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ThemaPSA bei Wasserrettung/ Tipps allgemein16 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • UVV Feuerwehren
  • GUV-Regel Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten
  •  
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359054
    Datum04.09.2006 18:149205 x gelesen
    Bei uns wurde ein größeres Hochwasserrückhaltebecken gebaut, welches bei hohem Füllstand schon als kleiner See angesehen werden kann. Da man für alle Eventualitäten vorbereitet sein will, wurde bei unserer Wehr ein Rettungsschlauchboot SEB1 stationiert. Die Wasserrettung ist für uns absolutes Neuland, aber man will ja schließlich seine Geräte vernünftig einsetzen können. Hab bisher verschiedene Dinge über die Auswahl der PSA bei Arbeiten auf Gewässern gehört, wie z.B. keinen Feuerwehrhelm tragen, nach Möglichkeit nur Hupf2+3 (also keine Überjacke/-hose), die herkömmlichen Stiefel seien tabu... Aber Quellen dafür hab ich keine.
    Nun meine Frage:
    Gibt es besondere Richtlinien/ Empfehlungen zur Auswahl der PSA bei der Nutzung eines Bootes?


    Auch andere Tips für uns "Jungkapitäne" sind natürlich gerne gesehen, besonders was beim Arbeiten aufm Gewässer allgemein zu beachten ist (besonders bei Menschenrettung).


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern359058
    Datum04.09.2006 18:457386 x gelesen
    Sprecht euch mit eurer örtliche zuständigen Wasserrettungseinheit ab.
    Wasserrettung ist ein ganz eigener Bestandteil und benötigt sehr viel Erfahrung und Übung.

    Siehe auch folgender Thread: Wasserrettung in strömenden Gewässer, Probleme mit Überleben

    Ansonsten kann ich dir als Literatur für eine erste orientierung folgendes empfehlen: Taschenbuch für Wasserretter

    Ein Beispiel für Ausrüstung und Ausbildung zur Wasserrettung gibts hier:
    Wasserwacht Buchloe unter Wasserrettung.

    Ein Beispiel mit Ausbildungsfolien speziell für Fließgewässer und Hochwasser hier: Wasserretter


    Grüße aus dem Allgäu

    ESCHE

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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW359060
    Datum04.09.2006 18:487493 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppGibt es besondere Richtlinien/ Empfehlungen zur Auswahl der PSA bei der Nutzung eines Bootes?

    Ich empfehle die Kats-DV 282 Hier ab Seit 87 zu dem Thema. Dies ist AFAIK die Vorschrift, die auch mal als FwDV umgesetzt werden sollte.

    Die 283 sollte ebenfalls interessant sein.

    Ansonsten Gefährdungsanalyse, Dienstanweisung oder SER verfassen (lassen) wie gehabt.

    Ach ja: Festkörperschwimmwesten und aufgeblasene Schwimmwesten nicht tragen, wenn aus mehr als 1 m Höhe in das Wasser gesprungen wird, Genickbruchgefahr...


    Don`t use excessive force.

    Get a bigger hammer!

    Gruß

    Jo(sef) Mäschle

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen359061
    Datum04.09.2006 18:527312 x gelesen
    Wir haben auch ein SEB.
    Auf dem Fahrzeug auf dem dies verlastet ist haben wir zwei Wasserrettungsanzüge, Händtücher und Bademäntel.
    Was man mit denen machen kann und besser nicht machen sollte kann ich dir leider nicht sagen.
    Auf jeden fall kann man sich mit denen an der wasseroberfläche halten, weil sie einen "schwimmkragen" haben, ausserdem sind sie nach kurzer zeit im wasser "isolierend" wie man es von normalen neoprenanzügen kennt.

    http://www.ffw-brv.de/FF/Technik/05.05%20-%20Technik%20-%20Rettungsanzug.htm


    Nehmt mich nicht all zu ernst, ich beteilige mich gerne an Diskussionen, zu denen ich manchmal nur mit Halbwissen beitragen kann ;-)
    Amüsiert euch drüber, oder gebt mir nen Tip wies richtig ist, ich habe mich hier eigentlich angemeldet, weil ich was lernen will. :-)

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    AutorJürg8en 8H., Hohnstorf/Elbe / Niedersachsen359062
    Datum04.09.2006 18:537315 x gelesen
    Moin...

    Was ich so weiß!?!?

    Feuerwehrangehörige die auf dem Wasser eingesetzt werden, müssen schwimmen können

    Es müssen zum Schutz vor Ertrinken Rettungswesten getragen werden, bei üblicher Schutzausrüstung sind Westen der Gruppe 150 Newton ausreichend

    Rettungswesten der Gruppe 275 Newton Auftriebskraft sind erforderlich, wenn einsatzbedingt zusätzliche spezielle Schutzausrüstung getragen werden muß, z.B. Pressluftatmer, CSA, Feuerwehrüberjacke

    Besteht einsatzbedingt trotz tragens einer Rettungsweste die Gefahr des Ertrinkens, kann eine Sicherung z.B. auch durch Anleinen der Feuerwehrangehörigen erfolgen

    Besteht bei Einsätzen auf dem Wasser die Gefahr der Kopfverletzung, muss Kopfschutz getragen werden. Die Gefahr der Kopfverletzung besteht z.B. durch Anstossen, herabfallende oder pendelnde Gegenstände

    Zur Praktischen Ausbildung, sollte insbesondere die Rettung von Menschen bzw. die Anbordnahme zu rettender Personen gehören

    Eine evtl. Beladung des Bootes ist gleichmäßig zu verteilen und gegen verrutschen zu sichern

    Ins Boot darf nicht hineingesprungen werden

    Bei nicht ausreichendendem Tageslicht sind Einsatzstellen auf dem Wasser im Rahmen der Möglichkeiten auszuleuchten

    Mkg
    Jürgen


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    AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen359063
    Datum04.09.2006 19:137319 x gelesen
    Die Feuerwehr Wiesmoor bei uns im Lkr. setzt folgende Anzüge ein:
    Feuerwehr Wiesmoor

    Video: Anzüge im Einsatz


    ------------------------------------------------------------------------
    Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

    Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

    Meine Homepage



    ICQ-Nummer: 320-028-330

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359076
    Datum04.09.2006 20:457385 x gelesen
    Vielleicht noch zur Ergänzung: Das Rückhaltebecken ist für ein 1000jähriges Hochwasserereignis ausgelegt. Dementsprechend selten wird eine Füllhöhe erreicht werden, die eine wirkliche Gefahr darstellt. Und dementsprechend noch geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dann jemand dort unerwünscht baden geht und Hilfe braucht. Die Füllhöhe bei den Starkregenereignissen diesen Sommers betrug maximal 4m auf einer recht geringen Fläche. Also wird das Kapitel "Wasserrettung" nicht wirklich alltägliche Arbeit für uns werden (bitte keine Diskussion über Sinnhaftigkeit dieser Beschaffung). Da es mir/ unserer Wehr aber widerstrebt, Gerätschaften zu haben, die nur in der Ecke liegen und bei einem (theoretisch ja doch möglichen) Ernstfall in ihrer Handhabung ziemlich unbekannt sind, möchte ich doch die wesentlichen Grundlagen kennen und vermitteln.
    Der Einsatz des Bootes erfolgt nicht auf fließenden Gewässern (höchstens bei einer endzeitlichen Sintflut, aber dann bin ich eh für die Arche Noah 2 vorgesehen...).


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen359080
    Datum04.09.2006 21:037334 x gelesen
    Habt ihr denn DLRG oder sowas in der richtung in greifbarer nähe?
    Das ihr sozusagen kurzfristig das becken durchsuchen könnt auch wenn watthosen dafür nicht reichen?!
    Ich denke mal das man bei einer personensuche auch ein derartiges becken durchsucht wenn es im suchgebiet liegt?!


    Nehmt mich nicht all zu ernst, ich beteilige mich gerne an Diskussionen, zu denen ich manchmal nur mit Halbwissen beitragen kann ;-)
    Amüsiert euch drüber, oder gebt mir nen Tip wies richtig ist, ich habe mich hier eigentlich angemeldet, weil ich was lernen will. :-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359082
    Datum04.09.2006 21:117360 x gelesen
    DLRG o.ä. gibts nicht. Personensuche ok., hängt aber auch Wasserstand ab. Normalerweise fließt da ein kleines Bächlein durch, da kannste drüberspringen. Nur bei Starkregenereignissen oder langanhaltenden Niederschlägen wächst dieser Bach recht ansehnlich.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern359277
    Datum05.09.2006 21:567264 x gelesen
    Du sagtest, daß das Boot nicht beim Fließwasser eingesetzt wird, nennst aber Hochwasser und einen Bach. Bei Hochwasser wird immer wie im Fließgewässer gearbeitet und gesichert. Außerdem werdet ihr, wenn ihr die Ausrüstung vorhaltet, dann auch mit Sicherheit zu anderen Sachen alarmiert.
    Außerdem ist nicht die Breite des Baches ausschlaggebend, sondern Wasserstand und Fließgeschwindigkeit.


    Grüße aus dem Allgäu

    ESCHE

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW385331
    Datum09.02.2007 20:577316 x gelesen
    Hi,

    dazu auch mal ne Frage: Habt Ihr fürs SEB1 ne Rettungsweste oder Feststoffwesten beschafft? Warum hab Ihr euch so entschieden? Wie sieht eure PSA in der kalten Jahreszeit aus? Da wird ja üblicherweise die Überjacke getragen, womit wir dann bei Rettungswesten mit 275N landen würden.

    Die Frage richtet sich natürlich an alle ;-).


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern385360
    Datum09.02.2007 23:017360 x gelesen
    Geschrieben von Christian RiekeDa wird ja üblicherweise die Überjacke getragen, womit wir dann bei Rettungswesten mit 275N landen würden.

    Wir haben für den Einsatz- und Übungsbetrieb nur 275er Automatikwesten beschafft.


    Gruß
    Christian





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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW385646
    Datum11.02.2007 15:067309 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian SchorerWir haben für den Einsatz- und Übungsbetrieb nur 275er Automatikwesten beschafft.

    Bei eurem möglichen Einsatzspektrum hätte ich da auch nicht groß gegrübelt: Bodensee (soll ja laut Deiner Aussage auch mal wellig sein *g*), Mehrzweckboot und mögliche Schiffbrandbekämpfung unter PA lassen da IMHO keinen großen Spielraum.

    Bei dem Einsatzbereich eines SEB1 in eigentlich ruhendem Gewässer ist das nicht so einfach. Überjacke als Wetterschutz und die Bewegungsfreiheit sprechen für ne Rettungsweste, die Übejacke zusätzlich für nen Auftrieb von 275N. Andererseits hab ich das subjektive Gefühl, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, da die Rettungswesten halt das doppelte einer Feststoffweste kosten und ich nur mit nem SEB1 auf nem ruhenden Gewässer paddel. Da, wie ich grade festgestellt habe, Feststoffwesten aber eh nur bis 150N gehen, hat sich das Problem wohl grade erledigt.

    Gibt es noch Einwände von eurer Seite?


    Gruß,
    Christian Rieke

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern385801
    Datum12.02.2007 09:317321 x gelesen
    Servus,


    Geschrieben von Christian RiekeBei eurem möglichen Einsatzspektrum hätte ich da auch nicht groß gegrübelt: Bodensee (soll ja laut Deiner Aussage auch mal wellig sein *g*)

    Jepp, Mensch und Material kommen da an Grenzen wenns entsprechend Wetter hat, selbst schon erlebt.


    Geschrieben von Christian RiekeMehrzweckboot und mögliche Schiffbrandbekämpfung unter PA lassen da IMHO keinen großen Spielraum.

    Nein, wir haben damals abgewägt, es sind 6 Stück 275N Westen vorhanden für die beschriebenen Szenarien, Maximalbesatzung ist 5 Mann im Einsatzfall.
    Dazu sind auf dem Boot noch Feststoffwesten 150N, für gerettete oder an Bord genommene Personen, odr auch mal eine kleine Fahrt mit der Maximalbeladung 10 Personen, dann aber nicht Einsatz- oder Übungsmäßig.

    Geschrieben von Christian Rieke
    Bei dem Einsatzbereich eines SEB1 in eigentlich ruhendem Gewässer ist das nicht so einfach. Überjacke als Wetterschutz und die Bewegungsfreiheit sprechen für ne Rettungsweste, die Übejacke zusätzlich für nen Auftrieb von 275N.


    Richtig, ich frag mich wie man mit Feststoffwesten was arbeiten kann/soll?
    abgesehen davon meine ich (hab das nicht federführend gemacht) das es auch irgendwelche BG-Regeln gibt die 275N bei entsprechender Bekleidung vorschreiben.


    Geschrieben von Christian Rieke Andererseits hab ich das subjektive Gefühl, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, da die Rettungswesten halt das doppelte einer Feststoffweste kosten und ich nur mit nem SEB1 auf nem ruhenden Gewässer paddel.

    Wenns das doppelte ist sind die Automatikwesten scheißbillig oder die Feststoffwesten zu teuer.


    Geschrieben von Christian RiekeDa, wie ich grade festgestellt habe, Feststoffwesten aber eh nur bis 150N gehen, hat sich das Problem wohl grade erledigt.

    Korrekt, mir ist keine Feststoffweste mit mehr als 160N bekannt.



    Grüßle
    Christian





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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen385812
    Datum12.02.2007 10:347403 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christian Schorerabgesehen davon meine ich (hab das nicht federführend gemacht) das es auch irgendwelche BG-Regeln gibt die 275N bei entsprechender Bekleidung vorschreiben.

    UVV Feuerwehren:
    § 12 (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen
    vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt
    sind.
    Zu § 12 Abs. 2:
    Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:
    [...]
    ? Auftriebsmittel wie Rettungskragen und Schwimmwesten gemäß DIN
    EN 399 ?Rettungswesten und Schwimmhilfen ? 275 N?


    Als Anregung (Feuerwehrtätigkeiten auf dem Wasser sind nicht der Anwendungsbereich der folgenden R)
    R-2102 Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten:

    5.1 Bereitstellung
    [...]
    Für Arbeiten sind je nach Tätigkeit und Gefährdung z.B. folgende persönliche Schutzausrüstungen
    erforderlich:
    [...]
    ? Rettungswesten,
    ? Rettungswesten nach DIN EN 396 ?Rettungswesten und Schwimmhilfen;
    Rettungswesten ? 150 N?
    Für alle Arbeiten, bei denen die Gefahr des Ertrinkens besteht.
    ? Rettungswesten nach DIN EN 399 ?Rettungswesten und Schwimmhilfen;
    Rettungswesten ? 275 N?
    Für die Verwendung im offenen Meer oder für den Fall, dass schwere
    Schutzkleidung oder Lasten, wie z.B. Werkzeuggürtel getragen werden.
    Eine spezielle Formgebung verhindert bei Rettungswesten das Eintauchen
    des Kopfes ins Wasser (ohnmachtsichere Lage).


    Wie immer: Gefährdungsbeurteilung und anschließende Auswahl geeigneter PSA ist des Rätsels Lösung...


    MkG Sascha

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern385818
    Datum12.02.2007 11:197195 x gelesen
    Hallo,


    danke, das war der Passus den wir damals für unsere Gefährungsbeurteilung auch zugrunde gelegt haben.


    Gruß
    Christian





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