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Thema | Feuerwehrbonus vor dem Richter | 19 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 359845 | |||
Datum | 08.09.2006 12:15 | 7725 x gelesen | |||
Hi! Da ist mir doch gerade ein Urteil in die Hände geraten, wo es für einen Einsatzleiter einer FF, der privat zu schnell gefahren ist, einen Feuerwehrbonus gab, indem man bei ihm von einem obligatorischen Fahrverbot gegen Erhöhung einer Geldbuße abgesehen hat. Hier einen Auszug aus dem Urteil des AG Riesa (wo auch immer das ist :-) vom 25.1.03, Az. 7 Owi 166 Js 43038/03 "Des Fahrverbotes bedarf es nicht, wenn ausreichende Gewähr dafür besteht, dass der Betr. auch ohne die erzieherische Wirkung des Fahrerbots sich künftig rechtstreu verhalten wird. Der Betr. ist Einsatzleiter der FF. Als solcher wendet er, unter Inkaufnahme von Gefahren für das eigenen Leben und die eigene Gesundheit, Gefahren von fremden Personen und Sachen ab. Wer sich in dieser Weise für das Gemeinwohl einbringt, kennt die Bedeutung der Straßenverkehrsregeln. Er weiß, dass ihre Beachtung zur Abwendung von Schäden von Personen und Sachen zwingend erforderlih ist. Feuerwehrleute erleben die Folgen von Verkehrsverstößen oft unmittelbar und persönlich. Der ständig wiederkehrende Anblick Toter, Verletzer und von Trümmerbergen mahnt diese Personenkreis viel eindringlicher zur Einhaltung der StVO, insbesondere der Vorschriften über die Geschwindigkeit, als es die Verhängung eines Fahrverbots jemald vermöchte. Ein solcher Betr. bedarf bei einer einmaligen Verfehlung im Straßenverkehr nicht der zusätzlichen Erziehung durch ein Fahrverbot. Im übringe hätte die Verhängung eines Fahrverbotes Auswirkungen auf Dritte. Für die Dauer des Fahrverbots könnte der Betr. seinen Dinest als Einsatzleiter der Fw nicht mehr ausüben, da er nicht rechtzeitig zum Einsatzort gelangen kann. An der Abwehr von Gefahren ufür Personen und Sachen kanner nicht mitwirken. Wer in einer solchen Situation auf die Hilfe gerade des Betr. angewiesen wäre, würde nicht optimatl versorgt werden. Daran ändert auch das Vorhandensein eines Vertreters nichts. Vertretung ist immer nur die zweitbeste Lösung, denn sonst wäre das Tätigwerden des Vertreters nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dem ist stets das Tätigwerden des eigentlich Zuständigen vorzuziehen. Die vorstehenden Erwägungen sind nicht dahingehend misszuverstehen, dass Feuerwehrleute oder auch andere Berufsgruppen wie Polizisten, Ärzte o.ä. generell von der Verhängung eines Fahrverbotes ausgenommen würde. Vielmehr ist eine Entscheidung im Einzelfall erforderlich. Zumindestens ein beharrlicher Verstoß gegen die StVO oder Voreintragungn im Verkehrszentralregister würden darauf hindeuten, dass die Erziehungswirkung durch persönliches Leben der Auswirkungen von Pflichtverstößen anderer nicht ausreicht. [...] Da lacht doch das Verteidigerherz :-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Herxheim / Rheinland-Pfalz | 359846 | |||
Datum | 08.09.2006 12:18 | 6298 x gelesen | |||
Neuer Dachaufsetzer für Feuerwehrmänner: "Achtung, jetzt komm ich, ein Feuerwehrmann" Gruß Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 359851 | |||
Datum | 08.09.2006 12:35 | 6295 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyDa lacht doch das Verteidigerherz :-) Aber man sollte sich nicht auf solche Urteile verlassen. In diesem Fall gehe ich davon aus, wenn ich es lese, dass der Beschuldigte in der Fw eine wichtige Funktion ausfüllt, die nicht so leicht ersetzt werden kann. Frage ist auch wo und wann er diese Übertretung gemacht hat, auf einer freien Landstraße mit 70er Zone 115 zu Fahren ist eine Sache, aber in der 30er Zone mit 65 zu Fahren eine andere (in beiden wäre der "Pappendeckel" weg. Dies hat in diesem Urteil sicher (könnte ich mir zumindest vorstellen) auch eine Rolle gespielt Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 359855 | |||
Datum | 08.09.2006 12:47 | 6314 x gelesen | |||
Der Betr. ist Einsatzleiter der FF. Immer? Ich glaub hier brauchts a Definition Daran ändert auch das Vorhandensein eines Vertreters nichts. Autsch! Warum gibt es denn einen Vertreter? Die vorstehenden Erwägungen sind nicht dahingehend misszuverstehen, dass Feuerwehrleute oder auch andere Berufsgruppen wie Polizisten, Ärzte o.ä. generell von der Verhängung eines Fahrverbotes ausgenommen würde. Vielmehr ist eine Entscheidung im Einzelfall erforderlich. Schade, man muss also Einsatzleiter sein... *kopfschüttel* Geschrieben von Katja Midunsky Da lacht doch das Verteidigerherz :-) Sicher? MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 359857 | |||
Datum | 08.09.2006 12:54 | 6395 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Michael Hilbert Aber man sollte sich nicht auf solche Urteile verlassen. Aber es ist eine schöne Argumentationshilfe. Und das mit dem Vertreter ist ja schon fast philosophisch :-) Geschrieben von Michael Hilbert Frage ist auch wo und wann er diese Übertretung gemacht hat, auf einer freien Landstraße mit 70er Zone 115 zu Fahren ist eine Sache, aber in der 30er Zone mit 65 zu Fahren eine andere (in beiden wäre der "Pappendeckel" weg. Dies hat in diesem Urteil sicher (könnte ich mir zumindest vorstellen) auch eine Rolle gespielt Offenbar nicht, da der Verstoß tatsächlich mit 64 km/h war wo 30 ist. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 359858 | |||
Datum | 08.09.2006 13:01 | 6273 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyOffenbar nicht, da der Verstoß tatsächlich mit 64 km/h war wo 30 ist. Naja, dann kann man nur sagen "Glück gehabt" Guter Anwalt + schlechter Kläger + Richter mit gutem Tag = Erfolg ;-)) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 359861 | |||
Datum | 08.09.2006 13:51 | 6266 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Katja Midunsky Offenbar nicht, da der Verstoß tatsächlich mit 64 km/h war wo 30 ist. ist auch bekannt zu welcher Uhrzeit der Verstoß stattgefunden hat und aus welchem Grund dort 30 ist? MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359874 | |||
Datum | 08.09.2006 14:54 | 6293 x gelesen | |||
Hallo Katja, ich habe bei Gerichtsverhandlungen genau das Gegenteil erlebt. Da wurde immer wieder betont, dass gerade der Angehörige der Feuerwehr (trotz der Argumentation "gefahrgeneigte Tätigkeit") (in diesem Fall BF) die Folgen von Verletzungen der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr täglich erlebt und kennt und das strafverschärfend gewertet werden sollte. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 359884 | |||
Datum | 08.09.2006 15:34 | 6376 x gelesen | |||
Hi! Tja, das Argument, dass Leute in solchen Berufen/mit solchen Hobbys bessere Menschen als andere sein sollen, erlebt man immer wieder. Hatte gerade auch einen Disput mit einem Staatsanwalt, der ein Verfahren gegen meinen Mandanten (Polizeibeamte) mit einem Enthusiasmus verfolgt, obwohl er die Sache gegen jeden normalen Bürger schon längst ohne Probleme eingestellt hätte. Aber gerade weil es Polizisten sind... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 359907 | |||
Datum | 08.09.2006 16:40 | 6327 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyIm übringe hätte die Verhängung eines Fahrverbotes Auswirkungen auf Dritte. Für die Dauer des Fahrverbots könnte der Betr. seinen Dinest als Einsatzleiter der Fw nicht mehr ausüben, da er nicht rechtzeitig zum Einsatzort gelangen kann. An der Abwehr von Gefahren ufür Personen und Sachen kanner nicht mitwirken. Wer in einer solchen Situation auf die Hilfe gerade des Betr. angewiesen wäre, würde nicht optimatl versorgt werden. Oh, die FF-Führungskräfte dürfen also im Urlaub ihren Wohnort nicht mehr verlassen? ;-) | |||||
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Autor | Kai 8K., Walldorf (BW) / Baden | 359908 | |||
Datum | 08.09.2006 16:42 | 6315 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyOffenbar nicht, da der Verstoß tatsächlich mit 64 km/h war wo 30 ist. Es gibt auch Gemeinden, die Tempo 30 - Schilder auf Straßen aufstellen, die zwar formal wegen des Ortsschildes innerorts sind, aber die Landstraßenbreite haben und im Jahr zuvor noch eine Umgehungsstraße waren. Bei der Straße befindet sich auf der einen Seite eine Lärmschutzwand und auf der anderen Seite ein Acker... .Auf solchen Straßen KÖNNTE man bei entspr. Verkehrsdichte zwischen den Kreuzungen ohne eigene Gefährdung oder Gefährdung anderer problemlos 70km/h fahren... Die Zuständigen der Gemeinde sind dann zwar ... sich nicht bewußt, dass z.B. Berufstätige nach der Arbeit viel besseres zu tun haben, als länger als nötig in ihrem Auto zu sitzen ... aber leider wählt sie deswegen niemand ab. Kurz, wie hoch das Tempolimit ist, gibt keine Auskunft darüber, ob es sinnvoll oder notwendig ist. Ich hoffe mal, das war eher so ein Fall wie oben beschrieben, und nicht mittags vor der Grundschule. Denn dann wäre dann solche Gnade vielleicht weniger angebracht. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 359909 | |||
Datum | 08.09.2006 16:50 | 6238 x gelesen | |||
Schön für den Feuerwehrmann, aber für mich ist dieses Urteil ein Witz. Ich halt ja schon nicht viel davon, dass Fahrverbote in Geldstrafe umgemünzt werden, weil jemand seinen FS beruflich braucht. Aber eine mehr als zweifelhafte Notwendigkeit, dass er ihn für sein Hobby/Ehrenamt braucht? Dürfen Feuerwehrleute, die bereits eine Pfählungsverletzung gesehen haben, mit milderen Strafen rechnen, wenn sie jemandem ein Messer in den Körper rammen? Geschrieben von Katja Midunsky Der ständig wiederkehrende Anblick Toter, Verletzer und von Trümmerbergen mahnt diese Personenkreis viel eindringlicher zur Einhaltung der StVO, insbesondere der Vorschriften über die Geschwindigkeit, als es die Verhängung eines Fahrverbots jemald vermöchte.Also stelle ich mir ein Fotoalbum mit solchen Bildern zusammen, und wenn ich dann mit 70 durch die 30-Zone sause, sag ich der Polizei "Ihr könnt mich nicht mehr schocken"? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 359927 | |||
Datum | 08.09.2006 17:17 | 6361 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai KönigKurz, wie hoch das Tempolimit ist, gibt keine Auskunft darüber, ob es sinnvoll oder notwendig ist. Es ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass es existiert und erstmal gilt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Kai 8K., Walldorf (BW) / Baden | 359944 | |||
Datum | 08.09.2006 18:50 | 6315 x gelesen | |||
Ich denke, das ist hier jedem klar. Und ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 359965 | |||
Datum | 08.09.2006 20:17 | 6288 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Katja Midunsky Da ist mir doch gerade ein Urteil in die Hände geraten, wo es für einen Einsatzleiter einer FF, der privat zu schnell gefahren ist, einen Feuerwehrbonus gab, indem man bei ihm von einem obligatorischen Fahrverbot gegen Erhöhung einer Geldbuße abgesehen hat. Dafür braucht man keinen Feuerwehrbonus. Bei einer Kollegin hat ein Schreiben vom Chef gereicht, dass der Führerschein beruflich zwingend erforderlich ist. Resultat war das gleiche. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Greg8or 8G., Mannheim / BaWü | 359997 | |||
Datum | 08.09.2006 22:52 | 6254 x gelesen | |||
Hi,Riesa (wo auch immer das ist :-) Riesa ist unsere Partnerstadt in Sachsen (unweit von Dresden). Wir treffen uns so 2-3 mal im Jahr. Ich muss mich mal umhören... Gregor --- Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf Gregor Gehrke FF Mannheim, Abt. Feudenheim http://www.ff-feudenheim.de | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 359998 | |||
Datum | 08.09.2006 23:00 | 6319 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor GehrkeRiesa Ich hab das Riesa (wo auch immer das ist :-) so gedeutet, das Katja das eigentlich weiß! (Du weißt das doch Katja, oder?) Riesa ist ja eigentlich bekannt genug...(mindestens saisonbedingt wie Köln oder Düsseldorf) naja vielleicht doch nur in der Fussballwelt der Hallenmasters ;-) MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 360057 | |||
Datum | 09.09.2006 16:50 | 6259 x gelesen | |||
Moin Christian, und wie verhält es sich bei Alkohol-Fahrverbot ???? :-) Frage ohne Hintergrund :-) Gruß Sven Gruß Sven | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 360238 | |||
Datum | 11.09.2006 10:09 | 6209 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Christi@n Pannier Dafür braucht man keinen Feuerwehrbonus. Bei einer Kollegin hat ein Schreiben vom Chef gereicht, dass der Führerschein beruflich zwingend erforderlich ist. Resultat war das gleiche. Das ist in der Richterwelt aber Lotto-Spiel. Da ich sowas mittlerweile jeder Woche mehrmals mache, würde ich nach meiner Erfahrung die Chance für höhere Geldbuße statt Fahrverbot bei einen nicht Vorbelasteten auf 50/50 ansetzen. Ich hatte letztens wieder einen Richter aus Bayern, der mir einfach erzählte, es interessiere ihn nicht, ob mein Mandant im Jahr 70.000 km fährt und dann vielleicht seinen Job verliert, wenn er einen Monat nicht fahren darf. Naja, dann muss er eben von einem höheren Gericht einen auf den Deckel bekommen. Es sich so einfach machen, geht nämlich nicht... :-) Insoweit freue ich mich als Verteidiger eben über jede Unterstützung eines Gerichts bei einer diesbezüglichen Argumentation :-) Und letztlich kann man das auch nur nachzuvollziehen, wenn man wirklich mal einen Monat den Lappen weg hatte. Ich wohne schon in einer Großstadt mit sehr guten öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber einen Monat ohne Führerschein auszukommen wäre schon ziemlich schwierig. Und ob sich jeder davon freisprechen kann, immer 100%ig korrekt zu fahren und nie mal ein Schild zu übersehen, lassen wir mal dahingestellt. Wer ohne Schuld ist werfe den 1. Stein... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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