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ThemaFeuerwehrbonus vor dem Richter19 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW359845
Datum08.09.2006 12:157725 x gelesen
Hi!

Da ist mir doch gerade ein Urteil in die Hände geraten, wo es für einen Einsatzleiter einer FF, der privat zu schnell gefahren ist, einen Feuerwehrbonus gab, indem man bei ihm von einem obligatorischen Fahrverbot gegen Erhöhung einer Geldbuße abgesehen hat.

Hier einen Auszug aus dem Urteil des AG Riesa (wo auch immer das ist :-) vom 25.1.03, Az. 7 Owi 166 Js 43038/03

"Des Fahrverbotes bedarf es nicht, wenn ausreichende Gewähr dafür besteht, dass der Betr. auch ohne die erzieherische Wirkung des Fahrerbots sich künftig rechtstreu verhalten wird. Der Betr. ist Einsatzleiter der FF. Als solcher wendet er, unter Inkaufnahme von Gefahren für das eigenen Leben und die eigene Gesundheit, Gefahren von fremden Personen und Sachen ab. Wer sich in dieser Weise für das Gemeinwohl einbringt, kennt die Bedeutung der Straßenverkehrsregeln. Er weiß, dass ihre Beachtung zur Abwendung von Schäden von Personen und Sachen zwingend erforderlih ist. Feuerwehrleute erleben die Folgen von Verkehrsverstößen oft unmittelbar und persönlich. Der ständig wiederkehrende Anblick Toter, Verletzer und von Trümmerbergen mahnt diese Personenkreis viel eindringlicher zur Einhaltung der StVO, insbesondere der Vorschriften über die Geschwindigkeit, als es die Verhängung eines Fahrverbots jemald vermöchte. Ein solcher Betr. bedarf bei einer einmaligen Verfehlung im Straßenverkehr nicht der zusätzlichen Erziehung durch ein Fahrverbot.
Im übringe hätte die Verhängung eines Fahrverbotes Auswirkungen auf Dritte. Für die Dauer des Fahrverbots könnte der Betr. seinen Dinest als Einsatzleiter der Fw nicht mehr ausüben, da er nicht rechtzeitig zum Einsatzort gelangen kann. An der Abwehr von Gefahren ufür Personen und Sachen kanner nicht mitwirken. Wer in einer solchen Situation auf die Hilfe gerade des Betr. angewiesen wäre, würde nicht optimatl versorgt werden. Daran ändert auch das Vorhandensein eines Vertreters nichts. Vertretung ist immer nur die zweitbeste Lösung, denn sonst wäre das Tätigwerden des Vertreters nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dem ist stets das Tätigwerden des eigentlich Zuständigen vorzuziehen.

Die vorstehenden Erwägungen sind nicht dahingehend misszuverstehen, dass Feuerwehrleute oder auch andere Berufsgruppen wie Polizisten, Ärzte o.ä. generell von der Verhängung eines Fahrverbotes ausgenommen würde. Vielmehr ist eine Entscheidung im Einzelfall erforderlich. Zumindestens ein beharrlicher Verstoß gegen die StVO oder Voreintragungn im Verkehrszentralregister würden darauf hindeuten, dass die Erziehungswirkung durch persönliches Leben der Auswirkungen von Pflichtverstößen anderer nicht ausreicht. [...]


Da lacht doch das Verteidigerherz :-)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMark8us 8S., Herxheim / Rheinland-Pfalz359846
Datum08.09.2006 12:186298 x gelesen
Neuer Dachaufsetzer für Feuerwehrmänner:

"Achtung, jetzt komm ich, ein Feuerwehrmann"

Gruß
Markus


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359851
Datum08.09.2006 12:356295 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyDa lacht doch das Verteidigerherz :-)

Aber man sollte sich nicht auf solche Urteile verlassen.
In diesem Fall gehe ich davon aus, wenn ich es lese, dass der Beschuldigte in der Fw eine wichtige Funktion ausfüllt, die nicht so leicht ersetzt werden kann.
Frage ist auch wo und wann er diese Übertretung gemacht hat, auf einer freien Landstraße mit 70er Zone 115 zu Fahren ist eine Sache, aber in der 30er Zone mit 65 zu Fahren eine andere (in beiden wäre der "Pappendeckel" weg. Dies hat in diesem Urteil sicher (könnte ich mir zumindest vorstellen) auch eine Rolle gespielt


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg359855
Datum08.09.2006 12:476314 x gelesen
Der Betr. ist Einsatzleiter der FF.

Immer? Ich glaub hier brauchts a Definition

Daran ändert auch das Vorhandensein eines Vertreters nichts.

Autsch! Warum gibt es denn einen Vertreter?

Die vorstehenden Erwägungen sind nicht dahingehend misszuverstehen, dass Feuerwehrleute oder auch andere Berufsgruppen wie Polizisten, Ärzte o.ä. generell von der Verhängung eines Fahrverbotes ausgenommen würde. Vielmehr ist eine Entscheidung im Einzelfall erforderlich.

Schade, man muss also Einsatzleiter sein... *kopfschüttel*

Geschrieben von Katja MidunskyDa lacht doch das Verteidigerherz :-)

Sicher?


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW359857
Datum08.09.2006 12:546395 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Michael HilbertAber man sollte sich nicht auf solche Urteile verlassen.

Aber es ist eine schöne Argumentationshilfe. Und das mit dem Vertreter ist ja schon fast philosophisch :-)

Geschrieben von Michael HilbertFrage ist auch wo und wann er diese Übertretung gemacht hat, auf einer freien Landstraße mit 70er Zone 115 zu Fahren ist eine Sache, aber in der 30er Zone mit 65 zu Fahren eine andere (in beiden wäre der "Pappendeckel" weg. Dies hat in diesem Urteil sicher (könnte ich mir zumindest vorstellen) auch eine Rolle gespielt

Offenbar nicht, da der Verstoß tatsächlich mit 64 km/h war wo 30 ist.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359858
Datum08.09.2006 13:016273 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyOffenbar nicht, da der Verstoß tatsächlich mit 64 km/h war wo 30 ist.

Naja, dann kann man nur sagen "Glück gehabt"


Guter Anwalt + schlechter Kläger + Richter mit gutem Tag = Erfolg ;-))


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

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AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg359861
Datum08.09.2006 13:516266 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Katja MidunskyOffenbar nicht, da der Verstoß tatsächlich mit 64 km/h war wo 30 ist.
ist auch bekannt zu welcher Uhrzeit der Verstoß stattgefunden hat und aus welchem Grund dort 30 ist?

MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359874
Datum08.09.2006 14:546293 x gelesen
Hallo Katja,

ich habe bei Gerichtsverhandlungen genau das Gegenteil erlebt. Da wurde immer wieder betont, dass gerade der Angehörige der Feuerwehr (trotz der Argumentation "gefahrgeneigte Tätigkeit") (in diesem Fall BF) die Folgen von Verletzungen der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr täglich erlebt und kennt und das strafverschärfend gewertet werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW359884
Datum08.09.2006 15:346376 x gelesen
Hi!

Tja, das Argument, dass Leute in solchen Berufen/mit solchen Hobbys bessere Menschen als andere sein sollen, erlebt man immer wieder.

Hatte gerade auch einen Disput mit einem Staatsanwalt, der ein Verfahren gegen meinen Mandanten (Polizeibeamte) mit einem Enthusiasmus verfolgt, obwohl er die Sache gegen jeden normalen Bürger schon längst ohne Probleme eingestellt hätte. Aber gerade weil es Polizisten sind...

Gruß
Katja


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AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg359907
Datum08.09.2006 16:406327 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyIm übringe hätte die Verhängung eines Fahrverbotes Auswirkungen auf Dritte. Für die Dauer des Fahrverbots könnte der Betr. seinen Dinest als Einsatzleiter der Fw nicht mehr ausüben, da er nicht rechtzeitig zum Einsatzort gelangen kann. An der Abwehr von Gefahren ufür Personen und Sachen kanner nicht mitwirken. Wer in einer solchen Situation auf die Hilfe gerade des Betr. angewiesen wäre, würde nicht optimatl versorgt werden.
Oh, die FF-Führungskräfte dürfen also im Urlaub ihren Wohnort nicht mehr verlassen? ;-)


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AutorKai 8K., Walldorf (BW) / Baden359908
Datum08.09.2006 16:426315 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyOffenbar nicht, da der Verstoß tatsächlich mit 64 km/h war wo 30 ist.

Es gibt auch Gemeinden, die Tempo 30 - Schilder auf Straßen aufstellen, die zwar formal wegen des Ortsschildes innerorts sind, aber die Landstraßenbreite haben und im Jahr zuvor noch eine Umgehungsstraße waren. Bei der Straße befindet sich auf der einen Seite eine Lärmschutzwand und auf der anderen Seite ein Acker... .Auf solchen Straßen KÖNNTE man bei entspr. Verkehrsdichte zwischen den Kreuzungen ohne eigene Gefährdung oder Gefährdung anderer problemlos 70km/h fahren...
Die Zuständigen der Gemeinde sind dann zwar ... sich nicht bewußt, dass z.B. Berufstätige nach der Arbeit viel besseres zu tun haben, als länger als nötig in ihrem Auto zu sitzen ... aber leider wählt sie deswegen niemand ab.

Kurz, wie hoch das Tempolimit ist, gibt keine Auskunft darüber, ob es sinnvoll oder notwendig ist.


Ich hoffe mal, das war eher so ein Fall wie oben beschrieben, und nicht mittags vor der Grundschule. Denn dann wäre dann solche Gnade vielleicht weniger angebracht.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359909
Datum08.09.2006 16:506238 x gelesen
Schön für den Feuerwehrmann, aber für mich ist dieses Urteil ein Witz. Ich halt ja schon nicht viel davon, dass Fahrverbote in Geldstrafe umgemünzt werden, weil jemand seinen FS beruflich braucht. Aber eine mehr als zweifelhafte Notwendigkeit, dass er ihn für sein Hobby/Ehrenamt braucht?
Dürfen Feuerwehrleute, die bereits eine Pfählungsverletzung gesehen haben, mit milderen Strafen rechnen, wenn sie jemandem ein Messer in den Körper rammen?
Geschrieben von Katja MidunskyDer ständig wiederkehrende Anblick Toter, Verletzer und von Trümmerbergen mahnt diese Personenkreis viel eindringlicher zur Einhaltung der StVO, insbesondere der Vorschriften über die Geschwindigkeit, als es die Verhängung eines Fahrverbots jemald vermöchte.Also stelle ich mir ein Fotoalbum mit solchen Bildern zusammen, und wenn ich dann mit 70 durch die 30-Zone sause, sag ich der Polizei "Ihr könnt mich nicht mehr schocken"?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359927
Datum08.09.2006 17:176361 x gelesen
Geschrieben von Kai KönigKurz, wie hoch das Tempolimit ist, gibt keine Auskunft darüber, ob es sinnvoll oder notwendig ist.

Es ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass es existiert und erstmal gilt.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorKai 8K., Walldorf (BW) / Baden359944
Datum08.09.2006 18:506315 x gelesen
Ich denke, das ist hier jedem klar.
Und ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio359965
Datum08.09.2006 20:176288 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Katja MidunskyDa ist mir doch gerade ein Urteil in die Hände geraten, wo es für einen Einsatzleiter einer FF, der privat zu schnell gefahren ist, einen Feuerwehrbonus gab, indem man bei ihm von einem obligatorischen Fahrverbot gegen Erhöhung einer Geldbuße abgesehen hat.

Dafür braucht man keinen Feuerwehrbonus. Bei einer Kollegin hat ein Schreiben vom Chef gereicht, dass der Führerschein beruflich zwingend erforderlich ist. Resultat war das gleiche.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü359997
Datum08.09.2006 22:526254 x gelesen
Hi,

Riesa (wo auch immer das ist :-)

Riesa ist unsere Partnerstadt in Sachsen (unweit von Dresden).
Wir treffen uns so 2-3 mal im Jahr. Ich muss mich mal umhören...


Gregor


---
Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
Gregor Gehrke
FF Mannheim, Abt. Feudenheim
http://www.ff-feudenheim.de

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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg359998
Datum08.09.2006 23:006319 x gelesen
Geschrieben von Gregor GehrkeRiesa

Ich hab das

Riesa (wo auch immer das ist :-)

so gedeutet, das Katja das eigentlich weiß! (Du weißt das doch Katja, oder?)

Riesa ist ja eigentlich bekannt genug...(mindestens saisonbedingt wie Köln oder Düsseldorf) naja vielleicht doch nur in der Fussballwelt der Hallenmasters ;-)


MFG Daniel

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen360057
Datum09.09.2006 16:506259 x gelesen
Moin Christian,

und wie verhält es sich bei Alkohol-Fahrverbot ???? :-)
Frage ohne Hintergrund :-)

Gruß Sven


Gruß Sven

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW360238
Datum11.09.2006 10:096209 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christi@n PannierDafür braucht man keinen Feuerwehrbonus. Bei einer Kollegin hat ein Schreiben vom Chef gereicht, dass der Führerschein beruflich zwingend erforderlich ist. Resultat war das gleiche.

Das ist in der Richterwelt aber Lotto-Spiel. Da ich sowas mittlerweile jeder Woche mehrmals mache, würde ich nach meiner Erfahrung die Chance für höhere Geldbuße statt Fahrverbot bei einen nicht Vorbelasteten auf 50/50 ansetzen.

Ich hatte letztens wieder einen Richter aus Bayern, der mir einfach erzählte, es interessiere ihn nicht, ob mein Mandant im Jahr 70.000 km fährt und dann vielleicht seinen Job verliert, wenn er einen Monat nicht fahren darf. Naja, dann muss er eben von einem höheren Gericht einen auf den Deckel bekommen. Es sich so einfach machen, geht nämlich nicht... :-)

Insoweit freue ich mich als Verteidiger eben über jede Unterstützung eines Gerichts bei einer diesbezüglichen Argumentation :-)

Und letztlich kann man das auch nur nachzuvollziehen, wenn man wirklich mal einen Monat den Lappen weg hatte. Ich wohne schon in einer Großstadt mit sehr guten öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber einen Monat ohne Führerschein auszukommen wäre schon ziemlich schwierig.

Und ob sich jeder davon freisprechen kann, immer 100%ig korrekt zu fahren und nie mal ein Schild zu übersehen, lassen wir mal dahingestellt. Wer ohne Schuld ist werfe den 1. Stein...

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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