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Thema | Vereinsbeitrag für 'Hartz 4' Empfänger | 17 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrverbände | ||||
Autor | Dirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen | 359706 | |||
Datum | 07.09.2006 20:09 | 10745 x gelesen | |||
Wir planen in unserem Vereinssatzung eine Regelung aufzunehmen nach der "Hartz 4"-Empfänger vom Mitgliedsbeitrag befreit sind. Ich bin aber der Meinung das der Begriff "Hartz 4 Empfänger" nicht korrekt ist. Gibt es da eine "richtige Bezeichnung Gruss aus Thüringen Schaut mal rein. Feuerwehr Schlotheim - online | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359707 | |||
Datum | 07.09.2006 20:19 | 8068 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk HirschGibt es da eine "richtige Bezeichnung Ist das nicht ALG II? Oder wie hier als "Empfänger von Transferleistungen" ... MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Günt8er 8F., Wörth / | 359708 | |||
Datum | 07.09.2006 20:21 | 7980 x gelesen | |||
Hallo Dirk Wie wäre es mit "Arbeitslosengeld-Empfänger"? Gruß Günter | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 359712 | |||
Datum | 07.09.2006 20:47 | 8066 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk HirschGibt es da eine "richtige Bezeichnung wie wärs mit "Arbeitsuchender" oder "Angestellter der Agentur für Arbeit"? MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 359714 | |||
Datum | 07.09.2006 20:56 | 7981 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Kochwie wärs mit "Arbeitsuchender" oder "Angestellter der Agentur für Arbeit"? Oder wie wäre es mit; "Leistungsempfänger der Arbeitsagentur" Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 359716 | |||
Datum | 07.09.2006 21:12 | 8046 x gelesen | |||
Wie wäre es mit "Erwerbslose/Erwerbsloser"? Wobei darunter auch schüler und hausfrauen/männer fallen würden oder?! Nehmt mich nicht all zu ernst, ich beteilige mich gerne an Diskussionen, zu denen ich manchmal nur mit Halbwissen beitragen kann ;-) Amüsiert euch drüber, oder gebt mir nen Tip wies richtig ist, ich habe mich hier eigentlich angemeldet, weil ich was lernen will. :-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 359725 | |||
Datum | 07.09.2006 21:59 | 8166 x gelesen | |||
Der Gedanke ist lobenswert. Dennoch halte ich davon recht wenig, da es nur ALG III Empfänger Mitgliedschaften regelt. Was ist mit Sozialhilfeempfängern, Rentnern, Lehrlingen, Hausfrauen u. a. ? Eine Hausfrau verdienst z. B. NIX und ein Lehrling manchmal weniger wie ein ALG III Empfänger. Was ist wenn der ALG III Empfänger nach der geminderten Beitragszahlung wieder arbeit findet? Muss er dann nachzahlen? Bei sowas findet man nur sehr schwer gerechte Lösungen. horrido Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 359746 | |||
Datum | 07.09.2006 22:44 | 8036 x gelesen | |||
wäre mal interessant zu wissen wie hoch der beitrag überhaupt ist?! Nehmt mich nicht all zu ernst, ich beteilige mich gerne an Diskussionen, zu denen ich manchmal nur mit Halbwissen beitragen kann ;-) Amüsiert euch drüber, oder gebt mir nen Tip wies richtig ist, ich habe mich hier eigentlich angemeldet, weil ich was lernen will. :-) | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 359781 | |||
Datum | 08.09.2006 08:43 | 7961 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferWas ist mit Sozialhilfeempfängern, Rentnern, Lehrlingen, Hausfrauen u. a. ? Ist mir auch sofort in den Sinn gekommen, dass dies ganz klar eine diskreminierung anderer Mitglieder ist (ob jetzt der Lehrling, die Hausfrau, der Student, der Schüler, der Jobber mit gerade Mindestlohn, aber weniger als der ALG III Empfänger (ja auch das gibt es zu genüge in D)) Auch wenn jetzt nichts zu einer Benachteiligung von Menschen mit viel Geld und Menschen mit wenig Geld im Gesetzt geschrieben wird sollte man sich das hier! genau ansehen, greift auch bei der Feuerwehr (ob BF, FF, WF oder PF). Ich weiss jedenfalls für mich, dass ich sofort bei einer solchen Entscheidung einspruch einlegen würde um prüfen zu lassen, ob nicht auch ich, aufgrund eines wechselnden und sehr geringen Einkommen wie ein ALG III behandelt werden müsste/ dürfte und mir somit den Beitrag ebenfalls sparen kann. Deswegen wenn man eine solche Regelung will, sollte man ein Mindesteinkommen festlegen und bekommt man auch nur 1? mehr, dann ist man Beitragspflichtig, wenn man weniger bekommt eben nicht! MFG Thobias | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Leverkusen / NRW | 359810 | |||
Datum | 08.09.2006 10:23 | 7939 x gelesen | |||
Hallo zusammen, das sollte man nicht an Hartz IV, ALG II, Arbeits- oder Erwerbslosigkeit aufhängen, sondern an Einkommensgrenzen. Klar, ist man 1? drüber, zahlt man (mehr) Beitrag. Das ist aber überall so... Gruß Ralf | |||||
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Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 359821 | |||
Datum | 08.09.2006 10:47 | 7976 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Hirsch Ich bin aber der Meinung das der Begriff "Hartz 4 Empfänger" nicht korrekt ist. Gibt es da eine "richtige Bezeichnung Ich würde mich nicht auf eine genau definierte Bezeichnung in der Satzung einschränken sondern, um den von Jürgen angesprochenen Personenkreis hier mit einbeziehen zu können, eine "neutralere Formulierung" suchen . Die Aufnahme könnte dann mit einem Passus "im Einzelfall entscheidet der Vorstand" geregelt werden denke ich. Weiteres Problem ist, dass wenn Ihr Wir planen in unserem Vereinssatzung eine Regelung aufzunehmen... ihr jedesmal wenn dem Gesetzgeber einfällt die ALG III oder Hartz IV Begriffe durch neue zu ersetzen Ihr auch eure Satzung ändern müsst. Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 359835 | |||
Datum | 08.09.2006 11:42 | 8212 x gelesen | |||
Hallo mal abgesehen von der (momentan) richtigen Bezeichnung (die wird sich sicherlich im Laufe der Jahre von "Hartz" auf "Müller, Meier, Schulze, o.ä." ändern) würde ich, wenn überhaupt, eine allgemeine Klausel für "Härtefälle" einbauen. Dann ist man offen für alle Neuerfindungen der Gesetzgeber. Am besten in der Form "Auf Antrag kann in besonderen Härtefällen (o.ä.) der Beitrag reuziert oder ausgesetzt werden". Aber mal ehrlich, wie hoch ist denn euer Jahresbeitrag? Wir zahlen zwischen 10,00 und 14,00 ? pro JAHR. Ich denke einen Euro pro Monat wird man schon übrig haben. Grüße aus Nordhessen Ralf Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! Feuerwehr Frielendorf - Online Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 359893 | |||
Datum | 08.09.2006 16:15 | 7929 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Koch"Angestellter der Agentur für Arbeit"Die Agentur für Arbeit bezeichnet die Leistungsempfägner als "Kunden"... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Dirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen | 360062 | |||
Datum | 09.09.2006 17:48 | 8031 x gelesen | |||
erstmal danke für eure Beteiligung an der Diskussion über dieses Thema. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro im Jahr, zahlbar jeweils einmal jährlich. Früher haben wir mal monatlich kassiert. Aber der Aufwand jeden Monat 1 Euro von allen einzusammeln war uns dann doch zu hoch. Ihr habt schon recht wenn ihr schreibt, das man das nicht an einer bestimmten Bezeichnung festmachen sollt. Wir werden nochmal über das Thema im Vorstand diskutieren, wenn jemand so eine Formulierung schon in der Satzung hat, könnte er sie ja mal mailen. Gruss aus Thüringen Schaut mal rein. Feuerwehr Schlotheim - online | |||||
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Autor | Dirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen | 360064 | |||
Datum | 09.09.2006 17:53 | 7902 x gelesen | |||
Sind "Hartz 4-Empfänger" nicht Sozialhilfeempfänger? Bei Schülern haben wir bisher schon immer auf die Erhebung von Beitrag verzichtet. Das sollte aber jetzt auch in der Satzung geregelt werden! Gruss aus Thüringen Schaut mal rein. Feuerwehr Schlotheim - online | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 360085 | |||
Datum | 09.09.2006 21:15 | 8345 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk HirschDer Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro im Jahr, zahlbar jeweils einmal jährlich. Früher haben wir mal monatlich kassiert. Aber der Aufwand jeden Monat 1 Euro von allen einzusammeln war uns dann doch zu hoch. Das ist "billig"! Wir zahlen 40? (und die JF 1,50 ? im Monat) und noch hat sich kein ALG III Empfänger, Schüler oder Student darüber beschwert. Ganz ehrlich ich habe einen viel höheren Betrag als 40 ?, erwartet, die 12 ? überraschen mich doch schon sehr! Ich hatte so 100? spekuliert, da könnte ich eine solche Beitragsfreistellung oder Reduzierung verstehen. Naja ist halt überall alles anders. MFG Thobias | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 360102 | |||
Datum | 09.09.2006 22:04 | 8076 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias Schürmanndie 12 ? überraschen mich doch schon sehr! Na dann lass dich gleich nochmal überraschen, denn bei uns ists nur die Hälfte, also 6 Euronen pro Jahr. Es wird allerdings schon diskutiert, auf 10 Euro zu erhöhen. Gruß Peter | |||||
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