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ThemaFeuersicherheitswache8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland357663
Datum26.08.2006 09:587562 x gelesen
In der letzten Zeit habe ich verucht mich näher mit dem Thema Feuersicherheitswachen zu beschäftigen. Die Ausbeute an Informationen war jedoch sehr gering. Für das Saarland - in dem ich tätig bin - fiel mir lediglich die 11. Verordnung zur Landesbauordnung in die Hände. Was mich interessiert hätte wäre insbesondere, wer ist in den anderen Bundesländern zuständig für die Anordnung einer Feuersicherheitswache ? Welche Befugnisse haben die Feuerwehrangehörigen bei den Veranstaltungen ? Gibt es Literatur die sich eingehender mit dem Thema beschäftigt, z.B. Kommentare, Artikel in Fachzeitschriften ?

Gruß ins Forum Jochen


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW357669
Datum26.08.2006 11:026176 x gelesen
Mir fällt da spontan die Versammlungsstättenverordnung ein. Details müsste ich aber auch erst nachschlagen...


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland357670
Datum26.08.2006 11:075778 x gelesen
Hallo Jochen,

also ein paar Infos zu den Brandwachen kannst Du im Brandschutzgesetz finden, den Entwurf fürs neue gibts hier: http://www.landtag-saar.de/dms13/Gs0918.pdf ,

weitere Angaben zu Brandwachen sollte in der Brandschutzsatzung Deiner Stadt drinstehen.

Als "saarländische" Literatur ist mir nur der Kommentar zum Brandschutzrecht des Saarlandes bekannt (Diegmann/Neckenig - Brandschutzrecht des Saarlandes - Kommentar - Deutscher Gemeindeverlag, ISBN: 3-555-49001-X),

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorMark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg357671
Datum26.08.2006 11:116268 x gelesen
Hallo,

die LFS Badenn-Württemberg schreibt folgendes:
Versammlungsstättenverordnung ; Hinweise der LFS

Gruß
Markus


** Dies ist meine eigene Meinung. Nicht die, der Feuerwehr der ich angehöre, oder dritter Personen **

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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland357732
Datum27.08.2006 02:235895 x gelesen
Hi Paul !
Den Kommentar habe ich, doch bezüglich Feuersicherheitswachen steht nicht viel drin. Die Brandwache ist erwähnt, dabei handelt es sich aber um die Sicherung der Einsatzstelle nach einem Schadensfeuer. Ihr habt doch in Neunkirchen Erfahrúng durch viele Veranstaltungen. Wie läuft es denn bei euch ab, wenn die Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden.
Übrigens, die Adresse des Landtages ist super. Die ganze Zeit habe ich auf dessen Homepage versucht den Gesetzentwurf zu finden.

Gruß ( auch an "Urmel" vom LBZ Innenstadt)
Jochen


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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland357733
Datum27.08.2006 02:295837 x gelesen
Hi Ralf !
Danke für den Beitrag, im Saarland nennt sich vom mir erwähnte 11. VO zur LBO auch Versammlungsstättenverordnung. Mich interessieren insbesondere die Befugnisse der Feuerwehrangehörigen bei diesen Veranstaltungen. Darüber steht im Saarland nichts drin. Wie sieht es denn bei euch aus ?

Gruß Jochen


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland357785
Datum27.08.2006 19:225744 x gelesen
Hallo Jochen,

stimmt, in der Beziehung hat das Gesetz ein paar Lücken bzw. die Regelung wurde bewußt in die Brandschutzsatzungen der Kommunen gelegt, damit die diese Punkte (die ja schön strittig werden können) regeln müssen.
Das Gesetz hat ich eher durch Umwege gefunden (steht z.b. auch hier: http://www.bbk.bund.de/nn_398012/DE/06__Fachinformationsstelle/05__NeueAufsaetze/NeueAufsaetze__node.html__nnn=true),
der Link zum eigentlichen Dokument hab ich nach Anfrage übers www-Kontaktformular des Landtages bekommen (schnelle und gute Antwort), die Aussprach dazu gibts hier: http://www.landtag-saar.de/dms13/Land025.pdf#search=%22Saarland%20Drucksache%2013%2F918%22;

so, aber zum eigentlichen Thema:
da wäre Urmel wohl ein besserer Ansprechpartner, der macht ziemliche viele Brandwachen,
wie die Praxis bei Problemenfällen aussieht, dazu kann ich nix sagen, hatte den Fall (im Lbz Innenstadt) noch nicht ,

Grüße Paul

werde die Grüße an Urmel weiterreichen, vielleicht plaudert er ein wenig aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland357790
Datum27.08.2006 20:465801 x gelesen
Danke !


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