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ThemaHelmkennzeichnung von Führungskräften in NRW21 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorHube8rtu8s K8., Altenbeken / NRW360550
Datum12.09.2006 16:4015968 x gelesen
Hallo Kameraden,

ich suche Unterlagen zur Helmkennzeichnung von Führungskräften in NRW.
Es soll dazu auch einen Erlass geben.
Kann mir da jemand helfen?


MkG Hubertus

FF Altenbeken im Internet



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AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW360615
Datum12.09.2006 21:4814377 x gelesen
D 307
Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr
RdErl. d. Innenministers v. 27.04.1978 - VIII B 4 - 4.421-16
(MBl. NW 1978 S. 761 )


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW360630
Datum12.09.2006 22:3114649 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Hubert KohnenD 307
Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr
RdErl. d. Innenministers v. 27.04.1978 - VIII B 4 - 4.421-16
(MBl. NW 1978 S. 761 )


Kann mir jemand sagen, ob und wo ich das online finde? Google war nicht sehr hilfreich.


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW360632
Datum12.09.2006 22:3514104 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian RiekeKann mir jemand sagen, ob und wo ich das online finde? Google war nicht sehr hilfreich.

Hat sich erledigt:

Daten eingeben


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW360635
Datum12.09.2006 23:2214163 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christian RiekeKann mir jemand sagen, ob und wo ich das online finde?

Das brauchst Du nicht finden, ist allenfalls von historischer Bedeutung. Dieser Erlass ist nicht mehr gültig. Einen neuen Erlass zu dem Thema konnte ich im "Online-System" von NRW nicht finden, ergo: es gibt keinen.

Gruß
Sven


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AutorJona8tha8n M8., Menden (Sauerland) / NRW360637
Datum12.09.2006 23:4014039 x gelesen
Hallo Hubertus!


Ich weiß nicht ob die der folgende Link klick weiterhilft, insbesonders wenn, wie Sven schreibt, der Erlass nicht mehr gültig ist.

Jedenfalls ist in dem Konzept auch der Unterschied Qualifikations-/Funktionskennzeichung gut erklärt!

Lohnt sich!



Gruß! jonathan


Alles was ich hier geschrieben habe ist meine persönliche Meinung.

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW360645
Datum13.09.2006 08:0314125 x gelesen
Geschrieben von Sven Tönnemannallenfalls von historischer Bedeutung. Dieser Erlass ist nicht mehr gültig

Wann und wie wurde der ungültig ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW360652
Datum13.09.2006 09:0514077 x gelesen
Hi!

Durch die Erlassbereinigung von 2002:

Abschluss der Bereinigung der Verwaltungsvorschriften
2002 bis 2004
Bekanntmachung des Innenministeriums v. 26. 2. 2004

Auf Grund der mir durch § 9 der Verwaltungsverordnung über den Abschluss der Bereinigung der Verwaltungsvorschriften vom 29. August 1961 erteilten Ermächtigung bestimme ich hiermit:

Die bisher in die Loseblattsammlung "Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.)" aufgenommenen Verwaltungsvorschriften (Erlasse) der Landesregierung oder der obersten Landesbehörden treten mit Ablauf des 15. März 2004 außer Kraft, soweit sie nicht in die aktuelle elektronische Version der Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen sind und nicht schon früher ihre Geltung verloren haben (Ausschlusswirkung). Maßgeblich für den Inhalt einer Verwaltungsvorschrift ist der Inhalt der elektronischen Version der Sammlung am 16. März 2004. Nachfolgende Änderungen werden im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.


Einen entsprechenden aktuellen Erlass lässt sich im SGMBl nicht finden, also gibt es keinen.

Gruß
Sven


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AutorHube8rtu8s K8., Altenbeken / NRW360668
Datum13.09.2006 10:1514193 x gelesen
Danke für die Antworten, war genau das was ich suchte.

Wenn aber der Erlass nicht mehr gültig ist,dann kann man also prinzipiell machen was man will :-( auch wenn es keinen Sinn macht?


MkG Hubertus

FF Altenbeken im Internet



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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW360722
Datum13.09.2006 17:1514145 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Hubertus Korste---
Wenn aber der Erlass nicht mehr gültig ist,dann kann man also prinzipiell machen was man will :-( auch wenn es keinen Sinn macht?

Es hat doch vorher auch schon jeder gemacht, was er wollte.
IIRC steht im Erlass auch immer maximal 'soll', und kontrolliert hat das eh keiner.

Deswegen gibt es doch die wildesten Varianten, da kennzeichnet man mal Qualifikationen, mal Dienstgrade, mal Verwaltungs- und mal Einsatzfunktionen. Teilweise auch noch innerhalb der selben Feuerwehr gemischt...

Gruß,
Henning


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen360726
Datum13.09.2006 17:3413995 x gelesen
Geschrieben von Henning Koch
Deswegen gibt es doch die wildesten Varianten, da kennzeichnet man mal Qualifikationen, mal Dienstgrade, mal Verwaltungs- und mal Einsatzfunktionen. Teilweise auch noch innerhalb der selben Feuerwehr gemischt...

Als Niedersachse kenne ich dieses Chaos nur zu gut, und hier ist das sogar per VO so geregelt, jahaa! Du hast mein ganzes Mitgefühl ... ;-(((

MkG, Sven


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar360729
Datum13.09.2006 17:4414125 x gelesen
Dann könnte der ERlass noch höchstens als Anhalt dienen

gibt es eigentlich keine Bundesweite Empfehlung wie was zu kennzeichnen ist ?

wobei ich die These vertrete
Qualifikation fest auf den Helm
Funktion möglichst Flexibel


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AutorThom8as 8K., Bad Salzuflen / NRW460069
Datum03.02.2008 18:5414025 x gelesen
Abschluss der Bereinigung der Verwaltungsvorschriften
2002 bis 2004
Bekanntmachung des Innenministeriums v. 26. 2. 2004

Auf Grund der mir durch § 9 der Verwaltungsverordnung über den Abschluss der Bereinigung der Verwaltungsvorschriften vom 29. August 1961 erteilten Ermächtigung bestimme ich hiermit:

Die bisher in die Loseblattsammlung "Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.)" aufgenommenen Verwaltungsvorschriften (Erlasse) der Landesregierung oder der obersten Landesbehörden treten mit Ablauf des 15. März 2004 außer Kraft, soweit sie nicht in die aktuelle elektronische Version der Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen sind und nicht schon früher ihre Geltung verloren haben (Ausschlusswirkung). Maßgeblich für den Inhalt einer Verwaltungsvorschrift ist der Inhalt der elektronischen Version der Sammlung am 16. März 2004. Nachfolgende Änderungen werden im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

Einen entsprechenden aktuellen Erlass lässt sich im SGMBl nicht finden, also gibt es keinen.


Nur weil sich im SGMBL nichts mehr darüber finden läßt ,ist für mich noch nicht klar das der Erlass nicht mehr Gültig ist.Ich würde das Ausserkrafttreten gerne schwarz auf weiß sehen.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen460071
Datum03.02.2008 19:0614045 x gelesen
Geschrieben von Thomas KlockeNur weil sich im SGMBL nichts mehr darüber finden läßt ,ist für mich noch nicht klar das der Erlass nicht mehr Gültig ist.Ich würde das Ausserkrafttreten gerne schwarz auf weiß sehen.

Du möchtest also ein Schriftstück darüber,daß ein anderes Schriftstück nicht mehr gilt. Hmmm... das ist so ähnlich als würde man sich von jeder Akte die man wegschmeißt vorher eine Sicherungskopie ziehen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8K., Bad Salzuflen / NRW460073
Datum03.02.2008 19:1314058 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickeye

Ja genau. woher soll ich denn sonst wissen ob es auch wirklich gültig ist. behaupten kann ich vieles,nur man sollte es auch beweisen können.


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW460075
Datum03.02.2008 19:3313996 x gelesen
Geschrieben von Thomas KlockeNur weil sich im SGMBL nichts mehr darüber finden läßt ,ist für mich noch nicht klar das der Erlass nicht mehr Gültig ist.Ich würde das Ausserkrafttreten gerne schwarz auf weiß sehen.

Ich habe erst gedacht Du hast ein Problem mit der Zitierfunktion aber der Text ist komplett von Dir.

Geschrieben von Thomas KlockeDie bisher in die Loseblattsammlung "Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.)" aufgenommenen Verwaltungsvorschriften (Erlasse) der Landesregierung oder der obersten Landesbehörden treten mit Ablauf des 15. März 2004 außer Kraft, soweit sie nicht in die aktuelle elektronische Version der Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen sindnull

Mehr als "außer Kraft wenn nicht in SMBL" geht nicht! Das ist doch schwarz auf weiß. Sollen die für jeden Erlass einzeln schreiben das es den nicht mehr gibt?

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio460079
Datum03.02.2008 19:4313732 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven TönnemannMehr als "außer Kraft wenn nicht in SMBL" geht nicht! Das ist doch schwarz auf weiß. Sollen die für jeden Erlass einzeln schreiben das es den nicht mehr gibt?

Ja. Einen Erlaß zur Aufhebung des Erlasses vom / über.
Dann kann man sich wenigstens beklagen, dass es viel zu viele Vorschriften gibt und die arme, arme Freiwillige Feuerwehr die unmöglich alle kennen, geschweige denn erfüllen kann.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen460083
Datum03.02.2008 19:5913791 x gelesen
Geschrieben von Thomas KlockeJa genau. woher soll ich denn sonst wissen ob es auch wirklich gültig ist. behaupten kann ich vieles,nur man sollte es auch beweisen können.

Lies einfach das was du selbst gepostet hast. Da steht was gültig ist und was nicht. Solltest du den von dir geposteten Text nicht richtig interpretieren können, so stellt sich mir die Frage, was dir das lesen anderer Texte dieser Art bringen soll.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8K., Bad Salzuflen / NRW460953
Datum06.02.2008 15:5513688 x gelesen
Da mich Eure Aussagen nicht so recht zufrieden gestellt haben,habe ich mal eine Anfrage beim Landtag gestartet.Und siehe da , der Erlass ist noch gültig. und im Steegmann steht er auch noch.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)461002
Datum06.02.2008 17:4113830 x gelesen
Geschrieben von Thomas Klockehabe ich mal eine Anfrage beim Landtag gestartet.Bei wem?


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorThom8as 8K., Bad Salzuflen / NRW461087
Datum06.02.2008 20:3013789 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Bei wem?

href="http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.3/Suche/search_result.jsp?words=MBl.+NW+1978+S.+761&doc_prefix=%2Fportal" target="_blank">Landtag NRW


Service/Hilfe.......Fragen&Antworten.

Einfach Nachgefragt ob der Erlass noch gültig ist. und das wurde bejaht.Das Innenministerium hat ein Portal für Gesetze und Verordnungen (teilweise aber kostenpflichtig). Und die Online Version sogar als Anhang mitgeschieckt bekommen.


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