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| Thema | Genickbruchgefahr bei Schwimmwesten | 9 Beträge | |||
| Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
| Autor | Flor8ian8 G.8, Neuhofen / | 359107 | |||
| Datum | 05.09.2006 00:31 | 5909 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleAch ja: Festkörperschwimmwesten und aufgeblasene Schwimmwesten nicht tragen, wenn aus mehr als 1 m Höhe in das Wasser gesprungen wird, Genickbruchgefahr... da ich das bis jetzt noch nicht gehört habe, würde mich interessieren ob es da Vorschriften, Hinweise, Quellen etc. oder sogar einen möglichen Unglücksfall gibt. Gruß Florian | |||||
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| Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 359109 | |||
| Datum | 05.09.2006 00:55 | 4755 x gelesen | |||
| Morgen zusammen, ich halte es für ein Märchen! Hintergrund: Im Sommer springe ich zu Ausbildungszwecken des öfteren mal gerne- nur in Badehose und Feststoffweste- aus einem (mit Vollgas fahrenden) RTB3. Da prallt man in allen möglichen Lagen auf die Wasserfläche. Und siehe da, ich lebe noch!! Das einzigste, was ab und zu schmerzt sind die Rippen, wenn die Feststoffweste doch mal zu fest sitzt. MfG Daniel Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre. | |||||
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| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen | 359111 | |||
| Datum | 05.09.2006 01:13 | 4703 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Daniel Metzger ich halte es für ein Märchen! Hintergrund: Im Sommer springe ich zu Ausbildungszwecken des öfteren mal gerne- nur in Badehose und Feststoffweste- aus einem (mit Vollgas fahrenden) RTB3. Euer RTB hat also eine Freibordhöhe von über einem Meter? Erstaunlich. Oder passt das als "Begründung" doch eher nicht? Wie sinnvoll Deine "Übungssprünge" sind, kann und will ich nicht bewerten - wenn Du allerdings den Vorgang des Eintauchens dabei und bei Josefs Fall mal im Kopf durchgehst, wirst Du unter Umständen darauf kommen, dass man das kaum gleichsetzen kann... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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| Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 359113 | |||
| Datum | 05.09.2006 01:22 | 4715 x gelesen | |||
| Guten Morgen Mathias, Geschrieben von Mathias Zimmer Euer RTB hat also eine Freibordhöhe von über einem Meter? Erstaunlich. Oder passt das als "Begründung" doch eher nicht? Ich setze die 1m Höhe mit der Aufprallgeschwindigkeit gleich. Jetzt ein bisschen klarer? Geschrieben von Mathias Zimmer Wie sinnvoll Deine "Übungssprünge" sind, kann und will ich nicht bewerten Die Sprünge an sich sind weniger Ausbildungsinhalt- eher das, was darauf folgt, das Retten einer Person aus dem Fließgewässer. MfG Daniel Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre. | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359116 | |||
| Datum | 05.09.2006 02:00 | 4672 x gelesen | |||
| Hallo! Ich gebe zu: das ist mir neu. ABER: Info von einem Rettungswestenhersteller (ganz nach unten scrollen):"Mit GRABNER Schwimmhilfen und Rettungswesten darf daher NICHT aus Höhen über 2 Meter ins Wasser gesprungen werden." Scheint was dran zu sein. ;-) Allerdings frage ich mich, ob die Westen auf Passagierschiffen anders gestaltet sind, schließlich müssen dort doch ganz erhebliche Höhen überwunden werden. Da wir nur Automatik-Westen verwenden, dürfte sich das Problem für uns aber nicht in dem Maß ergeben, da die Westen ja erst aufgehen, wenn sie im Wasser sind, eine derbe Bremswirkung also nicht zu erwarten ist. Gruß Sven | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359117 | |||
| Datum | 05.09.2006 02:06 | 4914 x gelesen | |||
| Noch ein Nachtrag: Die Firma Secumar (großer Rettungswestenhersteller) hat dazu mal was in ihrem Board geantwortet. Secumar Board (mal wieder ganz unten): "Anbei ein Auszug aus den Testvorschriften für aufgeblasene Rettungswesten nach DIN EN 396: "Die Prüfperson muss aus einer Höhe von 3000 +/- 100 mm ins Wasser springen, ohne dass ein Verrutschen oder Schäden an der Rettungsweste oder eine Verletzung der Prüfperson auftreten. ....Wir haben in unserem Hause einen mutigen Techniker, der schon mehrfach mit aufgeblasenen Westen 275 N aus Höhen von 5 m heruntergesprungen ist. ..." So ganz schlimm ist es dann vielleicht doch nicht. ;-) Gruß Sven | |||||
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| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 359122 | |||
| Datum | 05.09.2006 08:00 | 4722 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Grafda ich das bis jetzt noch nicht gehört habe, würde mich interessieren ob es da Vorschriften, Hinweise, Quellen etc. oder sogar einen möglichen Unglücksfall gibt. Mir ist kein Unfallbericht dazu bekannt. Der Hinweis stammt von einem Vertreter eines großen Rettungswestenherstellers. In dem Zusammenhang kam auch der Hinweis, daß man im Zweifelsfall die Arme vor dem Sprung über der Weste verschränke soll, grob nach der Methode ;-). Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
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| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 359123 | |||
| Datum | 05.09.2006 08:17 | 4650 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannSo ganz schlimm ist es dann vielleicht doch nicht. ;-) Nichtsdestotrotz erscheint mir der Warnhinweis angebracht, siehe S.8 Mitte ;-) Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
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| Autor | Flor8ian8 G.8, Neuhofen / | 359326 | |||
| Datum | 06.09.2006 09:05 | 4736 x gelesen | |||
| Ok, danke für die Infos. Ist vielleicht doch nicht so dramatisch wie ich im ersten Moment gedacht habe, trotzdem aufpassen ! Gruß Florian | |||||
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