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ThemaNotfallrucksack9 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • StVZO § 35 Verbandkasten
  •  
    AutorDomi8nic8 G.8, Höchst / ODW / Hessen361253
    Datum17.09.2006 14:438885 x gelesen
    Hallo,

    Ich weiß das Thema wurde schonmal hier behandelt, ich konnte es aber nicht mit der Suchfunktion finden.

    Wird auf einem Löschfahrzeug zusätzlich zu einem Notfallrucksack noch ein Feuerwehrverbandskasten DIN 14142 benötigt?
    Natürlich davon ausgegangen das im Notfallrucksack der selbe Inhalt plus die Zusatzbeladung wie im Verbandskasten drin ist.

    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Dominic Groh


    Ausschließlich meine Meinung

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    AutorBenn8i K8., Mengen / Württemberg361255
    Datum17.09.2006 14:527174 x gelesen
    Das müsst ihr mit eurem Feuerwehr Tüv ausmachen.
    Bei uns ist es jedenfalls so das er bei uns Rücksäcke anerkennt wenn auf dem Rucksack ein Aufkleber mit DIN 14142 ist.

    Natürlich muss auch der Inhalt nach 14142 drin sein.



    Mkg B.Katz


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen361258
    Datum17.09.2006 15:077202 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dominic GrohWird auf einem Löschfahrzeug zusätzlich zu einem Notfallrucksack noch ein Feuerwehrverbandskasten DIN 14142 benötigt?

    ... da die Normen LF 10/6 und m.W. auch (H)LF 20/16 alternativ zum VK nach DIN 14142 einen entsprechenden Rucksack o.ä. vorsehen: nein (auch bei älteren Fzg. läßt sich das m.E. daher entsprechend begründen)
    Keines unserer drei mit Notfallrucksäcken ausgestatteten Fzg. hat noch einen VK - und das HTLF wurde auch so vom Prüfdienst abgenommen.

    ... das Problemkind ist eher der Kfz-Verbandkasten, den es aufgrund StVZO immer noch zusätzlich geben müsste

    Gruss
    Gerhard


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen361264
    Datum17.09.2006 15:307090 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... das Problemkind ist eher der Kfz-Verbandkasten, den es aufgrund StVZO immer noch zusätzlich geben müsste

    Nein, da ist nur der Inhalt vorgeschrieben. Wenn in den Rücksach also der Inhalt eines KFZ Verbandkastens ist, ist das o.k. (Die "Anleitung zur Ersten Hilfe" darf dann auch nicht fehlen)

    Gruß
    Ingo


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    AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern361272
    Datum17.09.2006 15:467209 x gelesen
    Das deckt sich leider nicht mit meiner Erfahrung.

    Sogar ein RTW benötigt einen extra Verbandkasten, im Privatauto ist auch neben dem Notfallrucksack ein VK von Nöten.

    Kostet jedsmal Verwarngeld wenn nicht dabei.

    Begründung war in unserem Fall, ein Laie sei mit anderen Behältnissen als den ihm bekannten überfordert. Deswegen ist immer ein Verbandkasten im Originalbehältnis mitzuführen.


    Grüße aus dem Allgäu

    ESCHE

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361273
    Datum17.09.2006 15:497232 x gelesen
    und da würde ich einspruch einlegen

    und wenn ich das Zeug in einer Platiktüte lagere ist das egal

    es geht nur um den Inhalt;


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    AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen361283
    Datum17.09.2006 16:537143 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschund da würde ich einspruch einlegen

    und wenn ich das Zeug in einer Platiktüte lagere ist das egal


    Genau so ist es. Musste ich unlängst erst für eine Bekannte bei der POL klären.


    Dirk


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361285
    Datum17.09.2006 16:556998 x gelesen
    und was ist dieser legendäre Feuerwehr TÜV


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW361361
    Datum18.09.2006 08:247195 x gelesen
    Geschrieben von Philipp EschenlohrSogar ein RTW benötigt einen extra Verbandkasten, im Privatauto ist auch neben dem Notfallrucksack ein VK von Nöten.

    Kostet jedsmal Verwarngeld wenn nicht dabei.

    Begründung war in unserem Fall, ein Laie sei mit anderen Behältnissen als den ihm bekannten überfordert. Deswegen ist immer ein Verbandkasten im Originalbehältnis mitzuführen.


    Nein, das liegt nicht an den Laien, sondern daran, dass der Notfallrucksack o.ä. eigentlich Beladung ist, die z.B. zu Werkstatt- oder Überführungsfahrten ja entfernt werden kann. Der KFZ-Verbandkasten gehört aber in jedes sich bewegende KFZ ab PKW, daher der Zwang...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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