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ThemaLeitstelle3 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMike8 W.8, NRW / NRW359463
Datum06.09.2006 19:155966 x gelesen
Hallo.
Wer kann mir sagen, wo es geschrieben steht: "Die Leitstelle ist gegenüber dem Rettungsdienst weisungsbefugt".
Ich finde es nicht mehr, weder im FSHG noch im RettG. Googlen half mir auch nicht weiter.
Danke.


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AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW359484
Datum06.09.2006 23:274505 x gelesen
Geschrieben von Mike WolterIch finde es nicht mehr, weder im FSHG noch im RettG

Doch, ich denke genau dort steht es...

Und zwar für NRW im §8 RettG:

"Die Leitstelle lenkt die Einsätze des Rettungsdienste."

Daraus lese ich als juristischer Laie und Nicht-Rettungsdienstler eine Weisungsbefugnis.

Gruß Timo


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359526
Datum07.09.2006 09:544383 x gelesen
Geschrieben von Mike WolterMike Wolter, NRW

Hallo Mike,

bitte tragen (entsprechend der Forumsregeln) deinen Wohnort in den Steckbrief ein. Danke.


Viele Grüße,
Stefan Brüning
Team feuerwehr.de

feuerwehr.de - Man liest sich!

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