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ThemaTrotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene28 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThor8ste8n H8., Erzhausen / Hessen360433
Datum12.09.2006 09:3115323 x gelesen
Wie seht ihr das?

Obwohl der Antrag auf Lohnfortzahlung gestellt wurde, soll ein Kamerad 2 Tage pro Lehrgangswoche Urlaub bzw. Gleitzeit für die Teilnahme an Lehrgängen an der HLFS in Kassel opfern.
Ist dies arbeitsrechtlich überhaupt zulässig?


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg360435
Datum12.09.2006 09:3313920 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Heller

...soll ein Kamerad 2 Tage pro Lehrgangswoche Urlaub bzw. Gleitzeit für die Teilnahme an Lehrgängen an der HLFS in Kassel opfern.
Sagt wer?

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorThor8ste8n H8., Erzhausen / Hessen360441
Datum12.09.2006 10:0013846 x gelesen
Oki, war vielleicht etwas undeutlich ;-)

Natürlich der Arbeitgeber!


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg360446
Datum12.09.2006 10:2313905 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Heller

Natürlich der Arbeitgeber!
Sicher, dem wäre das ja recht ;-)

Schon das Gespräch mit Chef, AN-Vertretung etc. gesucht?
Ist auch in meinen Augen etwas abhängig vom FA, ob ggf. den Deal eingehe ...

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorThor8ste8n H8., Erzhausen / Hessen360448
Datum12.09.2006 10:3313872 x gelesen
Da es eine kleine Firma ist, gibt es keine AN-Vertretung.
Mit dem Chef wurde schon gesprochen und er zeigte sich wohl etwas uneinsichtig.
Deshalb die Frage in die Runde, ob es was Rechtliches zu diesem Problem gibt.

Knackpunkt ist der Wunsch einer Fortbildung im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Fortbildung kommt dem Kameraden nicht unbedingt persönlich zugute, sondern anderen, denen er helfen will - Dafür soll der nun noch mit Urlaubsabzug bestraft werden...


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg360450
Datum12.09.2006 10:4714024 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Heller

Da es eine kleine Firma ist, gibt es keine AN-Vertretung.
Manchmal nicht das schlechteste ;-)

Mit dem Chef wurde schon gesprochen und er zeigte sich wohl etwas uneinsichtig.
Hmm ... gerade in kleinen Firmen/Betrieben sicherlich problematisch. Dachte aber immer gerade in dem familären Umfeld könnte man es "klären". Vermutlich daher auch der Vorschlag mit dem Urlaub. Kann es verstehen, wenn derjenige ggf. noch 20 Tage Urlaub vor sich hinschiebt ...

Deshalb die Frage in die Runde, ob es was Rechtliches zu diesem Problem gibt.
HBKG, § 11 (2)?

Knackpunkt ist der Wunsch einer Fortbildung im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Fortbildung kommt dem Kameraden nicht unbedingt persönlich zugute, sondern anderen, denen er helfen will
Um was für einen Lehrgang dreht es sich? Ggf. hätte der Chef doch einen Nutzen davon ...

Da gab es doch mal ein interssantes Interview mit dem Leiter der HLFS zu dem Thema.
Gibt es dies ggf. irgendwo "online"? Kenne es nur in Papierform.

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen360463
Datum12.09.2006 11:3013909 x gelesen
Geschrieben von Jörg AndersDa gab es doch mal ein interssantes Interview mit dem Leiter der HLFS zu dem Thema.

Von der HLFS gibt es gar nichts "online", offensicht ist das ein weißer Fleck im www. Oder es ist ein weißer Fleck in manchen Gehirnen...

Gruß LP


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg360464
Datum12.09.2006 11:3413745 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pott

Von der HLFS gibt es gar nichts "online", offensicht ist das ein weißer Fleck im www. Oder es ist ein weißer Fleck in manchen Gehirnen...
Die Startseite kenne ich *g
Könnte ja sein, das jemand (war irgendein Magazin) den Artikel online hat ...

MkG
Jörg
Ex-HTK'ler


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorThor8ste8n H8., Erzhausen / Hessen360465
Datum12.09.2006 11:4313875 x gelesen
HBKG, § 11 (2)?

Hier ist geregelt, dass der AG freistellen muss und der AN keine finanziellen Nachteile erfahren darf...

Das schließt halt nicht aus, dass der AN anteilig Urlaub nehmen muss!

Also auf der Schiene FW kommen wir glaube ich nicht weiter -> Hat jemand ne Idee aus dem Bereich Arbeitsrecht?

Um was für einen Lehrgang dreht es sich? Ggf. hätte der Chef doch einen Nutzen davon ...

Prinzipiell hat ein Chef immer einen Nutzen, einen ausgebildeten FM angestellt zu haben.

Von dem Interview hab ich bis jetzt nix gehört - ist das evtl. auch im Feuerwehr-TV gelaufen?

Die HLFS ist glaube noch nicht offiziell online.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio360468
Datum12.09.2006 11:4913612 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thorsten HellerHier ist geregelt, dass der AG freistellen muss und der AN keine finanziellen Nachteile erfahren darf...

Das schließt halt nicht aus, dass der AN anteilig Urlaub nehmen muss!


Doch!
Da der AN freizustellen ist entfällt für diesen die vertragliche Verpflichtung der Arbeitsleistung, demzufolge kann er gar keinen Urlaub von dieser nehmen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg360474
Datum12.09.2006 12:1013804 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Heller

Hat jemand ne Idee aus dem Bereich Arbeitsrecht?
Katja? Unsere Forum's-Anwältin ggf. ;-)

Von dem Interview hab ich bis jetzt nix gehört - ist das evtl. auch im Feuerwehr-TV gelaufen?
Das Interview ist schon älter als dieses Feuerwehr-TV-Thema ...
Ich schaue mal danach, scanne es und schick es dir per Email, wenn du magst.

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorThor8ste8n H8., Erzhausen / Hessen360477
Datum12.09.2006 12:4313633 x gelesen
Zunächst erstmal danke für die vielen Ideen und Antworten.

Doch!
Da der AN freizustellen ist entfällt für diesen die vertragliche Verpflichtung der Arbeitsleistung, demzufolge kann er gar keinen Urlaub von dieser nehmen.


Ich werde das mal weitergeben - vielleicht hilfts ja.

Jörg, lass mal das Scannen - wir warten mal ab was rauskommt.
Trotzdem herzlichen Dank für Dein Angebot.


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW360480
Datum12.09.2006 12:4813830 x gelesen
Hi!

Ich sehe es so wie Christian. Durch die Freistellung entfällt die Pflicht zur Arbeitsleistung. Dann braucht man auch keinen Urlaub mehr. Es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarung würde etwas stehen von Anrechnungen etc.

Da aber gerade in kleinen Betrieben das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, sollte man wie immer vorsichtig damit sein und ggf. auf den "Kompromiss" eingehen, bevor es Ärger gibt, auch wenn es sicherlich nicht korrekt ist. Kündigungsgründe finden sich immer....

Oft hilft hier ein Anruf des Löschgruppenführers beim Arbeitgeber schon Wunder.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz360485
Datum12.09.2006 13:3413670 x gelesen
Geschrieben von -Katja Midunsky- Da aber gerade in kleinen Betrieben das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, sollte man wie immer vorsichtig damit sein und ggf. auf den "Kompromiss" eingehen, bevor es Ärger gibt, auch wenn es sicherlich nicht korrekt ist. Kündigungsgründe finden sich immer....


Exakt meine Meinung. Ich werde jetzt nicht die alte Leier mit der oftmals fehlenden Anerkennung seitens der Arbeitgeber spielen. In Zeiten wie diesen mit einem immer weicher werdenden Kündigungsschutz und einem angespannten Arbeitsmarkt ist man, auch wenn das Ehrenamt noch so hohe Ziele verfolgt, auf den Goodwill des Arbeitgebers angewiesen.

Nicht unüblich ist es auch bei Personalleitern mal beim alten Betrieb nachzufragen. Und wenn es heißt, dass man ein "Feuerwehrverrückter" ist, der gerne mal die Arbeit dem Ehrenamt unterordnet, senkt dies die Chancen. Ich würde es nicht schreiben, wenn ich es nicht schon bei Bewerbungsgesprächen, als ich noch Feuerwehr als Hobby angab, miterlebt hätte. Ein Bekannter hatte gar mal einen Arbeitgeber, der ihm ganz klar gesagt hat, dass er es nicht toleriert, dass er sich während seiner Arbeitszeit für die Feuerwehr aus dem Betrieb entfernt.

Die Gesetze pro Feuerwehr sind eine Seite der Medaille, die Realität leider eine andere.

Meine private Meinung - ist doch klar.


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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 360504
Datum12.09.2006 14:2113756 x gelesen
Geschrieben von Thorsten HellerHBKG, § 11 (2)?


Hier ist geregelt, dass der AG freistellen muss und der AN keine finanziellen Nachteile erfahren darf...


Hallo Forum,

im Niedersächsischen Brandschutzgesetz steht das genauso. Da steht aber nicht drin, das die Firma die Kosten tragen muß. Also wenn ein Betrieb einen Mitarbeiter für einen Lehrgangsbesuch freistellt, holt sie sich das Geld, einschließlich der anteiligen Kosten für die Sozialabgaben, von der entsendenden Gemeinde/Stadt wieder. So einfach ist das.

Munter bleiben, Lüke


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AutorKai 8K., Walldorf (BW) / Baden360507
Datum12.09.2006 14:2513630 x gelesen
Es ist halt eine Realität, dass die Gesetze pro Feuerwehr sehr feuerwehrfreundlich (=kommunenfreundlich) sind, und auch als freundlich gegenüber den Feuerwehrangehörigen gedacht sind. Aber leider sind die Gesetze damit auch erstmal arbeitgeberfeindlich (ohne bewerten zu wollen, ob man das überhaupt ändern kann!).
Denn der Arbeitgeber bekommt nur den Lohn ersetzt. Er will aber mit seinem Angestellten nicht nur ohne Verlust rauskommen - der Angestellte soll ihm Mehrwert erwirtschaften! Und dieser verlorene Mehrwert wird nicht ersetzt. Das wäre verwaltungstechnisch bei manchen Tätigkeiten nur sehr schwer zu erfassen - es ist eine ganz andere Diskussion, ob dieser Mehrwert überhaupt ersetzt werden kann. Aber trotzdem ist dieser Nachteil real.
Und dieser Nachteil ist leider sehr gut greifbar, während die Vorteile, die es bringt einen Feuerwehrmann eingestellt zu haben, oft weniger greifbar sind.

Letztendlich wird somit ein Teil der Kosten eines staatlich/gesellschaftlich gewünschten Verhaltens auf diejenigen Arbeitgeber abgewälzt, die die entsprechenden Menschen einstellen. Und das wiederrum kann im schlechtesten Fall deren Einstellungschancen verringern.

Ein ähnliches Problem gibt es soweit ich das verstehe beim Mutterschutz - und kann die Einstellungschancen von Frauen verringern.

Ich bin übrigens KEIN Arbeitgeber, und werde es wohl auch nie sein. Und ich kann auch keine Lösung für dieses Problem vorschlagen. Aber wir sollten uns trotzdem alle der Sicht der Arbeitgeber bewußt sein, denn es geht für uns nur mit ihnen, nicht gegen sie. Und es ist sehr schön, wenn man Arbeitgeber überzeugen kann, unsere Sache zu unterstützen. Wir müssen uns aber bewußt sein, welche Hindernisse es möglicherweise gibt.


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AutorThor8ste8n H8., Erzhausen / Hessen360508
Datum12.09.2006 14:2813522 x gelesen
Im Niedersächsischen Brandschutzgesetz steht das genauso. Da steht aber nicht drin, das die Firma die Kosten tragen muß. Also wenn ein Betrieb einen Mitarbeiter für einen Lehrgangsbesuch freistellt, holt sie sich das Geld, einschließlich der anteiligen Kosten für die Sozialabgaben, von der entsendenden Gemeinde/Stadt wieder. So einfach ist das.


In Hessen übernimmt die Kosten das Land für Lehrgänge an der Schule...


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP360517
Datum12.09.2006 14:4213560 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyOft hilft hier ein Anruf des Löschgruppenführers beim Arbeitgeber schon Wunder.Sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Niedersachsen360636
Datum12.09.2006 23:3514050 x gelesen
Geschrieben von Lüke FreeseHallo Forum,

im Niedersächsischen Brandschutzgesetz steht das genauso. Da steht aber nicht drin, das die Firma die Kosten tragen muß. Also wenn ein Betrieb einen Mitarbeiter für einen Lehrgangsbesuch freistellt, holt sie sich das Geld, einschließlich der anteiligen Kosten für die Sozialabgaben, von der entsendenden Gemeinde/Stadt wieder. So einfach ist das.

Munter bleiben, Lüke


Geschrieben von ---Niedersächsisches Brandschutzgesetz--- ...Für die Teilnahme an Aus- oder Forbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit besteht der Freistelungsanspruch nur, soweit nicht besondere Interressen des Arbeitgebers entgegenstehen. ...

Dann definiere mal einer "besondere Interressen des Arbeitgebers "


MkG
Thomas

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 360649
Datum13.09.2006 08:4413841 x gelesen
Geschrieben von Thomas GlauerDann definiere mal einer "besondere Interressen des Arbeitgebers "

Also, ich würde sagen ein kleiner Handwerksbetrieb ( Kunststofffenster Herstellung und Einbau ) hat neben dem Inhaber noch zwei Gesellen. Er hat eine Baustelle mit Terminarbeit wo er seine beiden Gesellen braucht. Genau in dem Zeitraum möchte der eine Geselle eine Woche zur Feuerwehrschule.
Da könnt ich mir schon vorstellen das dem "besondere Interessen des Arbeitgebers" entgegenstehen.

Munter bleiben, Lüke


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AutorPete8r K8., Eimeldingen / Baden-Württemberg360651
Datum13.09.2006 09:0213799 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lüke FreeseEr hat eine Baustelle mit Terminarbeit wo er seine beiden Gesellen braucht. Genau in dem Zeitraum möchte der eine Geselle eine Woche zur Feuerwehrschule.
Da könnt ich mir schon vorstellen das dem "besondere Interessen des Arbeitgebers" entgegenstehen


Aber wenn der Arbeitnehmer Urlaub nehmen muss um am Lehrgang teilnehmen zu können fehlt er ja auch.


Gruß aus dem Badischen

Peter


...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg360654
Datum13.09.2006 09:0613563 x gelesen
Geschrieben von Lüke FreeseEr hat eine Baustelle mit Terminarbeit wo er seine beiden Gesellen braucht. Genau in dem Zeitraum möchte der eine Geselle eine Woche zur Feuerwehrschule.

Und genau da gibts dann aber auch Urlaubssperre! -> Somit ist das "Entgegenkommen" zunichte gemacht ;-)


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg360655
Datum13.09.2006 09:0813673 x gelesen
Geschrieben von Peter KatzensteinAber wenn der Arbeitnehmer Urlaub nehmen muss um am Lehrgang teilnehmen zu können fehlt er ja auch.

Hach - zu langsam!


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW360656
Datum13.09.2006 09:0913679 x gelesen
Hi!

Wollte ich auch erst schreiben ... aber das Argument zieht ja gerade nicht.
Dann bräuchte der Arbeitgeber nicht mit der Forderung "Nimm Urlaub für den Lehrgang" kommen, sondern könnte sagen "in der Zeit von bis nicht, meinetwegen danach".

Gruß
Sven


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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg360658
Datum13.09.2006 09:1613651 x gelesen
Geschrieben von Sven Tönnemannsondern könnte sagen "in der Zeit von bis nicht, meinetwegen danach".

Schön, aber die LFS verschiebt leider die Termine zu selten. Ist schon einige Jahre ein Problem bei uns, da die Lehrgänge immer in die gleiche Jahreszeit fallen - Für das Saison- und Bauernarbeiterland MV immer wieder unglücklich, wenn der AG sagt "dann musst den Lehrgang eben im Winter machen"


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW360659
Datum13.09.2006 09:3013624 x gelesen
Geschrieben von Daniel KochSchön, aber die LFS verschiebt leider die Termine zu selten. Ist schon einige Jahre ein Problem bei uns, da die Lehrgänge immer in die gleiche Jahreszeit fallen
Da ist für mich aber schon klar, wer da das Problem ist! Dann müssen halt mehr Lehrgänge in der Winterzeit stattfinden. Gerade wenn man um das Problem weiß, sollte man den Arbeitgeber da wo es geht auch entgegenkommen.

Gruß
Sven


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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 360661
Datum13.09.2006 09:3313648 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannWollte ich auch erst schreiben ... aber das Argument zieht ja gerade nicht.
Dann bräuchte der Arbeitgeber nicht mit der Forderung "Nimm Urlaub für den Lehrgang" kommen, sondern könnte sagen "in der Zeit von bis nicht, meinetwegen danach".


Hier ging es nicht um den aktuellen Fall, sondern um die Passage im NBSG "besondere betrieblichen Interessen"

Der aktuelle Fall "Urlaub anstatt Lohnfortzahlung bei Lehrgangsbesuch" ist doch nur der Versuch eines AG die Gesamtabwesenheit seines AN im Kalenderjahr zu verkürzen.

Munter bleiben, Lüke


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