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ThemaLöschgruppenführer auf Lebenszeit?10 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThom8as 8M., Wegberg / NRW358698
Datum01.09.2006 18:448089 x gelesen
Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage bezüglich der "Amtszeit" Eines Löschgruppenführers / Führers einer Löscheinheit:
Wenn ein Löschgruppenführer ausscheidet (beispielsweise altersbedingt) und ein neuer LG-Führer gewählt wird, ist dieser dann auf "Lebenszeit" in seinem Amt?

Weiß jemand wie das vorallem in NRW geregelt ist?

Gruß,
Thomas


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland358702
Datum01.09.2006 19:066384 x gelesen
Hallo,

also im Saarland sind die Amtszeiten der Löschbezirks- , Löschabschnitts- und Wehrführer und den jeweiligen Stellvertretern aus sechs Jahre begrenzt, Wiederwahlen sind aber ohne Limitierung möglich,

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW358706
Datum01.09.2006 19:276317 x gelesen
Hallo!

Löschgruppen-Leiter (den Begriff finde ich besser, wegen der Verwechselungsgefahr mit der Einsatzfunktion) werden in NRW nicht gewählt, sondern vom Leiter der Feuerwehr ernannt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Siehe §14 der Laufbahnverordnung.

Gruß,
Henning


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AutorAndr8eas8 H.8, Fröndenberg / NRW358737
Datum01.09.2006 22:076287 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Henning KochLöschgruppen-Leiter (den Begriff finde ich besser, wegen der Verwechselungsgefahr mit der Einsatzfunktion) werden in NRW nicht gewählt, sondern vom Leiter der Feuerwehr ernannt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Siehe §14 der Laufbahnverordnung.


Soweit richtig! aber: wer dieses "Amt" schon vor in Kraft treten der aktuellen LVO inne hatte fällt nicht unter die 6 Jahre Regelung!

Vor einer Ernennung findet eine Anhöhrung statt!

gruß Andreas


Meine Meinung!

ICQ 315403154

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW358750
Datum02.09.2006 00:316276 x gelesen
Geschrieben von ---Andreas Hecker---
Geschrieben von Henning Koch
"Löschgruppen-Leiter (den Begriff finde ich besser, wegen der Verwechselungsgefahr mit der Einsatzfunktion) werden in NRW nicht gewählt, sondern vom Leiter der Feuerwehr ernannt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Siehe §14 der Laufbahnverordnung."

Soweit richtig! aber: wer dieses "Amt" schon vor in Kraft treten der aktuellen LVO inne hatte fällt nicht unter die 6 Jahre Regelung!


richtig.

Die neue LVO ist am 15. Februar 2002 in Kraft getreten.

Vor einer Ernennung findet eine Anhöhrung statt!

Das ist sicherlich keine schlechte Idee, aber keinesfalls in der LVO vorgeschrieben.

Gruß,
Henning


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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern358896
Datum03.09.2006 15:286362 x gelesen
Auf Lebenszeit? Hört sich ungewöhnlich an.

In Bayern muss sich der Kommandant alle 6 Jahre der Wahl stellen.

Kreisbrandräte sind möglicherweise bis zum Ausscheiden aus Altersgründen/sonstigem im Amt? Kann das jemand bestätigen?

Gruß


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AutorBern8d S8., Röttenbach / Bayern358899
Datum03.09.2006 15:436273 x gelesen
Geschrieben von Philipp Merkle
In Bayern muss sich der Kommandant alle 6 Jahre der Wahl stellen.


Richtig. Gewählt werden die beiden Kommandanten von allen Aktiven ab 16 Jahren.

Geschrieben von Philipp Merkle
Kreisbrandräte sind möglicherweise bis zum Ausscheiden aus Altersgründen/sonstigem im Amt? Kann das jemand bestätigen?

Falsch. Kreisbrandräte werden alle sechs Jahren von allen Kommandanten und deren Stellvertretern des Landkreises gewählt.

Ein Ausscheiden aus Altersgrenzen ist nur dann möglich, wenn die letzte Legistaturperiode über das gesetzliche Höchstalter hinaus geht.
Mit 63 Jahren ist definitiv Schluss.

Gruss,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern358904
Datum03.09.2006 15:486149 x gelesen
Hallo Philipp,


Geschrieben von Philipp MerkleKreisbrandräte sind möglicherweise bis zum Ausscheiden aus Altersgründen/sonstigem im Amt? Kann das jemand bestätigen?

Nein, weil:

Geschrieben von Bayerisches Feuerwehrgesetz, Art. 19,2 Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrates von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren auf sechs Jahre gewählt.
Siehe z.B. hier

Grüße Magnus


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AutorMike8 K.8, Groitzsch / Sachsen360041
Datum09.09.2006 12:156286 x gelesen
Bei uns wird das in der Regel so gehandhabt das unsere GF´s alle fünf Jahre zu ?Fortbildung Gruppenführer? an die LFS gehen. So wie es bei den Atemschutzgerätewarten ja auch Pflicht ist


Feuerwehr Groitzsch

<<< Ich sage immer das was ich denke, nicht wie du, dass was du hörst! >>>


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen360042
Datum09.09.2006 12:406245 x gelesen
Hallo Mike!

Geschrieben von Mike KöhlerBei uns wird das in der Regel so gehandhabt das unsere GF´s alle fünf Jahre zu ?Fortbildung Gruppenführer? an die LFS gehen.
Es ging hier um die Verwaltungsfunktion "Löschgruppenführer", bei uns in Sachsen wäre dies mit "Wehrleiter" vergleichbar. Dafür bietet die LFS allerdings auch Fortbildungen an. Die Bezeichnung Löschgruppenführer ist ein wenig irreführend. ;-)


MkG Sascha

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