen. Aber ignorieren macht mehr Spaß, dann darf man ja mit SoSi bei Einsatzübungen fahren...

    Geschrieben von Patric Volb
    die Frage ist aber, ob das Schreiben noch aktuell ist, denn das von dir zur Verfügung gestellte ist aus dem Jahr 1992.

    Siehe meine Antwort im Abschnitt vorher. Bei Unklarheiten beim Ministerium nachfragen. Ansonsten wüßte ich nicht, was sich diesbezüglich seit 1992 an der Gesetzeslage verändert hat.

    Gruß,
    Michael


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    AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz377101
    Datum26.12.2006 22:1710241 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Patric Volb Es wird aber von hunderten Feuerwehren in RLP so gehandhabt!

    Naja, das glaube ich weniger, die einzigen die mir bekannt sind bei uns im Umkreis seit eigentlich Ihr. Nach dem jüngsten Unfall glaube ich das dass ISM noch zu diesem Schreiben steht.
    Einen Sinn sehe ich eh daran nicht, mit SoSi zu Übungen zu fahren, seien es auch Einsatzübungen.
    Welchen Lerneffekt sollen und will man aus solchen Fahrten ziehen, und wenn es zu einem Unfall kommt, ein Staatsanwalt hat lange Zeit sich mit der Sache zu beschäftigen, um ein für und wieder auszuloten, der GF oder Maschinist der Alarmiert wird nur ein paar Sekunden. Deshalb möchte ich als Wehrleiter oder SFI oder was auch immer solche Übungen nicht anordnen.

    Lieber Fahrer Sicherheits- Trainings für die Fahrer Anbieten, damit sie in solchen Situationen angemessen reagieren können, aber auch hier geht ab und an was schief. Wenn mal gesehen hat wie ein TLF 24/50 bei etwa 25-30 km/h umfällt, oder welche Schäden entstehen wenn ein Fahrzeug in einem Verkehrskreisel umfällt, dann kann ich auf solche Unnötigen Einsatzfahrten gerne Verzichten. Zum Wohle der Kameraden im Fahrzeug.


    MfG
    Thomas Conrad


    Dies ist meine persönliche Meinung

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    Feuerwehr Zweibrücken

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP656306
    Datum30.11.2010 16:157609 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichRundschreiben vom IM RLP vor einigen Jahren
    (siehe hier)

    Ist dieses Schreiben so noch aktuell, oder sind da in den letzten Monaten weitere/andere offizielle Äußerungen (Richtung erstmal egal) zu gemacht worden?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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