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ThemaVereinsbeitrag für 'Hartz 4' Empfänger17 Beträge
RubrikFeuerwehrverbände
 
AutorDirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen359706
Datum07.09.2006 20:0910745 x gelesen
Wir planen in unserem Vereinssatzung eine Regelung aufzunehmen nach der "Hartz 4"-Empfänger vom Mitgliedsbeitrag befreit sind. Ich bin aber der Meinung das der Begriff "Hartz 4 Empfänger" nicht korrekt ist. Gibt es da eine "richtige Bezeichnung


Gruss aus Thüringen
Schaut mal rein.
Feuerwehr Schlotheim - online

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359707
Datum07.09.2006 20:198068 x gelesen
Geschrieben von Dirk Hirsch

Gibt es da eine "richtige Bezeichnung
Ist das nicht ALG II?
Oder wie hier als "Empfänger von Transferleistungen" ...

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorGünt8er 8F., Wörth / 359708
Datum07.09.2006 20:217980 x gelesen
Hallo Dirk

Wie wäre es mit "Arbeitslosengeld-Empfänger"?

Gruß
Günter


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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg359712
Datum07.09.2006 20:478066 x gelesen
Geschrieben von Dirk HirschGibt es da eine "richtige Bezeichnung

wie wärs mit "Arbeitsuchender" oder "Angestellter der Agentur für Arbeit"?


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359714
Datum07.09.2006 20:567981 x gelesen
Geschrieben von Daniel Kochwie wärs mit "Arbeitsuchender" oder "Angestellter der Agentur für Arbeit"?

Oder wie wäre es mit;

"Leistungsempfänger der Arbeitsagentur"


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen359716
Datum07.09.2006 21:128046 x gelesen
Wie wäre es mit "Erwerbslose/Erwerbsloser"?
Wobei darunter auch schüler und hausfrauen/männer fallen würden oder?!


Nehmt mich nicht all zu ernst, ich beteilige mich gerne an Diskussionen, zu denen ich manchmal nur mit Halbwissen beitragen kann ;-)
Amüsiert euch drüber, oder gebt mir nen Tip wies richtig ist, ich habe mich hier eigentlich angemeldet, weil ich was lernen will. :-)

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW359725
Datum07.09.2006 21:598166 x gelesen
Der Gedanke ist lobenswert. Dennoch halte ich davon recht wenig, da es nur ALG III Empfänger Mitgliedschaften regelt.

Was ist mit Sozialhilfeempfängern, Rentnern, Lehrlingen, Hausfrauen u. a. ?

Eine Hausfrau verdienst z. B. NIX und ein Lehrling manchmal weniger wie ein ALG III Empfänger.

Was ist wenn der ALG III Empfänger nach der geminderten Beitragszahlung wieder arbeit findet? Muss er dann nachzahlen?

Bei sowas findet man nur sehr schwer gerechte Lösungen.

horrido

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen359746
Datum07.09.2006 22:448036 x gelesen
wäre mal interessant zu wissen wie hoch der beitrag überhaupt ist?!


Nehmt mich nicht all zu ernst, ich beteilige mich gerne an Diskussionen, zu denen ich manchmal nur mit Halbwissen beitragen kann ;-)
Amüsiert euch drüber, oder gebt mir nen Tip wies richtig ist, ich habe mich hier eigentlich angemeldet, weil ich was lernen will. :-)

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW359781
Datum08.09.2006 08:437961 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWas ist mit Sozialhilfeempfängern, Rentnern, Lehrlingen, Hausfrauen u. a. ?

Eine Hausfrau verdienst z. B. NIX und ein Lehrling manchmal weniger wie ein ALG III Empfänger.

Was ist wenn der ALG III Empfänger nach der geminderten Beitragszahlung wieder arbeit findet? Muss er dann nachzahlen?

Bei sowas findet man nur sehr schwer gerechte Lösungen.


Ist mir auch sofort in den Sinn gekommen, dass dies ganz klar eine diskreminierung anderer Mitglieder ist (ob jetzt der Lehrling, die Hausfrau, der Student, der Schüler, der Jobber mit gerade Mindestlohn, aber weniger als der ALG III Empfänger (ja auch das gibt es zu genüge in D))

Auch wenn jetzt nichts zu einer Benachteiligung von Menschen mit viel Geld und Menschen mit wenig Geld im Gesetzt geschrieben wird sollte man sich das hier! genau ansehen, greift auch bei der Feuerwehr (ob BF, FF, WF oder PF).

Ich weiss jedenfalls für mich, dass ich sofort bei einer solchen Entscheidung einspruch einlegen würde um prüfen zu lassen, ob nicht auch ich, aufgrund eines wechselnden und sehr geringen Einkommen wie ein ALG III behandelt werden müsste/ dürfte und mir somit den Beitrag ebenfalls sparen kann.

Deswegen wenn man eine solche Regelung will, sollte man ein Mindesteinkommen festlegen und bekommt man auch nur 1? mehr, dann ist man Beitragspflichtig, wenn man weniger bekommt eben nicht!

MFG
Thobias


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AutorRalf8 S.8, Leverkusen / NRW359810
Datum08.09.2006 10:237939 x gelesen
Hallo zusammen,

das sollte man nicht an Hartz IV, ALG II, Arbeits- oder Erwerbslosigkeit aufhängen, sondern an Einkommensgrenzen. Klar, ist man 1? drüber, zahlt man (mehr) Beitrag.
Das ist aber überall so...

Gruß
Ralf


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AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.359821
Datum08.09.2006 10:477976 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk Hirsch
Ich bin aber der Meinung das der Begriff "Hartz 4 Empfänger" nicht korrekt ist. Gibt es da eine "richtige Bezeichnung

Ich würde mich nicht auf eine genau definierte Bezeichnung in der Satzung einschränken sondern, um den von Jürgen angesprochenen Personenkreis hier mit einbeziehen zu können, eine "neutralere Formulierung" suchen . Die Aufnahme könnte dann mit einem Passus "im Einzelfall entscheidet der Vorstand" geregelt werden denke ich.

Weiteres Problem ist, dass wenn Ihr

Wir planen in unserem Vereinssatzung eine Regelung aufzunehmen...
ihr jedesmal wenn dem Gesetzgeber einfällt die ALG III oder Hartz IV Begriffe durch neue zu ersetzen Ihr auch eure Satzung ändern müsst.


Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen359835
Datum08.09.2006 11:428212 x gelesen
Hallo

mal abgesehen von der (momentan) richtigen Bezeichnung (die wird sich sicherlich im Laufe der Jahre von "Hartz" auf "Müller, Meier, Schulze, o.ä." ändern) würde ich, wenn überhaupt, eine allgemeine Klausel für "Härtefälle" einbauen. Dann ist man offen für alle Neuerfindungen der Gesetzgeber. Am besten in der Form "Auf Antrag kann in besonderen Härtefällen (o.ä.) der Beitrag reuziert oder ausgesetzt werden".

Aber mal ehrlich, wie hoch ist denn euer Jahresbeitrag? Wir zahlen zwischen 10,00 und 14,00 ? pro JAHR. Ich denke einen Euro pro Monat wird man schon übrig haben.


Grüße aus Nordhessen
Ralf




Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359893
Datum08.09.2006 16:157929 x gelesen
Geschrieben von Daniel Koch"Angestellter der Agentur für Arbeit"Die Agentur für Arbeit bezeichnet die Leistungsempfägner als "Kunden"...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorDirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen360062
Datum09.09.2006 17:488031 x gelesen
erstmal danke für eure Beteiligung an der Diskussion über dieses Thema.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro im Jahr, zahlbar jeweils einmal jährlich. Früher haben wir mal monatlich kassiert. Aber der Aufwand jeden Monat 1 Euro von allen einzusammeln war uns dann doch zu hoch.


Ihr habt schon recht wenn ihr schreibt, das man das nicht an einer bestimmten Bezeichnung festmachen sollt.
Wir werden nochmal über das Thema im Vorstand diskutieren, wenn jemand so eine Formulierung schon in der Satzung hat, könnte er sie ja mal mailen.


Gruss aus Thüringen
Schaut mal rein.
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AutorDirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen360064
Datum09.09.2006 17:537902 x gelesen
Sind "Hartz 4-Empfänger" nicht Sozialhilfeempfänger? Bei Schülern haben wir bisher schon immer auf die Erhebung von Beitrag verzichtet. Das sollte aber jetzt auch in der Satzung geregelt werden!


Gruss aus Thüringen
Schaut mal rein.
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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW360085
Datum09.09.2006 21:158345 x gelesen
Geschrieben von Dirk HirschDer Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro im Jahr, zahlbar jeweils einmal jährlich. Früher haben wir mal monatlich kassiert. Aber der Aufwand jeden Monat 1 Euro von allen einzusammeln war uns dann doch zu hoch.

Das ist "billig"! Wir zahlen 40? (und die JF 1,50 ? im Monat) und noch hat sich kein ALG III Empfänger, Schüler oder Student darüber beschwert. Ganz ehrlich ich habe einen viel höheren Betrag als 40 ?, erwartet, die 12 ? überraschen mich doch schon sehr! Ich hatte so 100? spekuliert, da könnte ich eine solche Beitragsfreistellung oder Reduzierung verstehen.

Naja ist halt überall alles anders.

MFG
Thobias


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AutorPete8r S8., Aholming / BY360102
Datum09.09.2006 22:048076 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmanndie 12 ? überraschen mich doch schon sehr!

Na dann lass dich gleich nochmal überraschen, denn bei uns ists nur die Hälfte, also 6 Euronen pro Jahr. Es wird allerdings schon diskutiert, auf 10 Euro zu erhöhen.


Gruß
Peter


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