alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Themaganz bestimmtes Kennzeichnungsschild6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW363405
Datum30.09.2006 13:006465 x gelesen
Hallo Leute!

Ich weiß das Thema Dachaufsetzer usw. wurde schon häufigst besprochen.
Ich habe aber eine ganz bestimmte Fragen.

http://www.feuerwehrversand.de/23/pid/467/Kennzeichnungsschild.htm

Ich wollte mir dieses Schild für mein Auto kaufen. Jetzt steht da aber, dass es nur im "ruhenden Verkehr" genutzt werden darf. Die Tage habe ich aber hier im Forum einen Link gesehen, der genau beinhaltet, dass Kennzeichnungsschilder bzw. Dachaufsetzer nur nicht beleuchtet sein dürfen.

Darf ich nun dieses Schild z.B. bei einem Einsatz auf den Weg zum Gerätehaus nutzen?
Mir ist klar, dass ich keine weiteren Rechte wie ohne Schild habe. Aber dennoch, darf ich es nutzen? (bzgl. ruhendem Verkehr)

Vielen Dank
mKG
Hendrik Hanekamp


Die oben genannte Meinung oder Äußerung stellt nicht die Position meiner Feuerwehr dar, sondern ist ledigliche MEINE eigene Meinung!

---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen---
www.feuerwehr-oerlinghausen.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg363406
Datum30.09.2006 13:074988 x gelesen
Geschrieben von Hendrik Hanekamp

Darf ich nun dieses Schild z.B. bei einem Einsatz auf den Weg zum Gerätehaus nutzen?
Wie willst du es da "nutzen"?
Ist in meinen Augen nix anderes wie eine Kennzeichnung eines Fahrzeuges eines FA.
Zum Beispiel für ausgewissene Parkplätze "Nur für Feuerwehrangehörige" am Feuerwehrhaus = ruhender Verkehr.
Bei besonnen Fahrt zum Feuerwehrhaus, kann das eh keiner an der Windschutzscheibe entziffern/deuten. ;-)

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz363407
Datum30.09.2006 13:074972 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Hendrik HanekampDarf ich nun dieses Schild z.B. bei einem Einsatz auf den Weg zum Gerätehaus nutzen?

Was soll das bringen?

Geschrieben von Hendrik HanekampMir ist klar, dass ich keine weiteren Rechte wie ohne Schild habe.

Aus diesem Grund, den Du ja eingesehen hast, bringt es nichts, das Schild auf dem Weg zum Gerätehaus zu "nutzen".

Geschrieben von Hendrik HanekampAber dennoch, darf ich es nutzen? (bzgl. ruhendem Verkehr)

Als eine Art "Parkausweis" bzw. als dezenter Hinweis an das Ordnungsamt, dass sich der Fahrer des Fahrzeuges evtl. gerade für seine Mitbürger den Arsch aufreisst? Dann ja.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW363408
Datum30.09.2006 13:134995 x gelesen
mit "nutzen" meinte ich, dass ich es in die windschutzscheibe hängen darf. schließlich ist das kein "ruhender verkehr".
ich würde es, wenn es erlaubt ist, an die scheibe hängen, damit sich andere verkehrsteilnehmer meinen doch besonnen weg zur wache erklären können.


Die oben genannte Meinung oder Äußerung stellt nicht die Position meiner Feuerwehr dar, sondern ist ledigliche MEINE eigene Meinung!

---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen---
www.feuerwehr-oerlinghausen.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen363410
Datum30.09.2006 13:354858 x gelesen
Geschrieben von Hendrik Hanekampmit "nutzen" meinte ich, dass ich es in die windschutzscheibe hängen darf. schließlich ist das kein "ruhender verkehr".
ich würde es, wenn es erlaubt ist, an die scheibe hängen, damit sich andere verkehrsteilnehmer meinen doch besonnen weg zur wache erklären können.


Mal ganz wertungsfrei: Ja. Du darfst es nutzen. Auch während der Fahrt.

Mit Wertung: Sinn macht es nicht. (jedenfalls nicht als Krennzeichnung)
Schon deswegen, weil es eh kein Mensch erkennt und noch weniger Menschen verstehen, was Du damit sagen willst.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen363417
Datum30.09.2006 15:234938 x gelesen
Geschrieben von Hendrik Hanekampich würde es, wenn es erlaubt ist, an die scheibe hängen, damit sich andere verkehrsteilnehmer meinen doch besonnen weg zur wache erklären können.

Frei nach dem Motto: Dann kann man die Idioten von der Feuerwehr wenigstens als solche identifizieren.

Unter uns, wenn man wie Sau zum Stütz fährt, sollte man nirgends einen Hinweis darauf anbringen das man Feuerwehrmann im Einsatz ist, geschweige denn den allseits beliebten Feuerwehr-Aufkleber in der Heckscheibe haben, denn das fällt alles auf die Feuerwehr zurück. Dann ist man besser irgendein vorbeirasender Idiot, der ist am nächsten Tag wieder in Vergessenheit gerät, als der rasende Idiot von der Feuerwehr der im nächsten Monat noch Stadtgespräch ist.
Selbst wenn man dann mal Bockmist baut auf dem Weg zum Stütz ist man erstmal nur der Spinner der zu schnell war, und nicht der Feuerwehrmann der es besser hätte wissen müssen.
Zumal sich die Leute an so einen Feuerwehraufkleber garantiert erinnern!

Ich würde es an deiner Stelle nur als "Frei-Falschparken-Scheibe" nutzen, dafür ist es ideal.


Ich sage "JA" zu deutschem Wasser!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt