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ThemaVergaberecht mißachtet?, war: Iveco-Magirus 120-255 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW355679
Datum16.08.2006 08:554071 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenDas LF8/6 war ein "versuch" seitdem wird weiter MAN beschafft. Die Nachbargemeinde hatte kein Geld für was ordentliches.
Mit unseren MAN hatten wir bis jetzt eigentlich keine Probleme. (BJ 1998, 1999 und 2002 bei uns und ein 2001er bei unserem Stützpunkt).

MB wird nicht beschafft weils nicht gefällt und weil die MAN Werkstatt besser ist.


Das ist ziemlich mutig, einerseits falls es so ist von den Beschaffern, weil klarer Verstoß gegen das Ausschreibungsrecht (außer man hat Rahmenverträge, was ich mir kaum vorstellen kann - und die müsste man auch ausschreiben!).
Jeden Rechtsanwalt der sowas liest und Firmen in Vergabeverfahren vertritt würde das SEHR freuen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen355684
Datum16.08.2006 09:203437 x gelesen
Hallo,

da hab ich noch was im Hinterkopf, passt gerade zum Thema: Fränkische Nachrichten vom 2.8.06

Wie würdest du diese Entscheidung hinsichtlich des Vergaberechts beurteilen?


Gruß
Markus

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg355691
Datum16.08.2006 09:503340 x gelesen
Ich denke dass die im Artikel beschriebenen gründe die Entscheidung zu gunsten eines anderen Anbieters rechtfertigen.
Ich kenne jetzt nicht genau das Ausschreibungsrecht, aber es wird sicher nicht darin gefordert, den günstigsten Anbieter zu nehmen, wenn dieser in seinen produkten Mängel hat, oder sein Produkt nicht den einschägigen Normen und Qualitätsanforderungen entspricht.
Anders wäre es wahrscheinlich, wenn es sich nur um den Service drehen würde.


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW355693
Datum16.08.2006 10:113444 x gelesen
Geschrieben von Markus Großda hab ich noch was im Hinterkopf, passt gerade zum Thema: Fränkische Nachrichten vom 2.8.06

Wie würdest du diese Entscheidung hinsichtlich des Vergaberechts beurteilen?


gar nicht, weil alle Fakten fehlen.
Es gibt keine Aussage darüber, ob bzw. wie ausgeschrieben worden ist.

Der Ausschluß von Bietern ist grundsätzlich möglich, hab ich auch erst letzte Woche wieder gemacht.

Sollte allerdings eine freihändige Vergabe durchgeführt worden sein (was wie gesagt aus dem Beitrag so m.E. nicht hervorgeht), stell ich mir die Frage, warum Magirus nicht gefragt worden ist - anderenfalls, warum sie nicht geboten haben...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW355714
Datum16.08.2006 11:543399 x gelesen
Hi,

schönes Thema, welches sich gleich für ein paar Fragen anbietet :-)!

Geschrieben von Ulrich CimolinoJeden Rechtsanwalt der sowas liest und Firmen in Vergabeverfahren vertritt würde das SEHR freuen...

Jepp, das Gefühl habe ich auch. Aber: Man liest solche Dinge sehr häufig, aber man hört/liest nichts von vergaberechtlichen Konsequenzen! Warum nicht? In Zeiten des INet sollte das doch kein Verbreitungsproblem mehr sein. Haben die Firmen gar kein Interesse daran? Lohnt sich ein Vergabeverfahren erst bei ner Menge X an Kohle? Ich habe das Gefühl, dass diese Praxis einfach geduldet wird! Richtiger wird es dadurch natürlich nicht.

Dann habe ich mal eine Frage bzgl. Aufteilung eins Auftrages in Lose, also z.B. Fahrgestell, Aufbau und Beladung. Aussage ist, dass die Aufteilung in Lose zur Unterschreitung des Schwellwertes für Europa-Ausschreibung (200000 ?? Ist das der Wert für Europa?) nicht zulässig ist. Wo kann ich das genau nachlesen?

In der VgV §2 habe ich folgendes gefunden: Der Schwellenwert beträgt:...

3. für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
200 000 Euro,


Dazu steht weiter: 8. für Lose von Dienstleistungsaufträgen nach Nummer 2
oder 3: 80 000 Euro oder bei Losen unterhalb von
80 000 Euro deren addierter Wert ab 20 vom Hundert
des Gesamtwertes aller Lose; dies gilt nicht im Sektorenbereich.


Ist das die dazu passende Quelle? D.h. ich kann nur Dienstleistungen unter bestimmten Bedingungen splitten? Oder gibt es da noch eine eindeutigere Quelle? Wo gibt es eine Definition von Auftrag? Ich könnte ja sonst den Aufbau als eigenständigen Auftrag deklarieren.


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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