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ThemaImpressum16 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW353470
Datum05.08.2006 15:439690 x gelesen
Hi,

ich hab mal ne Frage zum Impressum einer FW-HP.
Die HP wird vom Förderverein bezahlt. Was muss nun im Impressum stehen?

Meine Idee:

Förderverein xyz e.V.
Vorsitzender xy
Musterstrasse
11111 Musterstadt

EMail-Adresse

Verantwortlicher:
xyz (Webmaster)
Email-Adresse

Redakteure + Prog
Ralf Mustermann
Steffi Mustermann


Was fehlt da evt. noch?


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen353471
Datum05.08.2006 15:537711 x gelesen
Hallo!

Folgende Angaben sind Notwendig

Förderverein xyz e.V. (als Betreiber)
[Anschrift des Vereins]

Vorstand i.S.v. § 26 BGB

Registernr. und Registergericht

USt-Id-Nr (wenn vorhanden)

Verantwortlicher (voll Geschäftsfähig!)
[Ladungsfähige Anschrift d. Verantwortlichen]
[weitere Kontaktdaten einschl. Mailadresse]


MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen353472
Datum05.08.2006 15:577588 x gelesen
Hallo Christian,

das ist im allgemeinen schon eine gute Idee. Man sollte vielleicht noch das Urheberrecht und einen kleinen Disclaimer reinsetzten.

z.B.

Wir übernehmen keine Haftung für Inhalte auf über Links verbundenen Internet-Seiten. Vorsorglich distanzieren wir uns von allen Inhalten. Wir sind gegen Gewalt verherrlichende, beleidigende, kinderfeindliche, unmoralische oder ähnliche Inhalte im Internet. Sollte eine der Web-Seiten, zu denen wir einen Link geschaltet haben solche oder ähnliche Inhalte aufweisen, bitten wir um Nachricht, damit wir unverzüglich diesen Link deaktivieren können. Wir behalten uns vor, Gästebucheinträge zu löschen.
Wichtig!

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - Haftung für Links - hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben, distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesem Server und machen uns die Inhalte der gelinkten Seiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf diesem Server, sowie evtl. vorhandene Linklisten und Foren.


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

Schaut mal vorbei:
www.feuerwehr-langeoog.de

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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / LK Bitburg-Prüm / Rheinland-Pfalz353473
Datum05.08.2006 15:597510 x gelesen
Hallo,

die benötigten Angaben sind im Teledienstgesetz, § 6 festgelegt:


Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über


a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,


6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.



Wichtig ist dabei auch die erste Zeile "Diensteanbieter haben für GESCHÄFTSMÄßIGE Teledienste" diese angaben zu machen. Wird die Seite nicht geschäftsmäßig betrieben sind keine Angaben notwendig, es wird jedoch im allgemeinen empfohlen IMMER die Angaben gemäß TDG aufzuführen da man dann auf der sicheren Seite ist.

Schönen Gruß
Andreas

Dies ist keine Rechtsberatung und gibt nur meinen Kenntnisstand ohne irgendwelche Gewähr wieder.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen353476
Datum05.08.2006 16:337701 x gelesen
@Tobias

Der erste Absatz des Disclaimers kann nicht wiklich schaden, wobe man über dessen juristischen Wirksamkeit streiten kann. Der zweite Absatz ist absolut überflüssig.

MkG
Marc



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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland353477
Datum05.08.2006 16:337618 x gelesen
Geschrieben von Tobias CulemannMit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - Haftung für Links - hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben, distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesem Server und machen uns die Inhalte der gelinkten Seiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf diesem Server, sowie evtl. vorhandene Linklisten und Foren.


Hallo,


lies Dir das hier: http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/ mal durch und entferne den Disclaimer von der Seite. Das Landgericht Hamburg hat nämlich in dem von Dir genannten Urteil entschieden, dass man sehr wohl haften muss.


Frank


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen353479
Datum05.08.2006 16:387592 x gelesen
Wichtig ist dabei auch die erste Zeile "Diensteanbieter haben für GESCHÄFTSMÄßIGE Teledienste" diese angaben zu machen. Wird die Seite nicht geschäftsmäßig betrieben sind keine Angaben notwendig, es wird jedoch im allgemeinen empfohlen IMMER die Angaben gemäß TDG aufzuführen da man dann auf der sicheren Seite ist.

1. Zumeist ist bei "Feuerwehrseiten" nicht das TDG sondern der MDStV anzuwenden.

2. Man muß immer zwischen den Begriffen "geschäftsmäßig", "gewerbsmäßig" und "gewerblich" unterscheiden. Treten juristische Personen als Betreiber auf, trifft immer "gewerbsmäßig" und fast immer "geschäftsmäßig" zu.

MkG
Marc



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AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen353480
Datum05.08.2006 16:567689 x gelesen
Geschrieben von Frank Recktenwaldlies Dir das hier: http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/ mal durch und entferne den Disclaimer von der Seite. Das Landgericht Hamburg hat nämlich in dem von Dir genannten Urteil entschieden, dass man sehr wohl haften muss.


Danke, habe ich nicht gewusst.


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

Schaut mal vorbei:
www.feuerwehr-langeoog.de

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AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen353482
Datum05.08.2006 17:017685 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDer zweite Absatz ist absolut überflüssig.

Ja nur leider schreiben es Viele Webmaster. Ich habe es so gelöst:

Feuerwehr Langeoog

Wenn was falsch ist, bitte sagt mir bescheid, damit ich es ändern kann...


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

Schaut mal vorbei:
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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / LK Bitburg-Prüm / Rheinland-Pfalz353485
Datum05.08.2006 17:127482 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey 1. Zumeist ist bei "Feuerwehrseiten" nicht das TDG sondern der MDStV anzuwenden.

2. Man muß immer zwischen den Begriffen "geschäftsmäßig", "gewerbsmäßig" und "gewerblich" unterscheiden. Treten juristische Personen als Betreiber auf, trifft immer "gewerbsmäßig" und fast immer "geschäftsmäßig" zu.

MkG

Hallo Marc,

zu 1. Es geht hier um einen Förderverein. Wenn der dort auch seine Arbeit darstellt fällt das AFAIK unter das TDG aber ich bin kein Jurist. § 10 Mediendienste Staatsvertrag listet aber soweit ich weiss ohnehin die gleichen Dinge auf wie § 6 (u. wenn kommerziell 7) TDG.


zu.2. Ist mir klar. "Geschäftsmäßig" im juristischen Sinne ist gleich in etwa "nachhaltig ausgerichtet" in "normaler Sprache", somit umfasst es so ziemlich alle Angebote. Für den Laien ziemlich kompliziert hier zu differenzieren, daher bin ich ja auch der Meinung das man IMMER die Angaben nach TDG machen sollte da man damit aufjedenfall seinen Pflichten genüge getan hat

Schönen Gruß


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW353496
Datum05.08.2006 18:247582 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Marc DickeyFörderverein xyz e.V. (als Betreiber)
[Anschrift des Vereins]


Förderverein xyz e.V.
Musterstrasse
11111 Musterstadt

Geschrieben von Marc DickeyVorstand i.S.v. § 26 BGB

Vorsitzender des FV: Max Mustermann

Geschrieben von Marc DickeyRegisternr. und Registergericht

Da sollte man drankommen.

Geschrieben von Marc DickeyVerantwortlicher (voll Geschäftsfähig!)
[Ladungsfähige Anschrift d. Verantwortlichen]
[weitere Kontaktdaten einschl. Mailadresse]


D.h. also zum Beispiel der voll geschäftsfähige Webmaster nebst dessen Adresse und EMail? Muss auch Telefon dabei? IMHO reicht EMail.

Vorsitzender ist ja über den Vereins-Sitz erreichbar.


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
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AutorJuli8an 8H., Holzgerlingen / Baden-Württemberg353527
Datum06.08.2006 00:227625 x gelesen
Geschrieben von ---Frank Recktenwald--- http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/
Danke! Das musste mal wieder gesagt werden - in der Hoffnung, dass das Manche doch zum Nachdenken bringt und sie nicht einfach alles übernehmen und sich nicht von allem Distanzieren können...

Geschrieben von ---Tobias Culemann--- Des weiteren übernehmen wir keine Haftung für das Gästebuch, da hier ebenfalls jeder seinen Eintrag machen kann

Tja, leider Falsch gedacht! Der Verantwortliche der Webseite ist sehr wohl für das Gästebuch bzw das Forum auf seiner Seite verantwortlich!

siehe dazu das sog. "Heise-Foren-Urteil"
Wie man sieht, sind sich die Gerichte da nicht ganz einig, aber im Prinzip kann ein solcher Text (Haftung zu Links, Haftung zu Einträgen Fremder) nichts bewirken.

Deshalb: lieber mehrfach kontrollieren - und wofür ist denn ein Gästebuch notwendig?
(Ich stelle einfach mal die These auf, dass da sowieso nur 80% Spam und Werbung, und 18% sinnlose Beiträge ala "schöne Webseite" drin stehen)


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AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg353538
Datum06.08.2006 09:077681 x gelesen
Der LFV Baden-Württemberg hat auf Anfrage dieses PDF vom Fachgebietsleiter Recht, Hendrik Roggendorf herausgebracht.

Download unter:

Internetrecht (Impressum)


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen353539
Datum06.08.2006 09:217517 x gelesen
Geschrieben von Julian HaagGeschrieben von ---Tobias Culemann--- Des weiteren übernehmen wir keine Haftung für das Gästebuch, da hier ebenfalls jeder seinen Eintrag machen kann

Tja, leider Falsch gedacht! Der Verantwortliche der Webseite ist sehr wohl für das Gästebuch bzw das Forum auf seiner Seite verantwortlich!


Ja ich denke mal das Du recht hast und deshalb habe ich auch vor ungefähr 2 Monaten ein neues Gästebuch eröffnet. Alle Einträge landen dann erst mal bei mir und ich kann Sie dann frei geben. Das vereinfacht vieles und Spam oder sonstiges kann gleich entfernt werden.

Geschrieben von Julian HaagTja, leider Falsch gedacht! Der Verantwortliche der Webseite ist sehr wohl für das Gästebuch bzw das Forum auf seiner Seite verantwortlich!

Ich werde den Satz demnächst raus nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

Schaut mal vorbei:
www.feuerwehr-langeoog.de

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AutorJens8 M.8, Enger / NRW400847
Datum02.05.2007 17:157516 x gelesen
Hallo,

sorry, das ich hier in einen alten Thread poste - habe aber mit der Suche nichts passendes gefunden.

Dein hier verlinktes PDF gibt es nicht mehr. Ich denke aber mal vom Namen und Autor nach handelte
es sich um dieses PDF? Laut der Webseite ist es vom April 2005.

Das ist nicht mehr aktuelle denke ich?
TDG ist doch jetzt außer Kraft? Bzw. durch TMG und RStV "ersetzt"? Hat jemand etwas aktuelles zu diesem Thema?
Ich hab damals bei Heise gelesen, daß die Impressumspflicht neu geregelt wurde.
Aber wie sieht es nun genau bei einer Webseite der Feuerwehr aus? Und gibt es einen
Unterschied wenn es sich um offizielle Webseite handelt, bzw. um eine Webseite des Feuerwehr e.V.'s ?

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AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg400855
Datum02.05.2007 17:257500 x gelesen
Leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten, aber kannst ja mal bei LFV Baden-Württemberg bei Hendrik Roggendorf anfragen, dieser wird dir dazu bestimmt eine Antwort geben können.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
http://www.florian-graben-neudorf.de
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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