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ThemaFahren mit SoSi22 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorJoha8nne8s W8., Düsseldorf / NRW358325
Datum31.08.2006 10:559103 x gelesen
Hallo,

weiß jemand von euch (oder hat vielleicht so etwas) wo man eine Lehrunterlage zum Thema "Fahren mit SoSi" herunterladen kann? Mir geht es weniger um die berühmten Paragraphen sonder um die praktische Anwendung des "Martinhorns", insbesondere wenn zwei verschiedene akustische Anlagen verbaut worden sind.
Ich beobachte immer wieder, dass Kollegen mit dem "Elektrohorn" fahren und kurz vor einer Kreuzung erst dann das "Presslufthorn" zuschalten, quasi als Straßenräumer.

Gruß
Johannes


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.358327
Datum31.08.2006 11:098449 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Johannes WildeIch beobachte immer wieder, dass Kollegen mit dem "Elektrohorn" fahren und kurz vor einer Kreuzung erst dann das "Presslufthorn" zuschalten, quasi als Straßenräumer.

Kann mir nicht vorstellen, dass das verboten ist, bzw. es dafür überhaupt eine Regelung gibt!
Mir pers. reicht aber ein Horn!!


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen358331
Datum31.08.2006 11:208442 x gelesen
Geschrieben von Johannes WildeIch beobachte immer wieder, dass Kollegen mit dem "Elektrohorn" fahren und kurz vor einer Kreuzung erst dann das "Presslufthorn" zuschalten, quasi als Straßenräumer

Das ist ja kein Problem. Wenn das E-Horn die geforderte Mindestlautstärke erfüllt - was es vermutlich tut - reicht das juristisch ja vollkommen aus.
Diese Konstellation wird eigentlich nie in der Ausbildung beschrieben.

Gruß LP


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen358332
Datum31.08.2006 11:248450 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Lüder PottDas ist ja kein Problem. Wenn das E-Horn die geforderte Mindestlautstärke erfüllt - was es vermutlich tut - reicht das juristisch ja vollkommen aus.
Diese Konstellation wird eigentlich nie in der Ausbildung beschrieben.


Nuja, unser Fahrlehrer (selbst FA) beschrieb die vom OP beschriebene Vorgehensweise mal als völlig absurd. Das Presslufthorn hat, seiner Aussage nach, eher eine frontal nach vorn gerichtete Charakteristik, während die E-Hörner auch seitlich eher wahrnehmbar seien (von der Schallausbreitung eher nierenförmig), weshalb gerade bei nicht gut einsehbaren Kreuzungen eher das E-Horn zum Einsatz kommen sollte.
Habs aber persönlich bislang weder ausprobieren noch verifizieren können. Wenn die Dinger tröten sitze ich meistens im Auto...

MfG

Ingo


--

"Egal, ob gute oder schlechte Verlierer... Hauptsache, wir feiern und die fahren nach Hause." [Lukas P.]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen358336
Datum31.08.2006 11:388697 x gelesen
Geschrieben von Ingo Hornwährend die E-Hörner auch seitlich eher wahrnehmbar seien (von der Schallausbreitung eher nierenförmig), weshalb gerade bei nicht gut einsehbaren Kreuzungen eher das E-Horn zum Einsatz kommen sollte


Hm, glaube der Effekt ist eher bei den elektronischen Hörnern mit der Stadt/Landumschaltung zu finden. Diese sind aber gleich laut.
Beim Vergleich zw. Presslufthorn und Elektrohorn zählt wohl die physikalische Tatsache, daß Preßluft doppelt so laut ist.

Gruß LP


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen358337
Datum31.08.2006 11:418684 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Lüder PottBeim Vergleich zw. Presslufthorn und Elektrohorn zählt wohl die physikalische Tatsache, daß Preßluft doppelt so laut ist

Nutzt aber nix, wenn das Horn nur nach vorn hörbar ist ;) Wie gesagt: ich gebe das weiter, was mir erzählt wurde. Kann gern jemand verifizieren oder das Gegenteil behaupten :)

MfG

Ingo


--

"Egal, ob gute oder schlechte Verlierer... Hauptsache, wir feiern und die fahren nach Hause." [Lukas P.]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü358340
Datum31.08.2006 11:478808 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Ingo HornGeschrieben von Lüder Pott
Beim Vergleich zw. Presslufthorn und Elektrohorn zählt wohl die physikalische Tatsache, daß Preßluft doppelt so laut ist


Nutzt aber nix, wenn das Horn nur nach vorn hörbar ist ;) Wie gesagt: ich gebe das weiter, was mir erzählt wurde. Kann gern jemand verifizieren oder das Gegenteil behaupten :)



Die Diskussion gabs hier bei der Einführung der HLF 2000 auch, die Hänsch(?)-Balken sind rein physikalisch scheinbar genauso laut wie Fanfaren, die letzteren sind am Schluß dann aber doch nachträglich montiert worden und werden seither standardmäßig verbaut.
Unter "Laborbedienungen" mögen beide Arten gleichlaut sein, wenn sich das Presslufthorn zwischen den Häusern bricht hat es in meinen Augen (und Ohren*g*) durchaus mehr an Lautstärke zu bieten.

Gruß Andi


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern358341
Datum31.08.2006 11:488839 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornNutzt aber nix, wenn das Horn nur nach vorn hörbar ist ;) Wie gesagt: ich gebe das weiter, was mir erzählt wurde. Kann gern jemand verifizieren oder das Gegenteil behaupten :)

Im Prinzip schon richtig.
Die nierenförmige Abstrahlcharakteristik bring dir aber u.U. bei geschlossener städtischer Bebauung (direkt neben der Straße geschlossene Häuserfront beidseitig) nichts, da die Gebäude den Schall reflektieren und ihn praktisch kanalisieren.

bei eisehbarer und nicht von Bebauung umschlossener Straße siehtdas natürlich schon wieder anders aus.

mkg

WErner


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AutorJoha8nne8s W8., Düsseldorf / NRW358342
Datum31.08.2006 11:498849 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottDas ist ja kein Problem. Wenn das E-Horn die geforderte Mindestlautstärke erfüllt - was es vermutlich tut - reicht das juristisch ja vollkommen aus.
Diese Konstellation wird eigentlich nie in der Ausbildung beschrieben.


Das Problem liegt eigentlich nicht in der Lautstärke, sondern in der Tatsache. dass der Verkehrteilnehmer bei einer Umsachaltung des Martinhorn kurz vor einer Kreuzung nicht mehr definieren kann aus welcher Richtung das Fahrzeug nun kommt.


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AutorFabi8an 8B., Usingen / Hessen358352
Datum31.08.2006 12:228841 x gelesen
Ich denke die Art der E-Hörner spielt da auch eine Rolle? Wenn ich mir diese Hella-Starktonhübchen anhöre, ist eine Martin-Fanfare wohl auf jeden Fall vorzuziehen! Aber die ganzen Balken oder Anlagen von z. B. Pintsch Bamag sind da sicher nicht mit den Hella-Teilen zu vergleichen, da lauter und besser zu hören.

Fabian


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen358357
Datum31.08.2006 12:408821 x gelesen
Geschrieben von Johannes WildeDas Problem liegt eigentlich nicht in der Lautstärke, sondern in der Tatsache. dass der Verkehrteilnehmer bei einer Umsachaltung des Martinhorn kurz vor einer Kreuzung nicht mehr definieren kann aus welcher Richtung das Fahrzeug nun kommt

Hm, warum? Da wo E herkam, komt jetzt Preßluft her. Im Pkw kann man sowieso nicht wirklich Richtungen heraushören. Anders dagegen der Fußgänger...

Gruß LP


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.358363
Datum31.08.2006 13:248823 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Lüder PottHm, warum? Da wo E herkam

Es entsteht aber auch der Eindruck, dass sich mehrere Fahrzeuge mit SoSi nähern, und dies kann schon mal zu Verwirrungen führen!
Ich halte zwei verschiedene Signale weder für sinnvoll, noch für erforderlich.


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW358372
Datum31.08.2006 14:178849 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Ingo Horn---
Geschrieben von Lüder Pott
"Beim Vergleich zw. Presslufthorn und Elektrohorn zählt wohl die physikalische Tatsache, daß Preßluft doppelt so laut ist"

Nutzt aber nix, wenn das Horn nur nach vorn hörbar ist ;) Wie gesagt: ich gebe das weiter, was mir erzählt wurde. Kann gern jemand verifizieren oder das Gegenteil behaupten :)


Ich behaupte dann hiermit das Gegenteil ;-)

Ich hörte, dass Elektrohörner (speziell: die bekannten Bosch-Hörner) zwar physikalisch recht laut seien, aber halt nur in gerader Richtung. Die Firma Martin dagegen macht ja sogar Reklame damit, dass ihrer Hörner in allen Richtungen gut wahrnehmbar sind. Dafür spricht auch, dass für den Einbau der Martin-Schallbecher keine Einbaulage in Bezug auf die Fahrtrichtung vorgeschrieben ist. Ein Einbau z.B. quer zur Fahrtrichtung dürfte ja nicht sein, wenn die Hörner nur in eine Richtung arbeiten würden.

Gruß,
Henning


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen358406
Datum31.08.2006 16:148852 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIch hörte, dass Elektrohörner (speziell: die bekannten Bosch-Hörner) zwar physikalisch recht laut seien,

So mal etwas "ZDF" in die Brühe sonst wird "QMS" draus:

Die Bosch Elektrohörner (= Aufschlaghörner= Hupen) befinden sich mit 110 db in 3,5 m Entfernung um unteren Limit des zugelassen Lautstärkebereichs. Die 4 - Becher Martin befinden sich mit 116 db am oberen zugelassenen Bereich. Diese sind doppelt so laut. Da diese ein Sammelsurium von Frequenzen und ein tremolierenden Klang, deshalb klingt Preßluft viel "besser".

Elektronische Anlagen sind teilweise auch am oberen Limit Hella, Pintsch Bamag oder mitten drin (Hänsch, Technodesign). Üblicherweise kann man mit dem Einsatz von zwei Lautsprechern an das obere Limit gelangen.

Einbauvorschriften habe ich für beide keine gefunden, nur wer Hörner quer oder verdeckt einbaut.
darf keine maximale Lautstärke erwarten. Die Physik bleibt halt.

Gruß Lp


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW358451
Datum31.08.2006 19:058924 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Lüder Pott--- Einbauvorschriften habe ich für beide keine gefunden.

Es gibt also keine Vorschrift, die Aufschlaghörner quer zur Fahrtrichtung zu montieren?

Richtig interessant wäre natürlich mal ein Diagramm über die "Lautstärkeverteilung"...

Gruß,
Henning


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen358483
Datum31.08.2006 20:538813 x gelesen
Also die Tatsache das ich RTW mit RTK auf der Bundesstrasse durchaus mal überhöre und RTW mit Max B Martin bisher nicht, reicht mir um zu behaupten das die Martin Pressis immer erste wahl sind. Zu Fiamm kann ich nix sagen aber klingen nicht so gut. Von Biiiibuuuu wollen wir mal garnicht anfangen, die sind zur belustig am funk mit hektischem getöse im hintergrund allerdings ganz nett, sorgen immer wieder für fröhliche gesichter bei uns :D
Wir hatten auch mal ein Fahrzeug mit Biiiibuuuu, war nen luftgekühlter V8 Jupiter von Maggie-Deutz, da war der Motor lauter als das Horn...

Ich habe auch die erfahrung gemacht das man die RTW auf dem weg zum Krankenhaus mit Pressis von mir zuhause früher hört als die mit E-Tröten.


Nehmt mich nicht zu ernst, ich beteilige mich gerne an Diskussionen, zu denen ich nur mit Halbwissen beitragen kann ;-)
Amüsiert euch drüber, oder gebt mir nen Tip wies richtig ist, ich habe mich hier eigentlich angemeldet, weil ich was lernen will. :-)

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AutorPete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz358832
Datum02.09.2006 22:058734 x gelesen
Kann es sein, dass es vielleicht doch noch einmal ganz hilfreich ist, sich einfach auf die VO-Lage zurück zu besinnen? Für den Helfer im Einsatz allemal, für den, der ein Fzg beschafft, vielleicht nicht nur.

Der Fahrer eines SoSi Fzg nimmt Sonderrechte in Anspruch auf Grund § 35 StVO. Das zwingt ihn, die notwendige Sorgfalt walten zu lassen, um den Straßenverkehr nicht zu gefährden. Ein Kriterium für die Beurteilung ist die Qualität des Horns. Trotzdem dürfen die Sonderrechte nur ?unter gebührender Berücksichtigung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden?. Dies ist unabhängig von Blaulicht und Martinshorn. Die Norm konstituiert eine Sorgfaltspflicht dessen, der die Sonderrechte! in Anspruch nimmt.

Die andere Seite ist der Verkehrsteilnehmer, der so ein Horn hört. Er gewährt dem SoSi Fzg Wegerecht. Jedoch darf dieses Wegerecht als Form eines Sonderrechts aufgrund § 35 nicht blind und gehörlos wahrgenommen werden, sondern unterliegt der Beschränkung der dort beschriebenen Vorsichtsverpflichtung.

Die Verknüpfung beider Nornmen legt die Verantwortung in die Hände des SoSi-Fahrers. Ihm ist jedoch keine abstrakte Sorgfaltsvermutung an die anderen Verkehrsteilnehmer, die ihm das Wegerecht gewähren müssen, zugebilligt. Auch nicht bei Nutzung des Sondersignals aufgrund § 38. Die gewissenhafte Wahrnehmung dieser Pflicht ist nur durch Augenscheinnahme möglich. D.h. der Fahrer muss die Augen offen halten. In jeder Situation. Insofern ist die Frage nach der Richtwirkung von Martinhörnern höchstens technich interessant und von akademischem Interesse.
Praktisch relevant it es nur, vorsichtig zu fahren, wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt.


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AutorJan 8J., Bochum / NRW358850
Datum03.09.2006 10:258772 x gelesen
Geschrieben von Peter BuchnerKann es sein, dass es vielleicht doch noch einmal ganz hilfreich ist, sich einfach auf die VO-Lage zurück zu besinnen?

Was meinst du?

Geschrieben von Peter BuchnerDer Fahrer eines SoSi Fzg nimmt Sonderrechte in Anspruch auf Grund § 35 StVO. Das zwingt ihn, die notwendige Sorgfalt walten zu lassen, um den Straßenverkehr nicht zu gefährden. Ein Kriterium für die Beurteilung ist die Qualität des Horns

Wenn er Licht und Ton benutzt, nimmt der SoSi Fahrer doch automatisch Rechte nach §38 also Wegerechte in Anspruch oder sehe ich das falsch? Andernfalls würde nur das blaue Lämpchen für seine Fahrt ja ausreichend sein.


Geschrieben von Peter BuchnerDie Norm konstituiert eine Sorgfaltspflicht dessen

Die Sorgfaltspflicht ergibt sich aus §35 Abs. 8, aber eine Norm ist es noch lange nicht, sondern "lediglich" ein Paragraph der StVO.


Geschrieben von Peter BuchnerPraktisch relevant it es nur, vorsichtig zu fahren, wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt.

Man sollte immer vorsichtig fahren, ob mit oder ohne SoSi!


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio358852
Datum03.09.2006 11:038722 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan JendruckWenn er Licht und Ton benutzt, nimmt der SoSi Fahrer doch automatisch Rechte nach §38 also Wegerechte in Anspruch oder sehe ich das falsch?

Du siehst es falsch.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorJan 8J., Bochum / NRW358879
Datum03.09.2006 14:058774 x gelesen
Dann klär mich doch bitte auf.


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen358889
Datum03.09.2006 14:508866 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jan JendruckDann klär mich doch bitte auf.
§ 38 StVO verleiht dem Nutzer keinerlei Rechte.
Blaulicht und Horn sind nur ein Zeichen für andere Verkehrsteilnehmer, sonst nix.

Rechte ergeben sich aus § 35, die sich wiederum einfacher umsetzen lassen, wenn man vorher § 38 angewendet hat.

Ist doch ganz einfach, oder?


Gruß
Markus

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen358890
Datum03.09.2006 15:028704 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblEs entsteht aber auch der Eindruck, dass sich mehrere Fahrzeuge mit SoSi nähern, und dies kann schon mal zu Verwirrungen führen!

Vielleicht entsteht auch der Eindruck das erst kein Horn eingeschaltet war und erst kurz vor der Kreuzung das (viel lautere) Horn eingeschaltet wurde. Könnte fatale Folgen für den Fahrer im Falle eines Unfalls haben wenn 10 Leute behaupten das das Horn aus war.


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Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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